Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
231
5
VerhandlungDrucksache:
798/2017
GZ:
T
Sitzungstermin: 16.11.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2018; Änderungen der Satzungen:
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung von
Hausgebühren (HGS)

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.11.2017, öffentlich, Nr. 552
Ergebnis: Vorberatung

Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 15.11.2017, öffentlich, Nr. 18
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 02.11.2017, GRDrs 798/2017, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2018 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.2 Die Bioabfallgebühren bleiben gegenüber 2017 unverändert.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster wird gegenüber 2017 um 0,98 % erhöht.
1.10 Die Gebühren für "brennbare Renovierungsabfälle" auf den Wertstoffhöfen bleiben gegenüber 2017 unverändert.
2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2016 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 3.534.873,78 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt.
3. In die Kalkulation 2018 der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 467.669,04 € einbezogen. 4. Der Einführung des Vollservices beim Bioabfall zum voraussichtlich 01.01.2019 wird zugestimmt. Die Einführung steht unter dem Vorbehalt, dass die dafür notwendigen Stellen im Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 beschlossen werden.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen. 6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Zu Beginn der Sitzung ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage ausgeteilt worden, die dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt ist. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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