Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 131/2020
Stuttgart,
03/16/2020


Weiterführung der Strom- und Gaslieferverträge für 01.01.2021 bis 31.12.2021



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und UmweltKenntnisnahmeöffentlich24.04.2020

Bericht:


1. Von der Weiterführung der bestehenden Energielieferverträge Strom und Gas für die städtischen Liegenschaften mit den Firmen Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH, Lichtblick SE, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und Thüringen Energie GmbH vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 wird Kenntnis genommen.



Ausgangssituation

Die derzeitigen Energielieferverträge Strom und Erdgas der Stadt mit den vier Energielieferanten Stadtwerke Stuttgart Vertriebsgesellschaft mbH, Lichtblick SE, MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH und Thüringen Energie GmbH wurden mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 mit Verlängerungsoption um insgesamt maximal zwei Jahre geschlossen. Der Gemeinderat hat am 26.07.2017 (GRDrs 660/2017) dem Vertragsabschluss Strom und am 26.07.2017 (GRDrs 674/2017) bzw. 27.09.2017 (GRDrs 759/2019 betreffend Biogasanteil) dem Vertragsabschluss Gas zugestimmt. Grundlage für die jeweilige europaweite Ausschreibung war der Beschluss des Gemeinderats von 26.07.2016 (GRDrs 563/2016).

Zum Stichtag 01.01.2020 haben sich die bestehenden Energielieferverträge gemäß einer Vertragsklausel automatisch um ein Jahr verlängert und laufen jetzt bis zum 31.12.2021. Eine Kündigung vor dem genannten Stichtag hätte die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2020 begrenzt. Dies hätte jedoch eine europaweite Ausschreibung mit entsprechend langer Vorlaufzeit sowie eine ggf. notwendige Umstellung auf neue Versorger nach sich gezogen. Um dies zu stemmen, stand in 2019 verwaltungsseitig nicht die nötige Personalkapazität zur Verfügung. Es wird erwartet, dass die mit dem Doppelhaushalt 2020/21 geschaffene Stelle im Bereich Energieabrechnung eine Entlastung im betreffenden Bereich bringen wird.

Bis zum 31.12.2020 besteht nun die Möglichkeit, die Energielieferverträge zum 31.12.2021 zu kündigen. Erfolgt dies nicht, verlängern sich die Verträge automatisch um ein weiteres Jahr. Die Verträge enden jedoch spätestens am 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Bei beiden Ausschreibungen für Strom und Gas handelte es sich um eine börsenorientierte Ausschreibung, d.h. der Energielieferpreis ist abhängig von der Preisnotierung an der Börse zu einem festgelegten Stichtag. Die aktuellen Börsenpreise für das Lieferjahr 2021 liegen für Strom auf einem höheren Niveau, für Erdgas auf einem niedrigeren Niveau als für die Lieferjahre 2018-2020. Die Preise werden derzeit in einer strukturierten Beschaffung mit jeweils vier Tranchen fixiert und können sich daher entsprechend der Marktsituation noch ändern.

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der Veränderung der Börsenpreise resultieren für das Jahr 2021 zusätzliche Kosten von ca. 1,3 Mio. Euro im Strombereich und eine Einsparung von ca. 0,3 Mio. Euro im Gasbereich, wobei die Preisfixierung noch nicht abgeschlossen ist. Hinzu kommen voraussichtlich weitere Mehrkosten aus staatlich regulierten Preisbestandteilen wie Netzentgelten und Umlagen, die im Laufe dieses Jahres bekannt werden. Die kostensteigernde Wirkung von höheren Börsenpreisen im Strombereich und staatlich regulierten Preiskomponenten besteht durch Kostenweitergabe unabhängig von der Entscheidung für oder gegen eine Vertragsverlängerung. Ob durch eine erneute Ausschreibung ein finanzieller Nutzen erreicht werden könnte, ist unklar. Eine kostendämpfende Wirkung kann durch Einsparung von Strom- und Gasbezug erzielt werden.


Beteiligte Stellen

Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Peter Pätzold
Bürgermeister





keine

<Anlagen>


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