Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
273
4
Verhandlung
Drucksache:
245/2022
GZ:
T 0301, 6215, 6216
Sitzungstermin:
26.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Thürnau
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
Satzung über die Ablösung der Stellplatzpflicht der Landeshauptstadt Stuttgart - Neuregelung mit Aufhebung der bisherigen Bestimmungen über die Ablösung der Stellplatzpflicht
- Zurückstellung -
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 20.07.2022, GRDrs 245/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Die Satzung über die Ablösung der Stellplatzpflicht der Landeshauptstadt Stuttgart (Stellplatzablösesatzung, SPAblS) (Stadtrecht 6/21) gem. Anlage 1 wird erlassen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Verwunderung äußert StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) über den Sachverhalt, dass nun der Citybereich mit einer Ablösesumme enthalten ist. Im Entwurf der neuen Stellplatzsatzung sei für Nichtwohngebäude der Erlass einer solchen vorgesehen. Eventuell liege dies im Baurecht begründet.
Dass die Einnahmen neben Quartiersgaragen nun auch für Fahrradstellplätze und E-Mobilität verwendet werden sollen, kann StR
Kotz
(CDU) "noch ein Stück weit mitgehen". In der Drucksache sei zudem vermerkt, es flössen die Überschüsse aus dem Parkraummanagement (PRM) Stuttgart-West zu. Er sei davon ausgegangen, dass die Überschüsse aus allen PRM-Gebieten zuflössen. Er verweist auf den Tagesordnungspunkt (TOP) 12 (Machbarkeitsstudie Tiefgarage unter dem Schulhof der GWRS Gablenberg), der die originäre Aufgabe der Verwaltung zur Verwendung des Geldes darstelle. Er bitte um Information, wie mit der GRDrs 260/2022 (TOP 12) weiter verfahren werde.
Für StR
Conzelmann
(SPD) stellt sich die Frage, wo die Verwaltung nach Einführung des PRM zu dem Ergebnis komme, der Parkraum sei für die Bewohner nach wie vor nicht ausreichend.
Wenn nicht genügend Parkplätze zur Verfügung ständen, so StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), müssten der ÖPNV und Radinfrastruktur weiter gefördert werden. Dies sei auch aus haushalterischer Sicht kostengünstiger als teure Investitionen für Parkplätze.
Den Ausführungen von StR Kotz kann sich StR
Schrade
(FW) anschließen. Es widerspreche dem ursprünglichen Beschluss, wonach mit den Geldern Parkplätze geschaffen werden sollten. Jetzt bewege man sich außerhalb dieser Regelung. Er möchte wissen, wie die Höhe der Ablösebeträge ermittelt wurde und wann zuletzt.
Sinn der Vorlage sei die Ausweitung der Mittelverwendung, erklärt Herr
Mutz
(TiefbA), da die Stellplatzablösen bei Nichtverwendung nach zehn Jahren wieder zurückbezahlt werden müssten. Es fehlten die Projekte für Quartiersgaragen. Beim PRM kämen nur die Einnahmen aus West in die Rücklage; für die anderen Bezirke gebe es keinen Beschluss. Er verweist auf einen gewissen Sanierungsrückstau bei Parkhäusern, wobei es nicht nur um den Beton, sondern auch um elektrische Ausstattung wie Beleuchtung, Ladesäulen etc. gehe. Solche Dinge könnten zukünftig daraus finanziert werden. Das Amt für Revision habe auf diese Vorgehensweise gedrungen, damit der Stadt keine Gelder verloren gingen. Die Ablösebeträge seien zuletzt 1987 festgelegt worden.
Zur Anfrage von StR Kotz bezüglich der weiteren Vorgehensweise bei TOP 12 erklärt BM
Pätzold
, dieser werde nochmals im Bezirksbeirat beraten. Das Schulverwaltungsamt werde ebenfalls anwesend sein. Es gebe eine Machbarkeitsstudie für den Schulstandort mit drei Varianten, und es müsse darüber befunden werden, ob mit einer dieser Varianten weitergeplant oder ein alternativer Standort untersucht werde.
StR
Kotz
bewertet die GRDrs 245/2022 als relativ weitgehend. Es gebe nun für das Tiefbauamt eine "Quereinnahme" jenseits des Haushaltes, mit der notwendige Reparaturen oder Investitionen getätigt werden könnten. Dies entspreche nicht der ursprünglichen Intention, weshalb er nochmals fraktionsintern beraten wolle. Infolgedessen beantragt er mündlich Zurückstellung des TOPs, wozu BM
Thürnau
betont, es bestehe keinerlei Zeitdruck. StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) hingegen kann den Sinn einer Zurückstellung nicht nachvollziehen. StR
Kotz
erklärt, er halte die Intention der Vorlage für falsch und kündigt einen entsprechenden Antrag an.
BM
Thürnau
stellt fest:
Dieser Tagesordnungspunkt wird
zurückgestellt
.
zum Seitenanfang