Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 544/2023
Stuttgart,
06/29/2023


Haushaltsmittel für Projekte der Stadtentwicklungsplanung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich04.07.2023

Bericht:

Für den Zeitraum des kommenden Doppelhaushalts 2024/2025 stehen beim Amt für Stadtplanung und Wohnen Maßnahmen der Stadtentwicklungsplanung an, für die Haushaltsmittel beantragt werden.
Die Maßnahmen sind in den Anlagen 1-8 näher beschrieben und wie folgt priorisiert:

1. Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Stuttgarter Innenstadt und ihrer Quartiere (AKUT) GRDrs 884/2021
2. Nachhaltiges Bauflächenmanagement (NBS) – Flächenaktivierung undQualifizierung der NBS-Bauflächenpotenziale
3. Förderprogramm Nahversorgung Konkret
4. Etablierung Umbaukultur
5. EWS
6. Handlungsstrategie Interkulturelle Stadt
7. Potenzialstudie Interkommunale Kooperation
8. Handlungsstrategie Soziale Mischung

Der Stellenbedarf des Stellenplanantrages Nr. 3 ist ebenfalls in der Mantelvorlage „Klimaschutz-Programm“ (GRDrs. 638/2023) enthalten.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
AKUT / 42510
abzgl 75 % Förderung
750
-563
150
-112
(NBS) – Flächenaktivierung NBS Qualifizierung / 42510
50
50
Nahversorgung / 43100
100
100
Etablierung Umbaukultur / 42510
70
90
EWS/ 42510
220
205
Handlungsstrategie Interkulturelle Stadt / 42510
60
80
Potenzialstudie Interkommunale Kooperation / 42510
35
40
Handlungsstrategie Soziale Mischung / 42510
50
50
Finanzbedarf
772
653
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Nahversorgung / 43100
144,5
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Stellenplanantrag Nr. 3: Architekt*in Umbaukultur (EG 13)
1,0
Stellenplanantrag Nr. 31: Sachbearbeiter*in Öffentlichkeitarbeit (EG 13)
1,0
Stellenplanantrag Nr. 40: Masterplan Urbane Räume/Fortschreibung STEK 2035 (EG13, Wegfall KW)
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
223
223
223
223
223
223
Sachkosten
16
16
16
16
16
16
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Für den in der Drucksche unter Punkt "Finazielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurden im Stellenplanverfahren 2024/2025 Stellenplananträge (Nrn. 3, 31, 40) gestellt.
Aufgrund des Aufgabenzuschnitts wurden folgende Stellenwerte korrigiert:
Stellenplannatrg Nr. 31, Sachbearbeiter*in Öffentlichkeitsarbeit (EG11).
Die Prüfung der Anträge 30 und 31 ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist.
Die Prüfung ergab, dass der Wegfall des kw-Vermerks aus dem Stellenplanantrag Nr. 40 über den Verwaltungsvorschlag in Erwägung gezogen wird.






Peter Pätzold
Bürgermeister



Anlagen:

1-8

Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Stuttgarter Innenstadt und ihrer Quartiere (AKUT) GRDrs 884/2021

Insgesamt 225.000 EUR

Das Projekt AKUT – kurz für: Aktivierungs- und Transformationsstrategien für die Stuttgarter Innenstadt und ihre Quartiere“ – ist aus der Bewerbung beim Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren hervorgegangen und soll in den Jahren 2022 – 2025 (offizielles Projektende: 31. August 2025) in einem dreistufigen Prozess mit einem Finanzierungsrahmen von 1,3 Mio. Euro (75 % Bundesmittel, 25 % kommunale Eigenmittel) auf Basis der GRDrs 844/2021 umgesetzt werden.
Gestartet ist der Prozess, der durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen in Kooperation mit der Abteilung Wirtschaftsförderung betreut wird, im November 2022 mit der Förderzusage des Bundes. Inzwischen wurde gemeinsam mit der beauftragten Arbeitsgemeinschaft die Erarbeitung des ersten Ergebnisprodukts (Transformationskonzept Innenstadt mit Trendstudie) begonnen. Im Dezember 2022 fand hierzu die Auftaktveranstaltung mit einer Vielzahl innerstädtischer Akteure, Stakeholder und der Stadtgesellschaft statt.
Ziel des Projektes ist es Strategien und Konzepte für die Stuttgarter Innenstadt, zukunftsfähige Programmierungen für ausgewählte Quartiersräume / Immobilien sowie dringend notwendige Praxisbeispiele kooperativ zu entwickeln und auszutesten. Zugleich sollen vielfältige Beteiligungsformate und Veranstaltungen zur Sensibilisierung und Mobilisierung der Innenstadtakteure und der Stadtgesellschaft beitragen.
Die Finanzierung des Projektes ergibt sich aus der Bundesförderung (75% Bundesmittel) und den städtischen Finanzierungsanteilen (25% Eigenanteil Kommune).

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Bundesförderprojekt AKUT
750.000
150.000
Förderung 75 %
-563.000
-112.000
Gesamt
187.000
38.000

Anlage 2 zu GRDrs 544/2023

Nachhaltiges Bauflächenmanagement (NBS) – Flächenaktivierung
Qualifizierung der NBS-Bauflächenpotenziale

Insgesamt 100.000 EUR

Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt zur Stärkung der Innenentwicklung seit Jahren aktiv ein nachhaltiges Bauflächenmanagement (NBS) – dieses gilt es, nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Das NBS verfolgt mittlerweile verstärkt die Flächenaktivierung und die Förderung der Flächeneffizienz, um die begrenzten Flächenpotenziale möglichst optimal auszunutzen. Durch die Studie URBAN SANDWICH Stapelung gewerblicher Nutzungen (2019/2020) wurden entsprechende Potenziale zur Steigerung der Flächeneffizienz für verschiedene Gewerbegebietstypen systematisch ermittelt und anhand von Testentwürfen für repräsentative Standorte entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dieser Ansatz wurde auch in der Nachfolgestudie URBAN SANDWICH 2 (2022/2023) für stadtwirtschaftliche Betriebe in enger Zusammenarbeit mit der AWS, dem Tiefbauamt und dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt aufgegriffen und fortgeführt, um dem Mangel an Flächen gerecht zu werden und betriebswirtschaftlich optimale, zentral gelegene Standorte durch Mehrfachnutzung zu sichern.
Darüber hinaus ist allgemein ein großer Mangel an geeigneten Flächen für Gemeinbedarfsnutzungen festzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass viele Gemeinbedarfsnutzungen nicht kostendeckend arbeiten können. Somit sind sie in aller Regel nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, die marktüblichen Immobilienpreise und Mieten aufzubringen.
Es wird, auch mit Blick auf das Eigeninteresse der Stadt, als sehr vielversprechend angesehen, die Flächeneffizienz bzw. das Stapelungs-Potenzial von Gemeinbedarfsflächen an Beispielfällen näher zu beleuchten. Nicht selten sind Gemeinbedarfsnutzungen durch eine relativ geringe Geschossigkeit/Bauhöhe (z. B. bei Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen) geprägt, die aus isolierter Betrachtung der einzelnen Nutzungen zunächst sinnvoll erscheint. Oftmals dürfte aber auch eine Kombination mit anderen Nutzungen in Frage kommen, die ggf. sogar Synergieeffekte mit sich bringen, in vielen Fällen aber zumindest eine wirtschaftlichere Grundstücksausnutzung zulassen und sogar Flächenpotenziale für weitere soziale Nutzungen schaffen. Eine Stapelung und Nutzungsmischung von Gemeinbedarfsnutzungen untereinander bzw. mit „Fremdnutzungen“ ist mit Herausforderungen verbunden. Für sie sollen adäquate Lösungen aufgezeigt werden.

In der NBS-Datenbank (ca. 650 Flächen) sind diejenigen Informationen für jede NBS-Fläche hinterlegt, die für die Charakterisierung der Potenziale (u.a. Flächengröße, Verfügbarkeit, ...) und für eine Aktivierung (u.a. zuständiger Planer, Eigentümer, Altlasten, ...) relevant sind.
Die Ermittlung der Potenziale werden bisher ausschließlich anhand der Flächengröße, und nicht nach den maßgeblichen Kennwerten GFZ, GRZ und BGF einer Dichteerhebung differenziert.
Ziel ist die bessere Auswertbarkeit der Bauflächenpotentiale des NBS. In einer ersten Phase wurden dazu in den letzten Jahren die Bestandsdichten und -nutzungen ermittelt und ausgewertet. Im nächsten Schritt ist es erforderlich, die vor dem Hintergrund der doppelten Innenentwicklung angemessenen und verträglichen städtebaulichen Dichten auf den NBS-Potentialflächen zu ermitteln, visuell darzustellen und in der NBS-Datenbank zu dokumentieren. Dabei ist geplant, mit Hilfe von Volumenstudien die Bauflächenpotentiale zu quantifizieren. Die Bauflächenpotentiale sollen dabei unter Berücksichtigung der städtebaulichen, planungsrechtlichen und klimatischen Rahmenbedingungen ermittelt und bewertet werden.
Durch die Ermittlung der verträglichen städtebaulichen Dichten sind wichtige Aussagen über die vorhandenen Bauflächenpotentiale nicht nur nach Grundstücksfläche, sondern auch nach Bruttogeschossfläche möglich. Die NBS-Datenbank wird damit dem urbanen Kontext gerecht. Ebenfalls kann die Entwicklung des Bestandes an Bauflächenpotentialen differenzierter als heute quantifiziert dargestellt werden. Erste Volumenstudien sollen bereits 2023 beauftragt werden, die NBS-beantragten Mittel dienen der Fortführung des Projekts zu weiteren Qualifizierung der Datenbank.
Als Grundlage für die Zeitstufenlisten Wohnen und Gewerbe übernimmt das NBS eine maßgebliche Rolle in der Baulandstrategie. Eine Präzisierung der Angaben der Bauflächenpotenziale durch die Bruttogeschossfläche (BGF) ermöglicht die Erhöhung der Genauigkeit, und somit auch des Grades der Verbindlichkeit. Die Angabe der BGF kann flexibel z.B. zur Errechnung der Wohneinheiten (WE) genutzt werden.


Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Urban Sandwich 3 „Soziale Infrastruktur“
(u.a. Typisierung der Gemeinbedarfsflächen, Erarbeitung von Entwicklungsansätzen, Erstellung von Testentwürfen und spezifischen Einzellösungen, Umsetzungsempfehlungen)
30.000
30.000
Ermittlung verträglicher städtebaulicher Dichten und Erstellung von Volumenstudien zu ausgewählten NBS-Flächen (unter Berücksichtigung städtebaulicher, planungsrechtlicher und klimatischer Rahmenbedingungen)
20.000
20.000
Gesamt
50.000
50.000

Anlage 3 zu GRDrs 544/2023

Förderprogramm Nahversorgung Konkret GRDrs 114/2015

Insgesamt 200.000 EUR
Die Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt im Rahmen des gesamtstädtischen Förderprogramms Nahversorgung konkret seit 2016 den kleinteiligen Lebensmitteleinzelhandel und somit die wohnungsnahe Grundversorgung in ihren Stadtquartieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Arbeitsmarkt- bzw. SGB-geförderten Lebensmittelmärkten an für den herkömmlichen, großflächigen Lebensmitteleinzelhandel nicht-rentablen Standorten.

Nach wie vor werden die Mittel dafür genutzt, die Nahversorgung an einzelnen Standorten durch gezielte Investitionen in die Ladeninfrastruktur sowie besondere Beratungsangebote zu sichern und zu stärken. Immer häufiger werden auch alternative bzw. neue Marktkonzepte wie Mini-SB-Märkte bzw. automatisierte Minimärkte oder Regiomaten als Bausteine der Nahversorgung geprüft. In 2022/23 stand u.a. die Förderung der Modernisierung des CAP-Marktes in Obertürkheim und der Umbau des ehemaligen Lebensmittelmarktes in der Hellferichstraße in Stuttgart-Nord zu einen CAP-Markt im Vordergrund.

Als wichtiges Kriterium für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms Nahversorgung konkret gelten die Defiziträume. Darunter werden nicht-versorgte, strukturell unterversorgte oder in ihrer Versorgung gefährdete Standorte im Stadtgebiet verstanden. Das Förderprogramm Nahversorgung konkret wird in enger Zusammenarbeit durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen und die Abteilung Wirtschaftsförderung bearbeitet.

Der Förderfokus im Doppelhaushalt 2024/25 soll wieder auf der finanziellen Unterstützung der bestehenden und neu hinzukommenden BONUS- und CAP-Märkte im Stuttgarter Stadtgebiet liegen. Vor allem bei Übernahmen und Neueröffnungen werden meist erhebliche Investitionen in Ladenbau und Ladeninfrastruktur notwendig. Mit Investitionskostenzuschüsse aus dem Förderprogramm Nahversorgung konkret kann dies sinnvoll unterstützt werden.

Die gemeinnützigen Märkte erfüllen, neben ihrer sozial- und arbeitsmarktpolitischen Bedeutung, eine wichtige Ergänzungsfunktion zur Sicherstellung der Nahversorgung an Standorten, die für den herkömmlichen Lebensmitteleinzelhandel als nicht rentabel eingeschätzt werden. Für Defiziträume haben die Märkte den genau richtigen Ansatz. Auf verhältnismäßig kleinen Flächen bieten Sie ein Vollsortiment und tragen durch ihren gemeinnützigen Ansatz und ihre Mittelpunktfunktion in den Stadtquartieren zur Identitätssteigerung vor Ort bei.

Gleichzeitig zeigt sich der Unterstützungsbedarf bei den kleinteiligen Nahversorgungsbetrieben sowie den Arbeitsmarkt- und SGB-geförderten Märkten in bislang nicht bekanntem Maße. Die Folgen der Corona-Pandemie machen den Betrieben ebenso zu schaffen wie die gestiegenen Betriebskosten aufgrund der Energiekrise.

Es wird daher vorgeschlagen die städtische Handlungsfähigkeit bei der Unterstützung der Nahversorgung vor Ort im Vergleich zum vorangegangenen Doppelhaushalt zu erhöhen. In den Doppelhaushalten 2016/2017, 2020/21 bis 2022/23 wurden jeweils 50.000 EUR pro Haushaltsjahr für das Förderprogramm Nahversorgung konkret veranschlagt. Für den Doppelhaushalt 2024/25 wird vorgeschlagen jeweils 100.000 EUR für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu veranschlagen.


Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Förderung u.a. von Arbeitsmarkt- und SGB-geförderten Lebensmittelmärkten (Investitionszuschüsse, Beratung etc.)
100.000
100.000
Gesamt
100.000
100.000

Anlage 4 zu GRDrs 544/2023

Etablierung Umbaukultur

(wird auch in der Mantelvorlage „Klimaschutz“ berücksichtigt)
Insgesamt 160.000 EUR

Das Handeln von Stadt und privaten Akteuren ist immer noch zu sehr vom Abriss und weniger vom Erhalt, Umbau und Weiterbau von Gebäuden und Bauwerken bestimmt. Der Abriss von baulichen Anlagen und damit die Vernichtung an grauer Energie tragen erheblich zur CO2-Produktion und Erwärmung unserer Erde bei. Der intensive Abbruch hat zur Folge, dass knapp 40 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen auf das Konto der Bauindustrie gehen. Im baulichen Bestand stecken in der Regel mehr als die Hälfte des aufzubringenden CO2. Mehr als die Hälfte des Abfallaufkommens in Deutschland entsteht beim Bau, Abriss und Betrieb von Gebäuden.
Der Beschluss des Gemeinderates, die Klimaneutralität der Stadt bis 2035 zu erreichen, verlangt deshalb einen anderen Umgang mit dem baulichen Bestand. Das Bauen muss künftig vermehrt ohne Neubau auskommen. Bei allen von der Stadt beeinflussbaren Bau- und Planungsprozessen sollten vor jedem Abriss alle Umbauoptionen geprüft und bei nicht vermeidbaren oder sinnvollen Neubauten die Rezyklierbarkeit und Rückbaufähigkeit im Sinne von Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz mit eingeplant werden. Klimaschutz und Baukultur muss zusehends enger miteinander verwoben werden.
Es ist daher notwendig, basierend auf einer Handlungsstrategie „Umbaukultur“ einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vorzubereiten, der den Vorrang des Erhalts, Umbaus und Weiterbaus des Bestehendem bestimmt und dafür sorgt, dass die verschiedenen vorhandenen Instrumente im Sinne des Bestandserhalts und des Umbaus genutzt werden (Wettbewerbsverfahren, Bebauungspläne, Grundstücksveräußerungen etc.). Damit bleibt auch bezahlbarer Wohn- und Gewerberaum erhalten.
Ferner ist die Erarbeitung einer gesamtstädtischen Leitlinie zur Weiterentwicklung und Koordinierung der städtischen Erhaltungssatzungen notwendig. Die Landeshauptstadt Stuttgart verfügt über 100 Städtebauliche Gesamtanlagen, die mittels Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) geschützt sind. Sie sind für den Erhalt des baukulturellen Erbes der Stadt wesentlich. Es gilt, die bestehenden Satzungsgebiete zu überprüfen, die Schutzziele und Erhaltungskriterien zu präzisieren sowie neue Gebiete zu identifizieren und die Satzungen von überformten Gebieten aufzuheben.
Umbaukultur und Baukultur verlangen einen breit angelegten öffentlichen und verwaltungsinternen Dialog, um Wirkung nach innen und außen zu werden – sei es durch Ausstellungen vorbildlicher Projekte, Runde Tische mit der Fachöffentlichkeit sowie stadtinterne Informationsformate zur Ausrichtung der Planungspraxis auf Bestandserhalt, Bestandsentwicklung und eine verstärkte Umbaupraxis.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Erstellung Handlungsstrategie Umbaukultur (Sachkosten für u.a. Dialogformat mit Fachöffentlichkeit, Druck)
15.000
Gesamtstädtische Leitlinie zur Weiterentwicklung und Koordinierung der städtischen Erhaltungssatzungen
55.000
70.000
Laufende Öffentlichkeitsarbeit, Runder Tisch (Sachkosten)
20.000
Gesamt
70.000
90.000

Anlage 5 zu GRDrs 544/2023

Umsetzung Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart (EWS) Gewerbegebietsmanagement
Insgesamt 425.000 EUR

Die umsetzungsorientierte Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart (EWS) wurde in der Sitzung des UTA am 04.06.2019 (GRDrs 469/2019) zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie ist strategische und konzeptionelle Grundlage zur Sicherung, Anpassung und Aktivierung der Wirtschaftsflächen und ihrer Infrastruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart. Zur weiteren Umsetzung der EWS und damit ausgewählter Leitprojekte werden folgende Haushaltsmittel nötig:

1. Fortführung Gewerbegebietsmanagement

GRDrs 737/2017, GRDrs 159/2019, GRDrs 218/2021, GRDrs 1359/2021
Das Gebietsmanagement besteht seit mehreren Jahren und wird arbeitsteilig vom Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie von Abteilung Wirtschaftsförderung betrieben. Die operative Umsetzung erfolgt aktuell an vier Standorten (SynergiePark, Feuerbach-Ost, Weilimdorf, Zuffenhausen-West) auf Grundlage der erarbeiteten, standortspezifischen Handlungsprogramme mit Einzelmaßnahmen. Im aktuellen DHH 2022/2023 konnten mit den vom Gemeinderat zur Verfügung gestellten Mitteln Einzelmaßnahmen weiter vertieft und Folgeprojekte gestartet werden (siehe hierzu GRDrs 218/2021).
Auf Grundlage der GRDrs 1359/2021 wurde ein Gewerbegebietsmanagement nun auch am Gewerbestandort Zuffenhausen-West etabliert. Im April 2022 erfolgte hier die erste Gebietskonferenz mit den Eigentümer*innen und Unternehmer*innen vor Ort.
Für die Fortsetzung des kooperativen Gewerbegebietsmanagements, die operative Umsetzung und weiteren Vorplanungen für Einzelmaßnahmen werden die beantragten Mittel benötigt. Die etablierten Strukturen und Prozesse (u.a. Gebietskonferenzen) des Gewerbegebietsmanagements sollen zur weiteren intensiven Einbindung der Eigentümer*innen, Unternehmer*innen und Anrainer*innen fortgeführt werden.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
SynergiePark Vaihingen-Möhringen (55.000 €)

Durchführung Gebietskonferenzen und projektbezogenen Anrainergespräche (5.000 € pro Konferenz, 2.500 € pro Anrainergespräch)
7.500
7.500
Unterstützung der Umsetzung von Kleinstmaßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum mit lokalen Partnern (u. a. WerkQuartier e.V.)
20.000
20.000
Feuerbach-Ost (115.000 €)

Durchführung Gebietskonferenzen und projektbezogenen Anrainergespräche (5.000 € pro Konferenz, 2.500 € pro Anrainergespräch)
7.500
7.500
Umsetzung Gestaltungskonzept ehem. Gleisbogen: Entwurfs- und Ausführungsplanung (LP 3+5) Krailenshaldenstraße
80.000
Klimaneutrales Gewerbegebiet Feuerbach-Ost, aufbauend auf der Modellstudie „Klimaneutrales Gewerbegebiet Weilimdorf 2035“
20.000
Weilimdorf (35.000 €)

Durchführung Gebietskonferenzen und projektbezogenen Anrainergespräche (5.000 € pro Konferenz, 2.500 € pro Anrainergespräch)
7.500
7.500
Restfinanzierung Machbarkeitsstudie/Entwicklungsperspektive Gebietseingang Süd (Hemminger Straße/Flachter Straße/CarWash) auf städtischem Grundstück mit Regenspeicherbecken
20.000
Zuffenhausen-West (55.000 €)

Durchführung Gebietskonferenzen und
projektbezogenen Anrainergespräche (5.000 € pro Konferenz, 2.500 € pro Anrainergespräch)
7.500
7.500
Entwicklungskonzept Zuffenhausen-West zweiter Teil
40.000
Gesamt130.000
130.000

2. Urbane Produktion Neue Formen von Gewerbe- und Handwerkshöfen in Stuttgart (FUTURE YARDS PLUS)

Einer der großen Stärken der Landhauptstadt Stuttgart ist das breite Vorhandensein einer gewerblich-industriellen Basis. Es gilt neben der Sicherung von Produktions- und Logistikflächen, der Entwicklung „urbaner“ Gewerbegebiete für tertiäre Nutzungen, branchenprofilierter und branchengemischter Gewerbegebiete und „Nischen“ Raumangebote für Gründer:innen, Start-ups und Kreative, wie auch für wissensaffine Unternehmen, vor allem aber für Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Gerade dem Urbanen Handwerk und der Urbanen Produktion wird dabei besondere Bedeutung beigemessen.
Zur Aktivierung von untergenutzten oder brachliegenden Gewerbeflächen für das Handwerk und zur Schaffung einer breiteren Angebotsvielfalt der auf das Handwerk und lokale Ökonomien ausgerichteter Infrastruktur werden immer wieder „Gewerbehöfe“ oder „Handwerkerhöfe“ als flächeneffiziente Lösung in die Diskussion gebracht. In der Vergangenheit wurde die Entwicklung und Umsetzung solcher Gewerbe- oder Handwerkerhöfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vom Handwerk eher zurückhaltend aufgenommen, doch verlangt die anhaltende Flächenknappheit an Gewerbeflächen eine Neubewertung der Situation.

Mit einer Machbarkeitsstudie zu Handwerks- und Gewerbehöfen (FUTURE YARDS PLUS) sollen die grundsätzliche Anwendbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Marktfähigkeit dieses Gewerbeflächenmodells für Stuttgart geprüft werden. Auf der Grundlage eines allgemeinen Anforderungsprofils für Handwerks- und Gewerbehöfe sollten im Weiteren zielgruppenspezifische Angebote und Formate modellhaft für Stuttgart entwickelt werden. Der Gewerbestandort Stuttgart ist insbesondere im Hinblick auf Entwicklungsmöglichkeiten und Standortformate für das Urbane Handwerk und die Urbane Produktion zu untersuchen. Hierfür sind geeignete kompakte, flächeneffiziente und nachhaltige Gewerbeinfrastrukturen und Standortkonzepte zu entwickeln. Eine Kombination von Handwerks- und Gewerbehöfen (FUTURE YARDS PLUS) und Modellstandorten für Urbane Produktion und Urbanes Handwerk ist zu prüfen.
Denkbar ist eine Differenzierung von Standortoptionen in (vorwiegend) gewerbegeprägten Mischgebieten (urbaner Quartierskontext) einerseits sowie Standortoptionen in Randbereichen von Gewerbegebieten bzw. Übergangsbereichen zu Wohn-/ Mischgebieten (gewerbegeprägter Quartierskontext) andererseits. Eine Verknüpfung von Gewerbe- und Handwerkshöfen mit den großen Gewerbequartieren des Kooperativen Gewerbegebietsmanagements ist wünschenswert.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zu Gewerbe- und Handwerkshöfen („FUTURE YARDS PLUS“) und Überprüfung an Modellstandorten/ Erarbeitung von Standortkonzepten für Urbane Produktion/ Urbanes Handwerk
40.000
35.000
Gesamt
75.000

3. Umsetzung der Konzeptstudie Neue Gründerzentren: Stadtplanerische Vertiefungsaufgaben GRDrs 499/2022 Neue Gründerzentren für Stuttgart – Konzeptstudie und Handlungsempfehlungen

Im Zuge der Umsetzung der Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart (EWS) wurde vorgeschlagen, den Aufbau von Gründer- und Technologiezentren sowie Zentren für die Kreativwirtschaft gesondert zu prüfen und diesbezügliche Entwicklungsbedingungen zu untersuchen.
In der im Zeitraum Februar 2021 – Februar 2022 im Auftrag des Amtes für Stadtplanung und Wohnen in enger Kooperation mit der Abteilung Wirtschaftsförderung entstandenen Konzeptstudie Neue Gründerzentren für Stuttgart (Projektteam mit Studio Malta, Multiplicities, Belius und PfAU, ansässig in Stuttgart bzw. Berlin) wurden die Bestandssituation und Förderlandschaft von Gründer:innen untersucht sowie die Rahmenbedingungen und Entwicklungsansätze zum Aufbau einer Gründer-Landschaft und zur Förderung von Innovationsökologien in Stuttgart herausgearbeitet. An vier Teststandorten wurden die konzeptionellen Überlegungen exemplarisch konkretisiert.
Die in der Konzeptstudie angestoßenen Themen und Aspekte müssen weiter vertieft werden. So bspw. die Erarbeitung und Konkretisierung von Organisations- und Betreibermodellen für Gründerstandorte und -infrastrukturen wie auch von möglichen Kooperationsmodellen von Stadt und Dritten (z. B. Hochschulen, WRS, Institutionen, Gründerhubs).
An besonders erfolgsversprechenden Standorten sollen Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung und Etablierung einer standortgemäßen Gründerinfrastruktur einschließlich der Entwicklung eines möglichen Betreibermodells durchgeführt werden. Finanzierung und inhaltliche Ausgestaltung der Studien erfolgen in enger Abstimmung mit der Abteilung Wirtschaftsförderung.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung und Konkretisierung von Organisations- und Betreibermodellen für Gründerstandorte und -infrastrukturen wie auch zu möglichen Kooperationsmodellen von Stadt und Dritten, ggf. inkl. standörtlicher Untersuchungen
25.000
25.000
Gesamt
50.000


4. Symposium „Produktive Stadt II“ Produktiv werden! Transformation gestalten!

Produktivität entsteht durch die Verknüpfung von Stadträumen und Akteuren. Mit dem Strategieansatz der „Produktiven Stadt“ wird ein neuer produktiver Blick auf die Stadt ermöglicht – dieser impliziert ein Mehr an „Produktion“ sowie ein Mehr an „Mischung“.
Mit dieser neuen Stadtwahrnehmung geht auch ein erweiterter Produktivitätsbegriff einher. Wie und wo können wir also „produktiver“ werden?

Die Produktive Stadt bildet sich zusehends als neues Leitbild und Handlungsstrategie in kommunalen Konzepten wie regionalen Programmen heraus. Sie materialisiert sich in innovativen Leitprojekten und gemischt genutzten Quartiersentwicklungen – so (künftig) auch in Stuttgart. Produktive Mischung und Diversität ermöglichen hier einen neuen, produktiven Blick auf Stadt und Region. Der aktuelle Diskurs hat den Blick auf die Stadtlandschaft verändert: die „Produktive Stadt“ impliziert eine Vielfalt an neuen Optionen, an produktiver und sozialer Mischung an sehr hybriden Standorten und in unterschiedlichen Quartiers- und Projektkonstellationen.
Der Begriff „Produktive Stadt“ wurde in Stuttgart erstmals im Jahr 2014 im Kontext des Symposiums „DIE PRODUKTIVE STADT“ – im Zuge der Erarbeitung der Entwicklungskonzeption Wirtschaftsflächen für Stuttgart (EWS) – entwickelt und zu einem konzeptionellen Ansatz in der Stadtentwicklungsplanung verdichtet. Begriff und Anwendung haben sich seitdem weit über Stuttgart hinaus im Planungsdiskurs verbreitet und haben nicht zuletzt auch in der „Neuen Leipzig Charta – die transformative Kraft der Städte für das Gemeinwohl“ (BMI 2020, EU 2020) ihren Niederschlag gefunden. Auch hat dieser Konzeptansatz zu einer anhaltenden Transformationsdiskussion in der Region Stuttgart beigetragen, die nicht zuletzt auch die Programmausrichtung der IBA’27 StadtRegion Stuttgart beeinflusst hat.
Zur Reflexion der im Zuge der EWS erarbeiteten Themenstellungen (u.a. Neue Mischgebiete, Neue Gründerzentren) und künftiger Entwicklungen mit Bezug zur „Produktiven Stadt“ (u.a. der IBA’27) ist beabsichtigt, ein zweites Symposium zur „Produktiven Stadt“ in Stuttgart zu veranstalten. Hier wird in einem Rückblick die zehnjährige Rezeptionsgeschichte der „Produktiven Stadt“ in den Blick genommen, die Entwicklung der Idee zu einem neuen Leitbild der Stadtentwicklung aufgearbeitet und die Chancen und Perspektiven für künftige gemischt genutzte Stadtquartiere aufgezeigt. Wie und wo hat sich die Produktive Stadt materialisiert? Was lernen wir daraus für die Stadtentwicklung und für die Transformation unserer Städte? Wie sehen die produktiven Quartiere der Zukunft aus?

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
Vorbereitung und Umsetzung des Symposiums „Produktive Stadt II“ (Konzept, Moderation, Referent:innen, Dokumentation)
25.000
15.000
Gesamt
40.000

Anlage 6 zu GRDrs 544/2023

Handlungsstrategie Interkulturelle Stadt – Gemeinsam in Vielfalt vor Ort
Insgesamt 140.000 EUR

Stuttgart ist eine internationale Stadt in Bezug auf die Zusammensetzung Ihrer Bevölkerung. Die Stadtregion ist durch Industrie, Kultur und Wissenschaft international relevant und übt eine starke wirtschaftliche Anziehungskraft auf Menschen aus dem In- und Ausland aus. Die Neuankommenden sind gut ausgebildet, mehrsprachig, transnational mobil und gefragt – nicht nur in der Region Stuttgart.

Die Stuttgarter Integrationspolitik hat eine längere Tradition und bereits frühzeitig mit der Abteilung Integrationspolitik sowie der Fachstelle Migration eine gute institutionelle Verankerung erfahren. Sie wird im Städtevergleich als sehr gut eingestuft – sowohl von Fachleuten als auch in Bürgerumfragen. Eine Stärke, die im Zuge des Ukraine Krieges erneut auf die Probe gestellt wird.

Allerdings werden die Potenziale der Einwanderungsgesellschaft nur unzureichend für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Stadtentwicklung genutzt. Abgesehen von den Kooperationsnetzwerken und Maßnahmen des Stuttgarter Bündnisses für Integration besteht keine kohärente interkulturelle Strategie und abgestimmte Umsetzung in anderen städtischen Handlungsfeldern und im Rahmen der Entwicklungsprozesse der 23 Stadtbezirke.

Daher sollen im Rahmen des Projekts „Handlungsstrategie Interkulturelle Stadt – Gemeinsam in Vielfalt vor Ort“ Rahmenbedingungen für Internationalität und Strukturen für Vielfalt auf Bezirksebene ermittelt sowie Maßnahmen entwickelt werden, wie Internationalität und interkulturelles Miteinander vor Ort weiter gestärkt und sichtbar gemacht werden können.

Das Projekt soll gemeinsam von der Abteilung Integrationspolitik und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen (Abteilung Stadtentwicklung) erarbeitet werden. Der Internationale Ausschuss des Gemeinderates soll zentrales Experten- und Beratungsgremium sein.

Folgende Bausteine sind vorgesehen:

§ Darstellung Bestandssituation (vorhandene soziostrukturelle und GIS-Daten),

§ Gruppen-Interviews mit Schlüsselakteuren (qualitative Ergänzung Analyse),

§ 1. Symposium Interkulturelle Stadt – Entwicklung gemeinsames Verständnis von Internationalität und deren Wahrnehmung in Stuttgart, Ergänzung Analyse, Diskussion Handlungsansätze,

§ Lokale Planungswerkstätten in 5 Planungsbereichen (Diskussion Analyseergebnisse, Entwicklung Handlungsansätze auf Bezirksebene),

§ Erstellung Handlungsstrategie auf Bezirksebene (Darstellung Qualitäten, Definition Fokusräume, Entwicklung Maßnahmen) und Gesamtstadt (Abstraktion bezirklicher Ergebnisse, Implementierungskonzept),

§ 2. Symposiums Interkulturelle Stadt – Rückkopplung Ergebnisse, Konkretisierung, Priorisierung.

Derzeit wird das Vorgehen bereits im Stadtbezirk Zuffenhausen (und punktuell im Stadtbezirk Münster) mit eigenen Ressourcen erprobt, um zu einer passgenauen Ausschreibung von Leistungen zu kommen.

Für die Ausarbeitung und Umsetzung des Projektes der Handlungsstrategie „Interkulturelle Stadt - Gemeinsam in Vielfalt vor Ort“ werden insgesamt 140.000 EUR Planungsmittel benötigt.

Parallel erfolgt die Anmeldung von 200.000 EUR Beteiligungsmitteln von SI-IP.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
60.000
80.000
Gesamt
60.000
80.000

Anlage 7 zu GRDrs 544/2023

Potenzialstudie Interkommunale Kooperation im Nachbarschaftsraum Stuttgart – Status Quo, Referenzen und mögliche Initiativen
Insgesamt 75.000 EUR

Stuttgart als Kernstadt der Region ist eng umschlossen von einwohnerstarken, prosperierenden und selbstbewussten Kommunen. Die Kooperation mit den benachbarten Städten ist für Stuttgart in den nächsten 20 Jahren ein elementarer Baustein für eine nachhaltige Entwicklung. Neue übergeordnete Infrastrukturvorhaben werden zukünftig vielfach auch außerhalb von Stuttgart errichtet werden müssen. Interkommunale Kooperation war in der Vergangenheit wichtig, sie ist aktuell wichtig und sie wird auch zukünftig wichtig sein.
Die Stadt aber auch die benachbarten Städte werden seit Auflösung des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart 1994 zu sehr nur noch bis zur Gemarkungsgrenze gedacht. Fragmentarische räumliche Strukturen, defizitäre Funktionalitäten und punktuelle „Nachbarschaftskonflikte“ sind zumindest teilweise die Folge. Die städtische Politik ist in den funktional zusammenhängenden Räumen verschiedener Kommunen mehr an der Lebenswirklichkeit der Menschen auszurichten.

Zur Förderung der interkommunalen Kooperation hat der Gemeinderat einen neuen Ausschuss „Interkommunaler Austausch“ (IKA) beschlossen, der sich im Juli 2020 konstituiert hat. Dieser hat das Ziel, in Ergänzung zum Verband Region Stuttgart den interkommunalen Austausch der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Nachbarkommunen und der Städte Böblingen, Ludwigsburg und Waiblingen zu fördern. Hierfür bereitete der IKA bereits zwei interkommunale Veranstaltungen vor. Als die wichtigsten Themen für den Interkommunalen Austausch wurden der ÖPNV, der Klimaschutz und die Wohnraumversorgung angesehen. Die interkommunalen Veranstaltungen verstehen sich als Impulsgeber, als Plattform zum gemeinsamen Lernen und als entstehendes Netzwerk. Perspektivisches Ziel ist es interkommunale Projekte zu initiieren und umzusetzen.

Die vorgeschlagene Potenzialstudie greift diese Initiative auf und untersetzt sie in einem dialogisch angelegten Verfahren. Ziel der Potenzialstudie ist es u.a. aufzuzeigen,
- wo aus Stuttgarter Sicht die besonders relevanten räumlichen und thematischen Schnittstellen mit der „Nachbarschaft“ liegen,

- wo interkommunale Kooperation im Nachbarschaftsraum Stuttgart bereits (im kleinen Stil) erfolgt,

- welche praxistauglichen Ansätze und Referenzprojekte zur interkommunalen Kooperation im deutschsprachigen Raum existieren,

- wie interkommunale Kooperation durch die Entwicklung gemeinsamer Leitbilder sichtbar gemacht werden kann und

- welche bilateralen, trilateralen oder multilateralen Initiativen für die interkommunale Kooperation im Nachbarschaftsraum Stuttgart als besonders lohnenswert angesehen werden.

Die Potenzialstudie soll in enger Kooperation und Abstimmung mit dem IKA erarbeitet werden.


Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
35.000
40.000
Gesamt
35.000
40.000

Anlage 8 zu GRDrs 544/2023

Handlungsstrategie Soziale Mischung in Stuttgart
Insgesamt 100.000 EUR
In Stuttgart gibt es in eine langjährige Tradition einer vielfältigen Stadtgesellschaft mit engen räumlichen Nachbarschaften und Verflechtungen. Die Stadt verfügt über sehr verschieden ausgeprägte Wohnlagen und durch die Topografie über eine besondere, begünstigende Raumstruktur. Aber auch ihre Wirtschaftskraft und Internationalität sind wichtige (Pull-)Faktoren, die für Menschen unterschiedlichster Lebensphasen, Herkunft, Ausbildung und ökonomischer Situation Möglichkeiten eröffnen. Diese Mischung ist Teil der Stuttgarter Identität. Sie stärkt die Urbanität, soziale Durchlässigkeit sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Landeshauptstadt.

Demgegenüber bildet sich die Attraktivität Stuttgarts in sehr hohen Wohnkosten ab. Dies führt seit mindestens zehn Jahren zu einem hohen Druck auf die soziale Zusammensetzung und Mischung der Bevölkerung (Altersstruktur, kulturelle Vielfalt, ökonomische Situation) im gesamten Stadtgebiet. 20 % der Haushalte in Stuttgart sind von einer Überbelastung an Kosten für das Wohnen betroffen. Besonders für einkommensschwache Mieterhaushalte ist die durchschnittliche Wohnkostenbelastung in Stuttgart mit 55 % erheblich. Aber auch immer mehr Haushalte mit durchschnittlichem Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern haben Probleme, sich ausreichend und angemessen mit Wohnraum am freien Wohnungsmarkt zu versorgen.

Die unterschiedliche Belastung der Bevölkerungsgruppen spiegelt sich auch in der sozialräumlichen Struktur wieder. Je nach wohnungsmarktwirtschaftlicher Dynamik und sozioökonomischer Ausgangsbedingung sind die Stuttgarter Stadtteile und Quartiere unterschiedlich stark betroffen. An einigen Standorten finden Exklusionsprozesse statt, an anderen die Konzentration benachteiligter Haushalte und wiederum anderswo ein dichtes soziales Nebeneinander. Das soziokulturelle Bild Stuttgarts hat sich infolgedessen deutlich und einseitig verändert. Die Stadt steht vor der Gefahr, die für Stuttgart charakteristische soziale Mischung perspektivisch zu verlieren.

Die Stadt Stuttgart wendet seit Jahren ein Bündel an wohnungspolitischen, sozialplanerischen und städtebaulichen Instrumenten erfolgreich an, aber mit zum Teil unterschiedlichen Zielsetzungen und Auswirkungen. Es besteht ein Bedarf, die bestehenden Ziele und Instrumente im Kontext auf die von der Stadt gewollten sozialen Mischung noch mehr aufeinander abzustimmen, ggf. zu ergänzen und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen.

Das Projekt baut auf das weit fortgeschrittene Quartiersmonitoring Soziale Stadtentwicklung auf.

Im Rahmen der Handlungsstrategie „Soziale Mischung“ soll Folgendes erarbeitet werden:
1. Ermittlung eines Status Quo und eines Zielbilds der Sozialen Mischung in Stuttgart unter Einbezug von soziostrukturellen und geobasierten (GIS) Daten.
2. Integrierte Betrachtung und Überprüfung der städtebaulichen, wohnungspolitischen und sozialplanerischen Ziele und Instrumente der Landeshauptstadt.
3. Erarbeitung eines Konzepts zum Erhalt der sozialen Mischung für verschiedene für die Stadt typische Stadträume und Bedarfslagen.

Erforderliche Maßnahmen
2024
2025
50.000
50.000
Gesamt
50.000
50.000


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