Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
131
2
VerhandlungDrucksache:
811/2018
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.10.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:die Vorsitzende, Frau Hanke (SozA), Frau Dr. Heynen,
Frau Wagner (beide JugA)
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche 2018

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Jugend und Bildung vom 24.09.2018, GRDrs 811/2018. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexem-plar für die Hauptaktei beigefügt.

Je ein Exemplar des Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigten Präsentationen sind dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen werden sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei sind sie in Papierform angehängt.

Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit dem heutigen TOP 1 "Sozialdaten-atlas - Darstellung und Analyse der sozialen Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart mit Daten aus dem Jahr 2016", heutige NNr. 130, aufgerufen. Die Aussprache ist nachstehend wiedergegeben.

Frau Hanke stellt sich kurz vor und informiert über die ausführliche Berichterstattung, die am 24.09.2018 im Sozial- und Gesundheitsausschuss (s. NNr. 108/2018) stattgefunden habe. Im weiteren Verlauf berichtet sie zum 4. Sozialdatenatlas im Sinne der gezeigten Präsentation. Im Anschluss ergänzt Frau Wagner die Ausführungen zum Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche im Rahmen einer weiteren Präsentation. Der Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche liefere als bewährtes Informations- und Nachschlagewerk einen schnellen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen und Lebenslagen von Kindern, jungen Menschen und Familien. Der Vergleich der Zahlen zwischen 2011 und 2016 zeige klare Entwicklungstrends, so Frau Wagner. Frau Dr. Heynen geht anschließend, basierend auf den Inhalten der Präsentationen, auf die Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

StRin Ripsam (CDU) bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Erstellung der Sozialdatenatlanten mitgewirkt haben, insbesondere bei Frau Hanke und Frau Wagner. Dem Dank schließen sich im weiteren Verlauf die StRinnen und StRe Lazaridis (90/GRÜNE), Vowinkel (SPD) Halding-Hoppenheit (SÖS-LINKE-PluS), von Stein (FW) und Klingler (BZS23) an. Die Ausschussmitglieder heben die Bedeutung der Atlanten als Nachschlagewerke für ihre tägliche Arbeit hervor. Diese Ansicht vertritt auch Herr Hardt. Auf eine Frage von StR Klingler, warum nicht aktuellere Zahlen für die Atlanten verwendet wurden, antwortet Frau Hanke, diese Situation sei dem Aufbereitungsmodus geschuldet. Das Sozialmonitoring, so Frau Wagner, liefere als Datenquelle die entsprechenden Zahlen. Für die Beschaffung und Aufbereitung der Daten werde die genannte Zeitspanne benötigt. Herr Stein weist auf die geschlechtsbezogenen Daten hin und bemerkt, er habe im Sozialdatenatlas ausschließlich das Merkmal "Frauen ab 65" gefunden. Für die Träger wäre es wichtig zu wissen, ob es Unterschiede hinsichtlich der Geschlechter gebe. Er äußert die Bitte, die nächste Auflage mit geschlechtsspezifischen Merkmalen zu versehen.

Die Aufteilung der Stadtteile in Cluster sehen StRin Ripsam und StRin von Stein als Problem an, da der Wechsel eines Stadtteils von einem in ein anderes Cluster so gut wie nie vorkomme. Es habe sich trotz umfangreicher Unterstützung wenig geändert - weder in der sozialen Zusammensetzung der Stadtteile und Stadtbezirke noch bei den gefährdeten Gruppen. Beide Stadträtinnen fragen sich, ob die Investitionen überhaupt wirkten, nachdem sich an der Einteilung in Cluster für die Stadtbezirke nichts verändert habe. Es gehe ihr nicht um die Abschaffung der Cluster, betont StRin Ripsam. Für die Stadtteile Hallschlag und Fasanenhof, so diese Stadträtin, habe sich ihrer Ansicht nach viel verbessert, allerdings schlage sich das nicht in der Struktur der Sozialdatenatlanten nieder. Zum Programm "Soziale Stadt" stellt StRin von Stein fest, das Förderprogramm, das auf die Mitwirkung der Bevölkerung und der lokalen Vereine, der Verbände und Institutionen setze, hätte das Zusammenleben in den Stadtteilen nicht verbessert. Als Beispiel nennt sie dabei den Stadtteil Stuttgart-Rot. StR Klingler schließt sich in diesem Punkt seinen Vorrednerrinnen an.

Frau Haller-Kindler (OB-KB) bemerkt, die Bemühungen innerhalb der Quartiersarbeit, der Jugend- und Sozialarbeit sowie der zivilgesellschaftlichen Netzwerke würden sich im vorliegenden Bericht nicht wiederfinden. Wenn die genannten Unterstützungsstrukturen innerhalb des Berichts aufgenommen werden könnten, würde sie das ausdrücklich begrüßen. Frau Haller-Kindler teilt die Wahrnehmung von Stadträtin Ripsam, dass es sich im Hallschlag anders lebe als vor zehn Jahren. Die Lebensqualität habe sich für die Menschen verbessert. Herr Wohlfahrt teilt diese Ansicht nicht und kritisiert auf diesen Stadtteil bezogen den Wegfall von Sozialwohnungen. Im weiteren Verlauf äußert er sich allgemein kritisch zum Wohnraumkonzept in Stuttgart.

Die angedachte Entwicklung, ein "Quartiersmonitoring soziale Stadtentwicklung", welches über die Datenlage im Sozialmonitoring hinausgehe, stärker in die Planung mit aufzunehmen, begrüßt Frau Haller-Kindler neben der Aufnahme der zivilgesellschaftlichen Ansätze und Unterstützungsstrukturen ausdrücklich.
Frau Hanke bemerkt, die "Soziale Stadt"-Gebiete hätten eine Aufwertung erfahren, bei aller struktureller Schwierigkeit, Menschen in Arbeit zu bringen. Auf die Clusterbildung eingehend äußert die Vorsitzende, es könne kein realistisches Ziel der Sozialverwaltung sowie der Jugendhilfe sein, die Cluster aufzulösen. Die Kriterien der Clusterbildung lägen in der Messung, wie viele Menschen mit Transferleistungen in diesen Clustern leben, ergänzt die Vorsitzende. Cluster könnten aufgelöst werden, wenn Menschen in Arbeit gebracht würden, mittelbar unterstützend durch Kitaplätze. Die Cluster würden benötigt, damit die Orte identifiziert werden, in denen Teilhabemöglichkeiten ermöglicht werden können. Im Weiteren ergänzt die Vorsitzende, die Cluster hätten auch mit dem Wohnraumangebot zu tun. In Gebieten, in denen es einen erhöhten Anteil von Sozialwohnungen gebe, lebten Menschen, die die Voraussetzung für eine Anmietung besäßen. Wünschenswert wäre eine stärkere Durchmischung, was sich allerdings ausschließlich bei einem größeren Wohnraumangebot realisieren lasse.

StRin Ripsam bittet die Verwaltung, eine Definition des Armutsbegriffs in die Erläuterungen der Atlanten mit aufzunehmen. Auf eine Frage zur GRDrs 811/2018, ob zukünftig der Sozialdatenatlas für Kinder und Jugendliche in der vorgelegten Form nicht mehr erstellt werde, antwortet Frau Wagner, das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung plane ein "Quartiersmonitoring soziale Stadtentwicklung", welches über die Datenlage im Sozialmonitoring hinaus weitere Indikatoren berücksichtige und diese noch kleinräumiger analysiert. Hierbei sollen alle relevanten Ämter beteiligt werden. StRin Ripsam betont, dass sie die kompakte Form der Aufbereitung der Daten sehr schätzt, und bemerkt, es sei für die ehrenamtlichen Stadträte nicht machbar, die vielfältigen Informationen online abzurufen. Daher bittet sie die Verwaltung, das Nachschlagewerk wie bisher in der gedruckten Darstellung zu erhalten. Frau Dr. Heynen ergänzt, sie bevorzuge ebenfalls eine Printausgabe.

Ein weiteres Thema, das StRin Ripsam beschäftigt, ist der 17,5%ige Anteil an Haushalten in Stuttgart, der mit Kindern zusammen lebe. Das empfinde sie als sehr gering und daher bedenklich. Aufgrund der Zunahme von Ein- bis Zwei-Personen-Haushalten bleibe der absolute Anteil gering, erklärt Frau Wagner. Die Anzahl der Kinder sei allerdings gestiegen.

Zum festgestellten Armutsrisiko bei Alleinerziehenden äußert StRin Ripsam, dieses dürfte es in Stuttgart so nicht geben. Es müsse geschaut werden, wie dieser Situation entgegengewirkt werden könnte. Die aufgezeigten Entwicklungen zeigten, dass verschiedene Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe intensiv weiterverfolgt werden müssen. StR Lazaridis stellt fest, dass sich die Chancen der Menschen, die von Armutsrisiken bedroht seien, nicht verbessert hätten. In manchen Bereichen gebe es sogar Verschlechterungen. StRin Vowinkel weist in dem Zusammenhang auf erforderliche Maßnahmen hin, um der Armutsproblematik zu begegnen. Frau Dr. Heynen erläutert, die Faktoren Migration, Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung, Krankheit und Behinderung beeinflussten ebenfalls das Armutsrisiko. Bei Alleinerziehenden, die im Hartz-IV-Bezug verankert seien, handele es sich überwiegend um alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern. Dies hänge u. a. mit den Unterhaltszahlungen und der Einstufung in die Gruppen der Düsseldorfer Tabelle zusammen.

Mit Blick auf die jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren interessiert StRin Ripsam die absolute Zahl an Personen, die keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgingen und sich dabei nicht in einem Übergang zwischen Ausbildungsende und Beschäftigungsbeginn befänden. Für StR Lazaridis stellt die Situation, dass in Stuttgart mehr als 1.000 junge Leute unter 25 Jahren bei einer guten Konjunktur arbeitslos gemeldet seien, einen skandalösen Zustand dar. Er fordert einen Sachbericht über die Aktivitäten der Jugendhilfe in diesem Bereich. In Zuffenhausen-Schützenbühl gebe es die meisten gewerblichen Betriebe, und dort wohnten die meisten jungen Arbeitslosen, bemerkt StRin Vowinkel. Diese Betriebe hätten ihrer Ansicht nach neben den Bemühungen der Stadt Verantwortung für die jungen Menschen. Für StR Klingler ist es nachvollziehbar, dass in diesem Stadtteil vermehrt junge Menschen arbeitslos seien, nachdem sich in diesem Quartier eine Flüchtlingsunterkunft befindet. Es müsse überlegt werden, wie die jungen Menschen entsprechende Qualifikationen erreichen, um der Jugendarbeitslosigkeit zu entgehen. Zu der Situation der unter 25-Jährigen weist Frau Dr. Heynen auf die Steuerungsgruppe u25, bestehend aus Mitarbeitern des Jugendamts, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters, hin. Allerdings, betont die Jugendamtsleiterin, 4,1 % Jugendarbeitslosigkeit seien nicht dramatisch. Viele junge Menschen befänden sich im Übergang. Es werde versucht, die Zahlen dahingehend zu analysieren, wie viele Menschen sich in einer schwierigen Lage befänden. Im Folgenden fragt StR Lazaridis nach, ob sich um diese Zielgruppe mit Maßnahmen - auf der Höhe der Zeit - bemüht werde. Er möchte einen konkreten Termin erfahren, wann die Daten von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können. Gegenüber StR Lazaridis teilt Frau Dr. Heynen mit, die zuständige Mitarbeiterin, die maßgeblich an der Mitteilungsvorlage beteiligt sei, sei erkrankt. Sie könne daher keinen konkreten Termin nennen.

Zur Lärmbelastung der Einwohner (siehe Karte 26) stellt StRin Ripsam eine unterdurchschnittliche Lärmbelastung in Stuttgart-Fasanenhof fest. Dabei bittet sie um eine Erklärung zur Betroffenheitsquote, die im Umfeld von überdurchschnittlichem Lärm festgestellt werden könne. Das Amt für Umweltschutz messe den Straßenverkehrslärm über dem Wert von 55 Dezibel in der Nacht, äußert Frau Wagner. Sie könne nicht beurteilen, ob es nachts im Fasanenhof leiser als tagsüber sei. Sie werde sich beim Amt für Umweltschutz dahingehend erkundigen. Daraufhin bemerkt StR Klingler, er stelle eine Zunahme des Fluglärms über Stuttgart fest. Dabei könne er ebenso wie seine Vorrednerin nicht verstehen, dass eine unterdurchschnittliche Lärmbelastung trotz des Fluglärms festgestellt werde. Dieser Ansicht schließt sich Herr Wohlfahrt an und ergänzt, der Lärm der durch Baustellenstellen verursacht werde, sei ebenfalls nicht zu unterschätzen. Zu den Emissionen zähle auch die Luftverschmutzung durch Feinstaub und Stickoxide. Diese Indikatoren sollten in die Kartierung mit aufgenommen werden. Frau Wagner informiert, im Umweltbereich seien keine kleinräumigen Daten vorhanden. Dieses Thema werde allerdings beim Quartiersmonitoring berücksichtigt.

StR Lazaridis fragt, ausgehend von den Erkenntnissen des Sozialdatenatlas, nach Handlungsansätzen für die weitere Entwicklung. Die Zeit des "Gießkannenprinzips" sei vorbei; es bedürfe einer datenbasierenden Ressourcensteuerung, sodass die zukünftigen Herausforderungen noch mehr als bisher eine konsequente Sozialraum- und Quartiersorientierung berücksichtigen. Dabei reiche es nicht aus, so StR Lazaridis, ausschließlich die soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen zu verbessern. Die Qualität eines Stadtteils und die Lebenslagen der dort lebenden Menschen würden durch viele verschiedene Aspekte beeinflusst. Er äußert sich positiv zum "Quartiersmonitoring soziale Stadtentwicklung", das über die Datenlage im Sozialmonitoring hinaus weitere Indikatoren berücksichtige und diese noch kleinräumiger analysiere. Frau Dr. Heynen schließt sich der Argumentation von StR Lazaridis an. Die Situation dürfe allerdings nicht dazu führen, dass die Pflichtaufgaben nicht mehr übernommen werden könnten. Die Verzahnung von Kita, Schule, Jugendfarmen, Schulsozialarbeit, Leistungen der Beratungszentren und Hilfen zur Erziehung stellten wichtige "Pflichthilfen" des SGB VIII dar.

StR Lazaridis interessieren die gemeinwesenorientierten Ansätze sowie die zivilgesellschaftlichen Netzwerke und Unterstützungsstrukturen und wer diese Aufgaben übernehme. Im Weiteren erkundigt er sich nach den finanziellen Ressourcen für ein flächendeckendes Quartiersmanagement. Weiter regt dieser Stadtrat an, innerhalb der Armutskonferenz gemeinsam mit den Trägern der Wohlfahrtsverbände entsprechende Diskussionen zur Entwicklung von Teilhabe in den Stadtteilen zu führen. StRin Halding-Hoppenheit schließt sich ihren Vorrednern an und regt an, bei der Armutskonferenz auch Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Die Teilnahme von Menschen mit einem "kleinen Geldbeutel" sei bei den partizipativen Veranstaltungen geplant, unterrichtet Frau Hanke. Herr Hardt schließt sich dem Wunsch nach einer Berücksichtigung von quartiersspezifischen Ansätzen an und erinnert dabei an das Haus 49, eine Anlaufstelle der Mobilen Jugendarbeit für die ganze Familie und alle Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Stadtteil Stuttgart-Nord.

Da die Einwohnerzahl in Stuttgart mit ihren Aufgaben stetig ansteige, äußert StR Lazaridis die Ansicht, diese Entwicklungen bedürften einer entsprechenden Ausstattung mit personellen Ressourcen. StRin Vowinkel weist auf die städtebaulichen Rahmenbedingungen wie die Wohnbaumaßnahmen hin, um einer Abwanderung entgegenzuwirken. Auch StRin von Stein spricht sich für einen verstärkten Wohnungsbau aus. Zum Wohnraum ergänzt Herr Hardt, dass über 110.000 Stuttgarter über 65 Jahre alt seien. Angesichts dieser Tatsache gebe es seiner Ansicht nach zu wenig Pflegeplätze, Pflegekräfte und Pflegeheime. Allerdings sei es für die Gruppe der Pflegekräfte schwierig, bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu finden.

Im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Sozialdatenatlas fragt StRin von Stein nach den Einkommensgrenzen der Bonuscard-Berechtigten, ob diese sich seit 2009 nicht geändert hätten. Hierzu bemerkt Frau Hanke, die Einkommensgrenzen stützten sich auf eine Entscheidung des Gemeinderats, sie seien 2015 angepasst worden. Seit 01.01.2017, informiert Frau Hanke, hätten sich die Zugangsvoraussetzungen für die „Bonuscard + Kultur“ aufgrund einer Beschlussfassung im Gemeinderat verändert, wobei die Schwellenhaushalte die Voraussetzungen nicht mehr erfüllten und daher nicht mehr berücksichtigt seien. Diese Situation werde zum Anlass genommen, über mögliche negative Entwicklungen innerhalb der Armutskonferenz zu beraten. Im Folgenden erkundigen sich StRin von Stein und StRin Vowinkel, inwieweit im Rahmen der der „Bonuscard + Kultur“ die Vergünstigungen, gerade im Sportbereich, in Anspruch genommen werden. Es sei für die betroffenen Familien schwierig, so Frau Hanke, die Leistungen zu kennen und sich den Zugang zu den Leistungen zu erschließen. In den Quartieren herrsche ein hoher Unterstützungsbedarf und eine hohe Beratungsleistung, um den Betroffenen zu ermöglichen, sich diese Leistungen zu erschließen. Diese Aufgabe müsse erbracht werden. Herr Hardt interessiert sich für die Anzahl der Bonuscard-Berechtigten. Frau Hanke macht deutlich, die Bonuscard werde von unterschiedlichen Stellen, wie vom Jobcenter, vom Sozialamt, der Wohngeldstelle sowie beim Erhalt des Kinderzuschlages im Sinne des SGB II ausgegeben, wobei ein Transferbezug vorliegen müsse. Die unterschiedlichen Stellen addierten allerdings bei Verlust der Bonuscard doppelt und dreifach die Ausgabe der Bonuscard, was zu einer Deckungsungleichheit führte. Aufgrund dessen würden inzwischen die formal Berechtigten gezählt, die einen Anspruch besäßen, das Instrument im Sinne der sozialen Teilhabe zu nutzen. Herr Wohlfahrt fragt in diesem Zusammenhang, woher neben dem Bezug von Transferleistungen bekannt sei, ob jemand bonuscardberechtigt sei. Durch Mietsteigerungen würde der Personenkreis Berechtigter sich ausweiten, ergänzt Herr Wohlfahrt.

Zu den Übergangsquoten von der Grundschule auf die Gymnasien fragt StRin von Stein, warum der Stadtteil Stuttgart-Stammheim bei den Übertritten auf das Gymnasium unterdurchschnittlich vertreten sei. Darüber hinaus interessiert sie die Nah-und Ärzteversorgung im Quartier in Stammheim, da diese für das soziale Leben entscheidend sei. StR Lazaridis erklärt, viele Kinder würden in Stammheim die Realschule im Quartier besuchen. Diese Aussage bestätigt die Vorsitzende und bemerkt, die Übertrittsquoten auf ein Gymnasium dürften in diesem Kontext als Indikator nicht herangezogen werden, da sie nicht aussagekräftig gegenüber Teilhabe sowie Armut seien. Herr Wohlfahrt erkundigt sich nach dem Stadtbezirk Stuttgart-Nord, insbesondere östlich und südlich der Heilbronner Straße, wie dort die Übertrittsquoten gelagert seien. Im Zusammenhang mit den Analysen des Sozialdatenatlas macht StRin Vowinkel auf das Nord-Ost-Gefälle in Stuttgart mit seinen spezifischen Bedarfslagen hinsichtlich der Armutsrisiken aufmerksam. Daher begrüßt sie die geplante Armutskonferenz und macht dabei deutlich, dass ähnlich der Task-Force-Strategie im Flüchtlingsbereich eine Task Force im Sinne der Armutsrisiken wünschenswert sei. Darüber hinaus hätte sie sich gewünscht, dass im Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche Handlungsperspektiven aufgeführt seien. Hierzu entgegnet Frau Hanke, sie sehe in der Armutskonferenz den Auftakt zu einer gemeinsamen Herangehensweise.

Auf eine Frage von StRin Vowinkel, warum die GRDrs 837/2018 "Präventionsnetzwerk aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit", die heute im SGA aufgerufen worden sei, nicht gemeinsam mit den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses beraten worden ist, antwortet Frau Dr. Heynen, diese Vorlage sei ihr bisher nicht bekannt gewesen. Abschließend bittet StRin Vowinkel zukünftig um eine Aufnahme der Seitenzahl im Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche.

Herr Hardt erkundigt sich im Rahmen der Armutsrisiken nach einer Ausweitung der Schuldnerberatung, da die Wartezeit für Familien viel zu hoch sei. Zum Bezug von Sozialgeld, das als statistischer Indikator für Kinderarmut herangezogen werde, stellt er bei den unter 6-Jährigen einen leichten Rückgang fest, Allerdings müsse diese Zahl kritisch betrachtet werden, da bereits bei der Familienplanung junge Familien darüber nachdenken müssten, Stuttgart zu verlassen. Dieser Trend werde in den Beratungsstellen festgestellt, unterrichtet Herr Hardt. Für diese Familien gebe es kaum eine Perspektive, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Zu der Zahl der Alleinerziehenden-Familien bemerkt Herr Hardt eine Zunahme um 8,8 %, die das größte Armutsrisiko besäßen. Bei diesen Familien bestehe die Gefahr, dass über das Sozialgeld hinaus finanzielle Mittel für das Wohnen aufgewendet werden müssen. Zum Armutsrisiko für Kinder teilt die Vorsitzende mit, es handle sich um Kinder, die mit ihren Eltern zusammenlebten, und wo die Eltern Transferleistungen empfingen. Kinder würden dadurch dem Indikator "Armut" zugeordnet, da sie in der Familiengemeinschaft seien. Die Armut ließe sich ausschließlich durch die Beschaffung eines Arbeitsplatzes beheben, was die Verwaltung nicht leisten könne. Allerdings könne sich seitens der Stadt Stuttgart dieser Kinder angenommen werden, indem für gleiche Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe gesorgt werde. Diese Kinder könnten nicht aus der "per Definition bezeichneten Armut" (Eltern beziehen Transferleistungen) herausgeholt werden, ergänzt BMin Fezer. Sie warnt in diesem Zusammenhang vor einer Stigmatisierung der Kinder und betont, diese müssten in den Fokus genommen werden, um ihre Teilhabechancen zu erhöhen. Herr Wohlfahrt entgegnet, die Berufstätigkeit der Eltern sei ausschlaggebend für die Zuteilung eines Kitaplatzes. Wenn vor der Geburt der Kinder keine Berufstätigkeit zu verzeichnen sei, werde es für die Eltern schwierig, einen entsprechenden Betreuungsplatz nach der Geburt der Kinder zu erhalten. Die genannten Vergabekriterien bestätigt Frau Wagner. Sie bemerkt, die Träger müssten in irgendeiner Form Kriterien im Kleinkindbereich anwenden, solange nicht genügend Plätze vorhanden seien. Der städtische Träger berücksichtige allerdings die Situation von Alleinerziehenden bei den Vergabekriterien. Darüber hinaus werden die Kinder berücksichtigt, die über das Beratungszentrum vermittelt werden, damit diese unterjährig einen Kitaplatz erhalten, ergänzt Frau Wagner. Eltern würden ebenfalls einen Kitaplatz bekommen, wenn diese vom Jobcenter einen Arbeitsplatz angeboten bekämen und dieses Jobangebot annähmen.

Zum genannten Zugang zu Bildungs- und Teilhabechancen stellt Herr Wohlfahrt stadtweite Unterschiede fest. In Stuttgart-Nord beispielsweise gebe es trotz Bonuscard keine Möglichkeit, eine Musikschule zu besuchen, da es keine Niederlassung gebe. Er spricht sich dafür aus, dass Bonuscard-Berechtigte eine sehr vergünstigte Monatskarte erhalten, damit Eltern ihre Kinder in entsprechende Bezirke bringen könnten, um das Ziel, Chance auf Teilhabe, zu erreichen.

Bevor Herr Meier das Wort ergreift, begrüßt die Vorsitzende die Herren Meier und Käpplinger als neue Ausschussmitglieder und heißt sie herzlich willkommen. Herr Meier bezieht sich auf den Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche und bestätigt, dass es für Familien mit Kindern schwierig sei, eine Wohnung zu finden. Er betont, im Bereich der Kinder und Jugendlichen fehlen ihm ressortübergreifende und quartiersorientierte Handlungsansätze. Dabei fragt er nach den weiteren Schritten, die vorgesehen seien. Herr Käpplinger schließt sich seinen Vorrednerrinnen und Vorrednern an und unterstreicht die Fragestellung, was mit dem Datenmaterial geschehe. Daraufhin erklärt die Vorsitzende, die Verwaltung agiere nicht erst, wenn ein Bericht vorliege. Die Jugendhausgesellschaft und die Evangelische Gesellschaft würden mit ihrer Arbeit, gefördert durch die Stadt Stuttgart, Angebote unterbreiten, die die Bildungsgerechtigkeit und die Chancengleichheit förderten, die Lebensqualität steigerten und Teilhabe ermöglichten. Mit diesem Bericht solle erreicht werden, zu überprüfen, ob noch spezifischer auf die Anforderungen vor Ort reagiert werden könne.

Vertiefend geht Herr Käpplinger auf den Übergang Schule - Beruf ein und greift die Jugendarbeitslosigkeit als Dilemma auf. Wenn es nicht gelänge, junge Menschen zu integrieren, sei diese Situation dramatisch. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Berufsberatungsstelle der Evangelischen Gesellschaft und der Stadt Stuttgart, die JobConnections, die seit 20 Jahren junge Menschen unterstütze. Im letzten Jahr seien 752 junge Menschen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer) erfasst worden, die im Arbeitsleben noch nicht Fuß gefasst hätten. Dafür benötige man passgenaue Patenmodelle, unterrichtet Herr Käpplinger.

Zum Thema Migration merkt StR Klingler an, es müsste grundsätzlich zwischen den unterschiedlichen Flüchtlingsstati der Betroffenen unterschieden werden. Herr Arpad fragt nach der grundsätzlichen Unterscheidung zwischen einem nichtdeutschen Bürger und einer Person mit Migrationshintergrund. Im Sozialdatenatlas sei von nichtdeutschen Bezugsempfängern die Rede und von Menschen mit Migrationshintergrund, worunter die eingebürgerten Personen fielen. Im Sozialdatenatlas Kinder und Jugendliche werde von jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund gesprochen. Das Merkmal "Migrationshintergrund" gehe in der zweiten Generation verloren, bemerkt Herr Arpad. Im Sozialdatenatlas ergebe sich die Problematik des Fachverfahrens bezüglich der Datenpflege, informiert Frau Hanke. Es werde ausschließlich nach dem Indikator "Ausländer"
oder "Nichtausländer" bei Auswertungen differenziert. Hinsichtlich anderer Veröffentlichungen werde nach Migrationshintergrund unterschieden. Die Sozialverwaltung habe sich aufgrund der Vorgabe der Fachverfahren für die angewandte Vorgehensweise entschieden.


Im Folgenden bedankt sich Herr Arpad für die Aufnahme der Indikatoren aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) im vorliegenden Bericht. Anschließend weist er darauf hin, dass die Herkunft eines Menschen seine gesellschaftliche Teilhabe beeinflusse. Dieser Entwicklung müsse mit entsprechenden Maßnahmen begegnet werden, z. B. die Schule als Integrationsort durch Angebote der Jugendhilfe zu unterstützen. Darüber hinaus zeigen die Entwicklungen, so Herr Arpad, dass der Aspekt des Migrationshintergrunds intensiver betrachtet werden müsse. Den Herausforderungen müsse mehr noch als bisher mit einer Sozialraumorientierung begegnet werden. Dabei reiche es nicht aus, nur die soziale Infrastruktur für verschiedene Zielgruppen zu verbessern. Die Lebenslage der Menschen werde durch viele verschiedene Aspekte beeinflusst. Dazu gehörten die städtebaulichen Rahmenbedingungen, die Gesundheit, die Wohnsituation und beispielsweise der Lärm. Demgegenüber müsse die Ressourcensteuerung erfolgen. Diese Aussage bestätigt Frau Wagner und bemerkt, es sei begrüßenswert, dass das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung das Quartiersmonitoring unter Beteiligung der relevanten Ämter aufbaue. Das kleinräumige Verfahren zeige zukünftig noch besser die Veränderungen auf. Durch dieses Instrument verspreche sich die Verwaltung einen deutlich verbesserten Erkenntnisgewinn, um letztendlich die Maßnahmenentwicklung voranzubringen.

BMin Fezer stellt fest:

Der Jugendhilfeausschuss hat von der GRDrs 811/2018 Kenntnis genommen.
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