Eine Möglichkeit der Unterbringung nach § 1906 BGB in der Eingliederungshilfe besteht in 10 Stadt- und Landkreisen, die Möglichkeit der Unterbringung in Pflegeheimen in 17 Stadt- und Landkreisen. Bei der Anzahl der Plätze mit Standort im Kreis steht Stuttgart landesweit mit 58 Plätzen an 2. Stelle. 5.2 Stationäre Wohnangebote