Mitzeichnung der beteiligten Stellen Für den in der Drucksache unter dem Punkt "Finanzielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 Stellenplananträge (Nrn. 38 und 60) gestellt. Die Prüfung ergab, dass die Aufnahme des Personalbedarfs aus dem Stellenplanantrag Nr. 38 (1.0/EG 12 TVöD) über den Verwaltungsvorschlag in Erwägung gezogen wird. Der angesprochene weitere Stellenschaffungsantrag Nr. 60 (1,0/EG 9b TVöD) fällt nicht unter die Kriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung und konnte seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden. Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen: 1-3 Erstellung von denkmalpflegerischen Leitlinien einschließlich der Prüfung von Standorten für PV-Anlagen für die