Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
178/2024
Stuttgart,
06/13/2024
Förderung im Bereich Literatur in den Jahren 2024 und 2025
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
1. Erhöhung der institutionellen Zuwendung
Die nachstehend genannten Institutionen erhalten ab 2024 folgende institutionelle Zuwendungen.
Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
Literaturhaus Stuttgart e.V.
430.000
430.000
2. Befristete Neuaufnahmen in die verstetigte Projektförderung
Die nachstehend genannten Institutionen werden ab 2024 bis einschließlich 2027 befristet gefördert.
Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
Comic Juju
20.000
20.000
Börsenverein des Deutschen Buchhandels (Stuttgarter Buchwochen)
20.000
20.000
Die nachstehend genannte Institution erhält neben der institutionellen Förderung ab 2024 bis einschließlich 2026 Jahr folgende befristete Projektförderung:
Akademie für gesprochenes Wort
SPOKEN ARTS Festival
200.000
80.000
3.
Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt 2024 und 2025 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.
Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei
1.
einmaliger Förderung
und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,
2.
erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p.a.
,
sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p.a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
3.
Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR
p.a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2024/2025 um über 10% erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p.a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist
und regelmäßig über 290.000 EUR p.a. beträgt
,
auch wenn diese
zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht oder um max. 10% erhöht wurde.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung bzw. für die Neuaufnahme in die wiederkehrende Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.
Die im Bereich Literatur und Philosophie zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 rechnen können.
Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den folgenden Kontierungen veranschlagt:
Institutionelle Förderung, verstetigte Projektförderung:
417LITE10, 417LITE20
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Ausführliche Begründung:
1. Erhöhung der institutionellen Zuwendung
Literaturhaus Stuttgart
Das Literaturhaus Stuttgart wurde 2001 eröffnet und ist ein bedeutender Literaturakteur der LHS. Es fördert und vermittelt die Literaturen der Welt durch Lesungen, Diskussionen, Ausstellungen und Werkstätten. Das Literaturhaus Stuttgart erreicht aufgrund von Kooperationen, gezielter Ansprache, der Erprobung zeitgemäßer Veranstaltungsformate und Digitalisierung diverse Zielgruppen innerhalb der Stadtgesellschaft. Als engster Kooperationspartner während des Literaturfestivals war das Literaturhaus aufgrund von Expertise und Infrastruktur für die Umsetzung des Festivals unerlässlich.
Beantragt ist eine Erhöhung in Höhe von 150.000 EUR. Davon betragen 100.000 EUR zur Abdeckung der allgemeinen steigenden Kosten sowie 50.000 EUR für eine 100%-Stelle für steigende Verwaltungsaufgaben. Die ab 2024 beantragte Erhöhung dient zum Erhalt der Qualität und Vielfalt der literarischen Programmarbeit gemessen am bundesweitem Niveau, der Professionalisierung der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Stärkung der personellen Ressourcen. Der Gemeinderat hat die beantragten Mittel zur Verfügung gestellt.
2. Neuaufnahmen der verstetigten Projektförderung
Comic Juju
Die Stuttgarter Comic Tage werden seit 2019 von Comic Juju organisiert und wurden bisher über die Projektförderung des jurierten Förderfonds Literatur jährlich gefördert. Comic Juju ist seit 2022 ein eingetragener Verein. Ziel des Vereins ist es, die Comickunst und
-kultur in Stuttgart und darüber hinaus zu stärken. Die Stuttgarter Comic Tage sind eine bedeutende Veranstaltung für Comics, Graphic Novels und bildliche Erzählkunst abseits der großen Verlage und Messen in Stuttgart. Im Rahmen des Festivals werden neue, junge oder weitgehend unbekannte Künstler*innen entdeckt und vernetzt, aber auch gestandene Größen der deutschen und internationalen Comicszene nach Stuttgart eingeladen. Mit innovativen und interaktiven Veranstaltungsformaten wird Stuttgart bundesweit, aber auch international, mittelfristig auf die Comic-Landkarte gesetzt.
Der Verein beantragte nach fünf Jahren Projektförderung durch den Innovationsfonds eine Verstetigung der Förderung für eine langfristige Planungssicherheit in Höhe von 20.000 EUR. Der Gemeinderat hat die Neuaufnahme beschlossen.
Stuttgarter Buchwochen
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Baden-Württemberg e. V. ist die Interessenvertretung der 239 Verlage und 671 Buchhandlungen in Baden-Württemberg (Stand 2021). Auf Landesebene leistet der Verein Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit für das Buch. Die Stadt fördert die Kinder- und Jugendbuchwochen im Rahmen einer jährlichen Projektförderung i. H. v. 34.320 EUR.
Die Stuttgarter Buchwochen finden ebenfalls jährlich statt und wurden im Rahmen einer verstetigten Projektförderung in den Jahren 2000 bis 2009 mit einer Förderung i. H. v. 8.500 EUR bis 12.000 EUR gefördert (zuletzt 8.500 EUR). Aufgrund der Haushaltslage und damit verbundenen Einsparungsmaßnahmen wurde ab 2010 die Förderung eingestellt. Die Buchwochen fokussieren sich mit einem breitgefächerten Angebot auf Populäres und Sachthemen sowie Ratgeber und Workshops. Durch Ausstellung und Programm sollen bewusst niedrigschwellig unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen angesprochen werden.
Beantragt ist die Neuaufnahme der verstetigten Projektförderung für die Stuttgarter Buchwochen in Höhe von 25.000 EUR, um die Qualität der Ausstellung und die Programmgestaltung in den Folgejahren aufrecht zu erhalten. Eine Neukonzeption der Buchwochen wurde von der neuen Geschäftsführung für das Jahr 2023 entwickelt. Der Gemeinderat hat eine Aufnahme in die verstetigte Projektförderung i. H. v. 20.000 EUR beschlossen.
Akademie für gesprochenes Wort – SPOKEN ARTS Festival
Der Gemeinderat hat eine für die Förderungsfortsetzung des SPOKEN ARTS Festival in den Jahren 2025/2026 in Höhe von je 80.000 EUR bis einschließlich 2026 bereitgestellt. Für die Festivalausgabe 2024 hatte der Gemeinderat bereits bei den Haushaltplanberatungen 2022/2023 Mittel in Höhe von 200.000 EUR vorgesehen.
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