Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 366/2021
Stuttgart,
05/26/2021



REACT-EU - Projekt Gesundheitslotsen, Ermächtigung zur Einnahme von Fördergeldern



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Internationaler Ausschuss
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.06.2021
30.06.2021
14.07.2021



Beschlußantrag:

1. Der Einrichtung einer Beratungsstelle für Kommunen in Baden-Württemberg zum Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ im Gesundheitsamt für die Dauer von 1 Jahr und 7 Monaten vom 1.6.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt.

2. Das Gesundheitsamt wird ermächtigt, für das Projekt 1,0 VZK in EG 13 TVöD befristet vom 01.06.2021 bis 31.12.2022 zu beschäftigen, sofern die zugesagten Mittel bewilligt werden. Der Personalaufwand beläuft sich auf 137.909 Euro, der Sachaufwand auf 55.163 Euro

3. Die während der Projektlaufzeit anfallenden Personal- und Sachaufwendungen
werden bis zum Betrag von 193.072 Euro (100% Förderung) über das Förder-programm „REACT-EU“ gedeckt.




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird für die Förderjahre 2021/2022 das Sonderprogramm „REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the
Territories of Europe)“ ausgeschüttet. Die Fördergelder werden zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft“ bereitgestellt.


Die vom Ministerium für Soziales und Integration verwalteten Fördermittel „REACT-EU“ sollen u. a. Maßnahmen zum Erhaltung von Arbeitsplätzen, Unterstützung für Selbstständige sowie Angebote für Menschen in prekären Situationen fördern, die in besonderem Maße von den Folgen der Covid- 19 Pandemie betroffen sind. Das Sonder-programm wird in zwei Förderschwerpunkten ausgeschrieben. Die direkte Vergabe
ermöglichte bis Februar 2021 die Antragstellung beim Ministerium für die im Förderaufruf spezifischen Zielgruppen und Themen. Der zweite Förderschwerpunkt erfolgt über den regionalen ESF und wird die Förderung von Maßnahme ermöglichen, die spezifisch auf die jeweiligen Fördergebiete ausgerichtet sind. Das Ausschreibungsverfahren sowie die kommunale Zuständigkeit liegt hier im Referat Soziales und Integra-tion, Arbeitsförderung. Dem Gemeinderat wird analog zum regionalen ESF, über die Ergebnisse des Förderaufrufes „REACT-EU“ nach Durchführung des Verfahrens
berichtet werden.


Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat sich in der direkten Vergabe auf das Sonderprogramm „REACT-EU“ beworben und für den Förderaufruf E 1.2.5 „Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Migrant*innen“ einen Zuschlag
erhalten.


Grundlage für die Ausschreibung im Rahmen von REACT-EU zu Punkt E 1.2.5 ist das in Stuttgart entwickelte und derzeit durchgeführte Projekt zu den „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten in Stuttgart“ (GRDrs 1461/2017 sowie 1028/2020). Das Gesundheitsamt Stuttgart führt dieses Projekt seit Oktober 2018 erfolgreich durch,
welches derzeit durch die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung Baden-Württemberg sowie der
Unfallkasse Baden-Württemberg gefördert wird. Das Stuttgarter Projekt ist insofern von Bedeutung, weil Menschen mit Migrationshintergrund, und meist zusätzlich in Verbindung mit sozialer Benachteiligung und Armut, viel schlechter in das Gesundheitssystem integriert sind als andere Personengruppen. Deshalb werden in dem Projekt Gesundheitslots*innen aus unterschiedlichen Migranten-Communities ausgebildet, die als
Multiplikator*innen ihr Wissen zu gesundheitlichen Themen bei Veranstaltungen und Kontakten in ihren Communities kulturspezifisch weitergeben. Sie fungieren als Mittler bzw. Brückenbauer in die bestehenden Hilfesysteme vor Ort. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden die Gesundheitslotsen zudem zu Fragen der Pandemie, zu
Abstandsregeln, Quarantäne, Testungen und Impfungen geschult. Auch die verstärkte Umsetzung digitaler Formate ist in Vorbereitung.


Im Rahmen der aktuellen Projektförderung REACT-EU soll dieses Modellprojekt auf weitere Standorte in B.-W. übertragen werden. Deshalb wurde über diese Ausschreibung eine „Beratungsstelle“ beantragt, die die interessierten Kommunen sowie die freien Träger in B.-W. zu diesem Projekt berät und begleitet.

Das Gesamtkonzept sowie die Weiterentwicklung des Schulungscurriculums und der verwendeten Unterlagen erfolgt durch die Projektkoordination im Gesundheitsamt Stuttgart. Das Gesundheitsamt hat deshalb die Kompetenz, andere Kommunen und freie Träger in die Hintergründe und Arbeitsweisen des Projektes einzuführen und sie bei der Planung und Implementierung dieser Maßnahme sowohl theoretisch als
praktisch zu beraten und zu begleiten.

Für das Gesundheitsamt Stuttgart bietet dieses Projekt die Möglichkeit, mit zusätz-lichem Personal das bestehende Projekt weiter zu professionalisieren, Schulungs-materialien für die eigene Arbeit und zur Weitergabe an andere Kommunen zu
erarbeiten, die Digitalisierung weiter auszubauen und durch den Austausch mit anderen Kommunen selbst weiter dazuzulernen.


Aufgaben und Ziele der Beratungsstelle

Die Beratungsstelle hat das Ziel, Kommunen und freie Träger zum Thema
„Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ in allen Phasen des Projektes kompetent zu beraten und zu begleiten, u. a. bei der Planung, beim Aufbau, der
Umsetzung und Verankerung des Projektes. Sie übernimmt im Rahmen ihrer Tätigkeit folgende Aufgaben:


Die Beratungsstelle berät die Standorte individuell und unter Berücksichtigung der vorliegenden kommunalen Gegebenheiten, soweit bekannt. Die Beratungen finden als
Videokonferenzen und, sofern unter Pandemiebedingungen möglich, in Präsenz statt.

Während der gesamten Projektlaufzeit erfolgt eine Dokumentation und Eigen-Evaluation der Beratungsleistung für die Kommunen und freien Träger. Zum Projektende wird ein Abschlussbericht zu den Beratungen verfasst.


Finanzielle Auswirkungen

Für die beschriebenen Tätigkeiten ist ein Ermächtigungsumfang von 1,0 VZK notwendig für max. 10 Kommunen. Die gesamten Kosten werden über das Projekt zu 100% übernommen. Für die Stadt Stuttgart fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Projektlaufzeit liegt im Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.12.2022.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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