Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
959/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 23.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Thürnau
Berichterstattung:Herr Mutz (TiefbA)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Hedelfinger Brücken - Ersatzneubau Straßenbrücke über die B 10 zur Deponie Einöd, Baubeschluss
- Zurückstellung -

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.12.2020, öffentlich, Nr. 495
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 588
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung des Gemeinderats auf den 21.12.2020
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 414
Ergebnis: Zurückstellung


StR Peterhoff (90/GRÜNE) erklärt, die Fraktionen seien der Meinung, dass der Bezirksbeirat Hedelfingen erneut darüber beraten müsse. In den Bauphasen seien Sperrungen der B10 und dementsprechende Umfahrungen vorgesehen. Dazu ergebe sich die Frage nach Ausweichverkehr auf der Amstetter Straße. Dies müsse geklärt werden, bevor die erste Sperrung eingerichtet werde. Es gehe nicht darum, den Prozess aufzuhalten, sondern die Begleitmaßnahmen zu diskutieren. Beim Hedelfinger Kreisel sei angeregt worden, in der Amstetter Straße einen Poller einzurichten. Dies sei als vorgezogene Maßnahme sinnvoll, denn dadurch könnten die Kosten zur Kontrolle des illegalen Durchgangsverkehrs eingespart werden.

StRin Bulle-Schmid (CDU) bestätigt die Absprache zwischen den Fraktionen zur erneuten Beratung im Bezirksbeirat. Dieser habe einen umfangreichen Antrag zum Sachverhalt gestellt, der bisher noch nicht beantwortet sei. Die Verwaltung solle dort die Maßnahmen nochmals darstellen und Fragen und Vorschläge beantworten. Eine abschließende Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik zum jetzigen Zeitpunkt lehne sie ab.

Auf die GRDrs 1052/2018 und deren Beratung am 02.04.2019 (NNr. 173) verweist StR Ozasek (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei). Seitdem sei das Projekt mehrfach zurückgestellt worden. In der Zwischenzeit sei der Zielbeschluss der echten Fahrradstadt gefasst worden, der Maßgaben zur Qualität von Radinfrastruktur und Vorgaben zur Quantität (25 % Radverkehrsanteil am Quell-, Ziel- und Binnenverkehr bis 2030) enthalte. Um diese Verkehrsmengen zu erreichen, benötige man ein entsprechendes Angebot. Das Brückenbauwerk habe eine sehr wichtige Funktion für den Fuß- und Radverkehr. Dies sei in der Drucksache so ausgeführt (S. 2). In der Vorlage sei für den Rad- und Fußverkehr eine 2,50 m breite Mischverkehrsfläche vorgesehen; ansonsten müsse der Radverkehr auf der Fahrbahn mitfließen. Solche "Kunstbauwerke" hätten eine lange Lebensdauer; separierte Radverkehrsinfrastruktur sei dann kaum mehr herstellbar, ohne großräumig in den Verkehrsfluss einzugreifen. Der Stadtrat regt an, eine Entscheidung darüber zu treffen, über welches der Brückenbauwerke der Radverkehr künftig gelenkt werde. Er bitte um Prüfung und Information aus Sicht der Verkehrsplanung. Das Prinzip des Mischverkehrs sei zukünftig kein tragfähiges Modell mehr.

Der Bitte von StR Peterhoff und StRin Bulle-Schmid nach erneuter Beratung im Bezirksbeirat kann sich StR Körner (SPD) anschließen. Er konkretisiert, es gebe einen Alternativvorschlag für die Verkehrsführung in der Bauphase, der von der Verwaltung geprüft werden müsse. Wenn dies zugesagt werde, könne heute Beschluss gefasst werden.

Vollumfängliche Unterstützung zur Aussage von StRin Bulle-Schmid signalisiert StR Schrade (FW). Es gehe um eine alternative Lösung bezüglich der Einbindung der Einödstraße an die Hafenbahnstraße und die dort vorhandene Brücke. Nach Beratung im Bezirksbeirat müsse über das Ergebnis erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik diskutiert werden.

Eine exklusive Radwegeführung über eine der Brücken wird von StR Goller (AfD) abgelehnt.

Zu den Anmerkungen nimmt Herr Mutz (TiefbA) Stellung und sagt eine erneute Darstellung im Bezirksbeirat Hedelfingen zu. Er führt aus, dass es um zwei Fragestellungen gehe. Ein Aspekt sei die Baustelle an sich (Zeitspanne, Abwicklung, Führung des Umleitungsverkehrs). Es müsse keine lange Sperrung der B10 befürchtet werden. Dies geschehe nur punktuell in einzelnen Bauphasen nachts und am Wochenende. Während des Neubaus der Brücke erfolge die Verkehrsführung über den Anschluss Esslingen. Der zweite Aspekt ergebe sich aus dem Alternativvorschlag des Bezirksbeirates. Diese im Prinzip machbare Alternative verursache deutlich höhere Kosten, und es sei kein Planrecht vorhanden, was das Projekt um einige Jahre verzögere. Des Weiteren verursache ein intensiver Eingriff in den Hang naturschutzrechtliche Probleme. Dies werde im Bezirksbeirat nochmals ausführlich dargestellt. Anregungen zur Baustelle wie etwa zur Vermeidung von Schleichverkehr könnten aufgenommen werden. Üblicherweise würden Verdrängungseffekte während der Bauarbeiten beobachtet und entsprechend nachgesteuert. Gegenüber StR Ozasek merkt er an, Radfahrer*innen würden auf der Fahrbahn geführt, da auf der Brücke ein sehr geringes Verkehrsaufkommen (1.600 Fahrzeuge pro Tag) herrsche.

Herr Oehler (ASW) schlägt vor, die Thematik des Radverkehrs ebenfalls im Bezirksbeirat Hedelfingen darzustellen. Entscheidend sei die Frage, welche Grundbelastung an Kfz-Verkehr vorhanden sei. Perspektivisch sei die Lösung auch mit zunehmendem Radverkehr kompatibel.

Für StRin Bulle-Schmid ist es wichtig, dass die Verwaltung vor Beschlussfassung den Antrag des Bezirksbeirates beantwortet.

Gerade weil die Verkehrslast auf der Brücke gering ist, bietet es sich für StR Ozasek an, eine Vorrangfunktion für den Radverkehr zu setzen. Die Brücke könne etwas breiter gestaltet werden, um genügend Fläche für eine separate Radinfrastruktur zu schaffen. Nach Beratung im Bezirksbeirat könne die Verwaltung diesen Aspekt nochmals im Gremium darstellen.

Wenn der Durchgangsverkehr in der Amstetter Straße reduziert werden könne, so StR Peterhoff, reduziere sich auch der Verkehr auf der Brücke. Somit wäre ohne bauliche Änderung der Brücke eine andere Gestaltung machbar.

Zum Verfahren schlägt BM Thürnau vor, zunächst im Bezirksbeirat am 16.03.2021 und schließlich im Gemeinderat am 25.03.2021 zu beraten. Er sagt zu, die Anregungen aus dem Gremium aufzunehmen und die Fragen des Bezirksbeirates zu beantworten. Die Ausführungen von StR Ozasek werde man innerhalb der Verwaltung beleuchten. Alle Ergebnisse werden dann erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik dargestellt. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

Somit wird die GRDrs 959/2020 zurückgestellt.
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