Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
255
12
Verhandlung
Drucksache:
445/2021
GZ:
JB/T
Sitzungstermin:
20.07.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Stahn
fr
Betreff:
Fortgeschriebener Vorprojektbeschluss
Neubau einer 2-teilbaren Sporthalle für das Gottlieb-Daimler-Gymnasium in Stuttgart-Bad Cannstatt
- Einbringung -
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Jugend und Bildung und des Technischen Referats vom 09.07.2021, GRDrs 445/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der aktuellen Bedarfssituation für den Bau einer 2-teilbaren Sporthalle mit Zuschauerbereich für maximal 150 Personen auf dem Schulgrundstück des Gottlieb-Daimler-Gymnasiums in Stuttgart-Bad Cannstatt wird Kenntnis genommen.
2. Dem Vorschlag, eine 2-teilbare Sporthalle mit Zuschauerbereich für maximal 150 Personen inkl. Realisierung einer Schulhausmeisterwohnung auf Basis der Varianten 3b oder 4b der Machbarkeitsstudie von 2015 auf dem Schulgrundstück des Gottlieb-Daimler-Gymnasiums in Stuttgart-Bad Cannstatt zu realisieren, wird zugestimmt. Als vorbereitende Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, die planungsrechtliche Situation zu prüfen.
3. Die im Vorprojektbeschluss 324/2015 beschlossene Sanierung der bestehenden Turnhalle und Neubau einer weiteren 1-teilbaren Turnhalle wird nicht weiterverfolgt, sondern die vorhandene Turnhalle nach Fertigstellung der 2-teilbaren Sporthalle abgerissen. Der Vorprojektbeschluss 324/2015 wird durch diesen fortgeschriebenen Vorprojektbeschluss aufgehoben.
4. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsplanungen zum Doppelhaushalt 2016/17 Planungsmittel in Höhe von 535.000,- € bereitgestellt. Diese werden im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt bei der Projektnummer 7.401172 - Gottlieb-Daimler-Gymnasium, Sanierung Turnhalle - ausgewiesen.
5. Die Verwaltung wird mit der Weiterplanung einer 2-teilbaren Sporthalle mit Zuschauerbereich und Hausmeisterwohnung mit einer Programmfläche von rd.1.700 m² und der Durchführung eines VgV-Verfahrens beauftragt. Für die Weiterplanung des Vorhabens werden im Doppelhaushalt 2022/2023 zusätzlich zu den bereits ausgewiesenen Planungsmitteln in Höhe von 535.000,- € für das VgV-Verfahren weitere Planungsmittel in Höhe von 1,1 Mio. € für die Klärung der planungsrechtlichen Situation und das ggf. notwendige Bebauungsplanverfahren und die Leistungsphasen 1 - 3
benötigt. Die zusätzlich erforderlichen Mittel ab Haushaltsjahr 2022 werden zur Aufnahme in den Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und die Finanzplanung angemeldet
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BM
Thürnau
stellt fest:
Die GRDrs 445/2021 ist ohne Aussprache
eingebracht
.
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