Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
55
9
Verhandlung
Drucksache:
311/2017
GZ:
SI-BB
Sitzungstermin:
29.05.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
Herr Tattermusch (Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung)
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Tätigkeitsbericht des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 15.05.2017, öffentlich, Nr. 40
Ergebnis: Vertagung
Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 27.04.2017, GRDrs 311/2017. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst berichtet Herr
Tattermusch
im Sinne der Vorlage. Er schickt voraus, dass die Daten nun auf andere Weise erhoben würden. Während in der Vergangenheit jeder Kontakt mit einem Menschen mit Behinderung einzeln gewertet worden sei, fasse man diese nun fallbezogen zusammen. Wenn z. B. Herr M. anrufe und sein Anliegen darstelle, anschließend persönlich erscheine und nach einer Beratung weitere Kontakte zu anderen Stellen wahrnehme, erscheine dies in der Statistik als ein einziger Kontakt. Dies halte er für sachgerechter.
BM
Wölfle
fügt dem Bericht hinzu, es sei Herrn Tattermusch ein besonderes Anliegen, dass Forderungen aus dem vom Gemeinderat beschlossenen Aktionsplan im kommenden Doppelhaushalt umgesetzt werden könnten.
Die Vertreter der Fraktionen danken für den Bericht und loben die wichtige Arbeit des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg für seine Arbeit.
StRin
Bulle-Schmid
(CDU) weist darauf hin, dass es mehr Gewicht habe, wenn der offizielle Beauftragte für Menschen mit Behinderung z. B. bei einem Investor oder der SSB anrufe und bitte, einen defekten Aufzug reparieren zu lassen. In diesem Zusammenhang sollte man auch die Bevölkerung darauf hinweisen, dass Aggressionen nicht an Aufzügen ausgelassen werden sollten, denn damit treffe man die Schwächsten in der Gesellschaft. Generell müssten Menschen mit Behinderung in der Stadt sichtbarer werden, um z. B. Diskriminierungen in Diskotheken oder Restaurants künftig auszuschließen. Die Bevölkerung müsse mehr sensibilisiert werden, Verbesserungen ließen sich sowohl durch die Arbeit des Beauftragten als auch durch stärkere Präsenz der Menschen mit Behinderung im Stadtbild erreichen.
Die Vielfalt der Aufgaben zeigten sich in den zahlreichen Beispielen aus der Praxis, so StRin
Seitz
(90/GRÜNE). Darüber hinaus bestätige sich die Notwendigkeit einer solchen Institution. Im Einzelnen wolle ihre Fraktion im kommenden Haushalt die finanziellen Grundlagen für den Stadtführer für Menschen mit Behinderung legen und beantrage dafür einen Verwaltungsvorschlag. Der Stadtführer sollte auf digitaler Basis eine kontinuierliche Weiterentwicklung ermöglichen, zugleich sollte auch eine gedruckte Ausgabe existieren. Ideal wäre eine interaktive Plattform, die auch von den Nutzern weiterentwickelt werden könne. Der Stadtführer solle möglichst rasch umgesetzt werden, nicht erst, nachdem die Homepage der Stadt barrierefrei gestaltet sei. Beides sollte parallel laufen. Explizit bedankt sie sich auch dafür, dass das Problem des widerrechtlichen Parkens auf Behindertenparkplätzen klar aufgegriffen werde. Mit Blick insbesondere auf die defekten Aufzüge an S-Bahn-Haltestellen fordert sie, dass die Stadt stärker auf die Bahn einwirken solle, damit Aufzüge und Rolltreppen zügiger repariert würden. Bei der SSB funktioniere dies ja auch. Durch die Verhandlungen mit der Taxizentrale würden nun Rollstuhltaxis in ausreichender Anzahl bereitgestellt. Eigentlich sollte dies selbstverständlich sein und möglichst auch auf Sondertarife verzichtet werden. Bei der SIM-Quote müsse auch Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen berücksichtigt werden, und deshalb fordere ihre Fraktion hier auch mehr barrierefreie Wohnungen.
StR
Ehrlich
(SPD) würdigt insbesondere die Einzelfallbetreuung und die guten Ideen im Bericht, die aus der Kommunikation mit den Betroffenen entstünden. Grundsätzlich vermisst er eine sachgerechte oder auch nur menschenfreundliche Entlassung aus Reha-Maßnahmen oder Krankenhäusern. Hier liege gesamtgesellschaftlich einiges im Argen. Man erlebe immer wieder, dass Menschen mit kurzfristiger Behinderung ohne die entsprechende Begleitung bzw. Hilfe nach Hause entlassen würden. Ebenso dürfe es auch nicht vorkommen, dass ein Aufzug in einer Einrichtung mit betreutem Wohnen nicht funktioniere. Hier sei die Fürsorgepflicht verletzt. Friedhöfe, auf denen sich erfahrungsgemäß viele ältere Menschen aufhielten, müssten barrierefrei zugänglich sein. Er begrüßt das hohe kommunalpolitische Interesse der Mitglieder im Beirat, das für ihn auch "ein Stück Inklusion" bedeute. In der Gastronomie scheine die Zeit stehengeblieben zu sein, denn die aktuellen Probleme habe es auch schon vor 50 oder 60 Jahren gegeben. Er regt Merkzettel mit freundlichen Hinweisen für Falschparker auf Behindertenparkplätzen an, die man beim Beauftragten erhalten könne. Und schließlich schlägt er vor, wenn der VVS verlange, dass der Original-Schwerbehindertenausweis mitgeführt werde, könnte man diesen Personen auf der Basis einer Polygocard eine freie Nutzung des ÖPNV ermöglichen.
In Bezug auf die Gastronomie kündigt StRin
Halding-Hoppenheit
(SÖS-LINKE-PluS) an, auf der Sitzung der DEHOGA am Nachmittag ihre Kolleginnen und Kollegen nach ihrem Verhalten zu befragen. Die von Herrn Tattermusch geschilderten Fälle stellten eindeutig eine Diskriminierung dar, erstrecke sich die Konzession doch auf alle Menschen. Hier sehe sie auch die Politik gefordert. Über die Aussagen werde sie dann wiederum den Ausschuss informieren. Ebenfalls für sie nicht akzeptabel sei die im Taxigewerbe verbreitete Einstellung, künftig mit Menschen mit Behinderung Geld zu verdienen. Sie erkundigt sich nach dem Verbleib der früheren Rondelltoiletten im öffentlichen Raum.
Zum Thema Tarife für Rolli-Taxis erklärt BM
Wölfle
, auch durch Zutun von Herrn Tattermusch sei deutlich geworden, dass es in Stuttgart viel zu wenig entsprechend ausgestattete Fahrzeuge gebe. Ein Gedanke sei gewesen, zur Finanzierung der Umrüstungskosten analog den Großraumtaxis einen Zuschlag zu verlangen. Aufgrund der öffentlichen Diskussion mit dem Tenor einer Diskriminierung von Menschen mit Behinderung überlege nun aber ein Großteil des Taxigewerbes, sich die Umrüstungskosten durch die öffentliche Hand finanzieren zu lassen. Das Thema sei bereits in der Bürgermeisterrunde diskutiert worden, bislang ohne konkretes Ergebnis, da auch die Verhandlungen mit dem Taxigewerbe noch nicht abgeschlossen seien. Er wolle jedoch in öffentlicher Sitzung darauf hinweisen, dass das Taxigewerbe seiner Beförderungspflicht nachkommen müsse. Er wolle vermeiden, dass der Zuschlag analog den Großraumtaxis als "Behindertenzuschlag" diskriminiert werde. Zum einen sei dies nicht die Absicht und zum anderen hätten die Menschen mit Behinderung ein Interesse daran, dass es genügend solcher Fahrzeuge gebe. Es gelte, aus der Abwägung zwischen Beförderungspflicht und den zusätzlichen Umbaukosten eine Balance zu finden - am besten durch Verhandeln. Die Verhandlungen leite federführend das Amt für öffentliche Ordnung.
Problematisch sei hier, dass sich die Stuttgarter Taxiunternehmen nicht einig seien, ergänzt Herr
Tattermusch
. Gegenüber StRin Bulle-Schmid führt er aus, der 2016 ins Leben gerufene Behindertenbeirat leiste gute Arbeit, um die Menschen mit Behinderung sichtbarer zu machen. Der Beirat habe auch seine Vorstellungen zur Umsetzung der UN-BRK formuliert. Aus dem Katalog habe man drei Maßnahmen herausgegriffen und mit höchster Priorität versehen: den Stadtführer für Menschen mit Behinderung, Förderung des barrierefreien Wohnungsbaus - hier seien noch keine Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen zu spüren - und sozialverträgliche Quartiersplanung, wiederum bezogen auf Menschen mit Behinderung.
Aufzüge seien ein grundsätzliches Thema. Bei der SSB funktioniere es gut. Fatalerweise seien die meisten Defekte auf Vandalismus zurückzuführen. Der erwähnte defekte Aufzug in einer Wohnanlage befinde sich in der Wohnanlage eines privaten Investors. Nach zähen Verhandlungen sei der Aufzug dann repariert worden, zufälligerweise zu dem Zeitpunkt, als ihm der SWR einen Bericht zugesagt habe. Bei der S-Bahn stammten die Aufzüge von unterschiedlichen Herstellern, was die Angelegenheit schwieriger gestalte. Hinzu komme, dass in Stuttgart eine ganze Reihe von S-Bahn-Haltestellen noch nicht barrierefrei sei.
Die Entlassung aus der Reha werde im Allgemeinen sehr gut vorbereitet. Probleme entstünden mangels geeigneter Wohnungen in Stuttgart. Oft seien die Menschen sehr verzweifelt, wenn sie nicht nach Hause, sondern in eine Einrichtung entlassen würden. Das bedeute den Verlust der Selbstständigkeit.
Aufgrund der Stuttgarter Topografie seien bestimmte Bereiche auf Friedhöfen nicht barrierefrei zugänglich. Er stehe diesbezüglich mit der Stadtverwaltung in Kontakt.
Zu den Merkzetteln für Falschparker legt er dar, manchen selbst produzierten merke man eine gewisse Frustration an. Er selbst verwende die freundlich formulierten Zettel der Selbsthilfe Körperbehinderter.
An StR Ehrlich wendet er sich mit dem Hinweis, auch die Polygocard könne verlorengehen. Das Anliegen, nur Kopien mit sich zu führen, sei dadurch begründet, dass vor allem Menschen mit geistiger oder Sehbehinderung die Sorge hätten, ihren Fahrausweis zu verlieren. Die SSB habe ihm zugesagt, in solchen Fällen relativ großzügig zu reagieren. Eine elegante Lösung zeichne sich leider noch nicht ab.
In Stuttgart existiere eine ganze Reihe Toiletten für Menschen mit Behinderung. Erfreulicherweise gebe es auch die Entwicklung hin zu Toiletten für alle. Gegenüber StRin Halding-Hoppenheit erklärt er, ihm sei nicht bekannt, dass in größerer Zahl Toiletten für Menschen mit Behinderung abgebaut worden wären. Er dankt für den Hinweis und sagt zu, hier nochmals nachzufragen.
Den Mitgliedern des Ausschusses dankt er für die Wertschätzung seiner Arbeit. An dieser Stelle präzisiert BM
Wölfle
, die Freude werde noch deutlich größer, wenn die Anliegen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen berücksichtigt würden.
Er stellt abschließend
Kenntnisnahme
fest.
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