Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 916/2023
Stuttgart,
12/04/2023



Verkehrskonzept zur Erschließung der Leonhardsvorstadt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.12.2023
18.12.2023
19.12.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Verkehrskonzept für die Erschließung der Leonhardsvorstadt vom 17.08.2023
(Anlage 1) wird zugestimmt.


2. Es wird beschlossen, dass die in Anlage 2 dargestellten öffentlichen Verkehrsflächen (vergleiche Umgriff im Plan), als erste als erste Baustufe geplant und umgestaltet werden.



Begründung:


I. Anlass

Aus der Bevölkerung besteht der Wunsch, die Leonhardsvorstadt insgesamt aufzuwerten und die fußläufige Anbindung in die City zu verbessern. Damit einhergehend soll der öffentliche Raum attraktiver gestaltet werden. Fließender und ruhender Kraftfahrzeugverkehr soll nur noch im für die Anwohnerschaft und das örtliche Gewerbe als Lieferverkehr notwendigen Umfang stattfinden.

Parallel dazu stehen städtebaulich wichtige Vorhaben an. Das Parkhaus Züblin soll
von einem reinen Parkierungsbauwerk zu einer neuen Quartiersmitte weiterentwickelt werden. Das Parkhaus der Firma Breuninger wird abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt, in welchem über das Parken von Kraftfahrzeugen hinausreichende Mobilitätsdienstleistungen sowie ergänzende gewerbliche Nutzungen angeboten werden (SMH Smart Mobility Hub).

Zwischen der Leonhardskirche und dem Neubau Smart Mobility Hub wird durch das Hochbauamt das Haus für Film und Medien (HFM) errichtet. Die Vorhaben sind Projekte der im Jahr 2027 stattfindenden Internationalen Bauausstellung 2027 (IBA 2027).

Das Vorgehen in Baustufen liegt darin begründet, dass die fortschreitende Planung für die neue Quartierskante (Haus für Film und Medien (HFM) und Mobility Hub) eine grundsätzliche Entscheidung für die Führung des Kfz-Verkehrs erforderlich macht, um die Verkehrserschließung sicherzustellen. Damit die Gebäude Smart Mobility Hub und Haus für Film und Medien in Betrieb genommen werden können, muss die Planung (HOAI Verkehrsanlagenplanung Leistungsphasen 1 – 8) für die erste Baustufe (Hauptstätter Straße, Erschließung der Parkgarage und die Umgestaltung der Busspur inklusive der Bushaltestelle sowie der Esslinger Straße und Bereiche des Leonhardsplatzes) losgelöst von geplanten Wettbewerben für den Gesamtbereich der Leonhardsvorstadt und des Mobilitäts- und Freiraumkonzepts beauftragt und durchgeführt werden.

II. Beschreibung

In der Grundsatzvorlage zum Programm und der Grundstücksvergabe „Neue Mitte
Leonhardsvorstadt“, GRDrs 41/2022, Beschluss 27.07.2022 im Gemeinderat wurde
das Ziel einer weitgehenden Verkehrsberuhigung und Aufwertung des öffentlichen Raums in der Leonhardsvorstadt beschlossen. In der nun vorliegenden ersten Stufe des Verkehrskonzepts soll die künftige Führung des Kfz-Verkehrs und die Ausgestaltung der Straßenräume konkretisiert werden. Dies bildet die Grundlage für die Erarbeitung eines Mobilitäts-und Freiraumkonzepts.

Im Bestand ist in der Leonhardsvorstadt der überwiegende Teil des Straßennetzes als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Nachgeordnete Straßen sind teilweise als Fußgänger-zonen mit Zufahrtsberechtigung zu privaten Stellplätzen und den Lieferverkehr ausgewiesen.

Das Parkhaus der Firma Breuninger wird über die Esslinger Straße angefahren. Dies zieht Parkhausverkehr ins Quartier, weil die Esslinger Straße über mehrere Zufahrtsmöglichkeiten (Rosen-, Pfarr- und Leonhardstraße) angefahren werden kann. Beim künftigen Smart Mobility Hub werden die Parkierungsflächen direkt über die Seitenfahrbahn der Hauptstätter Straße (B14) angebunden. Somit wird die Esslinger Straße und die dorthin führenden Straßen nicht mehr vom Parkhausverkehr tangiert.

Das Parkhaus Züblin wird heute ebenfalls über die Hauptstätter Straße sowie über die Lazarettstraße erschlossen und bringt somit ebenfalls Parkhausverkehr in die Leonhardsvorstadt. Die Zufahrt erfolgt zum einen über die Katharinenstraße und zum anderen über den Leonhardsplatz und die Leonhardstraße in die Lazarettstraße. Die Abfahrt kann heute sowohl über die Katharinenstraße als auch über die Leonhardstraße und den Leonhardsplatz zur Hauptstätter Straße erfolgen. Künftig wird auf dem Grundstück der Neuen Mitte Leonhardsvorstadt keine öffentliche Parkierung mehr angeboten. Denkbar ist eine Quartiersgarage in kleiner Dimension. Die Erschließung erfolgt ausschließlich von der Katharinenstraße aus.

Die Veränderungen der beiden Parkierungsbauwerke ermöglichen es, dass künftig in der Leonhardsvorstadt nur noch zwei für den allgemeinen Verkehr befahrbare voneinander getrennte Strecken notwendig sind. Über diese wird die Ver- und Entsorgung des Quartiers sichergestellt. Auch die Erschließung der privaten Stellplätze erfolgt hierüber.

Derzeit ist planerisch vorgesehen Tempo-20, wie im City-Ring, als Geschwindigkeitsbegrenzung neu einzuführen. Die notwendigen verkehrsrechtlichen Voraussetzungen sind derzeit noch nicht gegeben. Alle nachgeordneten Straßen und Wege werden als Fußgängerzonen ausgewiesen. In diesen Fußgängerzonen wird, wo erforderlich, die Zufahrt zu privaten Stellplätzen und/oder die Belieferung zugelassen. Die Zulässigkeit zur Befahrung für Zwecke der Belieferung wird auf ein Zeit-fenster eingeschränkt. Die genauen Zeiten werden im weiteren Verfahren festgelegt.

Wegen der beengten Straßenverhältnisse kann auf dem Streckenzug Esslinger Straße – Pfarrstraße keine Begegnung von Fahrzeugen stattfinden. Dieser wird deshalb im Einbahnverkehr betrieben. Die Fahrtrichtung wird wie folgt festgelegt: Einfahrt von der Rosenstraße in die Esslinger Straße, Weiterfahrt in die Pfarrstraße und Ausfahrt auf
die Katharinenstraße.

Die verkehrsrechtliche Regelung mit einer Sperrung der Durchfahrt durch die Pfarr-straße montags bis samstags zwischen 14:00 Uhr und 05:30 Uhr mittels einer Schranke entfällt, weil hierzu kein Anlass mehr besteht.

Die zweite befahrbare Strecke befindet sich in der Lazarettstraße. Diese wird als Sackgasse zwischen der Katharinen- und Leonhardstraße in beide Richtungen befahrbar sein. Die Ein- und Ausfahrt in die Lazarettstraße erfolgt an der Katharinenstraße.

In der Katharinenstraße befindet sich die Feuerwache 1 Süd der Stuttgarter Berufs-
feuerwehr. Das Ausrücken bei Einsätzen mit Fahrtziel Charlottenplatz und weiter erfolgt über den Wilhelmsplatz und die Hauptstätter Straße. Im Fall von Störungen im Verkehrsablauf auf dieser Strecke durchfährt die Feuerwehr die Leonhardsvorstadt über die Lazarett- und Leonhardstraße. Durch die oben beschriebene neue Verkehrskonzeption ist ein Durchfahren von der Lazarettstraße zur Hauptstätter Straße für den allgemeinen Verkehr künftig nicht mehr möglich. In Abstimmung mit der Branddirektion wurde festgelegt, dass die Feuerwehr bei Bedarf weiterhin die künftig als Fußgängerzone ausgewiesenen Flächen am Leonhardsplatz befahren kann.

Um ein geordnetes Halten von Lieferfahrzeugen zu gewährleisten, werden im Viertel hierfür Flächen ausgewiesen. Infolge von Veranstaltungen kann es auch zu einem erhöhten Lieferbedarf im öffentlichen Raum kommen.

Stellplätze für Taxen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden, falls diese durch die Ausweisung neuer Fußgängerzonen entfallen müssen und ein Bedarf weiterhin fortbesteht, möglichst ortsnah ersetzt.

Die an Anwohner und Gewerbetreibende vermieteten Stellplätze an der Pfarrstraße bleiben erhalten.

Der Parkplatz an der Jakobstraße muss mit Ausnahme der beiden dem Gustav-Siegle-Haus zugeordneten Stellplätze, entfallen, da diese nicht mehr anfahrbar sind. Wie die Fläche weiterentwickelt wird, steht noch aus.

Stellplätze zum Abstellen von Carsharing-Fahrzeugen werden im Smart Mobility Hub
untergebracht. Im weiteren Prozess kann geprüft werden, ob dies auch in der Neuen Quartiersmitte erfolgen kann.

Die Elektroladesäulenstandorte in der Katharinenstraße sind von der Umsetzung des Verkehrskonzeptes nicht betroffen.
Durch den Umbau der Hauptstätter Straße entsteht eine neue Situation für den Individualverkehr und den ÖPNV im Zufluss auf den Charlottenplatz. Der Nachweis über die Leistungsfähigkeit des Charlottenplatzes wurde zwischen dem Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt und der Firma Breuninger abgestimmt.

Die fußläufige Verbindung von der Leonhardsvorstadt über die Hauptstätter Straße (B14) in die City ist derzeit oberirdisch am Wilhelmsplatz, bei der Leonhardskirche und am Charlottenplatz möglich. An der Jakobstraße, der Pfarrstraße und am Charlottenplatz stehen Unterführungen zur Verfügung. Der Aufgang der Unterführung an der Pfarrstraße (Rathauspassage) auf Seite der Leonhardsvorstadt wird durch das Haus für Film und Medien umgebaut. Der Aufgang wird ins Gebäude HFM integriert, steht jedoch nach dem Umbau weiterhin zur Verfügung.

Um die Zahl der oberirdischen Querungsmöglichkeiten zu erhöhen und damit einem langgehegten Wunsch aus dem Quartier zu folgen, wird vorgeschlagen, einen zusätzlichen ebenerdigen Überweg in der Verlängerung der Wagnerstraße zur gegenüberliegenden Marktstraße einzurichten. Dieser erleichtert auch für die künftigen Besucherinnen und Besucher des HFM, SMH und der neuen Quartiersmitte die Wege in die City.

Ein möglicher neuer Überweg ist als gesondertes Projekt zu betrachten. Die Machbarkeit eines möglichen Überwegs ist noch nicht nachgewiesen und muss noch geprüft werden. Ziel ist es, dass der Überweg bis zur Inbetriebnahme der neuen Gebäude zur Verfügung steht.

Die Leonhard- und Esslinger Straße werden von Radfahrenden auf dem Weg zwischen Wilhelms- und Charlottenplatz befahren. Die dort vorgesehene Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs macht diese Straßen für den Radverkehr attraktiver.

Auf Grundlage der vorgeschlagenen Verkehrssystematik wird für die Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Leonhardsvorstadt, ausgenommen des Projektumgriffs in Anlage 2, ein Freianlagenwettbewerb ausgeschrieben. Die verkehrlichen Auswirkungen der neuen Erschließung auf den Verkehrsablauf der B14 und die betroffenen Knotenpunkte wurden vom Amt für Stadtplanung und Wohnen untersucht und als vertretbar eingestuft.


Finanzielle Auswirkungen

Eine Kostenschätzung für die durch das neue Verkehrskonzept notwendigen Umbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum wird durch Amt 66 in der weiteren Bearbeitung erstellt.



Beteiligte Stellen

Referat SOS
Referat T


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Übersichtspläne
Anlage 2 Projektumgriff Baustufe 1


<Anlagen>



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