Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 306/2019
Stuttgart,
09/10/2019



Richtlinien zur Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und Umwelt
Gemeinderat
Einbringung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
27.09.2019
17.10.2019



Beschlußantrag:

1. Zur Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen wird für das Haushaltsjahr 2019 eine Fördersumme in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt, die nach den in Anlage 1 abgedruckten Richtlinien zur Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen vergeben wird.
2. Die in Anlage 1 abgedruckten Richtlinien zur Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen werden beschlossen.
3. Die Richtlinien treten mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart in Kraft und gelten für alle Anträge, die ab diesem Zeitpunkt bei der Bewilligungsbehörde eingehen.
4. Die Finanzierung erfolgt 2019 aus den für das Energiekonzept bereitgestellten Mitteln i.H.v. 200.000 Euro im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Das Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ (GRDrs 1056/2015) wurde am 28. Januar 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Mit der Verabschiedung des Energiekonzepts und der damit einhergehenden Bereitstellung von Haushalts- und Personalmitteln wurde mit der Umsetzung von Maßnahmen des Energiekonzepts begonnen. Im Jahr 2017 wurden erneut Haushalts- und Personalmittel bereitgestellt (GRDrs 485/2017). Eine der zentralen Maßnahmen ist die Einführung eines Förderprogramms „Energieeffizienzmaßnahmen“ für Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie. Die Förderung der Energieeffizienz in diesen Bereichen ist von großer Bedeutung, da diese Sektoren für rund 50 % des Energieverbrauchs in Stuttgart verantwortlich sind. Ziel des Förderprogramms ist die Schaffung von Anreizen für Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energiebedarfs im Betriebsablauf.

Wesentlicher Bestandteil des Programms ist die finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Betriebsstätten. Unternehmen können einen substanziellen Zuschuss erhalten, wenn durch eine Optimierungsmaßnahme eine Energieverbrauchs- oder CO2-Reduktion von mindestens 25 % erzielt wird. Darüber hinaus werden verschiedene Beratungsformate gefördert.

Dabei ist vorgesehen, dass bereits vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Amt für Umweltschutz erfolgen soll. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme wird eine weitere Aufklärung über das Förderprogramm stattfinden, das passende Förderelement ausgewählt und dadurch die Grundlage für eine effiziente und zielgerichtete Förderung gelegt. So kann auch auf die von der Kompetenzstelle Energieeffizienz Stuttgart (KEFF) durchgeführten Energiechecks hingewiesen werden und Unterstützung bei der Suche nach Energieberatungsbüros geleistet werden.

I) Rahmenbedingungen und Fördersystematik

Es gibt drei verschiedene Förderelemente, die sowohl aufeinander aufbauend, als auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können. Dadurch soll eine möglichst große Anzahl von Unternehmen mit unterschiedlich ausgeprägten Kompetenzen im Energieeffizienzbereich angesprochen werden.

1. Initialberatung:
Im Rahmen einer Initialberatung erhalten kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine energetische Bestandsaufnahme. Es werden Möglichkeiten zur Energieeinsparung erläutert und Informationen über mögliche Förderungen aufgezeigt. Antragsberechtigt sind alle KMUs mit einem Standort (Bezugsort der Fördermaßnahmen) auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart. Als KMU gelten alle Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft (nach Definition der EU-Kommission, ABL 2003 Nr. L 124/36). Diese Beratung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bis jetzt nur sehr wenig Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz gesammelt haben und soll die Basis schaffen für zukünftige Investitionen.

Förderung
Durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden bis zu 80 % der Netto-Beratungskosten in Form eines Zuschusses gefördert. Die maximale Förderung beträgt 1.200 Euro.

2. Detailberatung/Energieaudit:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Energieberatung in Form eines hochwertigen Energieaudits im Sinne von Art. 8 der Richtlinie 2012/27/EU in KMUs mit bis zu 80 % der Netto-Beraterkosten. Außerdem hat das BAFA die Möglichkeit vorgesehen, dass Kommunen zusätzlich bis zu 10 % der anfallenden Netto-Beraterkosten fördern. Diese Detailberatung ist deutlich intensiver und detaillierter als die Initialberatung. Das beratene Unternehmen erhält eine detaillierte Bestandsaufnahme seines Energieverbrauchs und fortgeschrittene Umsetzungskonzepte zur Energieeinsparung inklusive einer Wirtschaftlichkeitsbewertung.

Förderung
Durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden 10 % der Netto-Beraterkosten in Form eines Zuschusses gefördert. Die maximale Förderung beträgt 750 Euro. Der positive Auszahlungsbescheid des BAFA ist dem Verwendungsnachweis als Anlage beizulegen.

3. Umsetzungsförderung:
Alle Unternehmen (nicht nur KMUs), die in Maßnahmen an einem Standort im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart investieren, die eine Energieverbrauchs- oder CO2-Reduktion von mindestens 25 % gegenüber dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre bewirken, erhalten einen prozentualen Zuschuss zu den benötigten Investitionskosten. Bei Neuinvestitionen gilt der Stand der Technik als Referenz. Der Nachweis erfolgt durch geeignete Planungsunterlagen, Berechnungen, Energieverbrauchsdaten oder ähnlichem. Über die genaue Form des Nachweises entscheidet die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Abhängigkeit der jeweiligen Maßnahme.
Da insbesondere das produzierende Gewerbe in Stuttgart sehr heterogen ist und damit einhergehend auch die Produktionsprozesse, ist es nicht möglich abschließend zu definieren, durch welche Maßnahmen die verlangte Energie- oder CO2-Einsparung erreicht werden kann. Stattdessen werden konkrete Tatbestände definiert, die explizit nicht förderfähig sind, um eine fehlgeleitete Förderung zu verhindern. Aus diesem Vorgehen resultiert eine sehr technologieoffene Förderung, die für eine große Zahl der Stuttgarter Unternehmen attraktiv ist.

Förderung
Durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden bis zu 20% der Netto-Investitionskosten in Form eines Zuschusses gefördert. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro je Kalenderjahr.

II) Kumulierungsmöglichkeiten

Das neue städtische Förderangebot ist kombinierbar mit geltenden und zukünftigen Programmen eines identischen Fördertatbestands (wie bspw. BAFA, KfW, L-Bank, EnBW Programme), sofern diese das zulassen.

Die Bausteine des Förderprogramms können innerhalb eines Kalenderjahres nacheinander beantragt werden. Ein Unternehmen kann eine Umsetzungsförderung für die Umsetzung mehrerer Energieeffizienzmaßnahmen erhalten unter Berücksichtigung der geltenden jährlichen Förderhöchstsätze sowie der geltenden „De-Minimis“-EU-Beihilferegularien.
Beide Beratungsformen (Initial- und Detailberatung) können jeweils einmal innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren beantragt werden.


III) Qualitätsmanagement

Um als Beratungsunternehmen eine förderfähige Beratung durchführen zu können, muss es auf der von der Deutschen Energie Agentur (DENA) veröffentlichten Energie-Effizienz-Expertenliste eingetragen sein und Zusatzqualifikationen in der betrieblichen Energieberatung nachweisen können. Die zu erstellenden Beratungsberichte werden nicht nur dem beratenen KMU, sondern auch der Bewilligungsbehörde vorgelegt. Sollten gravierende Qualitätsmängel auftreten, kann einem Beratungsunternehmen die Erlaubnis entzogen werden, eine Beratung im Rahmen der städtischen Förderung durchzuführen. Die beratenen Unternehmen werden unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in einer Datenbank gesammelt und ein Jahr nach der Beratung kontaktiert, um zu erfahren, ob vorgeschlagene Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. um zusätzliche Hilfestellung bei einer möglichen Umsetzung zu leisten.

Wird die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gefördert, behält sich die Bewilligungsbehörde das Recht vor, durch Vor-Ort Besuche, die Ausführung der Maßnahme zu begutachten. Der Energieverbrauch nach Umsetzung der Maßnahme muss dokumentiert und auf Nachfrage der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden, um die errechnete Energieeinsparung zu belegen. Die ausgezahlten Förderbeträge werden den erzielten Energie- und CO2-Reduktionen gegenübergestellt, um darzustellen, welche Verbesserung je Euro Förderung ausgelöst wird.


Finanzielle Auswirkungen


Die Finanzierung erfolgt 2019 aus den für das Energiekonzept bereitgestellten Mitteln i.H.v. 200.000 Euro im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.


Beteiligte Stellen

Referat WFB empfiehlt den Empfängerkreis für Förderungen nach Nr. 3.3 der Förderrichtlinie (Maßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen) auf kleine und mittlere Unternehmen einzuschränken - analog der Vorgabe für Förderungen nach Nr. 3.1 und 3.2. Das Erfordernis einer Bezuschussung von Maßnahmen im Umfang von bis zu 50.000 € für große Unternehmen wird nicht gesehen. Im Übrigen ist die Definition der förderfähigen Maßnahmen unter Nr. 3.3 der Richtlinie sehr unbestimmt.

Die Lenkungswirkung einer ergänzenden städtischen Förderung zur Detailberatung, welche das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit bis zu 80 % der Netto-beraterkosten bezuschusst, wird als begrenzt eingeschätzt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Förderrichtlinien der Landeshauptstadt zur Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen

2. Ablaufdiagramm Förderprogramm


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