Protokoll:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
271
1
Verhandlung
Drucksache:
397/2022,
397/2022 Neufassung
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
26.07.2022
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Klimaneutralität 2035
- Einbringung der GRDrs 397/2022 Neufassung -
Vorgang: Ausschuss für Klima und Umwelt vom 08.08.2022, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: ohne Votum mit Maßgabe der Einarbeitung der Anregungen in die Drucksache und Veränderung Beratungsverlauf (GRDrs 397/2022)
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 19.07.2022, öffentlich, Nr. 229
Ergebnis: Zurückstellung bedingt durch das Ergebnis des AKU (GRDrs 397/2022)
Verwaltungsausschuss v. 20.07.2022, öffentlich, Nr. 249
Ergebnis: Zurückstellung bedingt durch das Ergebnis des AKU, veränderter Beratungslauf (GRDrs 397/2022)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeister vom 01.07.2022, GRDrs 397/2022, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Der Gemeinderat beschließt das Ziel, gemeinsam mit allen anderen Akteuren der Stadtgesellschaft die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaneutralität in Stuttgart bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
Bis 2030 wird der CO
2
-Ausstoß gegenüber 1990 um 80 % reduziert. Der CO
2
-Reduktionspfad wird mit dem Ziel für die Energieeinsparung und den Ausbau der erneuerbaren Anteile am Endenergieverbrauch entsprechend angepasst.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden Zielbeschlüsse des Gemeinderats für das Jahr 2022 umzusetzen:
- Förderprogramm Beleuchtungssanierung
- Fortführung des Förderprogramms zum Austausch alter Ölheizungen
- Zuschüsse für die Begrünung weiterer Stadtbahngleise
- Klima-Innovationsfonds Linie EFEU
Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters GRDrs 397/2022 Neufassung vom 20.07.2022 mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz
Der Gemeinderat beschließt das Ziel, gemeinsam mit allen anderen Akteuren der Stadtgesellschaft die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Klimaneutralität in Stuttgart bis zum Jahr 2035 zu erreichen. Auf dem Weg zu diesem Ziel soll der CO
2
-Ausstoß bis 2030 um 80 % gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden. Der entsprechende CO
2
-Reduktionspfad wird mit den Zielen für die Energieeinsparung und den Ausbau der erneuerbaren Anteile am Endenergieverbrauch angepasst.
2. Investitionen der Stadtwerke Stuttgart deutlich verstärken
Die Verwaltung legt dem Gemeinderat im Herbst 2022 einen Vorschlag für die städtischen Zielvorgaben für die Arbeit der Stadtwerke vor. Für die zur Erreichung der Ziele notwendigen Investitionen wird der SVV im Jahr 2022 eine Kapitaleinlage aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 100 Mio. Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung 2022.
3. CO
2
-Bilanz städtischer Liegenschaften verbessern
Die Verwaltung legt im Herbst 2022 einen Vorschlag vor, wie die bei den Beratungen zum Doppelhaushalt zusätzlich eingestellten Mittel für die energetische Sanierung städtischer Liegenschaften eingesetzt werden sollen, um einen möglichst effektiven Beitrag zur Reduktion der stadtweiten CO
2
-Emissionen zu leisten.
4. Private Investitionstätigkeit unterstützen
a) Die Verwaltung strebt an, im Bündnis für Wohnen Vereinbarungen mit der Wohnungswirtschaft zu treffen, mit denen die Klimaneutralität des Gebäudebestandes erreicht werden kann.
b) Mit dem Stuttgarter Handwerk entwickelt die Verwaltung neue Konzepte, wie die verstärkte Gewinnung von Nachwuchs in den klimaschutzrelevanten Handwerksberufen gelingen kann. Darüber hinaus unterstützt die Stadt weiterhin die im Jahr 2022 von den Organisationen des Stuttgarter Handwerks gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und der Stabsstelle Klimaschutz erarbeitete Initiative "Werde Klimazubi im Handwerk" sowie die Ausbildungsmesse HandsUp des Handwerks auch in den Jahren 2023 - 2025 mit insgesamt 180.000 Euro.
c) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für das Förderprogramm zum Austausch alter Ölheizungen sowie das Förderprogramm zur Beleuchtungssanierung gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position "Klimaschutz" umzusetzen.
5. Klimamobilitätsplan und erste Angebotsverbesserungen im ÖPNV auf den Weg bringen
a) Die Verwaltung legt bis Ende des Jahres 2022 einen Klimamobilitätsplan vor, dessen Ergebnisse auch bei der zweiten Fortschreibung des Aktionsplans "Nachhaltig mobil" berücksichtigt werden.
b) In einem ersten Schritt werden die folgenden Angebotsverbesserungen im Bus- und Bahnverkehr umgesetzt:
- Ab 2024 soll eine neue Stadtbahnlinie U17 vom Flughafen bzw. der Landesmesse über den Fasanenhof zum Synergiepark Möhringen/Vaihingen fahren.
- Die U8 soll ab 2024 häufiger zwischen Vaihingen und Heumaden/
Ostfildern fahren.
- Ab 2024 soll das Abendangebot der SSB weiter verbessert werden.
- Ab 2024 wird der Einsatz von Ergänzungsverkehren aus dem städtischen Haushalt finanziert. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat einen Vorschlag vor, welche Ergänzungsverkehre damit auf den Weg gebracht werden sollen.
- Aus dem städtischen Haushalt werden 2023 und 2024 jeweils 630.000 Euro für einen zweijährigen Probebetrieb der neuen Buslinie 47 vom Stuttgarter Osten in die Innenstadt mit Abdeckung der Innenstadtschleife zur Verfügung gestellt.
6. Unsere Stadt auf das heißere Wetter gut vorbereiten
a) Das bestehende Klimaanpassungskonzept soll weiterentwickelt werden. Die Verwaltung legt im zweiten Halbjahr 2023 eine Fortschreibung (KLIMAKS 2.0) vor, in der die Vorschläge aus der Studie "Net-zero Stuttgart" berücksichtigt werden.
b) Der Gemeinderat hat zwei Zielbeschlüsse für die Begrünung der Stadtbahngleise in Stuttgart-Wangen und die Förderlinie EFEU im Klima-Innovationsfonds gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2022 mit Mitteln aus der davon-Position "Klimaschutz" umzusetzen.
7. Weiteres Vorgehen
a) Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Umsetzungskonzepte für die Maßnahmen der Studie "Net-zero Stuttgart" auszuarbeiten.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine geeignete Organisationsstruktur vorzulegen, mit der der städtische Beitrag zur Umsetzung des Klimafahrplans effektiv und zielführend umgesetzt werden kann.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach der Sommerpause einen Vorschlag vorzulegen, mit dem bei wichtigen Entscheidungen Transparenz in Bezug auf die CO
2
-Bilanz der Stadt hergestellt werden kann.
Die GRDrs 397/2022 Neufassung ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Weitere Beratungsunterlagen sind die als Tischvorlage ausliegenden Anträge der SPD-Gemeinderatsfraktion Nr. 49/2022 vom 25.02.2022 und Nr. 204/2022 vom 04.07.2022, sowie der gemeinsame Antrag Nr. 247/2022 (90/GRÜNE, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP, PULS) vom 25.07.2022, und die Anträge Nrn. 243/2022, 244/2022 und 245/2022 (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) jeweils vom 25.07.2022.
OB
Dr. Nopper
verweist auf die Neufassung der GRDrs 397/2022, die neben dem großen Klimaneutralitätsziel 2035 vor allem eine Kapitaleinlage an die Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV) in Höhe von 100 Mio. EUR aus Mitteln des städtischen Haushalts vorsieht. Mit dieser Kapitaleinlage wolle man im Wesentlichen erreichen, dass die Stadtwerke Stuttgart (SWS) weit mehr als bisher in erneuerbare Energien investieren können. Die SWS sollen Motor der Energiewende sein und werden. Das Amt für Umweltschutz und das Beratungsunternehmen McKinsey seien sich einig, dass Stuttgarts Weg zur Klimaneutralität vor allem bei Strom und Wärme stattfindet: 84 % der CO
2
-Emissionen entstehen im Strom- und Wärmesektor. Mit der Kapitaleinlage sowie mit zusätzlichem Fremdkapital können bis zu 300 Megawatt Leistung aus erneuerbaren Energien aufgebaut und bis zu 100.000 Stuttgarter Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden. Diese Kapitaleinlage bedeute auf dem Weg zur Klimaneutralität einen Meilenstein und sie bedeute auch eine Kurskorrektur, da die Stadtwerke Stuttgart seit 2016 nur 13 Mio. EUR in erneuerbare Energien investiert haben. Dies sei aus seiner Sicht zu wenig, wenn man die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreichen will.
Gleichzeitig wolle und dürfe man das Klimaschutzengagement bei der SSB nicht aus den Augen verlieren, denn beide - Stadtwerke und SSB - seien wichtig für den Klimaschutz. Mit der Kapitaleinlage wolle man darüber hinaus auch ein Mehrfaches an Investitionen in die erneuerbaren Energien auslösen, in Investitionen, die rentabel sein können, und damit die Finanzierungsgrundlage der SSB stärken.
Über die Kapitaleinlage von 100 Mio. EUR hinaus wurde in der Neufassung der Beratungsunterlage ganz bewusst auf die Angebotsverbesserungen der SSB etwas konkreter eingegangen, im Wissen, dass Teile des Rats in diesem Stadium lieber abstrakter geblieben wären. Dennoch habe man Maßnahmen für einen ersten Schritt benannt, weil Klimaschutz aus Perspektive der Verwaltung nicht nur gut gedacht und gut gemeint, sondern vor allem gut gemacht und konkret umgesetzt werden müsse.
StR
Peterhoff
(90/GRÜNE) schickt voraus, die Beschlussvorlage sei entscheidend dafür, welche Schritte in den nächsten Jahren gemacht oder nicht gemacht werden und welche Maßnahmenpakete im Sinne des Klimaschutzes seitens der Stadt angepackt werden. Eine große Einigkeit bestehe im Rat darüber, das Klimaneutralitätsziel 2035 in der morgigen Gemeinderatssitzung beschließen zu wollen. Weiter erinnert er an das bereits beschlossene Klimapaket von 200 Mio. EUR, das derzeit in der Umsetzung sei. Es gelte nun, eine deutliche Schippe daraufzulegen. Im Haushalt habe man bereits für die Klimaneutralität der städtischen Liegenschaften 50 Mio. EUR p. a. beschlossen. Mit der Neufassung der GRDrs 397/2022 habe die Verwaltung nachgelegt, wofür man dankbar sei. Dennoch finde seine Fraktion, dass sie sich ein Stückweit im "Klein-Klein" verliert, weshalb nachjustiert werden sollte. Mit Blick auf den Herbst sollte man schauen, ein größeres Maßnahmenpaket zu beschließen und, was die Entscheidungen in der Zukunft angeht, zu messen, wie weit sind wir, wie weit muss nachjustiert oder korrigiert werden. Für die nächsten Haushaltsplanberatungen müsse man dies im Blick haben.
Die Verwaltung schlage nun vor, Mittel in den SVV zu geben, um so insbesondere die Stadtwerke zu stärken, aber auch die SSB, um nachhaltig mobil unterwegs zu sein. Hierfür bedürfe es einer gewissen Offenheit, vor allem aber bedürfe es eines Plans, der mit Maßnahmen hinterlegt ist. So gehöre z. B. bei den Stadtwerken dazu, dass Nahwärmenetze ausgebaut werden und entsprechend investiert wird.
Wichtig sei auch, die von der Verwaltung zurückgezogene Vorlage für die Erreichung des Klimaneutralitätsziels bei den städtischen Liegenschaften in die Gremien zu bringen, um in die Umsetzung zu kommen. Er plädiere dafür, zeitnah über diese Vorlage zu beschließen und die 50 Mio. € EUR abzurufen. Was die kleineren Vorschläge zu Angebotsverbesserungen ab 2024 im ÖPNV angeht, so begrüße man dies. Es setze jedoch voraus, eine entsprechende Entscheidung zu treffen bis spätestens März 2023. Man sollte daher heute noch nicht entscheiden, von wo aus welcher Bus wohin fährt. Mit der SSB sei im Herbst zu diskutieren, welche Angebotsverbesserungen am meisten bringen und wie hoch die Investitionen sind. Seine Fraktion sehe z. B. in den Abendverkehren eine deutliche Verbesserung für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter und deutliche Fahrgastpotenziale. Er kündigt an, morgen konkrete Änderungspunkte einzubringen und diese zur Abstimmung zu stellen.
OB
Dr. Nopper
bestätigt, die Kapitaleinlage in die SVV könne sowohl für die Stadtwerke als auch für die SSB eingesetzt werden. Man sehe den Schwerpunkt jedoch eher bei den SWS. Die in der Vorlage genannten Maßnahmen seien ein erster Schritt, denen ein zweiter Schritt im Herbst folgen werde. Im Laufe der nächsten Jahre werde ein ständiges Nachjustieren, Korrigieren und Verbessern sowie ein ständiges Überwachen, Überprüfen und Hinterfragen der Umsetzung und Realisierung notwendig sein.
Mit dieser sehr wichtigen Richtungsentscheidung könne man das Ziel der Klimaneutralität 15 Jahre früher erreichen wie ursprünglich geplant, so StR
Kotz
(CDU). Was die Überlegung angeht, ob man in der Vorlage nur die große Überschrift macht und das Ziel benennt, oder ob bereits konkretere Inhalte hineinkommen, so begrüße seine Fraktion die zweite Variante. Nicht nur können konkrete Dinge schneller angepackt werden, auch die Menschen könnten sich so eher etwas darunter vorstellen, was es für sie persönlich bedeutet. Kritik übt er an dem Verfahren und an der "überschaubaren Kooperation derjenigen, die das Ganze vorangetrieben haben", bei dem gestern Abend nach einer zweistündigen Videokonferenz-Abstimmung mit allen Fraktionen und der Verwaltung als Ergebnis ein Änderungsantrag Nr. 247/2022 herausgekommen sei. Für wichtig erachtet er, dass der Beschluss zur Klimaneutralität 2035 mit breiter Mehrheit gefasst wird. Umso unverständlicher sei für ihn daher, mit diesem Antrag den breiten Konsens womöglich aufzukündigen. Auch sehe er die Gefahr, sich nur noch mit sich selbst zu beschäftigen. Beispielhaft nennt er die Antragsziffer 1 b des genannten Antrags, wonach künftig bei jeder Entscheidung die damit verbundenen Emissionen ermittelt und die Auswirkungen bezogen auf das Klimaziel angegeben werden müssen. Nach seiner Überzeugung ist dies bei vielen Entscheidungen nicht sinnhaft, weil es keine Alternative dazu gibt, oder weil die Auswirkungen marginal sind.
Die Verwaltung bittet er darum, spätestens morgen zu beantworten, wie das CO
2
-Budget für die Stadt Stuttgart festgelegt und wie es aufgeteilt werden soll auf die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften und um Stellungnahme zum Antrag 247/2022.
Was die 100 Mio. EUR an die SVV angeht, so vertrete er die Meinung, dass Geld dorthin investiert werden muss, wo es schnell zu einer intensiven Wirkung kommt. Zwar könne man diese Summe für Nahwärmenetze einstellen, doch würden realistischerweise in den nächsten fünf Jahren keine Mittel für den Bau solcher Netze verbaut werden können. "41 % unserer gesamten Aufgabe bis 2035 - laut McKinsey - ist die regenerative Stromerzeugung. Und da gibt es natürlich Projekte - entweder solar oder Wind - wo man sehr schnell einsteigen kann. Die werden wahrscheinlich alle nicht auf Stuttgarter Gemarkung sein."
StR
Dr. Jantzer
(SPD) dankt für die Neufassung der Vorlage 397/2022 und nimmt Bezug auf den Antrag Nr. 204/2022 der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 04.07.2022 "Net Zero Stuttgart und jetzt? Wichtige Bausteine für einen gelingenden Klimafahrplan". Von diesem Antrag seien in der Neufassung einige Punkte aufgenommen worden. Entscheidend für die Umsetzung sei es, in die Stadtwerke zu investieren. Insofern begrüße man den Vorschlag sehr, das Haushaltsergebnis von 2021 von 100 Mio. EUR für den SVV zu nutzen. Dennoch sei klar, dass dies nur ein erster Schritt sein werde. Die SWS benötigen erhebliche Mittel, um sowohl in der Wärme als auch im Strombereich den Bedarf an regenerativer Stromerzeugung im Stadtgebiet zu kompensieren. Wesentlich werde sein, dass der Gemeinderatsbeschluss morgen mit großer Mehrheit gefasst wird. Seine Fraktion sehe es unproblematisch, semantische Verbesserungen im Vorlagentext aufzunehmen.
Entscheidend sei, dass man sich im Klaren darüber ist, dass sowohl in die Wärmenetze wie auch in die Wärmeerzeugung und in die Stromnetze massiv investiert werden muss. Hierfür habe man 300 Mio. EUR beantragt, von denen nun 100 Mio. EUR im Herbst zur Verfügung stehen können. Weiter erläutert er den Antrag und betont, seiner Fraktion gehe es darum, bei diesen Punkten nachzuarbeiten. Außerdem wünsche man eine schriftliche Beantwortung dieses Antrags durch die Verwaltung. Abschließend unterstreicht der Stadtrat, wenn Änderungen morgen beschlossen werden, die die Vorlage besser machen, sei dies richtig, wichtig und gut. Entscheidend sei jedoch, ins Tun zu kommen, die SWS kontinuierlich auszustatten, damit diese investieren können. Hoffnungsfroh sei man, dass vieles von dem, was man sich jetzt vornimmt - vielleicht sogar alles - gelingt.
Für die Fraktionsgemeinschaft DIE FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei schickt StR
Pantisano
voraus, man freue sich sehr darüber, dass morgen vermutlich das Klimaneutralitätsziel 2035 beschlossen werden wird und man nunmehr wenigstens bei der Zieldefinition dort sei, wo man hinmüsse. Es sei ein historischer Beschluss für Stuttgart, weil es in allen Belangen einer Kurskorrektur bedürfe. Nun gelte es zu handeln. Die FrAKTION habe dafür zusätzlich drei Anträge gestellt, um die Stellschrauben so zu drehen, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Er stellt anschließend die Antragsanliegen der Anträge Nrn. 243/2022, 244/2022 und 245/2022 vor.
Mit Bezug auf die McKinsey-Studie weist er darauf hin, dass der Zielbeschluss eine Kurskorrektur bedeute, welche wiederum nicht nur bedeute, "dass wir investieren in erneuerbare Energien, in die Wärmewende, in die Verkehrswende", sondern es bedeute auch Verzicht und kein "weiter so" im Wachstumsstreben. Man könne nicht weiter das Ziel haben, immer weiter zu wachsen in allen Bereichen und gleichzeitig klimaneutral werden. Dieser Punkt sei jedoch bisher immer in der Debatte vernachlässigt worden und müsse auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern deutlich benannt werden. So zeige beispielsweise die Seite 13 der McKinsey-Statistik beim Verkehr, dass eine Halbierung des motorisierten Verkehrs im Zeitraum bis 2035 erforderlich ist bei gleichzeitig fast einer Vervierfachung des Fuß- und Radverkehrs. An StR Serwani gewandt ruft er dazu auf, Veränderungen beim Verkehr nicht als Gängelung der Autofahrer zu sehen, sondern diese Veränderungen als Notwendigkeiten zur Erreichung des Klimaziels zu verstehen.
StR
Serwani
(FPD) entgegnet, seine Fraktion sei nicht dagegen, den Verkehr zu reduzieren. Die Forderungen der FrAKTION seien jedoch zum Teil schon mehr als eine Gängelung der Bürgerinnen und Bürger. Was die GRDs 397/2022 Neufassung angeht, so unterstütze seine Fraktion den interfraktionellen Antrag Nr. 247/2022 und hier insbesondere die Antragsziffern 3, 4 und 5. Man sei der Meinung, dass die Stadt Stuttgart mit gutem Beispiel bei den eigenen städtischen Liegenschaften vorangehen muss und auch Anreize für private Investitionstätigkeit stärker unterstützen muss - vor allem im Hinblick auf private Eigentümer von Wohnungen und Häuser. So solle nicht nur die SWS mit einem großzügigen Betrag unterstützt werden, sondern auch die SSB, die enorme finanzielle Schwierigkeiten bekommen werde. Neben den Abendverkehren sollen auch die Wochenendtakte dem Freizeitverhalten der Bevölkerung angepasst werden, indem die U-Bahnen beispielsweise abends im 15-Minuten-Takt fahren.
Mit Blick auf die Studie von McKinsey sei ihrer Fraktion der Hinweis wichtig, dass der Bausektor bisher darin zu kurz komme, so StRin
Köngeter
(PULS). Diesen sehe PULS jedoch als zentrales Handlungsfeld, zumal 38 % der globalen Emissionen auf das Bauen entfallen. Aus diesem Grund sollen laut Antragsziffer 1 b des interfraktionellen Änderungsantrags künftig die Scope-3-Emissionen erfasst und bilanziert werden. Aus Sicht von PULS müsste man eigentlich noch weitergehen und das Thema der Warmmieten-Neutralität als Ziel mitaufnehmen. Gerade weil die Energienebenkosten derzeit so stark gestiegen sind, sollte dies möglich sein, ohne hier weitere große Förderprogramme aufzubauen. Darüber hinaus geht die Stadträtin ein auf das Thema der Externalisierung, um in Projekte auch außerhalb von Stuttgart oder Deutschland zu investieren, um klimaneutral Strom zu erzeugen. Prinzipiell halte sie dies für nicht schlecht, sie störe sich jedoch daran, dass man damit weiter hier bequem bleiben kann und selbst nur sehr wenig Abstriche machen muss. Sie bekenne sich als Fan der Mobilitätswende, weil diese nicht nur helfe, CO
2
einzusparen, sondern weil man auch ganz viele andere Dinge damit anstoßen könne, wie z. B. die Freiraumqualität zu erhöhen, Flächen zu entsiegeln, Grün zu schaffen und damit wieder das Klima zu verbessern, sodass die Menschen leichter aufs Auto verzichten können.
StR
Schrade
(FW) erklärt sich mit der Neufassung der Vorlage einverstanden. Von dem interfraktionellen Antrag, der von einer Mehrheit des Gemeinderats mitgetragen wird, fühle er sich, gelinde gesagt, überrascht. Man werde zunächst fraktionsintern besprechen, wie man mit dem Antrag umgehen werde. Er teile die Ansicht, wonach man die Gelder dort einsetzen sollte, wo sie am meisten bewirken können und man vorankommt mit der Zielerreichung. Dies bedeute nicht, dass man als Stadtgesellschaft keinen Verzicht üben oder Abstriche machen muss - wenngleich dies in einer Wohlstandsgesellschaft nicht einfach zu vermitteln sein werde. Vieles hänge zudem davon ab, ob das entsprechende Personal gefunden werden kann - ob in der Stadtverwaltung, ob im Handwerk oder Ingenieure, die solche komplexen Maßnahmen planen können. Er sei daher nach wie vor skeptisch, ob die 50 Mio. EUR, die der Gemeinderat für die klimagerechte Sanierung und Erneuerung von städtischen Gebäuden beschlossen hat, tatsächlich verbaut werden können. Darüber hinaus bedürfe es kleinere Dinge, wie z. B. in Erwägung zu ziehen, Photovoltaik auch auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren oder das Thema der Nutzung von lokalen Energieträgern. Es gehe letztlich darum, unbürokratische Lösungen zu finden.
Die Auflistung im Antrag Nr. 244/2022 der FrAKTION finde er ein bisschen skurril, teilt er an StR Pantisano gewandt mit. Denn vieles von dem, was aufgelistet ist, habe der Rat noch gar nicht beschlossen bzw. liege nicht in der Zuständigkeit des Gemeinderats.
Mit Blick auf die Anträge und die von StR Kotz eingeforderte Positionierung der Verwaltung erklärt OB
Dr. Nopper
, man könne mit einigen Punkten mitgehen, beim so genannten CO
2
-Fußabdruck schlage man jedoch vor, bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Lösung (Prüfauftrag) zu bleiben.
Herr
Körner
(S/OB) bringt seine Freude über den großen Zuspruch seitens der Fraktionen zu dem Klimaneutralitätsziel 2035, zu den 100 Mio. EUR, zu dem Vorschlag, wie private Investitionstätigkeiten angestoßen werden sollen, und über die Zustimmung zu den Vorschlägen zum weiteren Vorgehen zum Ausdruck. Die privaten Investitionstätigkeiten werden mindestens so wichtig sein wie die Investitionen, die man im städtischen Bereich aus den Weg bringen will.
Beim interfraktionelle Antrag Nr. 247/2022 der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FrAKTION, FDP und PULS werde in Antragsziffer 2 das Gleiche vorgeschlagen wie in der GRDrs 397/2022 Neufassung, nur in anderen Worten, sodass sich diesbezüglich eine gute Lösung finden lassen müsste. Ähnliches gelte für die Antragsziffer 3. Die Verwaltung bedanke sich zudem für die Formulierung in Antragsziffer 4 a, die man ebenfalls einigungsfähig sehe. Auch, dass in der Überschrift bei Antragsziffer 6 von Wetterextremen gesprochen wird, halte man für einen außerordentlichen guten Vorschlag. Dafür, dass in Antragsziffer 7 a ein Termin genannt wird, danke man ebenso.
Gegenüber StR Dr. Jantzer sagt er zu, eine schriftliche Stellungnahme zum SPD-Antrag Nr. 204/2022 zu übermitteln. Was die Anträge der FrAKTION angeht, laute sein Vorschlag, die Punkte des Antrags Nr. 243/2022 bei den folgenden Beschlussvorlagen nach der Sommerpause unterzubringen. Den Antrag Nr. 245/2022 sieht er mit der Ziffer 7 b der GRDrs 397/2022 Neufassung erledigt. Beim Antrag Nr. 244/2022 müsse im Laufe des Tages noch geklärt werden, wie dieser zu verstehen ist, da die FrAKTION Mitantragsteller des Antrags Nr. 247/2022 sei, wo dieser Punkt anders beantragt wurde.
Was die strittigen Punkte - hier den CO
2
-Footprint - angeht, so sei es sicherlich unproblematisch, festzuhalten, dass die Stadtverwaltung bei Beschlussvorlagen zukünftig Auswirkungen auf den Klimaschutz mitdarstellt. Einen entsprechenden Beschluss gebe es seit Dezember 2019. Jedoch bitte er eindringlich darum, genau zu überlegen, welche Auswirkungen dies hat. "Weil, wir können hier auch die Verwaltung, die schon heute sehr aufwändige Prozesse und Entscheidungswege hat, komplett lahmlegen. Und davor würden wir warnen und vorschlagen, dass wir heute im Laufe des Tages nochmals zusammenkommen, um über diese weniger strittigen Punkte Einigung zu erzielen und bei den strittigen Punkten über die Formulierungen zu gehen." Am Ende werde man beim Vorschlag des Oberbürgermeisters landen, nämlich, dass die Referate SWU und WFB gerade eine Vorlage erarbeiten zu dem Thema. Er sichert zu, unmittelbar nach der Sommerpause diese Vorlage einzubringen, sodass die Beschlussfassung heute dazu Teil dieser Vorlage sein wird.
Zu den Angebotsverbesserungen der SSB vertrete die Verwaltung die Meinung, dass es gut wäre, erste Angebotsverbesserungen zu beschließen. Man sehe nach den Gesprächen mit dem Rat von der Nennung konkreter Summen zu den Vorschlägen ab, weil für nächste Woche bereits ein Gesprächstermin mit dem Rat verabredet worden sei. Es sei keine abschließende Liste, doch halte man die Vorschläge, die der Oberbürgermeister gemacht hat, für richtig und wichtig. Die Liste sei natürlich mit der SSB abgestimmt. Sein Vorschlag zum Verfahren, um die breite Einigkeit, die es bei großen Themen gibt, zu halten, laute daher, möglichst noch heute zusammenzukommen, um die zusätzlich beantragten Punkte in einen konsensualen Vorschlag zu bringen.
StR
Dr. Jantzer
gibt zu Protokoll, seine Fraktion finde es befremdlich, dass konkrete Angebotsverbesserungen, die dadurch, dass sie in der Vorlage drinstehen, auch finanziert seien, nochmals zur Diskussion gestellt werden. Folglich sei der Antrag ein Rückschritt. Die angedachten Ergänzungsverkehre sollen nicht unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. "Wenn wir die Verkehrswende ernstnehmen, dann müssen wir in unsere Infrastruktur investieren und wir haben konkrete Projekte, die noch nicht komplett finanziert und priorisiert sind, und wir finden es gut, dass diese Projekte hier konkret benannt werden. Wir können dann immer noch mit der SSB reden, bis wann kann was funktionieren!"
StR
Peterhoff
dankt für das Gesprächsangebot und die schnelle Stellungnahme. Was die Verbindlichkeit angeht bei Gemeinderatsbeschlüssen, so sei der Antrag hinreichend allgemein formuliert. Es werde nicht detailliert beschrieben, wie die Bewertung genau vorgenommen wird und mit welchen Rechenmethoden die einzelnen Gemeinderatsdrucksachen bewertet werden. Es gebe einen Standard für die Baubeschluss-Vorlagen des Hochbauamts, wonach immer eine Angabe zum Thema Energie vorgesehen ist. Insofern lasse sich nach seiner Einschätzung eine pragmatische Handhabung finden. Ganz sicher brauche es aber eine Verbindlichkeit und eine Absicherung, über die der Rat dann schauen muss. Ansonsten treffe man Entscheidungen, die in die falsche Richtung führen. Dies gelte es zu verhindern.
Zum Wortbeitrag seines Vorredners führt er aus, "wenn wir ein Budget haben von 3,6 Mio. EUR für Angebotsverbesserungen - und wir sind uns einig, wir wollen das machen und wir begrüßen ausdrücklich den Vorschlag, dass, wenn es das Jugendticket gibt, wir das Geld, was wir einsparen, investieren in Angebotsverbesserungen. Dazu stehen wir. Wir sind aber nicht der Meinung, dass wir jetzt jede kleine Verbindung, die dem einen oder anderen einfällt, einfach machen und unbewertet durchlaufen lassen." Er verweist auf das üblicherweise geltende Prozedere über den Nahverkehrsplan. Man rede hier über Angebotsverbesserungen für 2024, weshalb zumindest zu prüfen sei, was kosten die exakt und wie viele Fahrgäste werden erwartet. Anschließend könne man darüber reden, was sind die Prioritäten. Seine Fraktion wolle dort investieren, wo die meisten Fahrgäste zu erwarten sind, wo die meisten Verbesserungen sind und wo die Leute vom motorisierten Individualverkehr wechseln. Beispielhaft nennt er die U 17, die man bei einem Start 2024 durchaus kritisch hinterfragen könne. Auch habe man bis März 2023 ausreichend Zeit, um eine fundierte und richtige Entscheidung zu treffen.
StR
Kotz
sieht angesichts einer so wichtigen Entscheidung die Notwendigkeit, dass jede Fraktion über mehrere Schatten springen muss. Wenn die CDU-Fraktion morgen der Vorlage zustimmen wird, so gebe es etliche, denen dies schwerfalle und die dafür gute Gründe haben. Erneut frage er daher die Antragsteller des Antrags Nr. 247/2022: "Wollen wir morgen in eine strittige Diskussion gehen? Sind die wenigen Punkte, die jetzt noch übrig sind, in ihrer Differenzierung zur Verwaltungsvorlage es Wert, dass wir bei der Diskussion morgen strittig diskutieren, strittig abstimmen und im Zweifelsfall nicht einmal wissen, was bei der Schlussabstimmung passiert?" Er beantworte für sich diese Frage mit Nein und appelliere daher an die Antragsteller, auch über Schatten zu springen - insbesondere, da diese die gesamte Stadtgesellschaft dabei mitnehmen wollen. Zu einem produktiven Gespräch heute Nachmittag sei er gerne bereit.
Für StRin
Rühle
(90/GRÜNE) hat gerade der Wortbeitrag von Herrn Körner gezeigt, dass der Antrag sehr sinnvoll, wichtig und richtig ist, weil er in einigen Punkten die Vorlage konkretisiert. Bei den anderen Punkten hatte die Vorlage hingegen Verbesserungsbedarf. Gerade eine so wichtige Sache wie die Klimaneutralität 2035 und eine so wichtige Vorlage müsse man wirklich genau angehen und sinnvolle Beschlüsse fassen, die konkret sind. Dazu zählten die unter Antragsziffer 1 genannten Ergänzungen.
OB
Dr. Nopper
verweist nochmals auf das Gesprächsangebot für den Nachmittag sowie auf die Beratungsfolge morgen und stellt abschließend fest:
Die GRDrs 397/2022 Neufassung ist
eingebracht
.
zum Seitenanfang