Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 810/2018
Stuttgart,
01/07/2019



Hauptklärwerk Mühlhausen
Verbesserung der Belebungsbecken 7-12
Ertüchtigung Verteiler
- Baubeschluss
- Vergabe von Planungsleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss StadtentwässerungBeschlussfassungöffentlich29.01.2019



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1



Der Ertüchtigung des Abwasserverteilers zu den Belebungsbecken 4-12 und Belebungsbecken 13-18 im Hauptklärwerk Mühlhausen auf der Grundlage der Planung der Arbeitsgemeinschaft Hydro-Ingenieure, Düsseldorf und Weber-Ingenieure, Pforzheim und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts, Stadtentwässerung vom 22. November 2018 mit Kosten in Höhe von 720.000 EUR wird zugestimmt.

1.2 Die Investition in Höhe von 720.000 EUR wird im Vermögensplan 2018 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projekt-Nummer

2. Vergabe von Planungsleistungen

2.1 Der Erweiterung der Ingenieurverträge um die Bauoberleitung, die örtliche Bauüberwachung bzw. um die Objektüberwachung sowie der Projektsteuerung während der Bauphase zur Ertüchtigung des Verteilers für die Verbesserung der Belebungsbecken laut Begründung wird zugestimmt.

3. Vergabeermächtigung

Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgesehenen Kostenrahmens von 720.000 EUR für die Ertüchtigung des Verteilers zur Verbesserung der Belebungsbecken sämtliche erforderlichen Bauleistungen ohne erneute Beschlussfasssung der Gremien zu beauftragen.





Begründung:



Situation

In den Belebungsbecken bauen Bakterien die gelösten Stoffe im Abwasser ab. Weitergehende Forderungen an die Stickstoffeliminiation und die geplanten Verschärfungen des Ablaufwertes für Phosphor in den Neckar bedingen eine Optimierung der ältesten Belebungsbecken des Hauptklärwerks. Die sechsstraßige Anlage wurde in den Jahren 1977 und 1979 in zwei Bauabschnitten gebaut und ist damit fast 40 Jahre in Betrieb. Der Beton des Verteilerbauwerks wurde auf Grund der starken Korrosion in den letzten Jahren in Stand gesetzt. Eine variable Verteilung auf die Belebungsbecken ist derzeit allerdings nicht gegeben. Die klärtechnischen Einrichtungen weisen starke Abnutzungs- und Korrosionserscheinungen auf. Die Elektroinstallation entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Verbesserung der Verteileranlage ist erforderlich, um die zukünftig geforderten Reinigungsleistungen erbringen zu können.


Den Beschluss zur Planung bis Leistungsphase 7 der Verbesserung zur Belebungsbecken hat der technische Ausschuss am 19. September 2017 gefasst (GRDrs 643/ 2017).

Voraussetzung für die weiter anstehende Erneuerung der Belebungsbecken 7-12 ist eine gesicherte und variable Abwasseraufteilung. Dieser wird mit der Ertüchtigung des Verteilers zu den Belebungsbecken 4-12 und 13-22 geschaffen.

Umfang der Maßnahme

Der Abwasserverteiler, der das zu reinigende Wasser auf die Biologie Nord und Süd aufteilt, ist zu ertüchtigen. Er erhält elektrisch angetriebene Schieber, mit denen das Abwasser später schmutzfrachtabhängig von der Leitwarte auf die Belebungsbecken prozentgenau aufgeteilt werden kann. Die Maßnahme ist für die Erneuerung der Belebungsbecken 7-12 notwendig und mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.


Zeitplan und derzeitiger Planungsstand

Die Ausführungsplanung für die Ertüchtigung des Verteilers wurde im September 2018 abgeschlossen. Derzeit wird die Vergabe vorbereitet. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 geplant, so dass der ertüchtigte Verteiler einschließlich elektrisch angetriebener Schieber im Herbst 2019 wieder in Betrieb genommen werden kann. Die Verbesserung der Belebungsbecken 7-12 soll in den Jahren 2024 - 2030 erfolgen.



Vergabe der Honoraraufträge

Die Auswahl der Ingenieurbüros erfolgte über ein VOF-Verfahren. Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse soll das Ingenieurbüro Drees + Sommer (Projektsteuerung), die Ingenieurgemeinschaft Hydro-Ingenieure und Weber-Ingenieure (Objektplanung) sowie das Ingenieurbüro John Becker GmbH (Elektroplanung) und mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt werden. Die Honorierung der zu beauftragenden Leistungen für den Verteiler erfolgt nach HOAI auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung und beträgt bei der Leistungsphase 8 für die Leistungen der Projektsteuerung 54.000 EUR, für die Objektplanung 65.000 EUR und für die Elektroplanung 15.800 EUR. Die bereits beauftragten Leistungen betragen anteilig für den Verteiler 46.000 EUR, so dass sich nunmehr ein Gesamthonorar für die Ertüchtigung des Verteilers von 180.800 EUR ergibt.


Bürozu vergebende
Leistungen (HOAI)
zu vergebende Leistungen
(Euro)
Ing.-Büro
Drees+Sommer
GmbH
Projektsteuerung
Leistungsphase 8
54.000,00 EUR
Arge Hydro-Ingenieure/
Weber-Ingenieure
Objektüberwachung und
Bauüberwachung
Leistungsphase 8
65.000,00 EUR
Ing.-Büro John Becker GmbHBauüberwachung
Leistungsphase 8
15.800,00 EUR
gesamt
134.800,00 EUR

Grundlage ist die Honorarermittlung der Stadtentwässerung Stuttgart vom
22. November 2018 mit einem zu beauftragenden Honorar von 134.800 EUR. Hierin sind jeweils rd. 5 % für Unvorhergesehenes enthalten.

Kommt es im Fortgang des Verfahrens nicht zur zivilrechtlichen Beauftragung, so ent-stehen hieraus weder vertragliche noch vorvertragliche Ansprüche (c.i.c.) zu Lasten der Landeshauptstadt Stuttgart.


Finanzierung / Kosten

Die Investitionen für das vorgezogene Maßnahmenpaket „Ertüchtigung Verteiler“ innerhalb des Projekts „Verbesserung Belebungsbecken 7-12“ belaufen sich nach dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes vom 22. November 2018 auf 720.000 EUR und werden im Wirtschaftsplan 2018/2019 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan I.11.6273.000.000) gedeckt. Darin enthalten sind auch die Baunebenkosten nach DIN 276 entsprechend der Kostengruppe 700. Die Gesamtinvestition für das Projekt „Verbesserung Belebungsbecken 7-12“ beläuft sich nach der Kostenberechnung des Tiefbauamtes vom 19. Dezember 2016 auf 60.000.000 EUR.

Die Partnerstädte Esslingen, Kornwestheim, Remseck und Fellbach beteiligen sich gemäß den Abwasseranschlussverträgen an den Bruttokosten für diese Investition ab 2015 mit einem Finanzierungsbeitrag von zusammen 20,875 % (zuvor 20,25 %).


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

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<Anlagen>



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