Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
283
13
Verhandlung
Drucksache:
417/2021
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
28.10.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Sanierung Zuffenhausen 8 - Unterländer Straße - "ZUFFENHAUS": Stadtteilhaus Lothringer Straße 13A und Kindertageseinrichtung Elsässer Straße 6A
- Fortschreibung Projektbeschluss -
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 19.10.2021, öffentl., Nr. 341
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 26.10.2021, öffentl., Nr. 356
Verwaltungsausschuss vom 27.10.2021, öffentlich, Nr. 441
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 06.10.2021, GRDrs 417/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Fortschreibung des Projektbeschlusses (GRDrs 562/2019) zum Umbau und der Modernisierung des städtischen Gebäudes Lothringer Straße 13A als generationenübergreifendes Stadtteilhaus gemäß der Entwurfsplanung des Büros Freivogel und Mayer Architekten vom 17.06.2021 (Anlage 2) mit der Kostenberechnung vom 27.09.2021 (Anlage 3) und neuen Gesamtkosten von 4.940.000 EUR brutto wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus berücksichtigungsfähigen Baukosten von 4.750.000 EUR brutto (inkl. Kosten der Außenanlagen in Höhe von 166.000 EUR brutto), Kosten für die Küchen in Höhe von 116.000 EUR brutto, Kosten für die Interimslösung für die AWO in Höhe von 50.000 EUR brutto sowie Kosten für die Photovoltaik-Anlage in Höhe von 25.000 EUR.
2. Der Fortschreibung des Projektbeschlusses (GRDrs 562/2019) zum Neubau einer dreigruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Regelbetrieb (Kita) "Elsässer Stra-ße 6A" und der Entwurfsplanung des Büros Freivogel und Mayer Architekten vom 17.06.2021 (Anlage 2) mit der Kostenberechnung vom 27.09.2021 (Anlage 3) und neuen Gesamtkosten von 4.920.000 EUR brutto wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus berücksichtigungsfähigen Baukosten von 4.670.000 EUR (inkl. Kosten der Außenanlagen in Höhe von 516.000 EUR brutto), Einrichtungskosten in Höhe von 90.000 EUR brutto, Kosten für die Küchen in Höhe von 120.000 EUR brutto und Kosten für die Photovoltaik-Anlage in Höhe von 44.000 EUR.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, Honorarverträge für Architekten und Fachingenieure bis Leistungsphase 5 HOAI und mit Teilen der Leistungsphase 6 und 7 mit einem Umfang von insgesamt max. 900.000 EUR brutto und von Leistungen für die Interimslösung (AWO) von insgesamt max. 50.000 EUR zu beauftragen.
Der Einholung von Angeboten vor Baubeschluss für ca. 50 % der Bauleistungen wird zugestimmt.
4. Im Teilhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen - stehen für beide Maßnahmen beim Projekt 7.613030 Zuffenhausen 8 - Unterländer Straße - Mittel in Höhe von 7.190.000 EUR zur Verfügung. Im Vorschlag der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 sind 2.370.000 EUR berücksichtigt. Wie im Abschnitt Finanzielle Auswirkungen dargestellt, werden die Einrichtungskosten der Tageseinrichtung für Kinder in Höhe von 90.000 EUR aus dem Teilfinanzhaushalt 510 - Jugendamt und die Photovoltaikanlage in Höhe von 69.000 EUR aus dem Teilfinanzhaushalt 360 - Amt für Umweltschutz - Contracting - gedeckt. Für den anstehenden Aufstockungsantrag 2022 sind Mittel zum Doppelhaushalt 2022/2023 vom Amt für Stadtplanung und Wohnen angemeldet.
Die Planungs- und Interimskosten in Höhe von 950.000 EUR
werden im Teilfinanzhaushalt THH 610, Amt für Stadtplanung und Wohnen wie folgt gedeckt:
Projekt Nr. 7.613030 Zuffenhausen 8 - Unterländer Straße - Aus. Gr. 7871, Modernisierung städtischer Gebäude:
2021 und früher: 600.000 EUR
2022: 350.000 EUR
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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