Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1070/2018
GZ:
Sitzungstermin: 18.02.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:Frau Eckhardt und Herr Spatz (beide SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Kennzahlenvergleich der großen Großstädte 2017 im Rahmen der Sozialhilfe

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 21.01.2019, öffentlich, Nr. 4

Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.01.2019, GRDrs 1070/2018.


Einleitend verweist BM Wölfle darauf, dass man auf Wunsch des Gremiums im Vorfeld Kennzahlen des Jahres 2018 nachgeliefert habe. Der Bericht beschäftige sich hauptsächlich mit der Auswirkung der Pflegestärkungsgesetze, erklärt er weiter. In der Anlage habe man die Veränderungen bei den Zahlen der Jahre 2016 bis 2018 erläutert.

StR Fuhrmann (CDU) äußert sich positiv zur Vorlage. Es sei erfreulich, erklärt der Stadtrat, dass die Stadt Stuttgart in allen Bereichen im nationalen Vergleich gut abschneide. Dies sei nicht zuletzt auch dadurch begründet, dass sich Verwaltung und Gemeinderat gerade mit dem Thema Pflege intensiv auseinandersetzen und frühzeitig auf aktuelle Entwicklungen reagieren würden. Zudem würde die aktuell gute wirtschaftliche Lage in der Region Stuttgart zum guten Ergebnis beitragen.

Bezugnehmend auf die Vorlage und das Thema "Hilfe zur Pflege im Bereich demenzieller Erkrankungen" äußert StR Fuhrmann die Auffassung, dass diesem Bereich in Zukunft angesichts des demografischen Wandels eine noch wesentlichere Bedeutung zukommen werde. Hier müsse man rechtzeitig für eine ausreichende Unterstützung der Erkrankten, aber vor allem auch deren Angehörigen, sorgen.

In diesem Zusammenhang erwähnt Herr Spatz (SozA) den notwendigen und geplanten Ausbau der Pflegestützpunkte. Durch den Fachdienst Pflege wolle das Sozialamt künftig auch die pflegerische Bedarfsprüfung, die bisher andere Dienste machen, selber vornehmen. Dabei erhoffe man sich neue Erkenntnisse aufgrund der Schnittstellen mit der Leistungsbearbeitung der Abteilung Sozialleistungen.

Von StR Fuhrmann wird zudem der frühzeitige Umgang der Verwaltung mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff begrüßt, wodurch die guten Zahlen erreicht werden konnten. Als sehr positiv im Vergleich mit den anderen großen Städten empfindet StR Fuhrmann zudem die Zahlen im Bereich Hilfen zum Lebensunterhalt außerhalb der Einrichtungen. Er mahnt ferner die Verantwortung der Stadt an, sich rechtzeitig auch um Flüchtlinge ohne gute Bleibeperspektive zu kümmern. Aus Sicht des Stadtrats sollte schneller über den Verbleib dieser Menschen entschieden werden, bevor sie womöglich große Integrationsbemühungen aufbringen, und zum Beispiel eine Ausbildung anfangen, dann aber abgeschoben werden.

In diesem Zusammenhang erklärt Frau Eckhardt (SozA) an StR Fuhrmann gewandt, die Zahl der Leistungsbezieher mit guter Bleibeperspektive im Segment des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) werde immer geringer, da diese Personen eine Anerkennung erhalten und in das SGB (Sozialgesetzbuch) II übergehen würden. Im Rahmen des AsylbLG liege die Zahl der Übergänge ins SGB II derzeit bei 34 Fällen monatlich im Durchschnitt.

Im Folgenden plädiert StR Fuhrmann für weitere Bemühungen im Rahmen der Prävention von Wohnungsnotfällen, damit künftig noch mehr Menschen vor der Kündigung der Mietverhältnisse erreicht werden. Ähnlich äußert sich im weiteren Verlauf auch StRin Münch (90/GRÜNE). Herr Spatz kündigt einen Vorschlag der Verwaltung zu diesem Thema im Rahmen der Haushaltsplanberatungen an.

Nach einer Frage von StR Fuhrmann erläutert Herr Spatz weiter, die Zahlen auf Seite 4 des Berichts würden sich auf die Aufwendungen pro Leistungsbezieher beziehen. Zwischen 2016 und 2017 habe es eine Erhöhung pro Leistungsbezieher gegeben und auch in 2018 einen kleineren Sprung. Dies werde man gemeinsam mit dem Fachdienst Pflege analysieren.

Ferner erklärt der Amtsleiter, in der Betreuung und Beratung substituierter Personen unter dem Pflegegrad I durch die Sozialhilfedienststelle, aber auch durch die Pflegestützpunkte, richte man sich gemäß den Vorgaben der Arbeitsgruppe der Konferenz der obersten Landessozialbehörden nach dem § 70 SGB. Nach § 73 SGB zu verfahren wäre auch möglich, dahinter stünden Hilfen in besonderen Lebenslagen, was aber eine andere Verbuchung erfordere. Herr Spatz betont in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Stuttgart als Sozialhilfeträger bestrebt sei die Lücke zu schließen, die sich durch die Pflegeversicherung ergebe.

Nach einer weiteren Frage von StR Fuhrmann zum Thema "Hilfen zur Gesundheit" verweist Frau Eckhardt auf die im Jahr 2007 erfolgte Gesundheitsreform. Seitdem gebe es die Möglichkeit, dass Personen, die in ihrem Leben einmal versichert gewesen seien, freiwillig versichert werden könnten. Diese Personen müssten folglich nicht mehr in die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII aufgenommen werden. Deshalb gebe es in diesem Segment immer weniger Fälle und praktisch keine neuen Fälle. Die betreuten Personen würden aber immer älter und hilfebedürftiger, erklärt die Verwaltungsmitarbeiterin weiter, wodurch auch die Bruttoauszahlungen je Fall ansteigen würden.

Wie StR Fuhrmann verweist auch StRin Münch (90/GRÜNE) in ihrer Wortmeldung auf das gute Abschneiden der Stadt Stuttgart beim Kennzahlenvergleich der großen Großstädte im Rahmen der Sozialhilfe. Als einen der wesentlichen Gründe für die unterdurchschnittliche Anzahl an Transferleistungsbeziehern in Stuttgart nennt sie die gute wirtschaftliche Lage und das verhältnismäßig hohe Lohnniveau in Stuttgart. Dadurch kämen die Einwohnerinnen und Einwohner Stuttgarts grundsätzlich seltener in die Gefahr, Transferleistungen zum Lebensunterhalt beziehen zu müssen. Ferner begrüßt die Stadträtin die umfangreichen Maßnahmen der Stadt zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit.

StR Ehrlich (SPD) bedankt sich für die Vorlage und erklärt, er könne sich weitgehend den Ausführungen von StR Fuhrmann anschließen. Er betont die großen Anstrengungen aller Beteiligten bei der Umstellung auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes und der Pflegestärkungsgesetze.

Gegenüber StR Ehrlich erklärt Herr Spatz, der vorliegende Bericht sei für die Verwaltung Planungsgrundlage und Steuerungsinstrument zugleich und liefere wichtige Erkenntnisse für die tägliche Arbeit. Zu einer weiteren Frage des Stadtrats erläutert der Leiter des Sozialamts, im Rahmen der Prävention und Bekämpfung von betrügerischer Praxis versuche man, "schwarze Schafe" bei den Anbietern von Pflegedienstleistungen zu entlarven.

Ferner erklärt Herr Spatz an StR Ehrlich gewandt, die Pflegestärkungsgesetze hätten positive Auswirkungen vor allem auch in Sachen Pflegeinfrastruktur. Dennoch gebe es bei manchen Punkten Nachbesserungsbedarf, so zum Beispiel bei der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, was durch die Kassen nicht mehr übernommen werde.


Danach stellt BM Wölfle fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat von der GRDrs 1070/2018 Kenntnis genommen.

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