4. Es fallen zusätzlich Kosten für die Interimsunterbringung (Baukosten, Anmietung, Umzug) des Kita-Betriebs Hausenring 32E an. Der Aufwand in Höhe von 470.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt 230 – Liegenschaftsamt, Kostengruppe 42310 – Mieten und Pachten gedeckt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Planung und Herrichtung der Interimsunterbringung für den Kita-Betrieb Hausenring 32E durchzuführen. Weiterhin wird die Verwaltung ermächtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes Hausenring 32 E, das Freimachen und die Erschließung des Grundstückes bereits vor Erteilung der weiteren Beschlüsse durchzuführen, um mit dem Neubau der Einrichtung unmittelbar nach Erteilung des Baubeschlusses beginnen zu können.