Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SJG
GRDrs 343/2023
Stuttgart,
06/01/2023


Förderung des Mittagstisches in Stadtteilhäusern, Stadtteil- und
Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
03.07.2023
10.07.2023

Bericht:


Die SPD-Gemeinderatsfraktion hat mit Antrag Nr. 370/2022 vom 25.11.2022 „Mittagstische in sozialen Einrichtungen sollen günstig bleiben“ beantragt, dass Mittagstische in sozialen Einrichtungen der Stadt so gefördert werden sollen, dass sich auch Personen mit geringem Einkommen ein Essen leisten können.

Eine kurzfristige Umsetzung für die vom Sozialamt geförderten Begegnungsstätten für Ältere (PLUS) wurde mit der GRDrs 83/2023 „Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen“ ab April 2023 bis Jahresende beschlossen. Mit der Drucksache wurde außerdem das Sozialamt beauftragt, die vorliegende haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage für die dauerhafte Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen ab 2024 einzubringen.

Mit der GRDrs 83/2023 „Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen“ wurde ein günstiges Essen für die Besucher*innen ermöglicht, indem pro ausgegebenem Essen ein Zuschuss gezahlt wurde, um den Preis pro Essen zu senken. Davon profitieren die Besucher*innen direkt. Die vorliegende Mitteilungsvorlage beschreibt die dauerhafte Förderung von Mittagstischen in Form einer Pauschale, die auch jene Kosten des Trägers berücksichtigt, die durch das Anbieten des Mittagstisches entstehen (z. B. in der Zubereitung und Ausgabe der Essen).

Für die vom Jugendamt geförderten Stadtteil- und Familienzentren (PLUS) soll auf Wunsch des Ältestenrates eine kurzfristige Beschlussvorlage analog zur GRDrs 83/2023 „Förderung von Mittagstischen in sozialen Einrichtungen“ erstellt und in den Jugendhilfeausschuss eingebracht werden, um eine Umsetzung bereits ab 2023 zu gewährleisten.

Das Mittagstisch-Angebot ist ein zentrales Element von Treffpunkten im Quartier wie Stadtteilhäusern, Stadtteil- und Familienzentren sowie Begegnungsstätten für Ältere (einschl. PLUS). Über das Essen hinaus hat der Mittagstisch wichtige soziale Funktionen: Er ist Türöffner für Kontakt und Begegnung und macht es möglich, die Einrichtung unverbindlich kennenzulernen und durch den persönlichen Kontakt mögliche Hemmschwellen abzubauen.

Des Weiteren ist es eine Möglichkeit der sozialen Teilhabe: die Besucher*innen können sich untereinander kennenlernen und auf Augenhöhe austauschen. Über den Mittagstisch werden genauso einsame Senior*innen wie Ein-Eltern-Familien erreicht. So kann ein unterstützendes Netzwerk aus Menschen in ähnlichen Lebenssituationen oder über Generationen hinweg geknüpft werden. Gleichzeitig kann Menschen in anderen Lebenssituationen zwanglos begegnet werden.

Am Mittagstisch entsteht auch das Gespräch mit Mitarbeitenden der Einrichtungen. Dabei werden häufig Bedarfe der Familien, Senior*innen und anderer Besucher*innen sichtbar. Diese können in neue Angebote einfließen oder eine Vermittlung der Besucher*innen in andere Unterstützungsangebote anstoßen. Außerdem kristallisieren sich Fähigkeiten und Fertigkeiten heraus, mit denen sich die Besucher*innen ehrenamtlich selbst in den Treffpunkt einbringen können.

Das Mittagstisch-Angebot übernimmt im Bereich der Altenhilfe außerdem eine Funktion der Tagesstruktur, ist ein Baustein im Vor- und Umfeld von Pflegebedürftigkeit, sichert das Leben in der eigenen Häuslichkeit und vermeidet oder verzögert damit den Umzug in eine Pflegeeinrichtung.

Unter diesen Umständen kann es für Einzelne fatal sein, wenn sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht am Mittagstisch teilnehmen können.

Die neue Förderung des Mittagstisches in Stadtteilhäusern, Stadtteil- und Familienzentren sowie Begegnungsstätten für Ältere (einschl. PLUS) liegt daher im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart und trägt zum Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (Keine Armut), Nr. 2 (Kein Hunger) und Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) bei, indem allen Besucher*innen ein allgemein günstiges und für Bonus-Card-Inhaber*innen nochmals vergünstigtes gesundes Essen angeboten werden kann.

Fördervoraussetzungen

Die Mittagstisch-Förderung wird an Stadtteilhäuser, Stadtteil- und Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere gewährt, die mindestens ein Essen pro Mittagstisch-Tag für einen Verkaufspreis von 5 EUR an Vollzahler*innen und von 2 EUR an Inhaber*innen der Bonuscard + Kultur anbieten. Künftig erhalten die Stadtteilhäuser, Stadtteil- und Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere einen Zuschuss nach den Fördermodalitäten ab 2024. Für diese Einrichtungen gilt die bisherige Fördermöglichkeit nach GRDrs 206/2012 „Stationärer Mittagstisch“ nicht, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Die Träger von Stadtteilhäusern sind verpflichtet, an 5 Tagen pro Woche einen Mittagstisch anzubieten. Träger von Stadtteil- und Familienzentren PLUS / Begegnungsstätten PLUS und Stadtteil- und Familienzentren / Begegnungsstätten für Ältere können entsprechend des Bedarfs und den Möglichkeiten der einzelnen Einrichtung an 1 bis 5 Tagen pro Woche ein Mittagstisch-Angebot durchführen.


Gegenstand der Förderung

Ein Träger erhält im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen jährlichen pauschalen Zuschuss für den Mittagstisch in Höhe von:
Mittagstisch/ WochePauschale
1 Tag pro Woche
5.500 EUR
2 Tage pro Woche
11.000 EUR
3 Tage pro Woche
17.000 EUR
4 Tage pro Woche
23.000 EUR
5 Tage und mehr pro Woche
29.000 EUR
Mit der Pauschale wird die Beschaffung der Lebensmittel, die Herstellung des Essens sowie das notwendige Personal finanziert. Eine weitere Bezuschussung des Mittagstisches erfolgt nicht.

Die dargestellten Pauschalen bauen auf den bisherigen Pauschalen zur Förderung des Mittagstisches in Stadtteil- und Familienzentren und Stadtteilhäusern auf und greifen zudem den Antrag der Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft gGmbH und weiteren vom Jugendamt geförderten Trägern von Stadtteil- und Familienzentren auf (siehe Anlage 1). Dadurch wird eine einheitliche Fördersystematik in den genannten Einrichtungen, die den Mittagstisch anbieten, unabhängig davon, ob die Einrichtung vom Sozialamt oder vom Jugendamt gefördert wird, geschaffen.


Berechnung für die vom Sozialamt geförderten Begegnungsstätten für Ältere,
Begegnungsstätten PLUS und Stadtteilhäuser

Ab 2024 werden für die vom Sozialamt geförderten Einrichtungen, die den Mittagstisch anbieten, 607.000 EUR/Jahr benötigt. 100.000 EUR/Jahr können aus dem bestehenden Förderbudget für Mittagstischförderung gedeckt werden. 507.000 EUR/Jahr werden zusätzlich als dauerhafte institutionelle Förderung beantragt.

Berechnung für die vom Jugendamt geförderten Stadtteil- und Familienzentren, Stadtteil- und Familienzentren PLUS und Stadtteilhäuser

Für die erhöhte Förderung des Mittagstisches für vom Jugendamt geförderte Stadtteil- und Familienzentren (PLUS) sowie Stadtteilhäuser werden ab dem Jahr 2024 380.500 EUR /Jahr benötigt. 171.500/Jahr EUR können aus bisherigen Mitteln für die Förderung des Mittagstisches gedeckt werden. 209.000 EUR/Jahr werden zusätzlich als dauerhafte institutionelle Förderung benötigt.


TrägerAngebotÖffnungs-tageKosten bislang in EURMehr-bedarf
in EUR
Kosten neu
in EUR
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.Familien- und Nachbarschaftszentrum Botnang
-
-
-
-
Caritasverband für Stuttgart e. V.Stadtteil- und Familienzentrum im Olga Areal
3 Tage
11.000
6.000
17.000
Stuttgarter
Jugendhaus gGmbH
Familien- und Stadtteilzentrum Nord
3 Tage
11.000
6.000
17.000
zzgl. Aufstockung aus Antrag zum DHH 24/25
4 Tage
-
6.000
23.000
Stadtteil- und Familienzentrum
Untertürkheim
3 Tage
11.000
6.000
17.000
zzgl. Aufstockung aus Antrag zum DHH 24/25
4 Tage
-
6.000
23.000
Stadtteil- und Familienzentrum
Pfaffenäcker
3 Tage
11.000
6.000
17.000
zzgl. Aufstockung aus Antrag zum DHH 24/25
4 Tage
-
6.000
23.000
Stadtteil- und Familienzentrum
Raitelsberg
3 Tage
11.000
6.000
17.000
zzgl. Aufstockung aus Antrag zum DHH 24/25
5 Tage
-
12.000
29.000
Stadtteil- und Familienzentrum Giebel
2 Tage
7.000
4.000
11.000
zzgl. Aufstockung aus Antrag zum DHH 24/25
3 Tage
-
6.000
17.000
Stadtteil- und Familienzentrum
Obertürkheim
3 Tage
11.000
6.000
17.000
zzgl. Aufstockung aus Antrag zum DHH 24/25
4 Tage
-
6.000
23.000
Eltern-Kind-Treff MüZe e. V.Mütterzentrum Vaihingen
-
-
-
-
Haus der Familie in Stuttgart e.V.Familienzentrum Bad Cannstatt
5 Tage
19.000
10.000
29.000
Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West e.V.Eltern-Kind-Zentrum Stuttgart-West
5 Tage
19.000
10.000
29.000
MüZe Süd Familienzentrum Stuttgart e. V.MüZe Süd
5 Tage
19.000
10.000
29.000
Familie im Zentrum (FiZ) e. V.FiZ Wangen
-
-
-
-
Verein Pistoriuspflege e. V.Familienzentrum Gaisenhaus
-
-
-
-
Bürgerforum Lauchhau-Lauchäcker e. V.Stadtteil- und Familienzentrum Lauchhau-Lauchäcker
1 Tag
3.500
2.000
5.500
Kath. Kirchengem. St. Antonius HohenheimGemeinwesenarbeit, ehrenamtlich
-
-
-
-
SOS-Kinderdorf e. V.Kinder- und Stadtteilzentrum Stuttgart
5 Tage
19.000
10.000
29.000
Evang. Gesamtkirchen-gemeinde
Stuttgart
Stadtteilhaus Mitte
-
-
-
Stuttgarter Jugendhausgesellschaft gGmbHStadtteilhaus Neugereut
5 Tage
19.000
10.000
29.000
ggf. neu anspruchsberechtigte Mittagstische 2024vorauss. Öff.Tage
Stadtteil- und Familienzentrum
Burgenlandzentrum
5 Tage
-
29.000
29.000
Stadtteilhaus Neckarpark-Veielbrunnen
5 Tage
-
29.000
29.000
N.N.
3 Tage
-
17.000
17.000
SUMME
171.500
209.000
380.500


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Förderung des Mittagstischs Sozialamt / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
507
507
507
507
507
Stadtteil- und Familienzentren; Jugendamt 51F00006
82
82
82
82
82
Stadtteilhäuser; Jugendamt 51F00041
10
10
10
10
10
Finanzbedarf Summe SA
507
507
507
507
507
Finanzbedarf Summe JA
209
209
209
209
209
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Stat. Mittagstischförderung des Sozialamts / 1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke
100
100
100
100
100
Stadtteil- und Familienzentren; Jugendamt 51F00006
152,5
152,5
152,5
152,5
152,5
Stadtteilhäuser; Jugendamt 51F00041
19
19
19
19
19
Summe JA
171,5
171,5
171,5
171,5
171,5
Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Antrag der Träger

<Anlagen>

zum Seitenanfang


File Attachment Icon
GRDrs 343_2023 Anl 1 Antrag der Träger auf Fördererhöhung.pdf