Protokoll:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
89
18
Verhandlung
Drucksache:
523/2017
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
21.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Verwaltungsgebäude Eberhardstraße 39 in S-Mitte
Sanierungsbedarf - Stand der Planung
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 18.07.2017, GRDrs 523/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
erinnert an den mündlichen Bericht im Ausschuss im Frühjahr.
StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS) gibt zu Protokoll, er könne nicht nachvollziehen, dass dies nun in einer Mitteilungsvorlage zum Haushalt dargestellt werde, handle es sich doch um ein Kerngeschäft der Verwaltung, die benötigten Räume für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Hierzu merkt EBM
Föll
an, es entspreche dem üblichen Verfahren, neue Maßnahmen und Investitionen über die Wunschliste und die grüne Liste bei der Einbringung des Haushalts vorzuschlagen.
StR
Lutz
(SPD) hält die Interimsunterbringung für sehr knapp kalkuliert. Er geht davon aus, dass die Stadt die Gebäude auch nach der Interimsunterbringung weiternutzen werde. Deshalb sollte man prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre, die Sanierung im Hinblick auf die Nachnutzung der Interimslösung gleich richtig zu machen. Er wolle damit jedoch nicht den Zeitplan verzögern.
EBM
Föll
erinnert an den Beschluss im Kontext mit der Neubebauung des Rathausgaragen-Areals, demzufolge man in der Nachnutzung des aktuellen Stadtkämmerei-Areals in der Schmalen Straße rund 50 % für Wohnen in der Innenstadt vorgesehen habe. In Kenntnis der Gebäudesubstanz sei klar, dass der aktuelle Bestand bei diesem Ziel nicht vollständig erhalten werden könne. Für eine Büronutzung müsse das Gebäude generalsaniert werden. Hierfür seien vor Jahren schon mindestens 20 Mio. € angesetzt worden. Es gehe um ein Interim für das Amt für öffentliche Ordnung für zwei Jahre im Gebäude der Stadtkämmerei. Dieses Gebäude sei nicht baufällig, doch halte sich die Stadt an die Umsetzung der Beschlüsse. In den Kosten seien auch die Umzugskosten für ca. 200 Beschäftigte enthalten. Das Gebäude sei grundsätzlich für Besucherverkehr geeignet, weil auch die Stadtkämmerei einen nicht unbeachtlichen Besucherverkehr habe.
Er stellt abschließend
Kenntnisnahme
fest.
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