Wesentlicher Bestandteil des Programms ist die finanzielle Unterstützung von Unternehmen bei Investitionen in die Energieeffizienz ihrer Betriebsstätten. Unternehmen können einen substanziellen Zuschuss erhalten, wenn durch eine Optimierungsmaßnahme eine Energieverbrauchs- oder CO2-Reduktion von mindestens 25 % erzielt wird. Darüber hinaus werden verschiedene Beratungsformate gefördert.
Dabei ist vorgesehen, dass bereits vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Amt für Umweltschutz erfolgen soll. Im Rahmen dieser Kontaktaufnahme wird eine weitere Aufklärung über das Förderprogramm stattfinden, das passende Förderelement ausgewählt und dadurch die Grundlage für eine effiziente und zielgerichtete Förderung gelegt. So kann auch auf die von der Kompetenzstelle Energieeffizienz Stuttgart (KEFF) durchgeführten Energiechecks hingewiesen werden und Unterstützung bei der Suche nach Energieberatungsbüros geleistet werden.
I) Rahmenbedingungen und Fördersystematik Es gibt drei verschiedene Förderelemente, die sowohl aufeinander aufbauend, als auch unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden können. Dadurch soll eine möglichst große Anzahl von Unternehmen mit unterschiedlich ausgeprägten Kompetenzen im Energieeffizienzbereich angesprochen werden. 1. Initialberatung: Im Rahmen einer Initialberatung erhalten kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eine energetische Bestandsaufnahme. Es werden Möglichkeiten zur Energieeinsparung erläutert und Informationen über mögliche Förderungen aufgezeigt. Antragsberechtigt sind alle KMUs mit einem Standort (Bezugsort der Fördermaßnahmen) auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart. Als KMU gelten alle Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft (nach Definition der EU-Kommission, ABL 2003 Nr. L 124/36). Diese Beratung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die bis jetzt nur sehr wenig Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz gesammelt haben und soll die Basis schaffen für zukünftige Investitionen. Förderung Durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden bis zu 80 % der Netto-Beratungskosten in Form eines Zuschusses gefördert. Die maximale Förderung beträgt 1.200 Euro. 2. Detailberatung/Energieaudit: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine Energieberatung in Form eines hochwertigen Energieaudits im Sinne von Art. 8 der Richtlinie 2012/27/EU in KMUs mit bis zu 80 % der Netto-Beraterkosten. Außerdem hat das BAFA die Möglichkeit vorgesehen, dass Kommunen zusätzlich bis zu 10 % der anfallenden Netto-Beraterkosten fördern. Diese Detailberatung ist deutlich intensiver und detaillierter als die Initialberatung. Das beratene Unternehmen erhält eine detaillierte Bestandsaufnahme seines Energieverbrauchs und fortgeschrittene Umsetzungskonzepte zur Energieeinsparung inklusive einer Wirtschaftlichkeitsbewertung. Förderung Durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden 10 % der Netto-Beraterkosten in Form eines Zuschusses gefördert. Die maximale Förderung beträgt 750 Euro. Der positive Auszahlungsbescheid des BAFA ist dem Verwendungsnachweis als Anlage beizulegen. 3. Umsetzungsförderung: Alle Unternehmen (nicht nur KMUs), die in Maßnahmen an einem Standort im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Stuttgart investieren, die eine Energieverbrauchs- oder CO2-Reduktion von mindestens 25 % gegenüber dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre bewirken, erhalten einen prozentualen Zuschuss zu den benötigten Investitionskosten. Bei Neuinvestitionen gilt der Stand der Technik als Referenz. Der Nachweis erfolgt durch geeignete Planungsunterlagen, Berechnungen, Energieverbrauchsdaten oder ähnlichem. Über die genaue Form des Nachweises entscheidet die Bewilligungsbehörde unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Abhängigkeit der jeweiligen Maßnahme. Da insbesondere das produzierende Gewerbe in Stuttgart sehr heterogen ist und damit einhergehend auch die Produktionsprozesse, ist es nicht möglich abschließend zu definieren, durch welche Maßnahmen die verlangte Energie- oder CO2-Einsparung erreicht werden kann. Stattdessen werden konkrete Tatbestände definiert, die explizit nicht förderfähig sind, um eine fehlgeleitete Förderung zu verhindern. Aus diesem Vorgehen resultiert eine sehr technologieoffene Förderung, die für eine große Zahl der Stuttgarter Unternehmen attraktiv ist. Förderung Durch die Landeshauptstadt Stuttgart werden bis zu 20% der Netto-Investitionskosten in Form eines Zuschusses gefördert. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro je Kalenderjahr.