Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 849/2019
Stuttgart,
09/30/2019



Weitere Fortsetzung Straßenreinigung Feinstaub



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.10.2019
16.10.2019



Beschlußantrag:

1. Der Fortsetzung der Maßnahme „Straßenreinigung Feinstaub“ im Zuge der Rahmenvereinbarung gemäß GRDrs. 687/2017 und 930/2017 wird zugestimmt. Der Reinigungsvorgang wird analog der GRDrs. 759/2018 durchgeführt.

2. Die Maßnahmen werden vom Eigenbetrieb AWS abgewickelt und in den Wirtschaftsplänen finanziert. Die Kosten der Maßnahme sind im Leistungsentgelt Straßenreinigung/Winterdienst der LHS berücksichtigt.

3. Den für 2019 erforderlichen Mehraufwendungen im Haushaltsplan der LHS, THH 200 - Stadtkämmerei, KGr. 44500 - Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand, von 198.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im THH 900, Amtsbereich 9006110 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen, KGr. 31510 - Zuweisung Grunderwerbsteuer.

4. Das Leistungsentgelt für Straßenreinigung/Winterdienst umfasst die Kosten der Fortsetzung der Straßenreinigung Feinstaub und ist in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 in Höhe von 623.600 EUR und 344.400 EUR im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 berücksichtigt.












Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Eine intensive Reinigung der Straßen rund um das mit Luftschadstoffen belastete Neckartor soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung an stark befahrenen Strecken zu senken. Durch die Reinigung sollen die Vorprodukte des Feinstaubs – z. B. Reifenabrieb, Bremspartikel, Streugut – beseitigt werden, sodass diese sich gar nicht erst zu Feinstaub entwickeln können.

Mit GRDrs 687/2017 wurde die Fortsetzung des Testprojekts „Straßenreinigung Feinstaub“ vom Verwaltungsausschuss beschlossen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sowie die optionale Vergabe eines dauerhaften Reinigungsauftrags für vier Jahre (Grundlaufzeit 1 Jahr und dreimalige einjährige Verlängerung) wurden bewilligt. Die Firma DEKRA hat im Zuge der Ausschreibung den Zuschlag erhalten.

Die Feinstaubalarm-Periode dauert vom 15. Oktober bis 15. April des Folgejahres. In den vergangenen Feinstaubalarm-Perioden wurde das Testprojekt „Straßenreinigung Feinstaub“ durchgeführt. Die Fahrspuren und Gehwege rund um das Neckartor wurden bei entsprechenden Witterungsverhältnissen (Temperaturen über + 1°C) täglich von Sonntag bis Freitag in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr gereinigt. Nicht gereinigt wurde in den Nächten zu Samstag, Sonntag sowie Feiertagen.

Begleitende Untersuchungen haben ergeben, dass es an der Messstation Am Neckartor einen Unterschied bei den Feinstaubwerten an Reinigungstagen und Nicht-Reinigungstagen gibt. Besonders die Betrachtung des groben Anteils von Feinstaub ergab Indizien für die Wirksamkeit der intensiven Straßenreinigung. Aufgrund der großen Bedeutung der meteorologischen Einflüsse, wie Windgeschwindigkeit und Austauschvermögen, lässt sich die Wirkung der Reinigung nicht exakt quantifizieren. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden verwaltungsintern geprüft und am 17.07.2018 im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt.

In einer Fortsetzung der Straßenreinigung (GRDrs. 759/2018) wurden die Reinigungsstrecken um 500 m Straßenlänge (3 km über alle Fahrspuren) erweitert und der Reinigungsvorgang aufgrund der Erfahrungen aus der Testphase neu konfiguriert. Die Hochdruckreinigung erfolgt nur einmal pro Woche, die Reinigung per Mitteldruck erfolgt an den restlichen (vier) Tagen der Woche. Die Gehwege wurden wie zuvor jeden zweiten Tag gereinigt.

Diese Konfiguration der Straßenreinigung aus der Feinstaubalarm-Periode 2018/2019 (GRDrs. 759/2018) soll auch in der Feinstaubalarm-Periode 2019/2020 fortgesetzt werden. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats Mitte 2020 über die weitere Fortführung der Straßenreinigung soll die Reinigung ebenfalls in der Feinstaubalarm-Periode 2020/2021 weitergeführt werden.

Die Auswertung der Reinigungsperiode 2018/2019, die von der Firma DEKRA erstellt wurde, findet sich im Anhang dieser Drucksache. Dass die Reinigung eine Verbesserung der Belastungssituation bewirkt, ist auch im Projekt- und Auswertungsbericht "Straßenreinigung Feinstaub" nicht abschließend belegt. Der Bericht spricht von „starken Indizien“ und verweist auf noch weitere vertiefende Betrachtungen mittels weiterer Auswertungsmethoden.



Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2019 sind für die Straßenreinigung Feinstaub Mittel in Höhe von 378.000 EUR im Doppelwirtschaftsplan des AWS eingeplant. Im Jahr 2019 sind bereits Mittel in Höhe von 298.000 EUR für die geleistete Straßenreinigung Feinstaub der letzten Feinstaub-Periode (01.01.19 - 15.04.19) abgeflossen. Es stehen aus dem Wirtschaftsplan des AWS daher noch Mittel in Höhe von rund 80.000 EUR für 2019 zur Verfügung.

Die Kosten für die Straßenreinigung für das 2. Halbjahr 2019 (15.10-31.12.2019) belaufen sich auf 278.000 EUR. Unter Berücksichtigung der noch verfügbaren Mittel aus dem Wirtschaftsplan des AWS für 2019 in Höhe von 80.000 EUR werden die zusätzlich erforderlichen Mittel von 198.000 EUR aus Mehrerträgen bei der Grunderwerbssteuer finanziert.

Für das Jahr 2020 wird mit einem Aufwand in Höhe von 349.000 EUR im 1. Halbjahr gerechnet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats Mitte 2020 über die Fortführung der Straßenreinigung fallen für die Reinigung im 2. Halbjahr 2020 Kosten in Höhe von 274.600 EUR und 344.400 EUR im 1. Halbjahr 2021 an.




Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, SWU und T haben mitgezeichnet.




Fritz Kuhn

Anlagen

1. Projekt- und Auswertungsbericht "Straßenreinigung Feinstaub" DEKRA

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