Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
138
8a
Verhandlung
Drucksache:
560/2021
GZ:
SOS 5642-05
Sitzungstermin:
27.09.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
"Host Town Program" der Special Olympics World Games Berlin 2023; Bewerbung Stuttgarts als Gastgeberkommune vom 11. bis 14. Juni 2023
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 10.08.2021, GRDrs 560/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bewerbung Stuttgarts um die Teilnahme am "Host Town Program" der Special Olympics World Games (SOWG) Berlin 2023, welches vom 11. bis 14. Juni 2023 in Stuttgart stattfinden soll, wird zugestimmt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
BMin
Dr. Sußmann
leitet kurz im Sinne der Vorlage in das Thema ein. Die Vorsitzende begrüßt die Absicht der Landeshauptstadt Stuttgart, sich im Rahmen des "Host Town Program" der Special Olympics World Games (SOWG) als Gastgeberkommune zu bewerben.
Dieses Vorhaben wird im Zuge der kurzen Aussprache auch durch StR
Dr. Rastetter
(90/GRÜNE) sowie die StRinnen
Bulle-Schmid
(CDU) und
Dr. Hackl
(SPD) unterstützt.
StR
Dr. Rastetter
regt an, dass anlässlich der Bewerbung auch die Stuttgart-Marketing GmbH sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung eingebunden werden sollen. Zudem bittet er darum, auch Sportvereine zu beteiligen und Kontakte zu Firmen zu suchen, um einerseits die Inklusion im Arbeitsleben zu befördern und andererseits auch mögliche Sponsoren zu finden.
Nach einer Frage durch StRin
Dr. Hackl
erklärt Herr
Jeuter
(AfSB), dass 170 Städte und Kommunen als "Host Town" der SOWG ausgewählt werden. Derzeit hätten 230 Kommunen, darunter ca. 20 Kommunen aus Baden-Württemberg, ihr Interesse an einer Bewerbung bekundet.
Auf eine weitere Frage der
Stadträtin
eingehend, erklärt Frau
Fischer
(SI-BB), dass das Komitee nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31.10.2021 zeitnah über den Zuschlag entscheiden wolle. Die Verwaltung gehe, Stand heute, fest davon aus, so Frau Fischer, dass man bei einem positiven Bescheid noch rechtzeitig zur Dritten Lesung der anstehenden Haushaltsplanberatungen 2022/2023 eine Haushaltsvorlage mit den weiteren Einzelheiten, insbesondere dem benötigten Finanzbedarf, werde vorlegen können. Über die weiteren Entwicklungen in der Sache werde man die Ratsmitglieder auf dem Laufenden halten.
Danach stellt BMin
Dr. Sußmann
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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