Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
292/2023
GZ:
SWU, SI
Sitzungstermin: 20.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau Killgus (Sozialamt), Herr Dr. Oediger (ASW)
Protokollführung: Frau Klemm as
Betreff: Ergebnis des 4. Suchlaufs für Pflegeheimstandorte

Beratungsunterlage ist die gemeinsame Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration und des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 01.06.2023, GRDrs 292/2023. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Auf Nachfrage des Vorsitzenden wird kein Bericht gewünscht.

Für die Vorlage bedanken sich StR Peterhoff (90/GRÜNE), StRin Bulle-Schmid (CDU), StRin Schanbacher (SPD) sowie StR Schrade (FW).

StR Peterhoff lobt ausdrücklich die ämterübergreifende Zusammenarbeit. Man finde es gut, dass mit dem Suchlauf mehr Standorte gefunden worden seien. Tiefergehende Fragestellungen werde man in der entsprechenden Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses (SGA) klären. Heute wolle er kurz auf den Standort Weilimdorf eingehen. Die Vorlage enthalte entgegen der Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) nunmehr nur 30 Pflegeplätze, obwohl mehr gewünscht seien. Des Weiteren habe man seinerzeit um eine Behandlung im STA gebeten. Herr Dr. Oediger entschuldigt sich für die Nichtberücksichtigung der von StR Peterhoff erwähnten Diskussion und sagt eine Berücksichtigung im nächsten Suchlauf zu.


Den Aussagen von StR Peterhoff schließt sich StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) an und bittet darauf zu achten, genügend Pflegeplätze auszuweisen. In dem Zusammenhang weise er auf das EnBW-Areal am Stöckach mit 90 Pflegeplätzen hin - noch ein Argument für das Areal, zeitnah und in städtischer Hand entwickelt. Der Rat müsse unterstützend tätig werden, damit so wichtige Flächen - auch für Pflegeplätze - nicht einfach brachliegen.

Inhaltlich, ergreift StRin Bulle-Schmid das Wort, werde man sich im SGA eingehender zu der Thematik äußern. Sie begrüße die Suchläufe grundsätzlich und plädiere für eine Weiterführung, auch wenn das Ergebnis nicht immer in Gänze zufriedenstellend sei. Sie bitte um Definition des in der Vorlage verwendeten Begriffs "langfristig". Es werde eine Begrifflichkeit benötigt, erklärt Herr Dr. Oediger, um einen realistischen Umsetzungszeitraum nach Erfüllung aller Vorgaben vorhersagen zu können. Langfristig bedeute in dem Fall die Erteilung einer Baugenehmigung zwischen 2028 und 2032.

Der Begriff habe, so StRin Schanbacher, wohl mit der Bauthematik zu tun. Auch deshalb sei eine Diskussion im dafür zuständigen Ausschuss, dem STA, nötig, meint die Stadträtin. Konkret fragt sie nach Möglichkeiten der Beschleunigung von Verfahren im Sinne einer Deckung der aktuellen Bedarfe. Sie denke dabei z. B. an eine Festlegung von entsprechenden Quoten bei der Neuentwicklung von Gebieten. Es antwortet Herr Dr. Oediger: Die Beschleunigung von Verfahren sei ein strukturelles Problem und Anlass für die Schaffung bestimmter ämter- und referatsübergreifender Arbeitskreis- und Lenkungsstrukturen gewesen. Für die meisten in der Vorlage aufgeführten Standorte seien neue Bebauungsplan-Verfahren (B-Plan-Verfahren) erforderlich, was naturgemäß längere Zeiträume in Anspruch nehme. Man sei aber mit den Verantwortlichen im Gespräch.

Grundsätzlich findet es StR Schrade wichtig, solche Suchläufe regelmäßig zu wiederholen. Gleichwohl sei die Darstellung der Vorlage ein "Best-Case-Szenario", wie auch Herr Dr. Oediger einräumt. Der Wille jedoch einer großen Zahl von Eigentümern zur Realisierung sei vorhanden. StR Schrade fährt fort, manche Flächen (z. B. Kaiserslauterer Straße, Weilimdorf) müssten herausfallen. Ihn beschäftigten die Platzzahlen an einzelnen Standorten. Seinem Vernehmen nach ließen sich kleine Einheiten unter 50 Plätzen wirtschaftlich nicht darstellen. Ungeachtet des Personalmangels meine er, die eher großen Standorte müssten genauer betrachtet und nach Möglichkeit entwickelt werden, zumal Betreiber kleinere Standorte übernehmen und an einen größeren und dessen Services angliedern könnten. Dem stimmt Frau Killgus zu. Im stationären Kontext gehe man von einem Minimum von 45 Plätzen und in weiteren Schritten von jeweils 15 Einheiten aus. Sie bestätigt, im Moment sei der Faktor Personal der entscheidende und noch vor der Platzthematik angesiedelt, sodass eine neue Einheit mit 90 Plätzen die Träger vor enorme Herausforderungen stelle. Damit geht sie auch auf eine Äußerung von StR Rockenbauch ein, der den Pflegenotstand aufgrund von Personalmangel und nicht nur wegen fehlender Flächen angesprochen hatte.




Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt BM Pätzold fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik hat von der GRDrs 292/2023 Kenntnis genommen.

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