Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
157
5
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
07.10.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Fuhrmann
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Zügel (LiegA), Herr Dr. Belge (Branddir)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
"Flächensuche für das Aus- und Fortbildungszentrum der Feuerwehr Stuttgart"
- Anträge Nrn. 313/2021 und 194/2022 (FW) ...
vollständiger Betreff siehe unten
Betreff: "Flächensuche für das Aus- und Fortbildungszentrum der Feuerwehr Stuttgart" - Anträge Nrn. 313/2021 und 194/2022 vom 14.10.2021 (FW)
"Fläche für die Realisierung eines dauerhaften Aus- und Fortbildungszentrums der Feuerwehr nach AWS-Entscheidung noch dringlicher. Der Suchlauf muss jetzt beginnen!"
- Antrag Nr. 246/2022 vom 25.07.2022 (Die FrAKTION, 90/GRÜNE, CDU, SPD, FDP, FW)
Die im Betreff genannten Anträge sind ebenso wie die Stellungnahme zu Antrag Nr. 194/2022 vom 08.09.2022 dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst berichtet BM
Fuhrmann,
das Liegenschaftsamt habe im Oktober 2021 den Auftrag erhalten, eine Liegenschaft zu finden. Der Suchauftrag sowohl nach städtischen als auch nach privaten Grundstücken sei ans zuständige Amt für Stadtplanung und Wohnen (ASW) gegeben worden. Folgende Parameter seien festgelegt worden: gesamtes Stadtgebiet inklusive der Industrie- und Hafenbereiche, Größe von 10.000 bis 30.000 m², möglichst nahe an einem der fünf Berufsfeuerwehrstandorte sowie eine gute ÖPNV-Anbindung. Der Suchlauf des Amts für Stadtplanung und Wohnen habe vier Standorte ergeben, die einer groben ersten Bewertung unterzogen worden seien: das ehemalige EnBW-Kraftwerk Gaisburg, die Flächen Schwieberdinger/Korntaler Straße in Stammheim, Motorstraße in Weilimdorf und die Sportfläche Untertürkheim, letztere als einzige zum Teil in städtischem Eigentum. Diese Vorschläge seien vom Liegenschaftsamt unter Beteiligung des Hochbauamts, der Branddirektion, des Amts für Stadtplanung und Wohnen und des Amts für Sport und Bewegung einer vertieften Prüfung unterzogen worden. Man habe sich auf eine Flächengröße von 15.000 m² verständigt. Berücksichtigt habe man in der weiteren Prüfung auch das Thema Lärm, was die Suche erschwert habe. Das ASW habe vorgeschlagen, auch eine interkommunale Lösung zu suchen. Hier seien Gespräche mit der Messe und dem Flughafen geführt worden, die eine Zusammenlegung bislang jedoch abgelehnt hätten. Beim Standort Gaisburg handle es sich mit dem Wasserwerk, dem Gaskessel und dem Kohlelager um Areale, die der EnBW gehörten. Die EnBW habe erklärt, in Bezug auf die Fläche zwischen dem Gaskessel und dem Wasserwerk eine städtebauliche Entwicklung zu planen. Die Kohle-lagerfläche benötige sie zur Umsetzung der Energiewende. Die aktuelle Interimslösung laufe noch bis Ende 2024. Voraussichtlich werde eine weitere Interimslösung benötigt, bis ein endgültiger Standort für ein Aus- und Fortbildungszentrum gefunden sei.
Herr
Zügel
ergänzt, die Fläche in Weilimdorf gehöre dem Bund. Dabei handle es sich um eine Halle, die die US-Streitkräfte seit Langem als Lagerhalle nutzten. Die Stadt hätte diese Fläche gerne für eine gewerbliche Nutzung. Regelmäßige Nachfragen der Abt. Wirtschaftsförderung hätten bislang nur ergeben, dass die BIMA diese Fläche nicht freigebe, da sie von den US-Streitkräften weiter genutzt werde. Alles in allem gebe es auf Stuttgarter Gemarkung keine verfügbaren Flächen.
Die Vertreter*innen der Fraktionen danken für die Ausführungen. Eine gute Ausbildung der Feuerwehren sei essenziell. Alle betonen die Dringlichkeit und zugleich große Schwierigkeit, eine Fläche zu finden.
Das Ergebnis des Suchlaufs ist für StR
Pitschel
(90/GRÜNE) nicht zufriedenstellend. Dieser müsse intensiviert und kreativer durchgeführt werden. Selbst für eine Interimslösung sei die Zeit knapp. Er bittet um eine Einschätzung von Vertretern der Feuerwehr. Eine interkommunale Lösung sei nicht in Sicht, zudem müsse ein entsprechendes Konstrukt der Stadt die von ihr benötigten Kapazitäten sichern. Er plädiert für einen erneuten Suchlauf in Stuttgart.
Nach Ansicht von StR
Currle
(CDU) sollten die drei Anträge gemeinsam mit TOP 14 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Die Feuerwehr müsse künftig auch räumlich gut untergebracht werden, weshalb seine Fraktion dafür plädiere, die städtischen Grundstücksflächen Q16, Q17 und Q18 hierfür zu nutzen. Nach Fertigstellung könne dann die 1938 gebaute Feuerwache 3 saniert werden.
StRin
Dr. Hackl
(SPD) betrachtet die in der Vorlage aufgeführten Vorschläge als nicht realisierbar. Sie bittet um Informationen zum Stand der Prüfungen. Wie StR Pitschel hält auch sie eine Intensivierung des Suchlaufs, gegebenenfalls gemeinsam mit der Abt. Wirtschaftsförderung, für erforderlich. Eine interkommunale Nutzung sollte nicht von vornherein ad acta gelegt werden. Hier sollten neben Messe und Flughafen auch die Kommunen im Umland, z. B. auf den Fildern, einbezogen werden. Auch sie unterstreicht, dass für ein Interim ebenfalls eine - möglicherweise kleinere - Fläche benötigt werde. Sie erkundigt sich danach, ob die TA Lärm für Feuerwachen und Ausbildungszentren gleichermaßen gelte.
Angesichts der Bedeutung der Feuerwehr für die Stadtgesellschaft unterstreicht StRin
Halding-Hoppenheit
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) die Notwendigkeit, ihr auch optimale Arbeitsbedingungen zu bieten. Interimslösungen seien nicht optimal.
StR
Puttenat
(PULS) spricht sich dafür aus, den interkommunalen Gedanken aufzugreifen, wenn in Stuttgart keine Fläche gefunden werden könne. Er weist darauf hin, dass auch für ein Interim eine Fläche benötigt werde.
Die Stadt brauche für ihre ureigensten Aufgaben der Daseinsvorsorge Flächen, betont auch StRin
von Stein
(FW). Und dabei handle es sich nicht nur um Flächen für Pflegeheime oder Kitas, sondern insbesondere auch für die Feuerwehr, Betriebshöfe des Tiefbauamts und die AWS. Bei der Bebauung neuer Flächen, wie etwa im NeckarPark oder Rosensteinquartier, sollte von vornherein klar sein, dass auch die lebensnotwendigen Aufgaben erfüllt werden müssten: Sicherheit (Feuerwehr), Sauberkeit (AWS) und Fürsorge (Pflegeheime). Diese Flächen seien z. B. beim Rahmenplan Rosenstein klar vernachlässigt worden. Sie wiederholt nochmals die in ihrem Antrag Nr. 194/2022 gestellten Fragen und bittet um Beantwortung derselben.
An dieser Stelle erwähnt StR
Dr. Jantzer
(SPD) den gemeinsamen Antrag einiger Fraktionen, das Gebäude Albert-Dulk-Straße 9 zu erwerben. Einen Tag später sei es verkauft worden. Er verstehe nicht, warum das Liegenschaftsamt nicht schon viel früher sein Interesse signalisiert habe. Seiner Ansicht nach wäre die Fläche für ein Aus- und Fortbildungszentrum geeignet gewesen.
An StRin von Stein gewandt berichtet BM
Fuhrmann
im Sinne der schriftlichen Stellungnahme zu Antrag Nr. 194/2022.
Gegenüber StR Dr. Jantzer führt Herr
Zügel
aus, das Liegenschaftsamt schaue durchaus, was auf dem Markt angeboten werde. Doch erfahre man nicht alles. Dem Liegenschaftsamt sei die betreffende Immobilie nicht zum Kauf angeboten worden. Es komme auch vor, dass private Eigentümer sich Grundstücke untereinander direkt anböten.
Herr
Dr. Belge
führt aus, es gehe nicht nur um eine plane, mindestens 15.000 m² große Fläche, sondern diese müsse mit geeigneten Übungseinrichtungen bebaut werden können. Zum Vergleich: die Feuerwache 5 in Degerloch habe rund 10.000 m². Ein Aus- und Fortbildungszentrum müsse gemäß dem Bedarfsplan künftig für rund 650 Berufsfeuerwehrleute und 1.200 ehrenamtliche Einsatzkräfte ausreichen, insgesamt also rund 2.000 Einsatzkräfte. Bei den Anforderungen müsse auch berücksichtigt werden, dass die Aus- und Fortbildung für die Ehrenamtlichen abends und samstags stattfinde. Mit Blick auf eine interkommunale Zusammenarbeit merkt er an, der Landkreis Esslingen habe fast 3.000 Ehrenamtliche bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zähle man die Stuttgarter Kräfte hinzu, reichten die 15.000 m² in Stuttgart wahrscheinlich auch nicht mehr aus. Es habe bereits interkommunale Gespräche gegeben, auch mit Messe und Flughafen, was zunächst jedoch negativ beschieden worden sei. Wenn man nach dem 31.12.2024 die aktuelle Feuerwache 5 nicht mehr nutzen könne und keine Interimslösung habe, die dieser in Bezug auf die Aus- und Fortbildung mindestens gleichwertig sei, stehe man ohne die Möglichkeit einer Aus- und Fortbildung da. Deshalb müsse die Suche auch nach einer Interimslösung intensiv weiterbetrieben werden. Keine der anderen Feuerwachen in Stuttgart biete solche Möglichkeiten. Er stellt klar, auch der Cannstatter Wasen sei keine Übungsfläche der Feuerwehr. Eine intensive Prüfung der vier Flächen mit allen Beteiligten an einem Tisch habe noch nicht stattgefunden. Die Branddirektion habe hier nur intern vorberaten.
Die Branddirektion werde verwaltungsintern sehr gerne mit den Ämtern nach einer Interimslösung suchen. Eventuell wäre eine interkommunale oder außerhalb der Stadt liegende Fläche eine Lösung. Allerdings mindere eine lange Anfahrtszeit die Zeit, die für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung stehe. Ein Interim sei notwendig, dennoch müssten spezielle Ausbildungsmodule, für die man in Stuttgart keine Einrichtungen habe, extern eingekauft werden. Er unterstreicht, dass man nicht nur eine plane Fläche brauche, sondern dass dort auch Ein- und Aufbauten sowie Gebäude entstünden, an denen man z. B. mit Drehleiter üben könne.
BM
Fuhrmann
fasst zusammen, die Dringlichkeit sei erkannt. Die Verwaltung werde mit Hochdruck weitersuchen und auch eine interkommunale Lösung einbeziehen. Natürlich hätte er am liebsten bis 2024 eine Dauerlösung auf Stuttgarter Gemarkung, doch müsse man auch intensiv an einer Interimslösung arbeiten. Er sagt zu, den Ausschuss auf dem Laufenden zu halten.
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