Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
377a
7
Verhandlung
Drucksache:
756/2021
GZ:
Sitzungstermin:
16.11.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Pätzold
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Schmidt
fr
Betreff:
A) Änd. Nr. 66 FNP Schafhaus in S-Mühlhausen,
Parallelverf. § 8 Abs. 3 BauGB, Aufstellungsbeschl.
§ 2 Abs. 1 BauGB
B) BPlan u. Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Schafhaus
(Mühl 90), Aufstellungsbeschl. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 26.10.2021, öffentlich, Nr. 357
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 16.11.2021, öffentlich, Nr. 377
Ergebnis: Ablehnung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 15.10.2021, GRDrs 756/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
Zu A)
Der Flächennutzungsplan Stuttgart (FNP) ist für das geplante Neubaugebiet Schafhaus im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Die Änderung Nr. 66 FNP Schafhaus im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Anstelle der im FNP dargestellten Grünfläche Friedhof (Planung), Allgemeine Fläche für Landwirtschaft (L-Fläche) und Fläche für Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktionen (LE-Fläche) soll künftig Wohnbaufläche (Planung), Grünfläche Parkanlage, Landschaftspark (Planung) und Gemischte Baufläche (Planung) dargestellt werden. Entlang der Verkehrsfläche Aldinger Straße, die sich zwischen der Gemischten Baufläche (Planung) und der Ver- und Entsorgungsfläche Kläranlage befindet, soll eine Grenzlinie, an der besondere Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen gegen schädliche Umwelteinwirkungen erforderlich sind, dargestellt werden.
Maßgebend sind die Planzeichnung zur FNP-Änderung Nr. 66 im Maßstab
1 : 7.500 und die Allgemeinen Ziele und Zwecke jeweils mit Datum vom 10.08.2021 des Amts für Stadtplanung und Wohnen.
Zu B)
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften Schafhaus (Mühl 90) im Stadtbezirk Stuttgart-Mühlhausen sind gemäß § 2 Abs.1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich ist nach dem gegenwärtigen Stand der Planung auf dem Titelblatt der Allgemeinen Ziele und Zwecke dargestellt.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 10.08.2021.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Im Nachgang zur heutigen NNr. 377, bei deren Beratung drei Ausschussmitglieder nicht im Sitzungssaal anwesend waren, ergibt sich eine kontroverse Aussprache, zu der BM
Pätzold
erklärt, die Abstimmung zu GRDrs 756/2021 zu wiederholen, nachdem nun alle Ausschussmitglieder anwesend seien.
Auf eine Nachfrage von StR
Körner
(SPD) erklärt Frau
Althanns
(ASW), die Bearbeitung des Gebietes Schafhaus generiere einen Bedarf von 1 Stelle im Amt für Stadtplanung und Wohnen. BM
Pätzold
ergänzt, diese Stelle sei im Stellenplan nicht enthalten, aber er werde die Anregung von StR Körner, den Stellenplan-Antrag in die Nachmeldeliste der Verwaltung aufzunehmen, gerne weitergeben.
BM
Pätzold
stellt fest:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
beschließt
mehrheitlich
wie
beantragt
(8 Ja-, 7 Nein-Stimmen).
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