Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 872/2021
Stuttgart,
10/04/2021


Bericht Stuttgarter Kinderversammlung 2020-2021



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich18.10.2021

Bericht:



Bericht zur Umsetzung der Stadtweiten Kinderbeteiligung als „Stuttgarter Kinderversammlung“
Mit dem Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune Lokale Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention 2020-2022“ hat der Gemeinderat am 23. Januar 2020 beschlossen (GRDrs 1510/2019), eine stadtweite Kinderpartizipation zu entwickeln, zu erproben und zu implementieren. Der Zwischenbericht zur Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplanes (GRDrs 364/2021) enthält eine kurze Beschreibung der Entwicklungen der Maßnahme sowie eine Begründung für die Anmeldung zur Aufstockung von Personal und Sachmitteln für die dauerhafte Implementierung.
Im vorliegenden Bericht stellt das Kinderbüro dar, 1. Begründung der stadtweiten Kinderbeteiligung
Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Information und Beteiligung (vgl. UN-KRK Art. 12). Außerdem sieht die Gemeindeordnung Baden-Württemberg in § 41a (1) vor: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.“ (…).
Kinderbeteiligung auf kommunaler Ebene gibt es in Stuttgart bisher regelmäßig auf Stadtbezirksebene, z.B. in Form von Kinderforen (vgl. GRDrs 301/2017), sowie projektbezogen bei Sanierungen oder Neubauten, z.B. bei Spielflächen, Stadtplanungsprojekten oder Schulen, aber auch bei spezifischen Anlässen oder Themen wie zum Beispiel bei der Qualitätsanalyse der Stuttgarter Ganztagesgrundschulen oder der Situation von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen. Die qualifizierte Begleitung und Entwicklung liegt hier in der Regel bei der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz im Jugendamt.
Was Stuttgart bisher fehlte, ist eine stadtweite und regelmäßige Kinderbeteiligung. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ schreibt in den Empfehlungen für den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ vom 29.11.2018: „Eine weitere zentrale Rahmenbedingung einer kinderfreundlichen Stadt sind Gremien, in denen Kinder und Jugendliche selbst ihre Rechte vertreten, Themen diskutieren, Projekte beantragen und umsetzen. (…) Verein und Sachverständige empfehlen der Landeshauptstadt Stuttgart, (...) auch für Kinder zwischen 8 und 14 Jahre ein stadtweites Kindergremium oder einen vergleichbaren Ansatz auf bezirklicher Ebene zu entwickeln. Das Gremium sollte legitimiert und durch eine Ansprechperson begleitet werden. Seine Struktur sollte im aktuellen (…) Gesamtkonzept Kinderbeteiligung mit Gemeinderatsbeschluss gesichert werden.“

2. Ziele der stadtweiten Kinderbeteiligung
3. Kinderversammlung als Format der stadtweiten Kinderpartizipation in Stuttgart
Eine Projektgruppe mit Expertise in Kinderpartizipation hat unter Hinzuziehung von Modellen und Erfahrungen anderer Kommunen für Stuttgart das Modell der „Stuttgarter Kinderversammlung“ entwickelt.
Wichtige Elemente des Modells sind:















4. Zuständigkeiten und Beteiligte
Der Prozess der Kinderversammlung wird vom Kinderbüro geleitet und verantwortet.
In der Projektgruppe zur Vorbereitung und Durchführung arbeiten mit:
In die Entwicklung des Formates waren darüber hinaus einbezogen:
Wichtige Ansprechpersonen bei der Durchführung und Umsetzung sind:
5. Erfahrungen 2020 und 2021 – unter Corona Bedingungen
Der Prozess der Kinderversammlung wurde sowohl 2019/2020 als auch 2020/2021 unter Corona-Bedingungen umgesetzt. Die erste Kinderversammlung zum Thema Umwelt und Natur als Vollversammlung war nach intensiver Vorbereitung in den Kinder-Mitmischgruppen vor Ort und in der Projektgruppe für den 11. März 2020 mit Vertretungen von 25 Mitmischgruppen aus ganz Stuttgart mit 250 Kindern, sowie Begleitpersonen und Vertretungen aus Verwaltung und Politik geplant und musste wenige Tage davor wegen der aufkommenden Corona-Pandemie abgesagt werden.
Alle Anträge der Mitmischgruppen wurden daraufhin trotzdem schriftlich beantwortet und wo möglich wurden auch Anliegen und Projekte konkret umgesetzt. Die Umsetzung war jedoch extrem dadurch erschwert, dass sich die Gruppen nicht mehr treffen konnten und dass Externe Schulen und andere Einrichtungen über Monate nicht mehr betreten werden durften.
Der Prozess 2020/2021 stand dann von vorne herein unter den Einschränkungen der Pandemie. Die Projektgruppe beschloss trotzdem die Durchführung des Prozesses, auch wenn klar war, dass auch 2021 keine Versammlung würde stattfinden können. Im Vordergrund stand die Motivation, Kindern durch den Prozess eine Möglichkeit zur Formulierung ihrer Interessen zu geben, die ohnehin in der Corona-Pandemie extrem eingeschränkt war. 1500 Stuttgarter Kinder wählten für diesen Prozess das Thema Spiel, Freizeit und Kultur als leitendes Thema. Obwohl auch im Winter 2020/2021 wieder Schulen und Einrichtungen schließen mussten und Treffen, wenn überhaupt, nur digital möglich waren, gingen beim Kinderbüro 10 Anträge von Mitmischgruppen ein, die wiederum beantwortet wurden. Alle Anträge, sowie die Antworten wurden auf der Web-Seite www.stuttgart.de/kinderfreundliches-stuttgart veröffentlicht.
Eine Übersicht über die Themen, die Beantwortungen und die Umsetzungen wird im Anhang dargestellt.
Es zeigen sich folgende Schwerpunkte, die Kindern in Stuttgart besonders wichtig sind:
2019/2020 Umwelt und Natur:
2020/2021 Spiel, Freizeit und Kultur:

6. Planungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen
Das erarbeitete Format hat sich nach Reflexion der Projektgruppe selbst unter den Erschwernissen und Einschränkungen der Pandemie bewährt und soll beibehalten werden. Es bietet noch großes Potential zur Entfaltung von Kindermitbestimmung. Das zeigen das große Interesse von Kindern, die Vielfalt der bisher schon eingereichten Anträge und die Rückmeldungen der bisher beteiligten Kinder und Begleitpersonen sehr deutlich.
Für 16. März 2022 ist geplant, eine Kinderversammlung als Vollversammlung durchzuführen.
1550 Stuttgarter Kinder haben für den in diesem Herbst anlaufenden Prozess mit großer Mehrheit (1069 Stimmen) das Thema „Umwelt und Natur“ gewählt. Die Versammlung als Höhepunkt des Prozesses stellt für alle Beteiligten ein wesentliches Element der stadtweiten Kinderpartizipation dar. Es vermittelt Kindern die konkrete Erfahrung, dass ihre Anliegen in der Stadt von Verantwortlichen gehört und ernst genommen werden. Sie erleben auch die Kraft einer Versammlung und das Rathaus als zentralen Ort der demokratischen Mitbestimmung. Für Verwaltung und Politik ist die Kinderversammlung ebenfalls ein zentraler Ort der Erfahrung. Hier zeigt sich die Kraft und Ernsthaftigkeit der Beteiligung von Kindern und die Chance, von Kindern selber zu hören, welche Erfahrungen und Interessen diese haben.
Folgende Weiterentwicklungen sind vorgesehen, falls der Gemeinderat die angemeldeten Mittel beschließt: ab 2023 sollen die Kinder bei der Kinderversammlung über die Verwendung eines Budgets in Höhe von 10.000 € selber bestimmen können. Damit soll eine Empfehlung des Vereins Kinderfreundliche Kommune e.V. umgesetzt werden und die Möglichkeit konkreter Umsetzung und Wirksamkeit der Kinderversammlung erhöht werden.
Weiter bedarf es eines Stellenanteils zur Vorbereitung, Durchführung und Nacharbeit des Prozesses der Kinderversammlung. Die Details sind in der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023 GRDrs 364/2021 bereits dargestellt.



Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister





Übersicht über die Anträge und Beantwortungen 2020 und 2021

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