Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
316/2023
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 04.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Frau Dehli, Herr Holch (beide ASW)
Protokollführung: Frau Klemm as
Betreff: Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 27.06.2023, öffentlich, Nr. 247
Ergebnis: Einbringung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 20.06.2023, GRDrs 316/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

Es wird folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße- gemäß § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) beschlossen:

§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtbezirk Bad Cannstatt wird der rot abgegrenzte Bereich unter der Bezeichnung
Bad Cannstatt 21 -Neckartalstraße-

förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Wohnen vom 15. März 2023; dieser ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Durchführungsfrist

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.
§ 3
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung.
§ 4
Genehmigungspflichten

Die Vorschriften der §§ 144 ff. BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

StR Peterhoff (90/GRÜNE) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.


StRin Bulle-Schmid (CDU) bedankt sich für die Vorlage. Ihrer Fraktion sei es wichtig, das Gebiet Voltastraße als Gewerbegebiet zu erhalten und nicht gänzlich in Wohnen umzuwandeln. Frau Dehli betont, das Gebiet sei nicht als Wohngebiet vorgesehen und ein Wohnanteil - wenn überhaupt - nur in ganz untergeordneter Form geplant. Die BPläne für das Volta-Areal stammten aus den 1960er Jahren, sodass ein neuer BPlan mit Möglichkeiten für ein modernes Gewerbegebiet nötig sei. Die Nutzungen sollten sogar in einer langfristigen Transformation noch intensiviert werden, bspw. durch Stapelung. Die Gewerbestandorte in Stuttgart seien der Verwaltung wichtig, schließt sie ihre Ausführungen ab.

Des Weiteren hinterfragt StRin Bulle-Schmid den Begriff "langfristig" im Zusammenhang mit der Einbahnstraßenregelung in der Neckartalstraße und hofft, dies betreffe nur den Zeitraum bis zur Festsetzung eines Verkehrskonzepts, das auch den zur Funktionsfähigkeit der Gesamtkonzeption wichtigen Altenburgtunnel beinhalte.


Herr Holch erläutert, die Satzung sehe die Schaffung von zusätzlichen Querungen vor. Er gebe StRin Bulle-Schmid allerdings recht - es gebe Gesamtabhängigkeiten. Insofern werde man sich an dem Verkehrsstrukturkonzept orientieren. Gleichwohl gebe es noch erheblichen Abstimmungsbedarf mit dem Tiefbauamt. Es würden aber keinesfalls planerische Festlegungen getroffen, die im Widerspruch zu dem Konzept stehen. Hinzu komme, dass nun doch mehr als eine Brücke über den Neckar sanierungsbedürftig sei und dadurch zusätzliche Abhängigkeiten entständen. Die Umsetzung von baulichen Einzelmaßnahmen werde erst mit Abschluss des Gesamtkonzepts mit allen Abhängigkeiten und der Zustimmung durch den Rat angegangen.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.


BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.

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