Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
22/U
UmlaufverfahrenDrucksache:
48/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 28.03.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe de
Betreff: Investitionszuschuss f. d. Kath. Stadtdekanat Stgt vertreten d. d. Kath. Verwaltungszentrum Stgt, Werastr. 118, 70190 Stuttgart - Mehrkosten b. d. Umwandlung d. Hortplätze in Krippenplätze, Gebrüder-Schmid-Weg 9, 70199 Stuttgart

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 05.02.2020, GRDrs 48/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum, Werastraße 118, 70190 Stuttgart erhält für die Mehrkosten bei der Umwandlung der Hortplätze in Krippenplätze der Kath. Kindertageseinrichtung "Wilde Wanne", Gebrüder-Schmid-Weg 9, 70199 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 51.750,00 Euro. 2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von 51.750,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas (Kita-Ausbau), Ausz.Gr. 7873 Bau (Pauschale), gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Zudem ist diesem Protokoll folgende Unterlage als Dateianhang beigefügt: E-Mail der Poststelle Referat JB zu einem Umlaufverfahren. Diese ist ebenfalls dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei in Papierform angehängt.


Mit E-Mail der Poststelle Referat vom 30.03.2020 stellt BMin Fezer Folgendes fest:

Gemäß dem nach § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO i. V. m. § 46 GOG am 23.03.2020 gestarteten Umlaufverfahren des JHA ergab sich innerhalb der Rückmelde-/
Widerspruchsfrist bis zum 28.03.2020 kein Widerspruch. Damit ist der Beschlussantrag
beschlossen.

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