Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 688/2016
Stuttgart,
10/25/2016



Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart
Jahresabschluss 2015




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich09.11.2016



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) wird beauftragt, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart (KDRS) am 14.11.2016 den nachfolgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1.Der Jahresabschluss 2015 wird wie folgt festgestellt:
Euro
Bilanzsumme
19.302.891,40
davon Aktivseite
- Anlagevermögen
9.220.992,71
- Umlaufvermögen
9.672.667,34
- Rechnungsabgrenzungsposten
409.231,35
davon Passivseite
- Eigenkapital
9.446.683,38
- Rückstellungen
3.784.443,75
- Verbindlichkeiten
3.526.686,46
- Rechnungsabgrenzungsposten
2.545.077,81
Gewinn- und Verlustrechnung
- Jahresergebnis
48.433,93
- Summe der Erträge
32.268.010,96
- Summe der Aufwendungen
32.219.577,03
2. Die Aufwandsumlage 2015 je Einwohner wird mit 0,74 EUR 3. Der Jahresüberschuss von 48.433,93 EUR wird der Rücklage für künftige Verfahrensentwicklungen zugeführt. 4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung erteilt.


5. Zur Kenntnis zu nehmen, dass die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 vorgenommen hat und dass gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 16 Abs. 3 EigBG keine Bedenken bestehen.


Begründung:


Der Zweckverband KDRS ist ein Zusammenschluss von insgesamt 189 Städten, Gemeinden, Landkreisen und Gemeindeverbänden in der Region Stuttgart zur Bereitstellung von Dienstleistungen der elektronischen Datenverarbeitung für den öffentlichen/kommunalen Sektor. Seine Aufgabe ist z.B. der Aufbau und die Betreuung von Informationssystemen und Datenbanken und deren Sicherung hinsichtlich Bestand und Zugriff. Hierzu gehört insbesondere der Betrieb von landeseinheitlichen Verfahren wie z.B. Einwohner-, Personal- und Finanzwesen. Außerdem beschafft und betreut KDRS allgemein einsetzbare EDV-Verfahren für den Aufgabenbereich der Verbandsmitglieder, soweit nicht Verfahren durch die Datenzentrale Baden-Württemberg oder andere Stellen bereitgestellt werden.

Die Landeshauptstadt ist seit Gründung des Verbandes Mitglied im Zweckverband KDRS. Sie ist der größte Kunde und bezieht Leistungen für das Neue Kommunale Finanzwesen (SAP-Vertrag) und für eine Vielzahl anderer kommunaler Datenverarbeitungsverfahren (Rahmenvertrag). Das jährliche Umsatzvolumen inkl. Verfahrensbetrieb beträgt insgesamt rd. 7,29 Mio. EUR (Vj.: 7,8 Mio. EUR). KDRS ist damit der größte externe Dienstleister im IuK-Bereich der LHS.

Jahresabschluss 2015

Die Umsatzerlöse stiegen im Jahr 2015 um 246 TEUR auf 24.667 TEUR. Sie setzen sich zusammen aus der Der auf die LHS entfallende Anteil an der Aufwands- und Sonderumlage betrug in 2014 zusammen rd. 1,76 Mio. EUR (Vj.: 1,7 Mio. EUR). Die Sonderumlage ist für die Entwicklung der landeseinheitlichen Verfahren (Datenzentrale) zu leisten. Die sonstigen Umsatzerlösen enthalten im Wesentlichen Erlöse aus Dienstleistungen (8.263 TEUR); die Erlöse durch die LHS betragen 4.733 TEUR (Vj: 4.887 TEUR).

Der Materialaufwand sank um 402 TEUR auf 14.961 TEUR. Die Hälfte des Materialaufwandes entstand durch Softwarekosten inkl. Programmpflegekosten (7.449 TEUR).
Der Personalaufwand stieg um 789 TEUR auf 11.954 TEUR; damit macht der Personalaufwand 37% (Vj.: 36%) des Betriebsaufwandes aus. KDRS hat lt. Anhang 189 Mitarbeiter (Vj. 183), davon 40 Teilzeitkräfte (Vj.: 40). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 4.737 TEUR. Dabei betrugen die Instandhaltungsmaßnahmen an der Krailenshaldenstraße 1.874 TEUR.

Das Jahresergebnis von 48.433,93 EUR soll der Rücklage für künftige Verfahrensentwicklungen zugeführt werden. Die Eigenkapitalquote beträgt 48,94% (Vj.: 39,0%) und ist damit sehr gut.

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2015 die Herren Wondrak und Simacher bestellt. Auf die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführung im Anhang wurde unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Bezüglich der Geschäftsentwicklung 2015 wird im Übrigen auf den beiliegenden Lagebericht verwiesen.

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde durch die Leiterin des Fachbereichs Prüfung und Revision beim Landratsamt Ludwigsburg entsprechend den §§ 111 und 112 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg durchgeführt. Die Rechnungsprüferin bestätigt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes KDRS vermittelt.


Aktuelle Entwicklung bei den kommunalen Rechenzentren und der Datenzentrale Baden-Württemberg

Der Datenverarbeitungsverbund (DVV) in Baden-Württemberg wird durch drei Zweckverbände sowie deren Rechenzentren, die als GmbHs geführt werden, und der Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, geprägt.

Schon seit längerer Zeit bestehen Überlegungen, wie die IT-Landschaft sinnvoller gestaltet werden kann, insbesondere um Synergieeffekte, kostengünstigere Entwicklungen und eine Bündelung von Kompetenzen und Transparenz zu erreichen. Nach Einschätzung der Beteiligten ist es so, dass bei einer Beibehaltung der bisherigen Struktur, vielen Reibungen zwischen den IT-Häusern und nur aufwendig zu erzielenden Kompromisse zu befürchten sind und uneinheitliche Anforderungen der Zweckverbände Entwicklungsprojekte wesentlich teurer machen.
Auf Basis der von den DV-Partnern zur Verfügung gestellten mittelfristigen Unternehmensplanung hat die beauftragte Beratungsfirma XD Next Digital eine Kurzanalyse zur konsolidierten Organisation und Potenzialbewertung der DVV-Häuser unter einer Rechtspersönlichkeit präsentiert. Aufgrund der aufgezeigten Einsparmöglichkeiten sowie der Chancen auf zusätzliche Umsatzerlöse wurde eine „partnerschaftliche“ Due Diligence über alle vier Häuser und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Alternative „DVV-Häuser mit einer Rechtspersönlichkeit“ erarbeitet.

Derzeitiger Stand der neuen Rechtsform sieht folgendes Procedere vor:
Der Landesgesetzgeber soll die notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Zweckverbände KIVBF, KIRU und KDRS zunächst der Datenzentrale Baden-Württemberg beitreten und im Zuge dessen ihr jeweiliges, gesamtes Vermögen auf die Datenzentrale im Wege einer der umwandlungsrechtlichen Ausgliederung vergleichbaren partiellen Gesamtrechtsnachfolge übertragen können. Dies bedeutet, dass die Datenzentrale zunächst bestehen bleibt und durch Satzungsänderung die Ausformung als Datenanstalt erhält. Im Anschluss sollen die drei Zweckverbände zum Gesamtzweckverband fusionieren, damit die Datenanstalt demnach künftig zwei Träger (Gesamtzweckverband und Land Baden-Württemberg) hat.

Die Beteiligten gehen davon aus, dass bei einer Vollfusion der vier Häuser ein Einsparpotenzial von insgesamt ca. 25 Mio. EUR realisiert werden kann, welches zum Großteil (ca. 16. Mio. EUR) über die Optimierung der Organisation erzielbar ist. Das restliche Potenzial in Höhe von ca. 9 Mio. EUR ist über eine Sachkostensenkung in Verbindung mit Organisation, Lieferantenkonsolidierung und Produktportfoliooptimierung erzielbar.

Als Prämissen für einen Zusammenschluss wurde festgehalten:
1. Das Land Baden-Württemberg soll Mitträger und Kunde des neuen Unternehmens sein.
2. Die Standorte bleiben erhalten.
3. Unternehmenssitz ist Stuttgart.
4. Fusionsbedingte betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. Es wird eine Beschäftigungsgarantie, aber keine Tätigkeitsgarantie ausgesprochen.
5. Die Unternehmensform/Rechtsform ist so zu wählen, dass die Inhouse-Fähigkeit für
alle Träger und Drittmarktfähigkeit im bisherigen Umfang gewährleistet ist.
6. Die Geschäftsführer und Vorstände werden adäquate Positionen im neuen Unternehmen bekommen. Eine wirtschaftliche Besitzstandswahrung auf Grundlage der
bestehenden Verträge wird gewährleistet.
7. Die Frage der Pensionsrückstellung und die Absicherung der vorhandenen Pensionsanwartschaften sind aufzuarbeiten.

Es wurde ein Lenkungsausschuss eingerichtet, dem Vertreter der vier beteiligten Unternehmen, des Landes Baden-Württemberg, der kommunalen Spitzenverbände und der LHS angehören. Im Rahmen des derzeit laufenden Programms „Transformation“ sind verschiedene Projektgruppen eingerichtet, die die anstehenden Themen aufarbeiten und dem Lenkungsausschuss Lösungsmöglichkeiten vorlegen. Die Projektgruppen bearbeiten z.B. die Themen Rechtsform, Personal, Vermögen & Finanzen, Produkte etc.. Durch die Vakanz des Geschäftsführers Herr Wondrak wurde Herr Andreas Majer (Abteilungsleiter der Informations- und Kommunikationstechnik vom Haupt- und Personalamt) als langjähriges Mitglied im Verwaltungsrat mit 30% zum KDRS abgeordnet und vertritt die Interessen von KDRS in den Teilprojekten Gremien und Recht.



Sofern die offenen gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen, finanzwirtschaftlichen und sonstigen Fragestellungen geklärt sind, könnte eine Fusion frühestens zum 01.01.2018 angestrebt werden. Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, das Fusionskonzept rechtzeitig vor einer Beschlussfassung in den Gremien des DVV im Verwaltungsausschuss zur Behandlung einzubringen.


Referat AKR hat die Vorlage mitgezeichnet.







Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage (nur für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses)
Jahresabschluss 2015
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung






Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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