Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
50
17
VerhandlungDrucksache:
554/2018 Neufassung
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 01.10.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Vorhabenbez. BPlan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Wohnbebauung östlich der Solitude-
straße/Wolfbusch (Weil 234) im Stadtbez. Weilimdorf
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- BPlan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 23.07.2019, öffentlich, Nr. 425
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik v. 24.09.2019, öffentlich, Nr. 31
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 26.06.2019, GRDrs 554/2018 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnbebauung östlich der Solitudestraße/Wolfbusch (Weil 234) im Stadtbezirk Weilimdorf ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB mit dem Ziel aufzustellen, das Planrecht zu ändern.

Der Geltungsbereich ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt Allgemeine Ziele und Zwecke dargestellt.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 01.04.2019.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) kann nicht nachvollziehen, weshalb für die Planung 6 Stellplätze ausgewiesen werden müssen. Um den Eingriff beim "Schutzgut Boden" zu reduzieren, spricht er sich für eine Reduzierung auf 3 Stellplätze aus.

Mit Hinweis auf die dortige Bodenqualität widerspricht diesen Ausführungen StR Zeeb (FW).

Laut BM Pätzold ergibt sich die geforderte Stellplatzzahl nicht zuletzt aus der LBO. Heute stehe der Aufstellungsbeschluss an, und die Frage der Stellplatzreduzierung könne die Verwaltung heute als Prüfauftrag mitnehmen. Zunächst werde aber auf den Bauherrn zugegangen, um dessen Haltung abzufragen.

Nachdem BM Pätzold den Wunsch geäußert hat, bei dem zur Beratung stehenden Thema voranzukommen, stellt er fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik beschließt einstimmig wie beantragt.
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