Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 542/2023
Stuttgart,
06/14/2023


Haushaltsmittel für Projekte des Denkmalschutzes



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich27.06.2023

Bericht:

Für den Zeitraum des kommenden Doppelhaushalts 2024/2025 stehen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen Maßnahmen des Denkmalschutzes an, für die Haushaltsmittel beantragt werden.

Die Maßnahmen sind in den Anlagen 1-3 näher beschrieben und wie folgt priorisiert:

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Denkmalpflegerischen Leitlinien / 420
30
30
Gutachten / 420
10
10
UNESCO / 420
15
15
Finanzbedarf
55
55
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Gutachten
6
6
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Stellenplanantrag Nr. 38: Sachbearbeiter*in Denkmalschutz/Energie (EG 12)
1,0
1,0
1,0
Stellenplanantrag Nr. 60: Baukontrolleur*in Denkmalschutz (EG 9b)
1,0
1,0
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Für den in der Drucksache unter dem Punkt "Finanzielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 Stellenplananträge (Nrn. 38 und 60) gestellt.

Die Prüfung ergab, dass die Aufnahme des Personalbedarfs aus dem Stellenplanantrag Nr. 38 (1.0/EG 12 TVöD) über den Verwaltungsvorschlag in Erwägung gezogen wird. Der angesprochene weitere Stellenschaffungsantrag Nr. 60 (1,0/EG 9b TVöD) fällt nicht unter die Kriterien der Geschäftsanweisung für die Stellenplanbearbeitung und konnte seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden. Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.






Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen:

1-3

Erstellung von denkmalpflegerischen Leitlinien einschließlich der Prüfung von Standorten für PV-Anlagen für die

Erstellung eines Solarkatasters für die Siedlung Eiernest in Stuttgart-Süd auf der Grundlage des bestehenden Denkmalpflegeplans.

Insgesamt 60.000,00 €

Solarpflicht bei Dachsanierungen und energetische Sanierungen der Gebäude.
Derzeitiger Sachstand:
Der Denkmalbestand der Landeshauptstadt Stuttgart weist einige bedeutende Siedlungen des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts auf. Auch aus der Zwischenkriegszeit und der Nachkriegszeit sind einige herausragende Bauzeugnisse überliefert. Während das Landesamt für Denkmalpflege für die Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre bereits denkmalpflegerische Leitlinien erstellt hat, liegen für die Siedlungen der früheren Erbauungszeit keine Leitlinien vor. Einzig für die Siedlung Eiernest in Stuttgart-Süd hat die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt einen Denkmalpflegeplan in eigener Regie erarbeitet.
Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass denkmalpflegerische Leitlinien in der denkmalschutzrechtlichen Praxis ein wertvolles Instrument sind, um Anfragen und Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zeitnah und effizient bearbeiten zu können. Darüber hinaus tragen sie in besonderem Maße in der Außenwahr-nehmung zu einer deutlich verstärkten Akzeptanz von Denkmalschutz und Denkmalpflege bei. Zwei wesentlichen Grundsätzen des Verwaltungshandelns, Transparenz und Gleichbehandlung, wird dabei Rechnung getragen.
Die Landesregierung plant angesichts der Energie- und Klimakrise, das Denkmalschutzgesetz anzupassen. Eine Verordnung, die eine Solarpflicht bei Dachsanierungen vorsieht, ist bereits seit 1. Januar 2023 in Kraft. Für Einzeldenk-male besteht nach wie vor der Grundsatz von Einzelfallentscheidungen. Für Siedlungen müssen allgemein verbindliche Grundsätze angewendet werden.
Aus diesem Grund werden für die Siedlung Eiernest die Mittel für ein Solarkataster beantragt. Für drei weiteren Siedlungen, die Siedlung Ostheim in Stuttgart-Ost, die Siedlung Falterau in Stuttgart-Degerloch und die Siedlung Vogelsang in Stuttgart-West, werden Projektmittel für die Erstellung von Leitlinien einschließlich der Erarbeitung von Standortvorschlägen für PV-Anlagen beantragt.
Ein Teil der Gebäude in der Siedlung Ostheim befindet sich im Eigentum des Bau- und Wohnungsvereins, ein größerer Teil in Privateigentum. In den Siedlungen Falterau und Vogelsang befinden sich sämtliche Gebäude in Privateigentum. Aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse haben zahlreiche Gebäude Veränderungen erfahren, die oftmals in die Zeit vor Unterschutzstellung der Gebäude zurückreichen.
Diese disparate Ausgangslage erschwert die Betreuung der Gebäude innerhalb der Siedlungen mitunter erheblich. Eine sachliche Architektursprache, die mit sparsamen gestalterischen Mitteln auskommt, wie es in der Siedlung Vogelsang der Fall ist, lässt aus denkmalfachlicher Sicht wenig Spielraum für Veränderung von Proportionen, wie sie etwa durch Dämmungen und PV-Anlagen, hervorgerufen wird.
Aus diesem Grund werden für die Erstellung von denkmalpflegerischen Leitlinien Projektmittel beantragt. Sowohl 2024 als auch 2025 sollen jeweils zwei Siedlungen bearbeitet werden. Für die Schätzung der Kosten wird der Preis von 720 Euro pro Tag zu Grunde gelegt. Für die Siedlung Eiernest werden fünf Tage veranschlagt, für die anderen drei Siedlungen werden jeweils 17 Tage angenommen. Diese 17 Tage setzen sich wie folgt zusammen:
1 Tag 4 Besprechungstermine à 2 Stunden
1 Tag Grundlagenermittlung
2 Tage Archiv- und Literaturrecherche (beispielsweise Stadtarchiv)
3 Tage Bestandsaufnahme vor Ort
10 Tage Aufarbeitung, Bestandsdokumentation, Agenda formulieren, Schreiben
der Texte
Die Präsentation der Ergebnisse in den jeweiligen Bezirksbeiräten und die grafische Aufbereitung der Ergebnisse in Form von Flyern/Broschüren ist in diesen Kosten noch nicht enthalten.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
30.000,00
30.000,00
Gesamt
30.000,00
30.000,00

Anlage 2 zu GRDrs 542/2023

Gutachten Denkmalschutz
Insgesamt 20.000,00 €

Die Mittel (bisher pro DHH 12.000 EUR) für Gutachten zum Denkmalschutz sind nicht ausreichend.


Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
10.000,00
10.000,00
Gesamt
20.000,00

Anlage 3 zu GRDrs 542/2023


UNESCO
Insgesamt 30.000,00 €

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat mit Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart und des Südwestrundfunks im Jahr 2021 die Aufnahme des Stuttgarter Fernsehturms als Archetyp und Symbol moderner Massenkommunikation auf die deutsche Tentativliste zur Nominierung von Kulturgütern für die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt beantragt.
Der Antrag wurde im August 2021 von einer internationalen Kommission von Fachleuten vor Ort geprüft. Die Bewertungen sollen, so sie abgeschlossen beraten sind, der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Entscheidung vorgeschlagen werden. Mit der Entscheidung ist im Herbst 2023 zu rechnen
Nach den Erfahrungen mit der Bewerbung der Häuser Le Corbusier in der Weissenhofsiedlung ist zu erwarten, dass von dort Gutachten zu verschiedenen baulichen bzw. baugeschichtlichen Details gefordert werden. Für die Mitfinanzierung dieser Beauftragungen und die Koordination auf städtischer Seite sind im Doppelhaushalt 2024/2025 Mittel in Höhe jeweils 15.000 EUR erforderlich.


Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
15.000,00
15.000,00
Gesamt
30.000,00


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