Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
231
5
Verhandlung
Drucksache:
798/2017
GZ:
T
Sitzungstermin:
16.11.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2018; Änderungen der Satzungen:
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung von
Hausgebühren (HGS)
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.11.2017, öffentlich, Nr. 552
Ergebnis: Vorberatung
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 15.11.2017, öffentlich, Nr. 18
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 02.11.2017, GRDrs 798/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2018 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):
1.1 Die Restabfallgebühren werden gegenüber 2017 um
durchschnittlich
4,67 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtbelastung von rd. 2,1 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.
1.2 Die Bioabfallgebühren bleiben gegenüber 2017 unverändert.
1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden gegenüber 2017 um
durchschnittlich
1,50 % gesenkt.
1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster wird gegenüber 2017 um 0,98 % erhöht.
1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l – 240l Behältern werden um 2,00 € von 40,00 € auf 42,00 € und bei den 1,1 cbm – Behältern ebenfalls um 2,00 € von 52,00 € auf 54,00 € erhöht.
1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen "Mehranfall" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 9,00 € gesenkt, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von "Versäumnis" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 9,00 € gesenkt und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von "Falschbefüllung" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 9,00 € gesenkt. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen.
1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht.
1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall bleibt gegenüber 2017 unverändert bei 66,00 €.
1.9 Für das Bereitstellen eines Altpapiersackes für Mehrmengen wird ein neues Entgelt eingeführt. Dieses beträgt pro Sack 1,00 €.
1.10 Die Gebühren für "brennbare Renovierungsabfälle" auf den Wertstoffhöfen bleiben gegenüber 2017 unverändert.
1.10 Die Gebühr für Mehrmengen beim Sperrabfall und die Gebühr bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ohne Karte bleiben gegenüber 2017 unverändert.
1.11 Die Engelte der mineralischen Deponie bleiben gegenüber 2017 unverändert.
2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2016 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 3.534.873,78 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt.
In die Abfallgebührenvorkalkulation 2018 werden "Sonstige Verbindlichkeiten" aus Vorjahren in Höhe von 7.901.863,80 € einbezogen.
3. In die Kalkulation 2018 der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 467.669,04 € einbezogen.
4. Der Einführung des Vollservices beim Bioabfall zum voraussichtlich 01.01.2019 wird zugestimmt. Die Einführung steht unter dem Vorbehalt, dass die dafür notwendigen Stellen im Doppelwirtschaftsplan 2018/2019 beschlossen werden.
5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.
6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.
Zu Beginn der Sitzung ist zu diesem Tagesordnungspunkt eine Tischvorlage ausgeteilt worden, die dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt ist. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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