Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-ÖPNV
GRDrs 770/2023
Stuttgart,
07/13/2023



Ergänzungverkehre (Ortsbusse) in Botnang, Feuerbach und Weilimdorf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und TechnikBeschlussfassungöffentlich25.07.2023



Beschlußantrag:

Die bestehenden Ortsbusse in Botnang, Feuerbach und Weilimdorf erhalten für die Jahre 2020, 2021 und 2022 einen Zuschuss in Höhe von jeweils 18.000 Euro. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt.



Begründung:


Die seit vielen Jahren mit großem Engagement betriebenen Ortsbusse sind für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Angebot, um vor Ort mobil zu sein. Die Grundidee der bestehenden Ortsbusse ist es, als Ergänzung zum öffentlichen Verkehr vor allem kleinräumig Mobilitätsbedürfnisse zu bedienen. Dies wird mit dem Projekt in Botnang, Feuerbach und Weilimdorf ermöglicht.

Durch die Corona-Pandemie sind in den Jahren 2020 und 2021 die Einnahmen erheblich zurückgegangen. Im Jahr 2022 haben sich die Fahrgastzahlen etwas erholt, haben aber nicht das Niveau vor Ausbruch der Pandemie erreicht. Hinzu kommen die stark gestiegenen Betriebskosten in den „Corona-Jahren“.
Die bisher ohne öffentlichen Mittel rein privat finanzierten Verkehre sind akut in ihrem Bestand gefährdet.


Die Verwaltung wird Haushaltsmittel in Höhe von 54.000 Euro für die bestehenden Ortsbusse in Botnang, Feuerbach und Weilimdorf für die coronabedingten Einschränkungen und den damit einhergehenden Verlusten in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bereitstellen. Dabei erhalten die Ortsbusse bzw. Bürgerbusse in Botnang, Feuerbach und Weilimdorf jeweils 18.000 Euro um ihren Weiterbetrieb vorerst zu sichern.


Energiekosten-Rettungsschirm

Ergänzend wurden für die drei Ortsbuslinien jeweils 6.000 Euro für einen Energiekosten-Rettungsschirm“ im Jahr 2023 bereitgestellt und werden in nächster Zeit ausgezahlt. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2023 im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen – gedeckt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Finanzierung im Jahr 2023 erfolgt aus den im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107015 – Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendung, veranschlagten Mitteln.



Beteiligte Stellen

Ref. WFB, Ref. SOS, Ref T.




Dr. Frank Nopper

Anlagen

<Anlagen>



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