Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 565/2020
Stuttgart,
07/06/2020



Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG
Jahresabschluss 2019




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und WohnenBeschlussfassungöffentlich17.07.2020



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG

1. den Jahresabschluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht in der vorgelegten Form festzustellen,

2. die Geschäftsführung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten,

3. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 die H/W/S GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu wählen,

4. den Aufsichtsrat der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

Hinweis:
Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadion NeckarPark GmbH & Co KG sind bei Beschlussziffer 4 (Entlastung des Aufsichtsrats) befangen und dürfen nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen.



Begründung:


Alleinige Kommanditistin der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG (Stadion KG) ist die Landeshauptstadt Stuttgart, persönlich haftende Gesellschafterin ist die Stadion NeckarPark Verwaltungs-GmbH, deren alleinige Gesellschafterin ebenfalls die Landeshauptstadt Stuttgart ist.

Mit Vertrag vom 16. Juli 2008 über die atypische stille Gesellschaft zwischen der Stadion KG und dem Verein für Bewegungsspiele 1893 e.V. (VfB) hat sich der VfB als atypisch stiller Gesellschafter mit einer Einlage in Höhe von 27 Mio. EUR an der Gesellschaft beteiligt. Die atypisch stille Gesellschaft ist am 04.07.2017 auf die VfB Stuttgart 1893 AG übergegangen (VfB AG). Im Innenverhältnis ist das bestehende Beteiligungsverhältnis der LHS und dem stillen Gesellschafter am Unternehmen mit 60 % (LHS) zu 40 % (VfB AG) festgelegt.

Nach dem abgeschlossenen Umbau der Mercedes-Benz Arena beschränkt sich das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft auf die Verpachtung des Stadions an die VfB Stuttgart Stadion GmbH sowie auf Wartungsthemen und Verwaltungsaufgaben. Die Sportveranstaltungshalle SCHARRena ist an die LHS verpachtet.

Das negative Jahresergebnis (Ergebnisanteil des stillen Gesellschafters in Höhe von 1.854 TEUR und Jahresfehlbetrag in Höhe von 187 EUR) ist wesentlich durch die hohen Abschreibungen im Sachanlagevermögen (5,66 Mio. EUR) und Zinsaufwendungen (1,23 Mio. EUR) verursacht.

Verantwortlich für die deutliche Erhöhung des dem Verlustsonderkonto des atypisch stillen Gesellschafters VfB AG zugewiesenen Verlustanteils (Vorjahr 256 TEUR) sind insbesondere die in geringeren Pachterträge aufgrund der Zweitligasaison des VfB Stuttgart im 2. Halbjahr 2019.

Laut Gesellschaftsvertrag bzw. Vertrag über die atypisch stille Gesellschaft ist der Jahresfehlbetrag (bis auf das Spartenergebnis SCHARRena) nach Verrechnung mit der Gewinnrücklage dem Verlustsonderkonto des VfB AG als atypisch stillem Gesellschafter zuzuweisen. Das negative Spartenergebnis aus der SCHARRena in Höhe von 187 EUR wird gemäß Vertrag dem Verlustkonto der Landeshauptstadt Stuttgart zugewiesen.

Auch im Geschäftsjahr 2019 fielen keine Personalkosten an, da die Gesellschaft weiterhin keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin Stadion NeckarPark Verwaltungs-GmbH.

Infolge des Abstiegs des VfB Stuttgart in die zweite Fußballbundesliga entstehen der VfB AG erhebliche finanzielle Einbußen durch reduzierte TV-Einnahmen sowie geringere Zuschauer- und Vermarktungserlöse. Aufgrund des strategischen Interesses der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG an einem sofortigen Wiederaufstieg des VfB Stuttgart in die erste Fußballbundesliga hat der Aufsichtsrat der Stadion NeckarPark GmbH & Co. KG eine Reduzierung der Fixpacht für die Saison 2019/2020 genehmigt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtszeitraum trotz der zweitligabedingten Reduzierung der Pachterlöse jederzeit gesichert.

Der Jahresabschluss 2019 wurde von der H/W/S GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz) ergab keine Feststellungen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht in seiner Sitzung am 3. Juli 2020 behandelt.


Zum Geschäftsverlauf im Einzelnen wird auf den Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht (Anlage) verwiesen. Außerdem wird die Stadion KG analytisch im Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Stuttgart dargestellt.





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage (nur für die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen)
Jahresabschluss 2019 mit Lagebericht
Hinweis: Die Anlage steht in KSD / KORVIS als PDF-Dokument zur Verfügung




Finanzielle Auswirkungen








Anlagen

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