Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Für den in der Drucksche unter Punkt "Finazielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 Stellenplananträge (Nrn. 3, 31, 40) gestellt. Aufgrund des Aufgabenzuschnitts wurden folgende Stellenwerte korrigiert: Stellenplannatrg Nr. 31, Sachbearbeiter*in Öffentlichkeitsarbeit (EG11). Die Prüfung der Anträge 30 und 31 ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist. Die Prüfung ergab, dass der Wegfall des kw-Vermerks aus dem Stellenplanantrag Nr. 40 über den Verwaltungsvorschlag in Erwägung gezogen wird. Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen: 1-8 Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Stuttgarter Innenstadt und ihrer Quartiere (AKUT) GRDrs 884/2021
Nach wie vor werden die Mittel dafür genutzt, die Nahversorgung an einzelnen Standorten durch gezielte Investitionen in die Ladeninfrastruktur sowie besondere Beratungsangebote zu sichern und zu stärken. Immer häufiger werden auch alternative bzw. neue Marktkonzepte wie Mini-SB-Märkte bzw. automatisierte Minimärkte oder Regiomaten als Bausteine der Nahversorgung geprüft. In 2022/23 stand u.a. die Förderung der Modernisierung des CAP-Marktes in Obertürkheim und der Umbau des ehemaligen Lebensmittelmarktes in der Hellferichstraße in Stuttgart-Nord zu einen CAP-Markt im Vordergrund.
Als wichtiges Kriterium für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms Nahversorgung konkret gelten die Defiziträume. Darunter werden nicht-versorgte, strukturell unterversorgte oder in ihrer Versorgung gefährdete Standorte im Stadtgebiet verstanden. Das Förderprogramm Nahversorgung konkret wird in enger Zusammenarbeit durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen und die Abteilung Wirtschaftsförderung bearbeitet.
Der Förderfokus im Doppelhaushalt 2024/25 soll wieder auf der finanziellen Unterstützung der bestehenden und neu hinzukommenden BONUS- und CAP-Märkte im Stuttgarter Stadtgebiet liegen. Vor allem bei Übernahmen und Neueröffnungen werden meist erhebliche Investitionen in Ladenbau und Ladeninfrastruktur notwendig. Mit Investitionskostenzuschüsse aus dem Förderprogramm Nahversorgung konkret kann dies sinnvoll unterstützt werden.
Die gemeinnützigen Märkte erfüllen, neben ihrer sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bedeutung, eine wichtige Ergänzungsfunktion zur Sicherstellung der Nahversorgung an Standorten, die für den herkömmlichen Lebensmitteleinzelhandel als nicht rentabel eingeschätzt werden. Für Defiziträume haben die Märkte den genau richtigen Ansatz. Auf verhältnismäßig kleinen Flächen bieten Sie ein Vollsortiment und tragen durch ihren gemeinnützigen Ansatz und ihre Mittelpunktfunktion in den Stadtquartieren zur Identitätssteigerung vor Ort bei.
Gleichzeitig zeigt sich der Unterstützungsbedarf bei den kleinteiligen Nahversorgungsbetrieben sowie den Arbeitsmarkt- und SGB-geförderten Märkten in bislang nicht bekanntem Maße. Die Folgen der Corona-Pandemie machen den Betrieben ebenso zu schaffen wie die gestiegenen Betriebskosten aufgrund der Energiekrise.
Es wird daher vorgeschlagen die städtische Handlungsfähigkeit bei der Unterstützung der Nahversorgung vor Ort im Vergleich zum vorangegangenen Doppelhaushalt zu erhöhen. In den Doppelhaushalten 2016/2017, 2020/21 bis 2022/23 wurden jeweils 50.000 EUR pro Haushaltsjahr für das Förderprogramm Nahversorgung konkret veranschlagt. Für den Doppelhaushalt 2024/25 wird vorgeschlagen jeweils 100.000 EUR für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu veranschlagen.
Die Stuttgarter Integrationspolitik hat eine längere Tradition und bereits frühzeitig mit der Abteilung Integrationspolitik sowie der Fachstelle Migration eine gute institutionelle Verankerung erfahren. Sie wird im Städtevergleich als sehr gut eingestuft – sowohl von Fachleuten als auch in Bürgerumfragen. Eine Stärke, die im Zuge des Ukraine Krieges erneut auf die Probe gestellt wird.
Allerdings werden die Potenziale der Einwanderungsgesellschaft nur unzureichend für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Stadtentwicklung genutzt. Abgesehen von den Kooperationsnetzwerken und Maßnahmen des Stuttgarter Bündnisses für Integration besteht keine kohärente interkulturelle Strategie und abgestimmte Umsetzung in anderen städtischen Handlungsfeldern und im Rahmen der Entwicklungsprozesse der 23 Stadtbezirke.
Daher sollen im Rahmen des Projekts „Handlungsstrategie Interkulturelle Stadt – Gemeinsam in Vielfalt vor Ort“ Rahmenbedingungen für Internationalität und Strukturen für Vielfalt auf Bezirksebene ermittelt sowie Maßnahmen entwickelt werden, wie Internationalität und interkulturelles Miteinander vor Ort weiter gestärkt und sichtbar gemacht werden können.
Das Projekt soll gemeinsam von der Abteilung Integrationspolitik und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen (Abteilung Stadtentwicklung) erarbeitet werden. Der Internationale Ausschuss des Gemeinderates soll zentrales Experten- und Beratungsgremium sein.
Folgende Bausteine sind vorgesehen:
§ Darstellung Bestandssituation (vorhandene soziostrukturelle und GIS-Daten),
§ Gruppen-Interviews mit Schlüsselakteuren (qualitative Ergänzung Analyse),
§ 1. Symposium Interkulturelle Stadt – Entwicklung gemeinsames Verständnis von Internationalität und deren Wahrnehmung in Stuttgart, Ergänzung Analyse, Diskussion Handlungsansätze,
§ Lokale Planungswerkstätten in 5 Planungsbereichen (Diskussion Analyseergebnisse, Entwicklung Handlungsansätze auf Bezirksebene),
§ Erstellung Handlungsstrategie auf Bezirksebene (Darstellung Qualitäten, Definition Fokusräume, Entwicklung Maßnahmen) und Gesamtstadt (Abstraktion bezirklicher Ergebnisse, Implementierungskonzept),
§ 2. Symposiums Interkulturelle Stadt – Rückkopplung Ergebnisse, Konkretisierung, Priorisierung.
Derzeit wird das Vorgehen bereits im Stadtbezirk Zuffenhausen (und punktuell im Stadtbezirk Münster) mit eigenen Ressourcen erprobt, um zu einer passgenauen Ausschreibung von Leistungen zu kommen.
Für die Ausarbeitung und Umsetzung des Projektes der Handlungsstrategie „Interkulturelle Stadt - Gemeinsam in Vielfalt vor Ort“ werden insgesamt 140.000 EUR Planungsmittel benötigt. Parallel erfolgt die Anmeldung von 200.000 EUR Beteiligungsmitteln von SI-IP.
- wo interkommunale Kooperation im Nachbarschaftsraum Stuttgart bereits (im kleinen Stil) erfolgt,
- welche praxistauglichen Ansätze und Referenzprojekte zur interkommunalen Kooperation im deutschsprachigen Raum existieren,
- wie interkommunale Kooperation durch die Entwicklung gemeinsamer Leitbilder sichtbar gemacht werden kann und
- welche bilateralen, trilateralen oder multilateralen Initiativen für die interkommunale Kooperation im Nachbarschaftsraum Stuttgart als besonders lohnenswert angesehen werden.
Die Potenzialstudie soll in enger Kooperation und Abstimmung mit dem IKA erarbeitet werden.