Des Weiteren ist es eine Möglichkeit der sozialen Teilhabe: die Besucher*innen können sich untereinander kennenlernen und auf Augenhöhe austauschen. Über den Mittagstisch werden genauso einsame Senior*innen wie Ein-Eltern-Familien erreicht. So kann ein unterstützendes Netzwerk aus Menschen in ähnlichen Lebenssituationen oder über Generationen hinweg geknüpft werden. Gleichzeitig kann Menschen in anderen Lebenssituationen zwanglos begegnet werden.
Am Mittagstisch entsteht auch das Gespräch mit Mitarbeitenden der Einrichtungen. Dabei werden häufig Bedarfe der Familien, Senior*innen und anderer Besucher*innen sichtbar. Diese können in neue Angebote einfließen oder eine Vermittlung der Besucher*innen in andere Unterstützungsangebote anstoßen. Außerdem kristallisieren sich Fähigkeiten und Fertigkeiten heraus, mit denen sich die Besucher*innen ehrenamtlich selbst in den Treffpunkt einbringen können.
Das Mittagstisch-Angebot übernimmt im Bereich der Altenhilfe außerdem eine Funktion der Tagesstruktur, ist ein Baustein im Vor- und Umfeld von Pflegebedürftigkeit, sichert das Leben in der eigenen Häuslichkeit und vermeidet oder verzögert damit den Umzug in eine Pflegeeinrichtung.
Unter diesen Umständen kann es für Einzelne fatal sein, wenn sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht am Mittagstisch teilnehmen können.
Die neue Förderung des Mittagstisches in Stadtteilhäusern, Stadtteil- und Familienzentren sowie Begegnungsstätten für Ältere (einschl. PLUS) liegt daher im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart und trägt zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (Keine Armut), Nr. 2 (Kein Hunger) und Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bei, indem allen Besucher*innen ein allgemein günstiges und für Bonus-Card-Inhaber*innen nochmals vergünstigtes gesundes Essen angeboten werden kann.
Fördervoraussetzungen
Die Mittagstisch-Förderung wird an Stadtteilhäuser, Stadtteil- und Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere gewährt, die mindestens ein Essen pro Mittagstisch-Tag für einen Verkaufspreis von 5 EUR an Vollzahler*innen und von 2 EUR an Inhaber*innen der Bonuscard + Kultur anbieten. Künftig erhalten die Stadtteilhäuser, Stadtteil- und Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere einen Zuschuss nach den Fördermodalitäten ab 2024. Für diese Einrichtungen gilt die bisherige Fördermöglichkeit nach GRDrs 206/2012 „Stationärer Mittagstisch“ nicht, um eine Doppelförderung auszuschließen.
Die Träger von Stadtteilhäusern sind verpflichtet, an 5 Tagen pro Woche einen Mittagstisch anzubieten. Träger von Stadtteil- und Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere können entsprechend des Bedarfs und den Möglichkeiten der einzelnen Einrichtung an 1 bis 5 Tagen pro Woche ein Mittagstisch-Angebot durchführen.
Gegenstand der Förderung
Ein Träger erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen pauschalen Zuschuss für den Mittagstisch in Höhe von:
Die dargestellten Pauschalen bauen auf den bisherigen Pauschalen zur Förderung des Mittagstisches in Stadtteil- und Familienzentren und Stadtteilhäusern auf und greifen zudem den Antrag der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft gGmbH und weiteren vom Jugendamt geförderten Trägern von Stadtteil- und Familienzentren auf (siehe Anlage 1). Dadurch wird eine einheitliche Fördersystematik in den genannten Einrichtungen, die den Mittagstisch anbieten, unabhängig davon, ob die Einrichtung vom Sozialamt oder vom Jugendamt gefördert wird, geschaffen.
Berechnung für die vom Sozialamt geförderten Begegnungsstätten für Ältere, Begegnungsstätten PLUS und Stadtteilhäuser
Ab 2024 werden für die vom Sozialamt geförderten Einrichtungen, die den Mittagstisch anbieten, 607.000 EUR/Jahr benötigt. 100.000 EUR/Jahr können aus dem bestehenden Förderbudget für Mittagstischförderung gedeckt werden. 507.000 EUR/Jahr werden zusätzlich als dauerhafte institutionelle Förderung beantragt.
Berechnung für die vom Jugendamt geförderten Stadtteil- und Familienzentren, Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäuser
Für die erhöhte Förderung des Mittagstisches für vom Jugendamt geförderte Stadtteil- und Familienzentren (PLUS) sowie Stadtteilhäuser werden ab dem Jahr 2024 380.500 EUR /Jahr benötigt. 171.500/Jahr EUR können aus bisherigen Mitteln für die Förderung des Mittagstisches gedeckt werden. 209.000 EUR/Jahr werden zusätzlich als dauerhafte institutionelle Förderung benötigt.
Finanzielle Auswirkungen