Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 266/2023
Stuttgart,
03/23/2023



Einbringung einer Kapitaleinlage in die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
31.03.2023
26.04.2023
27.04.2023



Beschlußantrag:

1. Einer Kapitaleinlage von insgesamt 200 Mio. EUR in die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH wird zugestimmt. Die Auszahlung erfolgt in drei Tranchen:

2. Die Auszahlungen werden im Teilfinanzhaushalt THH 200 Stadtkämmerei, Projekt-Nr. 7.203051 Unternehmen in Privatrechtsform, Beteiligungen, Auszahlungsgruppe 784/6 Erwerb von Finanzvermögen, wie unter Finanzielle Auswirkungen ausgeführt, gedeckt.


Begründung:


Um den Bau von preiswerten Wohnungen in Stuttgart voranzutreiben und um das strategische Ziel der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG), bis 2035 die gebäudebezogenen Voraussetzungen für die Erreichung der Klimaneutralität zu schaffen, erreichen zu können, ist die Stärkung des Eigenkapitals der SWSG erforderlich. Die Auszahlung soll in drei Tranchen erfolgen und zwar in 2023 und 2024 jeweils in Höhe von 50,0 Mio. EUR sowie in 2025 in Höhe von 100,0 Mio. EUR.

Mit dieser Kapitaleinlage soll die SWSG trotz des starken Anstiegs der Baufinanzierungs- und Baukosten in die Lage versetzt werden, an ihren sehr ambitionierten Klima- und Neubauzielen festhalten zu können.

Neben der Umsetzung des geplanten Investitionsprogramms in den Gebäudebestand sollen in den kommenden fünf Jahren rund 2.000 neue SWSGWohnungen entstehen.

Die Maßnahme dient sowohl der Stärkung des Eigenkapitals, als auch der Stärkung der Finanzkraft der SWSG zum Zwecke der Investitionen in bezahlbares Wohnen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gewährung der Kapitaleinlage an die SWSG ist in drei Raten in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 vorgesehen.

Der Mittelbedarf für die Gewährung der Kapitaleinlage im Jahr 2023 in Höhe von 50,0 Mio. EUR ist im städtischen Nachtragshaushaltsplan 2023 berücksichtigt. Die den Jahren 2024 in Höhe von 50,0 Mio. EUR und 2025 in Höhe von 100,0 Mio. EUR erforderlichen Auszahlungen sind in der Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Nachtragshaushaltsplan 2023 enthalten.

Der Nachtragshaushaltsplan 2023 wird mit GRDrs 176/2023 „Nachtragshaushalts-satzung mit Nachtragshaushaltsplan 2023 und fortgeschriebener Finanzplanung bis 2026“ behandelt.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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