Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
98
22
Verhandlung
Drucksache:
161/2024
GZ:
T
Sitzungstermin:
16.05.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
th
Betreff:
Umgestaltung Pragstraße mit Wilhelmastraße
(1. Bauabschnitt)
- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 14.05.2024, öffentlich, Nr. 160
Verwaltungsausschuss vom 15.05.2024, öffentlich, Nr. 179
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 25.04.2024, GRDrs 161/2024, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.1 Der Umgestaltung der Pragstraße einschließlich der Wilhelmastraße, nach den Ausführungsplänen des Tiefbauamts (Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 26. März 2024
(Anlage 2)
in Höhe von 16.408.000 EUR
zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 930.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken von 2.500.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei
Fertigstellung in Höhe von 19.838.000 EUR
wird zugestimmt.
1.2 Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 16.408.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 930.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.665024 Jahr 2024 und fr. 4.908.000 EUR
Pragstraße Umgestaltung Jahr 2025 4.500.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 -Tiefbaumaßnahmen Jahr 2026 4.500.000 EUR
Jahr 2027 2.500.000 EUR
2.1 Der Kanalsanierung Pragstraße 54-56 mit Kosten in Höhe von 600.000 EUR gemäß dem Übersichtsplan des Tiefbauamts/Eigenbetrieb Stadtentwässerung und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 26. März 2024 (siehe Anlage 2, Ziff. 2) wird zugestimmt.
2.2 Die Kosten in Höhe von 600.000 EUR werden im Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung unter der Projektnummer S14-5921.03.000 und Wenigerausgaben beim Projekt S17-5921.01.000 Duisburger-/Rosenaustraße gedeckt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 1.2 und 2.2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der
Gremien zu beauftragen.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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