Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 421/2022
Stuttgart,
01/31/2023


Umsetzung Infrastrukturprojekte durch das Tiefbauamt - Priorisierung



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikKenntnisnahmeöffentlich07.02.2023

Bericht:



1. Ausgangslage

Mit dem Beschluss der Doppelhaushalte 2020/2021 und 2022/2023 hat der Gemeinderat eine sehr große Zahl von neuen Tiefbaumaßnahmen beschlossen. Hiermit setzt sich ein Trend aus den vorausgehenden Haushalten fort, welcher zu einem kontinuierlich steigenden Arbeitsvolumen im Tiefbauamt geführt hat. Allein die Anzahl der großen Einzelprojekte hat sich von 47 im Jahr 2017, über 70 im Jahr 2019 auf nunmehr 94 Projekte erhöht und sich damit in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Daneben wurden die Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt, über die „kleinere“ Maßnahmen finanziert werden, teils befristet für die Jahre 2022/2023, deutlich aufgestockt. Eine Übersicht über die Einzelprojekte und Pauschalen kann aus der Anlage 1 entnommen werden.

Die Hauptaufgabe sieht das Tiefbauamt im Erhalt der verkehrlichen und entwässerungstechnischen Infrastruktur, wie der Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Tunnel, der Verkehrstechnik und der Kanäle. Die Unterhaltungsprogramme werden auf der Grundlage des baulichen Zustands, der Verkehrssicherheit und den gesetzlichen Vorgaben wie z.B. für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen aufgestellt. Die kontinuierliche Erneuerung und Nachrüstung der Betriebstechnik der Bestandstunnel, auf den Stand der gesetzlichen Vorgaben ist aus Sicherheitsgründen sowie auch zunehmend aus energetischen Aspekten erforderlich.

Zur Bewältigung dieser Pflichtaufgaben sowie den zusätzlichen Aufgaben aus den Einzelprojekten hat das Tiefbauamt seit 2017 76,85 zusätzliche Stellen genehmigt bekommen. Die Besetzung dieser zusätzlich geschaffenen Stellen und den aufgrund Fluktuation und altersbedingten Austritten zu besetzenden Stellen, gestaltet sich aufgrund des sich weiterhin verschärfenden Fachkräftemangels immer schwieriger. Im Zeitraum 2017 bis Ende 2022 wurden alleine im Tiefbauamt einschließlich des Eigenbetriebs SES 588 Stellenbesetzungsverfahren zur Gewinnung neuer Mitarbeitenden durchgeführt. Um dem hohen Bedarf an neuen und qualifizierten Mitarbeitenden zu begegnen und diese für sich zu gewinnen, hat das Tiefbauamt in den letzten Jahren sein Engagement in Hinblick auf die Mitarbeitergewinnung und -bindung deutlich erhöht.

Durch die Teilnahme an Berufsmessen, vielfacher studentischer Betreuung bei Praktika, Bachelor- und Masterarbeiten, Baustellenbesichtigungen, Mitwirkung bei der dualen Ausbildung und Dozententätigkeiten an den Hoch- und Verwaltungsschulen konnten neue Mitarbeitende gewonnen werden. Intern wird seit Jahren systematisch an der Verbesserung der Führungskultur gearbeitet, die sich positiv auf den Erhalt von Mitarbeitenden auswirkt. Speziell wurden zum Beispiel Qualifizierungsprogramme für die Ingenieure und Meister aufgelegt. Nicht zuletzt trug auch die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten positiv zur Mitarbeitergewinnung und -erhalt bei.

Diese Maßnahmen reichen heute voraussichtlich trotzdem nicht aus, um den notwendigen Personalerhalt und Aufbau zu Bewältigung der anstehenden Aufgaben sicherzustellen.

Hinzu kommt, dass die Anforderungen an das Bauen in den letzten Jahren stetig zugenommen haben. Dies sind insbesondere die gesetzlichen und städtischen Vorgaben und Grenzen für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung, die Auflagen aus Umwelt- und Naturschutzrecht, die Beteiligung und Information von Anliegern und Bürgern, die rechtlichen Vorgaben und Anforderungen für die verkehrliche Sicherheit während dem Bau und im Betrieb. Die Folge ist, dass für die Umsetzung von Tiefbauprojekten von der Planung bis zur Fertigstellung mehr Zeit und mehr Kapazitäten benötigt werden.

Daher müssen die mit dem Haushalt neu beschlossenen Bauprojekte, Bauunterhaltsbudgets und viele weitere Maßnahmen priorisiert umgesetzt werden. In der Mitteilungsvorlage wird eine entsprechende Priorisierung zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben vorgeschlagen.


2. Vorgehensweise

Grundsätzlich sieht das Tiefbauamt Projekte, die dem Erhalt der Infrastruktur und damit der Funktionsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur aller Verkehrsträger sowie der Verkehrssicherheit dienen oder gesetzlich verankert sind, als prioritär an. Bevorzugt werden zudem Projekte bearbeitet, deren Fertigstellung in Zusammenhang mit großen bzw. wichtigen Veranstaltungen stehen, wie der EM 2024 oder auch der IBA 2027.


2.1 Prioritäre Projekte

Folgende große Einzelprojekte werden vom Tiefbauamt, neben den zahlreichen Instandhaltungs- und Sanierungsprojekten aktuell bzw. in nächster Zeit prioritär bearbeitet:

Straßenbau und Verkehrssteuerung
Radwege
Brücken und Tunnel
Entwässerung

Gewässer- und Hochwasserschutz Blaue Infrastruktur
Sportplatze
Das Tiefbauamt hat darüber hinaus auch zahlreiche Projekte aus dem Bereich der
Stadtsanierung umzusetzen. Hier werden prioritär folgende Maßnahmen bearbeitet:

2.2 Nicht prioritäre Projekte

Die nachfolgenden großen Einzelprojekte können von Seiten des Tiefbauamts derzeit nicht bearbeitet werden:
IKONE – Projekt Wagrainäcker

Zum derzeitigen Projektstand liegen bei diesen Projekten für eine Bearbeitung durch das Tiefbauamt noch nicht die nötigen Vorarbeiten des Amtes für Stadtplanung und Wohnen mit den erforderlichen Beschlüssen des Gemeinderats vor. Für eine Realisierung sind häufig auch planungsrechtliche Verfahren erforderlich, die wegen der hohen Anzahl von Betroffenheiten äußerst aufwendig sind.


Darüber hinaus erreichen das Tiefbauamt zahlreiche Aufträge zu „Zukunftsprojekten“, die beim Amt für Stadtplanung und Wohnen vorbereitet werden. Hier können in den meisten Fällen keine detaillierten Untersuchungen durchgeführt werden. Gerade in diesem Bereich ist künftig eine Priorisierung der Projekte auch bereits in den frühen Konzeptionsphasen unerlässlich.


2.3 Projekte, die evtl. im Investitionsprogramm fortgeschrieben werden

Bei den in Anlage 2 aufgeführten Projekten wird geprüft, ob die Finanzierungsraten mit der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms angepasst werden. Dies könnte evtl. bereits mit dem Nachtragshaushalt 2023 im ersten Quartal 2023 erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Bekanntgabe der Projekte in den politischen Gremien. Damit können die Finanzierungsraten an den voraussichtlichen Mittelabfluss der Projekte angepasst und damit Ermächtigungsübertragungen (Reste) minimiert werden.


3. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen

3.1 Personalsituation

Die Personalsituation so wie der aufgeführte Arbeitsaufwand wird sich in den nächsten Jahren weiter verschlechtern bzw. zunehmen. Daher wird das Tiefbauamt den Gemeinderat regelmäßig über den Bearbeitungsstand der Projekte informieren und dabei eine Priorisierung der Projekte für die kommende Arbeitsperiode vorschlagen.


3.2 Finanzbedarf

Für die Umsetzung der großen Einzelprojekte stellt fehlendes Budget, derzeit grundsätzlich kein limitierender Faktor dar. Für die durch Baupreissteigerungen erforderlichen Budgetmehrbedarfe steht die im Teilhaushalt 900 Allgemeine Finanzwirtschaft bei der Stadtkämmerei gebildete Pauschale zur Verfügung. Mehrbedarfe ab 2024 ff werden über die Anmeldeliste zum Doppelhaushalt 2024/2025 beantragt.

Für die „kleineren“, über Pauschalen im Ergebnis- und Finanzhaushalt finanzierten Maßnahmen, ist die Situation jedoch anders. Diese Pauschalen wurden in der Regel nur einmalig für die Jahre 2022 und 2023 und nicht dauerhaft erhöht. Damit besteht keine Planungssicherheit und die Personalkapazitäten im Amt können nicht in ausreichender Weise darauf ausgerichtet werden, weshalb sich bereits die Umsetzung dieser Maßnahmen in den Jahren 2022 und 2023 schwierig gestaltet. Mit einer dauerhaften, vor allem gleichmäßigen, Bereitstellung der Pauschalen und der damit bestehenden Planungssicherheit könnte dies verbessert werden.

Für zwei wichtige und dringliche große Einzelprojekte, den Ersatzneubau der Rosensteinbrücke sowie der Löwentorbrücke, wurde in der GRDrs 535/2022 auf den zusätzlichen Personal- und Finanzierungsbedarf hingewiesen. Die dringend erforderliche Erneuerung zahlreicher Ingenieurbauwerke der Verkehrsinfrastruktur wird in den kommenden Jahren dauerhaft einen zweistelligen Millionenbetrag erforderlich machen und zusätzliche Personalkapazitäten binden.

Aus Sicht des Tiefbauamts sollte künftig schwerpunktmäßig in den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur investiert werden.

Beteiligte Stellen

WFB, SWU


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister





Anlage 1 - Übersicht Einzelprojekte und Pauschalen (inkl. Eigenleistungen)
Anlage 2 - Projekte, die evtl. im Investitionsprogramm fortgeschrieben werden




Übersicht Einzelprojekte und Pauschalen (inkl. Eigenleistungen)



Einzelprojekte (Kategorien in EUR)
Anzahl Gesamtansatz

Rad- und Fußverkehr, Wege und Plätze
23
79.600.000
Straßenbau
16
184.000.000
Verkehrslenkende Maßnahmen, ruhender Verkehr
27
71.300.000
Tunnel und Brücken
14
496.400.000
Gewässer
10
44.700.000
Sonstige Baumaßnahmen (u.a. Baubetriebsstellen Vaihingen und Bad Cannstatt)
4
20.600.000


Pauschalen (jeweils fünf mit dem höchsten Haushaltsansatz in EUR)


a) ErgebnishaushaltSumme Ansatz 2022/23davon befristet in 2022/23
Straßenunterhaltung
25.000.000
4.000.000
Bauwerksunterhaltung
12.000.000
4.400.000
Straßenumgestaltung (inkl.
Lebenswerte Innenstadt)
1.700.000
1.100.000
Barrierefreiheit
1.500.000
Fußgängerüberwege
2.400.000
200.000


b) FinanzhaushaltSumme Ansatz 2022/23davon befristet in 2022/23
Straßenerneuerung
21.200.000
4.000.000
Erschließung Straßenbau
4.000.000
Radwege
8.700.000
4.000.000
Lichtsignalanlagen
3.800.000
100.000
Barrierefr. Bushaltestellen
3.200.000



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Anlage 2 zu GRDrs 421_2022.pdf