Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
101
25
Verhandlung
Drucksache:
98/2024
GZ:
T
Sitzungstermin:
16.05.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
as
Betreff:
Mobiles Hallenbad für Ersatzwasserflächen
- Bau- und Vergabebeschluss
Vorgang: Bäderausschuss vom 03.05.2024, öffentlich, Nr. 2
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung mit Maßgaben und Änderungen
Verwaltungsausschuss vom 15.05.2024, öffentlich, Nr. 182
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit den Maßgaben d. Bäderausschusses
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 26.04.2024, GRDrs 98/2024, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Den Projektgesamtkosten, einschließlich dem Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer und Projektkosten, in Höhe von 19.100.000 EUR wird zugestimmt.
2. Der Generalübernehmervergabe der Planungs- und Bauleistungen, nach Durchführung der kombinierten europaweiten Vergabe nach EU VOB/A im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, an die Firma POOL out of the BOX GmbH, Heidenheim mit den Vergabekosten in Höhe von netto [Kosten 1] auf Basis des verbindlichen Angebots vom 25. März 2024, wird zugestimmt.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
3. Der Aufstellung des mobilen Hallenbads am Standort Kelterplatz in Zuffenhausen im begrenzten Zeitraum von 2025 bis 2028 und dem Umzug auf den nachfolgenden Standort beim Freibad Möhringen ab 2029 wird zugestimmt.
4. In den Wirtschaftsplänen 2024/2025 der Stuttgarter Bäder stehen für das Vorhaben - mobiles Hallenbad - Mittel in Höhe von netto 6.300.000 EUR zur Verfügung.
Die überplanmäßig erforderlichen Mittel - inklusive der Kosten für den Abbau, den Transport und Wiederaufbau beim Freibad Möhringen - in Höhe von 12.800.000 EUR (einschließlich dem Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer) werden aus
noch
nicht benötigten Mitteln für die Neubaumaßnahme Hallenbad Zuffenhausen in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 gedeckt, um die bauliche Beauftragung des Gesamtvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt zu realisieren.
Der tatsächliche Mittelabfluss stellt sich wie folgt dar:
- Mittel für Planungs- und Bauleistung, einschließlich dem Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer und Projektkosten, bis zur Fertigstellung Anfang 2026 in Höhe von ca. 15.100.000 EUR, davon stehen in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 der Stuttgarter Bäder netto 6.300.000 EUR zur Verfügung. Die restlichen 8.800.000 EUR werden aus
noch
nicht benötigten Mitteln für die Neubaumaßnahme Hallenbad Zuffenhausen in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 gedeckt.
- Die Mittel für den Abbau, den Transport und Wiederaufbau beim Freibad Möhringen werden erst im Jahr 2029 in Höhe von netto [Kosten 3] benötigt.
5. Für den Wirtschaftsplan 2026 der Stuttgarter Bäder wird eine Vorbelastung zur Refinanzierung in voller Höhe von 8.800.000 EUR für das mobile Hallenbad beschlossen. Diese Mittel dienen dann zur Deckung für die Fortsetzungsinvestition des Neubaus Hallenbad Zuffenhausen im Wirtschaftsplan 2026/2027 der Stuttgarter Bäder.
6. Für den Wirtschaftsplan 2029 der Stuttgarter Bäder wird eine Vorbelastung in Höhe von netto [Kosten 3] für den Abbau, den Transport und Wiederaufbau beim Freibad Möhringen beschlossen.
7. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend der Beschlussziffer 2 für die Planung und Aufstellung des mobilen Hallenbads sowie einmaligen Umzugskosten, mit dem Bieter POOL out of the BOX, GmbH auf Grundlage des endverhandelten Angebotes mit einem Preis in Höhe von netto [Kosten 1] einen Generalübernehmervertrag zu schließen.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
mit den Maßgaben des Bäderausschusses
einstimmig
wie beantragt
.
Der neue Beschlussantrag lautet demnach wie folgt:
1. Den Projektgesamtkosten, einschließlich dem Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer und Projektkosten, in Höhe von 19.100.000 EUR wird zugestimmt.
2. Der Generalübernehmervergabe der Planungs- und Bauleistungen, nach Durchführung der kombinierten europaweiten Vergabe nach EU VOB/A im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, an die Firma POOL out of the BOX GmbH, Heidenheim mit den Vergabekosten in Höhe von netto [Kosten 1] auf Basis des verbindlichen Angebots vom 25. März 2024, wird zugestimmt.
Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so entstehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.
3. Der Aufstellung des mobilen Hallenbads am Standort Kelterplatz in Zuffenhausen im begrenzten Zeitraum von 2025 bis 2028 und dem Umzug auf den nachfolgenden Standort beim Freibad Möhringen ab 2029 wird zugestimmt.
4. In den Wirtschaftsplänen 2024/2025 der Stuttgarter Bäder stehen für das Vorhaben - mobiles Hallenbad - Mittel in Höhe von netto 6.300.000 EUR zur Verfügung.
Die überplanmäßig erforderlichen Mittel - inklusive der Kosten für den Abbau, den Transport und Wiederaufbau beim Freibad Möhringen - in Höhe von 12.800.000 EUR (einschließlich dem Anteil der nicht abziehbaren Vorsteuer) werden aus
noch
nicht benötigten Mitteln für die Neubaumaßnahme Hallenbad Zuffenhausen in den Wirtschaftsplänen 2024/2025 gedeckt, um die bauliche Beauftragung des Gesamtvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt zu realisieren.
Die bei der Generalerneuerung des HB Zuffenhausen "entliehenen" Mittel sind im Rahmen der Beschlussfassung über die zusätzliche Mittelbereitstellung zum DHH 2026/2027 bzw. WPI 2026/2027 zu berücksichtigen.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechend der Beschlussziffer 2 für die Planung und Aufstellung des mobilen Hallenbads sowie einmaligen Umzugskosten, mit dem Bieter POOL out of the BOX, GmbH auf Grundlage des endverhandelten Angebotes mit einem Preis in Höhe von netto [Kosten 1] einen Generalübernehmervertrag zu schließen.
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