Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 419/2021
Stuttgart,
07/06/2021


Sprachförderung in Tageseinrichtungen freier Träger



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
JugendhilfeausschussKenntnisnahmeöffentlich19.07.2021

Bericht:

1. Ausgangslage – Beschlussfassung in 2008

Die Fördergrundsätze des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart zur Gewährung von städtischen Zuschüssen zur Förderung von Maßnahmen der Sprachförderung stammen aus dem Jahr 2008 und wurden mit der Gemeinderatsdrucksache 176/2008 beschlossen. Die städtische Sprachförderung ermöglicht in Gruppen mit einem Anteil von mehr als 50% bilingualer Kinder den Einsatz zusätzlicher pädagogischer Kräfte sowie die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Mit der Gemeinderatsdrucksache 1230/2017 wurde die aktuelle Situation der Sprachförderung dargestellt und die Verwaltung wurde beauftragt, die Fördergrundsätze zu überarbeiten.

2. Landesförderung und Bundesförderung

Das Land fördert die Sprachförderung über das Landesprogram Kolibri (vormals Spatz).
Vom Bund gibt es Fördergelder für das Bundesprogramm Sprach-Kitas.

Problemanzeige

Die Träger können auf alle 3 Sprachförderprogramme zurückgreifen.
Die Kriterien des Landes und des Bundes sind nicht deckungsgleich mit den Kriterien der Stadt. Die Programme der Stadt und des Landes basieren auf der Bildung von Gruppen während das Bundesprogramm eine alltagsintegrierte Sprachförderung verfolgt.




3. Weiterentwicklung der Sprachförderung

Es ist das Ziel, die Sprachförderung alltagsintegriert auszurichten und eine intensivere Unterstützung der Sprachförderung von Kindern zu verfolgen. Dadurch werden fachliche Standards aufgegriffen, die auch in der Stuttgarter Kita-Landschaft Einzug gehalten haben und Unterstützung finden. Die Umsetzung eines alltagsintegrierten Ansatzes ist im Rahmen der Landesförderung als Sondermodell möglich geworden und wird in Teilen schon umgesetzt.

4. Entscheidungen zur Erhöhung der Flexibilität und der Planungssicherheit für die freien Träger

Da die Kriterien des Landes und des Bundes nicht mit den städtischen Kriterien kompatibel sind, wurde verwaltungsintern verfügt, dass bis Ende 2022 die Ermittlung des städtischen Zuschusses wie gewohnt, in Abhängigkeit des Anteils der bilingualen Kinder, erfolgt. Ebenso wurde festgelegt, dass die Höhe des städtischen Zuschusses bis Ende 2022 zugesichert wird.

Den Trägern wurde jedoch die Flexibilität eingeräumt, die Fördergelder für alle 3 Sprachförderprogramme zu verwenden und innerhalb der Einrichtungen eines Trägers flexibel einzusetzen. Dabei wird jedoch sichergestellt, dass die Förderung überwiegend für Personalaufwendungen gewährt wird. Maximal 15% des Gesamtaufwands können für Sachkosten verwendet werden. Damit wird sichergestellt, dass zusätzliches Personal eingesetzt wird, um die Kinder zu fördern.

Die Träger erhalten dadurch eine höhere Flexibilität und eine höhere Planbarkeit, um ihr Sprachförderkonzept angelehnt am Land und/oder am Bund umzusetzen und zu finanzieren. Damit wurde die Kritik der Träger aufgegriffen und eine pragmatische Übergangslösung gefunden.

5. Konzeptionelle Weiterentwicklung

Die Verwaltung wird die Sprachförderung konzeptionell weiterentwickeln und dabei die vorhandenen Programme des Bundes und Landes berücksichtigen.
Eine entsprechende Vorlage wird spätestens zu den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 vorgelegt.

6. Übergangsphase und Finanzbedarf

Seit 2008 steht für die Sprachförderung ein Budget in Höhe von 1.138.200 EUR zur Verfügung. Um den gestiegenen Bedarf an Sprachförderung, der insbesondere aus dem Platzausbau der letzten Jahre resultiert, fördern zu können, bedarf es einer Aufstockung um 100.000 EUR pro Jahr. Eine Nichtanpassung des Budgets würde zu einer anteiligen Kürzung der Sprachförderung führen, was die notwendige Weiterentwicklung beeinträchtigen könnte, da einzelne Träger aus finanziellen Gründen aus dem Angebot aussteigen könnten.

Bis zu einer Beschlussfassung neuer Fördergrundsätze wird die oben beschriebene Flexibilität weitergeführt. Parallel erfolgt unter Einbindung der Träger der inhaltliche Weiterentwicklungsprozess.




7. Allgemeiner Hinweis

Die Dienststelle Förderung freier Träger ist Ansprechpartner für die freien Träger, setzt die getroffenen Gemeinderatsentscheidungen um, bewilligt die Zuschüsse, sorgt für den Mittelfluss, stellt die Kommunikation mit 315 freien Trägern sicher und prüft die Verwendung der Zuschüsse. Es wird auf die einschlägigen Stellenplananträge des Jugendamtes verwiesen.



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Sprachförderung (51F01020)/43100
100
100
100
100
100
100
Finanzbedarf
100
100
100
100
100
100
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Sprachförderung (51F01020)/43100
1.138,2
1.138,2
1.138,2
1.138,2
1.138,2
1.138,2

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Isabel Fezer
Bürgermeisterin



Anlagen:

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