Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 242/2020
Stuttgart,
04/08/2020



Fortschreibung der Förderung im Programm "400+Zukunft"
Sachbeschluss zur Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussBeschlussfassungöffentlich29.06.2020



Beschlußantrag:

1. Das fortgeschriebene Rahmenkonzept des Programms „400+Zukunft“ wird zur
Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Den fortgeschriebenen Grundsätzen für die Förderung des Programms „400+Zukunft“ ab 1. Januar 2020 wird zugestimmt (Anlage 2).

3. Mit Inkrafttreten der oben genannten Grundsätze werden die bisherigen Förder­grundsätze, Grundsatz- und Einzelbeschlüsse sowie sonstige Regelungen bis
31. Dezember 2019 gegenstandslos.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen für Detailregelungen
zu erlassen.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausgangssituation
In Vorbereitung der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde zusätzlich zu der allgemeinen Mitteilungsvorlage zur Jugendberufshilfe (GRDrs 511/2019, „Jugend­berufshilfe nach § 13 SGB VIII für Jugendliche am Übergang Schule-Beruf") noch eine gesonderte Mitteilungsvorlage zum Programm „400+Zukunft“ (GRDrs 493/2019, „Jugend­berufshilfemaßnahme 400+Zukunft. Konzeptionelle Weiterentwicklung und Perspektiven“ vorgelegt. Darin wurde über dieses Angebot berichtet und die notwendige konzeptionelle Weiterentwicklung dargestellt. In den Haushaltsplanberatungen wurden Mittel für den Ausbau der Förderung des Programms „400+Zukunft“ bereitgestellt. Mit dieser Vorlage werden die notwendigen Sachbeschlüsse herbeigeführt, um die getroffenen Haushaltsentscheidungen umzusetzen.
zu Beschlussantrag 1
Das beigefügte Rahmenkonzept des Jugendberufshilfeangebots „400+Zukunft“ ist in einem partizipativen Entwicklungsprozess mit den umsetzenden Trägern erarbeitet worden. Die Gründe für die Weiterentwicklungen waren zunächst die hohen Abbruchquoten sowie die geringe Zahl an Übergängen in eine Ausbildung. Außerdem führten trägerspezifische Veränderungen dazu, dass die Maßnahme mittlerweile differenziert umgesetzt wird. Die Konzeptentwicklung diente daher dazu, den unterschiedlichen Aus­prägungen gerecht zu werden, einheitliche Standards für die Umsetzung zu definieren und gleichzeitig die spezifischen Profile zu stärken, sodass das Angebot wieder stärker den Bedarfen der Zielgruppe und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht.

Aufbau des fortgeschriebenen Rahmenkonzepts:
Das Konzept ist in fünf Bausteine untergliedert. Zu jedem Baustein wurden Standards definiert, die verbindlich für alle Träger gelten. Gleichzeitig können innerhalb der Bausteine trägerspezifische und bedarfsorientierte Zusatzangebote umgesetzt werden. Diese Bausteinlogik schafft für die Maßnahmenträger einen Gestaltungsspielraum, um individuell und flexibel auf die unterschiedlichen Bedarfe der Teilnehmenden reagieren zu können. Die konkrete Umsetzung der Bausteine wird in Anlage 1 im Rahmenkonzept ausführlich beschrieben. Im Vergleich zu vorher wurden mit der Überarbeitung des Konzepts die Inhalte von 400+Zukunft konkretisiert und ergänzt, um eine transparente Umsetzung und gleichzeitig eine größere Flexibilität zu ermöglichen.


zu Beschlussantrag 2, 3 und 4
Entsprechend der inhaltlichen Entwicklungen werden die Grundsätze für die Förderung des Programms „400+Zukunft“ auf Basis der bisher geltenden Regelungen neu gefasst; sie sind in Anlage 2 beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2020/2021 bereitgestellt.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Rahmenkonzept - "400+Zukunft"
Grundsätze für die Förderung des Programms "400+Zukunft" in der Landeshauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2020


<Anlagen>



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