Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1475/2019
Stuttgart,
01/14/2020


Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) - Beratungsstellen in der Landeshauptstadt Stuttgart



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Beirat für Menschen mit Behinderung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
27.01.2020
25.05.2020

Bericht:


Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu eingeführt. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen.

Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen (EUTB) sollen neben bestehenden Beratungsangeboten und unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern zu den Ansprüchen auf Rehabilitations- und Teilhabeleistungen umfassend informieren und beraten. Die Beratung von Betroffenen für Betroffene steht dabei im Fokus. Die Beratungsangebote sollen niedrigschwellig, wohnortnah und barrierefrei erreichbar sein und bei Bedarf aufsuchend arbeiten. Die Beratung soll sich ganzheitlich an den Adressaten und deren Lebenswelt ausrichten.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird seit 01.01.2018 mit Mitteln des Bundes regional umgesetzt. Die Kommunen, in denen EUTB-Angebote aufgebaut wurden, konnten zum Verfahren selbst und zur inhaltlichen Ausrichtung der EUTB keine Stellungnahmen abgeben.

Aktuell werden im Bundesgebiet rund 500 Angebote der EUTB gefördert. Der maximale Förderzeitraum endet am 31.12.2022. Der erste Bewilligungszeitraum umfasst 36 Monate und endet zum 31.12.2020.

Aktuell sind die bis zum 31.12.2020 geförderten EUTB-Beratungsstellen aufgefordert, einen Folgeantrag für den Förderzeitraum 2021/2022 zu stellen. Eine Weiterbewilligung auf insgesamt 60 Monate kann gewährt werden, sofern die festgesetzten Förderziele erreicht werden. Hierfür wird die Umsetzung der Peer-Beratung, die Barrierefreiheit und die Niedrigschwelligkeit des Angebotes geprüft sowie die Anzahl und Dauer der Beratungen und der Anteil der aufsuchenden Beratungen erhoben. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Abwicklung des Angebotes beauftragte Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) plant, bis Mitte August 2020 über eventuelle Folgebewilligungen zu entscheiden.

In Stuttgart gibt es sechs EUTB-Stellen:
EUTB-StelleAdresseStellen
EUTB Blinden- und Sehbehindertenverband
Württemberg e. V.
Lange Str. 3
70173 Stuttgart
1,25
EUTB Landesverband der Gehörlosen
Baden-Württemberg e. V.
Hohenheimer Str. 5
70184 Stuttgart
1,0
EUTB Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e. V.Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
1,0
EUTB ABS - Zentrum selbstbestimmt Leben e. V.Reinsburgstr. 56
70178 Stuttgart
1,5
EUTB Offene Herberge e. V.Kneippweg 8
70374 Stuttgart
1.5
EUTB Deutscher Schwerhörigenbund
Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Heßbrühlstr. 68
70565 Stuttgart
0,5

Die EUTB-Angebote in Stuttgart haben mit ihrer Beratungsarbeit zwischen April und Juli 2018 begonnen. Sie verfügen über insgesamt 6,75 Stellen. Alle in Stuttgart ansässigen EUTB-Stellen beraten sowohl Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner als auch Betroffene und Angehörige aus Baden-Württemberg. Leistungsdaten, wie die Anzahl der Stuttgarter Klientinnen und Klienten dürfen von den Beratungsstellen ausschließlich im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragten begleitenden Evaluationsuntersuchung weitergegeben werden. Damit verfügt die Sozialverwaltung über keine Daten zu den Stuttgarter Nutzerinnen und Nutzern der EUTB-Angebote.

Nach dem für die EUTB-Stellen geltenden Grundsatz „Einer für alle“ sind alle EUTB-Stellen unabhängig von ihrem bestehenden thematischen Schwerpunkt grundsätzlich für die Beratung von Menschen mit allen Behinderungsarten und deren Angehörige zuständig.

Seit Beginn der Umsetzung des EUTB-Angebotes hält die Sozialplanung regelmäßigen Kontakt mit den Beratungsstellen. Es finden ein- bis zweimal jährlich Treffen zum Austausch statt.

Darüber hinaus führt die Beauftragte für die Belange für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Stuttgart ebenfalls regelmäßige Treffen mit den EUTB-Stellen durch.
Am 20.05.2019 stellten vier von sechs EUTB-Stellen ihre Arbeit im Beirat für Menschen mit Behinderung des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart vor.


Beteiligte Stellen

---


Vorliegende Anträge/Anfragen

---
---




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





---

<Anlagen>


zum Seitenanfang