Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU
GRDrs
320/2017
Stuttgart,
04/25/2017
Stellungnahme zum Entwurf des Regionalverkehrsplans
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Beschlussfassung
öffentlich
09.05.2017
Bericht:
Der Bericht über den Entwurf des Regionalverkehrsplans wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird als Stellungnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart zum RVP an den Verband Region Stuttgart übermittelt.
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.01.2017 hat der Verband Region Stuttgart den Städten und Gemeinden der Region Stuttgart den Entwurf des Regionalverkehrsplans (RVP) zur Kenntnis und mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugesandt. In einer Informationsveranstaltung am 13.03.2017 wurde der Entwurf vorgestellt.
Der Regionalverkehrsplan ist ein Fachplan zum Regionalplan, der zur Begründung und Beurteilung von regional bedeutsamen Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur herangezogen werden soll. Er dient damit einerseits als Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart gegenüber dem Land und dem Bund wenn es darum geht, Investitionen in die Verkehrssysteme der Region zu fordern und zu begründen. Andererseits ist er die Grundlage für Stellungnahmen des Verbands Region Stuttgart zu Planungen von Städten und Gemeinden oder anderer Stellen.
Der RVP ersetzt nicht das Verkehrsentwicklungskonzept 2030 der Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses und der Aktionsplan Nachhaltig Mobil bleiben weiterhin maßgebend für die Verkehrsplanung und Verkehrspolitik der Landeshauptstadt Stuttgart. Außerdem maßgebend wird der Nahverkehrsentwicklungsplan sein, der zurzeit in Bearbeitung ist. Gleichwohl sollen die Planwerke jedoch aufeinander abgestimmt sein und sich ergänzen anstatt sich zu widersprechen. Aus diesem Grunde wurde der Regionalverkehrsplan in ständiger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart, SSB und VVS erarbeitet und es besteht jetzt die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf.
Der RVP enthält für den ÖPNV 32 und für den Straßenverkehr 14 Maßnahmen, die ganz oder teilweise auf Stuttgarter Gemarkung liegen. Alle Maßnahmen wurden bewertet und in eine der vier Kategorien
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höchste Dringlichkeit
·
hohe Dringlichkeit
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Trassenfreihaltung oder
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nicht weiter zu verfolgen
eingestuft. Dazu wurden verschiedene Kriterien zu 11 Teilzielen herangezogen.
Im Bereich des ÖPNV sind in der letzten Zeit Projekte zur Diskussion gekommen, die bei der Erarbeitung des RVP noch nicht aktuell waren und deshalb dort auch nicht berücksichtigt sind. Andere Vorhaben sind nur von örtlicher Bedeutung und wurden deshalb nicht im RVP als Maßnahme untersucht. Das bedeutet jedoch nicht, dass diesen Vorhaben eine geringe Bedeutung zugemessen werden kann. Zu nennen sind neue und noch in der Untersuchung befindliche Stadtbahnangebote (U16, U17, Verlängerung der U19 etc.), die Erschließung des Eiermann-Campus, mögliche Seilbahnverbindungen, die Schnellbuslinie Innenstadt – Bad Cannstatt (P-Linie) oder die Eckverbindung Degerloch-Plieningen am Bahnhof Möhringen. Diese Maßnahmen werden im Nahverkehrsentwickungsplan berücksichtigt.
Bei einigen im RVP enthaltenen Maßnahmen sind Varianten zugrunde gelegt, die sich im Laufe der weiteren Planungen noch verändern können. So ist z. B. zur Erschließung von Vaihingen-West (Endhalt Büsnau) die Verlängerung der Linie 3 untersucht, während die aktuellen Überlegungen der SSB eher von der Weiterführung der Linie 8 ausgehen.
Für drei Maßnahmen deckt sich die Einstufung der Maßnahmen in die Dringlichkeits-Kategorien nicht mit der Einschätzung der Landeshauptstadt Stuttgart:
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Eine umsteigefreie Stadtbahnverbindung nach Birkach sollte hohe Priorität erhalten und nicht nur „Trassenfreihaltung“. Die Linie könnte über die (nicht untersuchte) Eckverbindung am Bahnhof Möhringen verlaufen und ab Plieningen Garbe auf der dazu frei gehaltenen Trasse nach Norden in Richtung Birkach führen.
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Die Weiterführung der U3 über die Haltestelle Garbe kann nach entsprechenden Untersuchungen zum Masterplan Uni Hohenheim nicht weiter verfolgt werden.
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Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 4 über den Hölderlinplatz hinaus bis zur Schwabstraße soll nach Auffassung der Landeshauptstadt Stuttgart nicht weiter verfolgt werden, weil Kosten und/oder städtebaulicher Eingriff nicht zu vertreten wären. Die Nachfrage dort könnte auch durch eine Anpassung des Busliniennetzes bedient werden.
Ausführliche Stellungnahmen der SSB zu den Maßnahmen des ÖPNV sowie des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung zur Barrierefreiheit sind als Anhang angefügt.
Auch in den untersuchten Maßnahmen des Straßenverkehrs sind nicht alle für Stuttgart wichtigen Vorhaben enthalten. Es fehlen
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der Umbau des City-Rings (Umbau Schillerstraße, Wolframstraße)
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Verlegung der B295 in Feuerbach
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neue Trassierung der B27-Auffahrt Friedrichswahl,
die zwar für Stuttgart von großer Bedeutung sind, aber keine großen regionalen Auswirkungen haben. Andererseits ist der Anschluss der Büsnauer Straße an die A831 untersucht und mit höchster Priorität bewertet, obwohl auch diese Maßnahme kaum eine größere regionale Bedeutung haben dürfte. Der Anschluss der Büsnauer Straße hat für die Landeshauptstadt Stuttgart derzeit keine Priorität.
Weitere abweichende Einschätzungen betreffen den Ausbau der Nord-Süd-Straße, die MEA-Brücke und den Anschluss Neuwirtshaus.
Die Nord-Süd-Straße ist vorbehaltlich abschließender Prüfung im RVP in die Kategorie „hohe Dringlichkeit“ eingestuft. Im Hinblick auf die bestehende Verkehrssituation und auf die absehbare weitere Entwicklung im Synergiepark erscheint aber die Einstufung in die Kategorie „höchste Dringlichkeit“ gerechtfertigt. Wie jedoch eine verkehrliche Verbesserung und in welchen Schritten (Knotenausbau, Teilausbau, etc.) erfolgen kann, soll das Verkehrsgutachten Vaihingen ermitteln.
Die MEA-Brücke wird als ein Vorhaben von nur lokaler Bedeutung angesehen und der Vollanschluss Neuwirtshaus, der für die Erreichbarkeit der Betriebe an der Schwieberdinger Straße nördlich der B10 (Kölle, OBI etc.) von wesentlicher Bedeutung ist, wird nur zur Trassenfreihaltung empfohlen. Beide Maßnahmen haben aus Sicht der Landeshauptstadt Stuttgart aber hohe Dringlichkeit.
Als Maßnahme der höchsten Dringlichkeit ist unter anderem die Filderauffahrt eingestuft, und zwar wahlweise in einer von zwei untersuchten Varianten, nämlich als Verbindung von der B10 entweder zur mittleren Filderstraße bei Plieningen oder in einem langen Tunnel zur B27 bei Degerloch. Die Varianten weisen durch ihre Lage unterschiedliche Entlastungseffekte auf den Duchgangsverkehr im Stuttgarter Talkessel oder in der Ortsdurchfahrt Hedelfingens auf. Die Variante von der B10 zur mittleren Filderstraße ist im VEK 20130 wegen der hohen Kosten und Eingriffen in Natur und Landschaft zurückgestellt. Für die Variante mit langem Tunnel ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall noch der weitere, nicht untersuchte Ausbau der B27 zwischen A8 und Degerloch mit Neubau der Körschbrücke erforderlich würde. Die Filderauffahrt findet sich nicht im aktuellen BVWP und damit ist auch eine Finanzierung offen.
Ebenfalls eine Maßnahme der höchsten Dringlichkeit ist der Nord-Ost-Ring, der auch in zwei Varianten (drei- oder vierstreifig) untersucht wurde. Für die Landeshauptstadt Stuttgart ergeben sich durch den Nord-Ost-Ring nur relativ geringe Entlastungen, die den Eingriff in den Landschaftsraum nicht rechtfertigen würden. Auf die regionale Bedeutung der Straßenverbindung und den Konflikt mit dem Landschaftsschutz wird schon im VEK 2030 hingewiesen.
Im Entwurf des RVP hat die Initiative des Landes zur Planung von Radschnellwegen noch keinen Niederschlag gefunden. Dies soll nachgeholt werden, der Verband Region Stuttgart ist diesbezüglich schon auf die Landeshauptstadt Stuttgart zugekommen.
Der RVP-Entwurf enthält auch einige betriebliche und organisatorische Maßnahmen. Ein zentraler Vorschlag ist dabei die Einrichtung einer regionalen Mobilitätsagentur, durch die neue Zuständigkeiten auf die Region übertragen werden könnten. Das damit beabsichtigte regionale Verkehrsmanagement, die Förderung der Elektromobilität durch einen Masterplan für Schnelladeinfrastruktur oder von Mobilitätspunkten und Pedelec-Stationen wird begrüßt. Die Aufgabenfelder und Zuständigkeiten sind jedoch noch im Einzelnen zu diskutieren.
Beteiligte Stellen
keine
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
keine
Peter Pätzold
Bürgermeister
1.) Stellungnahme des SSB-AG zum Regionalverkehrsplan
2.) Stellungnahme des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung
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Anlage-2StN_zur GRDrs 320-2017.pdf
Anlage1_170413_Stellungnahme_RVP_von_SSB.pdf