Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
514
11
VerhandlungDrucksache:
665/2020
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.12.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:Herr Gölz (HochbA)
Protokollführung: Frau Schmidt
Betreff: Grundschule Rappachschule Stuttgart-Weilimdorf:
Neubau einer Mensa (1. BA) - Baubeschluss

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.11.2020, GRDrs 665/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Neubau der Mensa an der Rappachschule in Stuttgart-Weilimdorf nach den Plänen des Architekturbüros

Architekten Keller Daum PartgmbB, Freie Architekten vom 06.10.2020
Ludwigstrasse 63, 70176 Stuttgart

und dem vom Hochbauamt geprüften Kostenanschlag vom 06.10.2020

mit Brutto-Gesamtkosten (inkl. 19% MwSt) von 5,39 Mio. €

wird zugestimmt.

2. Der Vergrößerung der Holzpelletheizung gemäß Beratung GRDrs 902/2019 mit Mehrkosten von 215.000 Euro wird zugestimmt.
3. Der Gesamtaufwand für den Neubau der Mensa in Höhe von 5,39 Mio. Euro inkl. dem Anteil der Heizung und Elektroverteilung im Bestand wird gedeckt wie unter "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt: 4. Im Rahmen des Vorprojektbeschlusses GRDrs 902/2019 wurden im Teilhaushalt 400 - Schulverwaltungsamt bei der Projekt-Nr. 7.401154 - Rappachschule, Umstruk-turierung GTS - für den Neubau der Mensa Planungsmittel in Höhe von 380.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgte über die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908. Die darüber hinausgehenden Investitionskosten in Höhe von 5,01 Mio. EUR werden in Höhe von 435.000 EUR durch Mittelumsetzung vom Projekt 7.202965, aus dem Programm "Weltklima in Not - Stuttgart handelt", Kontengruppe 7871 und in Höhe von 4,575 Mio. EUR durch Berücksichtigung im Rahmen der nächsten Fort-schreibung der Investitionsplanung gedeckt.

5. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 werden die benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,85 Mio. Euro berücksichtigt. Vorbe-haltlich der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird eine außerplan-mäßige Verpflichtungsermächtigung notwendig. Die Deckung der, im Falle einer zum Vergabezeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Nachtragshaushaltssatzung, benötigten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen des veranschlagten Gesamtbetrages der Verpflichtungs-ermächtigungen. Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im THH 400 - Schulverwaltungs-amt bei Projektnummer 7.401154 - Neubau einer Mensa an der Rappachschule wird, vorbehaltlich der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2021 zum Vergabe-zeitpunkt, zugestimmt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


StR Goller (AfD) verweist auf die Kosten von 215.000 Euro für die Holzpelletheizung, die aus dem Programm "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" finanziert werde (GRDrs 665/2020, S. 7). Unter Beschlussantragsziffer 4 seien jedoch weitere 435.000 Euro aus ebendiesem Programm enthalten. Es sei nicht ersichtlich, für welche Klimaschutzmaßnahmen diese Summe vorgesehen sei.

Herr Gölz (HochbA) bestätigt die Summe für die Holzpelletheizung, die die Gesamtanlage - auch nach Sanierung der Bestandsgebäude - versorgen werde. Weitere Mittel aus dem Programm "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" seien nicht vorgesehen. Auf Nachfrage von StR Goller bestätigt er die irritierende Formulierung unter Beschlussantragsziffer 4. Er sagt zu, diese zu prüfen und eine entsprechende Information nachzureichen.

BM Pätzold stellt fest:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu (1 Enthaltung).
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