Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1475/2019
GZ:
SI
Sitzungstermin: 27.01.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:Frau Reichhardt (SozA) und Frau Fischer (SI-BB)
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
- Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.01.2020, GRDrs 1475/2019. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einleitend erklärt BMin Dr. Sußmann, dass der heutige Bericht der Verwaltung zum Thema "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Stuttgart" nach einem von StRin Dr. Hackl (SPD) im vergangenen Jahr geäußerten Wunsch erfolge.

Anschließend informieren Frau Reichhardt (SozA) und Frau Fischer (SI-BB) die Ratsmitglieder analog der Vorlage zum Thema. Die Verwaltungsmitarbeiterinnen betonen die Wichtigkeit der EUTB zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen sowie die gute Zusammenarbeit und den engen Kontakt zu den aktuell vorhandenen sechs EUTB-Stellen in Stuttgart.

In diesem Zusammenhang macht Frau Reichhardt noch einmal deutlich, dass die EUTB ein durch den Bund finanziertes und durch das Land gesteuertes Angebot sei und die Kommunen deshalb auf die inhaltliche Ausrichtung sowie die Anzahl der Stellen und die Angebote keinen Einfluss hätten. Auch deshalb habe die Verwaltung keine genaue Kenntnis darüber, ob durch die vorhandenen Stellen der Bedarf in der Stadt gedeckt werde oder nicht.

Für das Jahr 2021 würden die Ergebnisse einer bundeseinheitlichen Evaluation aller EUTB-Angebote erwartet. Man hoffe, dass die Evaluation auch Aufschluss darüber geben werde, wie die EUTB-Stellen von Stuttgarter Betroffenen genutzt würden. Die Verwaltungsmitarbeiterin versichert, dass die Ergebnisse der Evaluation auch im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgestellt werden sollen.

Ferner berichtet Frau Reichhardt, dass die EUTB-Angebote ab dem 01.01.2023 dauerhaft durch den Bund finanziert würden, und die Förderung statt der bisherigen 58 Mio. €/Jahr 65 Mio. €/Jahr betragen solle. Es sei eine Entfristung der Förderung der einzelnen Stellen vorgesehen, zum konkreten Verfahren könne sie zurzeit jedoch noch keine Angaben machen, so die Verwaltungsmitarbeiterin.

Bezugnehmend auf den geplanten Beratungslauf der Vorlage erklärt BMin Dr. Sußmann, dass die ursprünglich für den 17.02.2020 terminierte Beratung der Vorlage im Beirat für Menschen mit Behinderung aller Voraussicht nach auf den 25.05.2020 verschoben werden müsste.

Im Verlauf der nachfolgenden kurzen Aussprache äußern sich StR Dr. Rastetter (90/GRÜNE), StRin Bulle-Schmid (CDU) und StRin Dr. Hackl (SPD) positiv zur Vorlage. Von StRin Bulle-Schmid wird angeregt, dass die EUTB-Stellen wie schon im Beirat für Menschen mit Behinderung auch im Sozial- und Gesundheitsausschuss über ihre Arbeit berichten sollten. Dies wird durch BMin Dr. Sußmann zugesagt.

Nach Nachfragen von StRin Bulle-Schmid und StRin Dr. Hackl versichert Frau Reichhardt, dass man derzeit fest davon ausgehe, dass die sechs Stuttgarter EUTB-Stellen trotz der anstehenden Änderungen im Förderprozedere auch in Zukunft (bis zum Jahr 2023 und auch danach) weitergefördert würden.

Anschließend werden weitere Verständnisfragen des Gremiums zur Vorlage durch Frau Reichhardt beantwortet.


Danach stellt BMin Dr. Sußmann fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 1475/2019 Kenntnis genommen.

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