Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
594/2022
Stuttgart,
11/30/2022
Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2022
- Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse von 2012/2013 bis 2022/2023
sowie der Beschlüsse in den zugehörigen Sachstandsberichten
- Anträge zu Angebotsveränderungen und zum weiteren Ausbau
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
12.12.2022
27.01.2023
08.02.2023
Beschlußantrag:
1. Von dem Sachstandsbericht über den Stand der Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2012/2013, dem 3. Sachstandsbericht 2012 (GRDrs 672/2012), dem 4. Sachstandsbericht 2013 (GRDrs 177/2013), der Haushaltsbeschlüsse 2014/2015, dem 5. Sachstandsbericht 2014 (GRDrs 640/2014), dem 6. Sachstandsbericht 2015 (GRDrs 233/2015), der Haushaltsbeschlüsse 2016/2017, dem 7. Sachstandsbericht 2016 (GRDrs 658/2016), dem 8. Sachstandsbericht 2018 (GRDrs 688/2018), der Haushaltsbeschlüsse 2020/2021, dem 9. Sachstandsbericht 2020 (GRDrs 707/2020) sowie der Haushaltsbeschlüsse 2022/2023 zum Um- und Ausbau der Kindertagesbetreuung in Stuttgart wird zustimmend Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).
2. Den aufgeführten Angebotsumstellungen (Anlage 3, Anlage 6 und Anlage 7) wird zugestimmt. Damit verbunden ist die Schaffung von 73 Ganztagsplätzen für 3- bis 6-Jährige sowie ein Platzausbau bei den 3- bis 6-Jährigen insgesamt von 91 Plätzen. Bei den Kleinkindplätzen führen v. a. Vorgaben des KVJS, bedarfsgerechte Umwandlungen von 0-3 Jahren zu 3-6 Jahren sowie die Schließung von Einrichtungen (siehe Ausführliche Begründung zu Beschlussantrag 2, S. 12) in der Gesamtsumme zu einem Platzabbau von 157 Kleinkindplätzen. Die Umwandlung von Hortplätzen in Plätze für unter 6-Jährige führt zu einem Platzabbau von 38 Hortplätzen.
3. Von den Auswirkungen auf die Platzentwicklung wird Kenntnis genommen
(Anlage 4, Übersicht über die Versorgungsentwicklung).
4. Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 14,1157 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1c). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 14,1157 Stellen (6,3402 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 5,3252 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,200 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,1795 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,0708 Stellen in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 27,0855 Stellen gestrichen werden. Davon 0,8872 Stellen in Entgeltgruppe S 9, 5,6038 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 13,0939 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 4,4864 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,6533 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 2,3609 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.
Durch die Schaffungen und Streichungen in Summe betrachtet ergeben sich Stellenstreichungen in Höhe von 12,9698 Stellen.
5. Der dargestellten Finanzierung (Anlage 2, Finanzübersicht) wird zugestimmt.
Diese Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Verwaltung legt hiermit den aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung aller Beschlüsse seit dem Haushalt 2010/2011 sowie der unterjährigen Sachstandsberichte vor.
Geprüft wurde, ob die Vorhaben wie geplant umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden können, das heißt,
- ob es bei einzelnen Projekten zu zeitlichen Verzögerungen kommt,
- ob es zu veränderten Kosten kommt und
- ob einzelne Vorhaben nicht umgesetzt werden (können).
Zielsetzung des Berichtes ist es, einen Überblick über den Stand der Planungen bzw. über die Umsetzungen der beschlossenen Vorhaben zu geben und dadurch Kenntnis über gebundene und freie Finanzmittel zu erhalten.
Die einzelnen beschlossenen Vorhaben werden nicht gesondert aufgeführt, da dies den Umfang dieser Vorlage sprengen würde. Das Ergebnis der Überprüfungen wird nachfolgend zusammenfassend beschrieben. In
Anlage 5
werden in übersichtlicher Form alle
Projekte
aufgeführt,
die nicht umgesetzt werden.
Der Finanzübersicht in dieser Vorlage (siehe Anlage 2) können Über- oder Unterschreitungen der Haushaltsansätze entnommen werden und damit freie Mittel identifiziert werden, die für die Kosten der neuen Maßnahmen eingesetzt werden können.
Der ausführliche Bericht in Anlage 1 ist folgendermaßen gegliedert:
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben
1. Freie Träger
2. Städtischer Träger
B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen 2 bis 5
Finanzielle Auswirkungen
Siehe ausführlicher Bericht (Anlage 1) sowie Finanzübersicht (Anlage 2).
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB, AKR und T haben die Vorlage mitgezeichnet.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1: Ausführlicher Bericht
Anlage 2: Finanzübersicht
Anlage 3: Platzübersicht
Anlage 4: Versorgungsentwicklung
Anlage 5: Vorhaben, die nicht umgesetzt wurden/werden
Anlage 6: Übersicht über neue Anträge freie Träger
Anlage 7: Übersicht über neue Anträge städtischer Träger
Ausführlicher Bericht
A) Darstellung des Sachstands der beschlossenen Vorhaben
1. Freie Träger
1.1 Freie Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1174/2011)
Von den im HH 2012/2013 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen sind nahezu alle umgesetzt. Nach aktueller Information wird das Vorhaben Neubau und Erweiterung um eine vierte Gruppe des kath. Kindergartens in der Finkenstraße 39a im Bezirk Süd aus träger- und kircheninternen Gründen nicht umgesetzt (siehe Anlage 5). Die Mittel wurden für die Mehrkosten des im Haushalt 2020/2011 beschlossenen Neubaus der kath. Kita Burgstraße 27 in Kaltental eingesetzt.
1.2 Freie Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 4)
Von den im HH 2014/2015 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen wird das geplante Vorhaben der Universität Stuttgart, ein Kitaneubau am Standort Vaihingen mit öffentlich zugänglichen sowie betrieblichen Plätzen nicht wie geplant umgesetzt (siehe Anlage 5). Es erfolgte ein Neuantrag vom Studierendenwerk zum Haushalt 2020/2021 (vgl. GRDrs 587/2019).
1.3 Freie Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)
Von den im HH 2016/2017 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen werden alle umgesetzt. Die meisten Vorhaben sind bereits in Betrieb oder teilweise in Betrieb. Da jedoch die Projekte in der Regel mit umfangreichen Sanierungen, Um- und Neubauten verbunden sind, befinden sich diese zum Teil auch noch in Umsetzung (z. Bsp. Kath. Kinderhaus Herz Jesu, Schurwaldstr. 5 in Ost; Kath. Kindergarten Delpweg im Fasanenhof).
1.2 Freie Träger HH 2018/2019 (vgl. GRDrs 697/2017, Grüne Liste/Auszug aus Anlage 4)
Von den im HH 2018/2019 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen wurden lediglich zwei Vorhaben nicht umgesetzt (siehe bereits Kitasachstandsbericht GRDrs 707/2020).
Die meisten anderen Vorhaben sind bereits umgesetzt. Noch in Umsetzung befindet sich z. B. die katholische Kita im ÖGZ Augustinus, Flamingoweg 22 in Neugereut. Nach Angaben der katholischen Kirche haben sich bei der Planung bauliche Herausforderungen ergeben, da das Ensemble zwischenzeitlich unter Denkmalschutz steht. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll die Umsetzbarkeit einer Kita mit mindestens 45 Plätzen geprüft werden.
1.3 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 688/2018 (vgl. GRDrs 688/2018, Anlage 6)
Ein Großteil der Angebotsveränderungen wurde bereits umgesetzt, einzelne Angebotsveränderungen/Erweiterungen sind, u.a. aufgrund baulicher Verzögerungen, noch nicht umgesetzt. So soll z. Bsp. die Kita der Bethanien Diakonissen-Stiftung in der Burgenlandstr. 108 in Feuerbach im Herbst 2022 starten.
Die geplante Gruppenerweiterung im Naturkindergarten auf der Jugendfarm Elsental in Süd wurde aus trägerinternen Gründen nicht umgesetzt.
1.4 Freie Träger HH 2020/2021 (vgl. GRDrs 587/2019)
Von den im HH 2020/2021 beschlossenen Angebotsveränderungen (vgl. GRDrs 587/2019; Liste 1.1) wird ein Vorhaben nicht umgesetzt. Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen vorheriger Sachstandsberichte für neue Maßnahmen eingesetzt.
Von den Angebotsveränderungen, die umgesetzt werden, sind einige, aber noch nicht alle bzw. noch nicht mit allen Gruppen in der Statistik zum 01.03.2022 enthalten.
Von den im HH 2020/2021 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen (vgl. GRDrs 587/2019; Liste 1.2) wird nach aktuellem Kenntnisstand ein weiteres Vorhaben nicht umgesetzt (siehe Anlage 5). Der Träger Bethanien Diakonissen-Stiftung setzt sein geplantes Vorhaben auf seinem Grundstück in der Mohlstr. 8 in Stuttgart-Mitte nicht um. Der trägerinterne Planungsprozess hat ergeben, dass die Realisierung am Standort nicht wie ursprünglich vorgesehen möglich ist.
Die freien Mittel können überwiegend im aktuellen Sachstandsbericht für neue Maßnahmen und für unabdingbare Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen zum Platzerhalt eingesetzt werden.
Die meisten anderen Vorhaben waren zum Zeitpunkt der Platzstatistik zum 01.03.2022 noch nicht umgesetzt. Die Umsetzungen und Inbetriebnahmen der größeren Vorhaben sind überwiegend erst im Laufe 2022 und 2023 bzw. noch später vorgesehen.
Von den beschlossenen Vorhaben neuer Träger ist das Vorhaben des Trägers Stuggikids GmbH und Co. KG in der Nellinger Str. 4 in Sillenbuch-Heumaden noch nicht umgesetzt. Die Umsetzung hat sich zeitlich verschoben und ist für 2023 vorgesehen.
Von den beschlossenen Betriebskitas befindet sich das Vorhaben des Studierendenwerks Stuttgart mit betrieblichen und öffentlichen Gruppen in Vaihingen im Pfaffenwaldring 24 noch in Umsetzung.
1.5 Freie Träger: Beschlüsse in der GRDrs 707/2020 (vgl. GRDrs 707/2020, Anlage 6)
Ein Großteil der Angebotsveränderungen wurde bereits umgesetzt, einzelne Angebotsveränderungen bzw. einzelne Gruppen befinden sich noch in Umsetzung.
Ein größeres geplantes Projekt des Trägers Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH mit fünf neuen öffentlich zugänglichen Gruppen und drei betrieblichen Gruppen in der Neuen Weinsteige 160 im Bezirk Süd kann nicht umgesetzt werden, da es keine baurechtliche Genehmigung gab und der Ankauf des Gebäudes scheiterte.
Das Vorhaben eines neuen Trägers KMK Kinderzimmer GmbH & Co. KG in Bad Cannstatt in der Neckartalstraße 160-164 verzögert sich laut Angaben des Trägers auf das vierte Quartal 2023.
1.6 Freie Träger HH 2022/2023 (vgl. GRDrs 661/2021)
Von den im HH 2022/2023 siebzehn beschlossenen Angebotsveränderungen freier Träger sind vier Vorhaben umgesetzt, ein Vorhaben wird nicht umgesetzt (siehe Anlage 5). Die anderen Vorhaben sind zur Umsetzung für 2022 und 2023 vorgesehen.
Die im HH 2022/2023 beschlossenen größeren Vorhaben mit Platzerweiterungen und Angebotsveränderungen sind für 2023 oder 2024 zur Umsetzung vorgesehen.
Von den fünf beschlossenen Vorhaben neuer Träger ist ein Vorhaben, die eingruppige Krippe des Trägers iip GmbH in Vaihingen, bereits umgesetzt und in der Statistik. Ein Vorhaben, ein eingruppiger Naturkindergarten in Wangen, kann vom Träger Naturkita Wilder Weg e.V. nicht umgesetzt werden, da es planungs- und baurechtlich keine Genehmigung gibt (siehe Anlage 5).
Alle anderen sollen laut Antragstellung der Träger Ende 2022 bzw. 2023 umgesetzt werden.
Die beschlossenen Angebotsveränderungen und -erweiterungen der Betriebskitas sind zum Statistikstichtag 01.03.2022 überwiegend noch nicht umgesetzt.
2. Städtischer Träger
2.1 Städtischer Träger HH 2012/2013 (vgl. GRDrs 1147/2011, Anlage 2)
Sanierungen und Neubauvorhaben
·
Einzelprojekte
Von den zehn im Haushalt 2012/2013 beschlossenen Einzelprojekten sind alle Vorhaben in Betrieb. Die letzten beiden Vorhaben sind 2018 in Betrieb gegangen (Kita Thaerstraße Weilimdorf, Träger Himpelchen und Pimpelchen durch Trägerauswahlverfahren; städtische TE Schloßstr. 91 bzw. jetzt Hasenbergstr. 62 West).
·
Typenbauten
Die fünf Typenbauten der Tranche I sind alle in Betrieb und die Plätze in der Statistik enthalten.
Von den vier Typenbauten der Tranche II sind inzwischen alle in Betrieb.
Der Neubau der städtischen TE Welsweg 3 in Mühlhausen konnte aufgrund eines Wasserschadens erst Mitte 2020 in Betrieb genommen werden, hier sind mittlerweile drei von vier geplanten Gruppen in Betrieb.
·
Projekt in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt
Der 4-gruppige Neubau auf dem Schulgelände der Kirchhaldenschule (Botnang) unter der Trägerschaft der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH ist vollständig in Betrieb.
·
Investorenprojekte
Der Neubau der 5-gruppigen Kita im Roter Stich in Zuffenhausen ist unter der Trägerschaft des Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. ist vollständig in Betrieb.
2.2 Städtischer Träger HH 2014/2015 (vgl. GRDrs 829/2013, Anlage 5)
2.2.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2014/2015 sind alle in Betrieb.
2.2.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben
·
Einzelprojekte
Von den acht im Haushalt 2014/2015 beschlossenen Projekten sind weitgehend alle umgesetzt.
Der Neubau der Taubenheimstr. 12 ist fertiggestellt. Die zusätzliche Gruppe GT 0-3 ist jedoch noch nicht in der Platzstatistik zum 01.03.2022 enthalten. Aufgrund erhöhter Baukosten ist eine Nachfinanzierung von 297.000 EUR notwendig.
Die städtische TE Borkumstraße 51 ist bis auf eine Gruppe in Betrieb. Aufgrund mangelhafter Altbausubstanz haben sich die Kosten erhöht und es ist eine Nachfinanzierung in Höhe von 247.000 EUR notwendig.
Die Umsetzung der weiteren Vorhaben (Bad Cannstatt/ Kolpingstraße 62; Zuffenhausen/ Lothringer Straße 13 a) ist in Planung.
·
Typenbauten:
Die drei beschlossenen Typenbauten der Tranche III sind allesamt in Betrieb und in der Statistik enthalten.
2.3 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 233/2015
(vgl. GRDrs 233/2015, Anlage 6)
2.3.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 20 beschlossenen Angebotsumstellungen sind zwei Angebotsveränderungen noch nicht vollständig umgesetzt, da die entsprechenden Umbauten und Brandschutzsanierungen noch nicht vollständig abgeschlossen sind.
2.4 Städtischer Träger HH 2016/2017 (vgl. GRDrs 650/2015, Anlage 5, davon Grüne Liste)
2.4.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 15
beschlossenen Angebotsumstellungen im HH 2016/2017 wurden 12 umgesetzt. Von den nicht umgesetzten Vorhaben wurden die freien Mittel bereits in den letzten Sachstandsberichten wiederverwendet.
Die Angebotsveränderung in der Ötztaler Str.21-23 in Untertürkheim ist noch nicht vollständig umgesetzt, da nach langer Nutzung der Räume durch Interimsgruppen aktuell noch Umbauarbeiten erforderlich sind.
2.4.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
Sanierungen und Neubauvorhaben
·
Einzelprojekte
Von den fünf im Haushalt 2016/2017 beschlossenen großen Projekten werden alle Vorhaben umgesetzt, jedoch zum Teil mit weiteren zeitlichen Verzögerungen. Die Parkstraße 22 im Bezirk Ost, die Ötztaler Straße 11/13 im Bezirk Untertürkheim sowie die Jägerhalde 83 in Wangen sind bereits in Betrieb, einzig in der Jägerhalde ist noch eine Gruppe nicht eröffnet.
Die neue 6-gruppige Kita auf dem städtischen Grundstück Frauenstegstraße 50 in Zuffenhausen wurde von dem freien Träger Stiftung Rominger Krippe & Kindergarten mit zunächst vier Gruppen in Betrieb genommen.
Der Abriss der 2-gruppigen und Neubau der 4-gruppigen städtischen TE Grüninger Straße 72 in Birkach ist aktuell noch in Bau, die Inbetriebnahme wird im Mai 2023 erwartet. Sowohl bei diesem Projekt als auch beim Bau in der Jägerhalde 83 gab es Kostenerhöhungen.
·
Typenbauten:
Der Typenbau der Tranche IV, der Abriss und 4-gruppige Neubau der städtischen Tageseinrichtung Austraße 165 in Stuttgart-Münster ist mit leicht abweichendem Angebot vollständig in Betrieb.
2.5 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 658/2016
(vgl. GRDrs 658/2016, Anlage 7)
2.5.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 33 beschlossenen Angebotsumstellungen werden 29 umgesetzt. Davon ist lediglich die Angebotsveränderung in der Tageseinrichtung Mörikestraße 71 in Süd von drei Gruppen GT 3-6 auf eine Gruppe GT 3-6, eine Gruppe GT/VÖ 3-6 und eine Gruppe GT/VÖ 2-6 ist noch nicht umgesetzt worden.
Die durch die vier nicht umgesetzten Angebotsveränderungen frei gewordenen Mittel wurden bereits im letzten Sachstand wiederverwendet.
2.6 Städtischer Träger HH 2018/2019 (vgl. GRDrs 697/2017, Anlage 5, davon Grüne Liste)
2.6.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den sieben Angebotsumstellungen mit kostenneutralen Betriebskosten bzw. Minderkosten und geringem Investitionsaufwand sind alle umgesetzt. Von den 19 weiteren beschlossenen Gruppenumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe 2018 sind bis auf eine Hortumwandlung in Zuffenhausen, die sich weiter verzögert, alle umgesetzt.
2.6.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
·
Einzelprojekte
Von den fünf im Haushalt 2018/2019 beschlossenen großen Projekten werden nach aktuellem Kenntnisstand alle Vorhaben, zum Teil mit deutlicher zeitlicher Verzögerung und deutlicher Baukostenerhöhung, umgesetzt. Die Kita der Stadt Stuttgart in der Eichstraße 7/ Mitte mit betriebsbelegten Plätzen ist bereits in Betrieb.
Mit einer Inbetriebnahme der anderen vier Vorhaben (städtische TEs Geislinger Str. 45/Wangen; Hausenring 32E/Weilimdorf; Auf der Kanzel 47/Nord und Kleine Gasse 10/Obertürkheim ist von Ende 2023 bis Mitte 2025 zu rechnen.
Das Vorhaben Hausenring 32E/Weilimdorf wird als Typenbau realisiert.
·
Typenbauten:
Der beschlossene 4-gruppige Neubau der städtischen Tageseinrichtung Freibadstraße 84 in Vaihingen ist in Bau, die Fertigstellung und Inbetriebnahme verzögert sich leicht auf Mai 2023.
·
Infrastrukturpauschale
Über die Infrastrukturpauschale finanziert wird der Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte für das Bebauungsgebiet Langenäcker-Wiesert in Stammheim, Anna-Sutter-Platz 1. Nach aktuellem Kenntnisstand wird mit einer Fertigstellung im Laufe des Jahres 2024 gerechnet.
2.7 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 688/2018
(vgl. GRDrs 688/2018, Anlage 7)
2.7.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den sechs Angebotsumstellungen mit kostenneutralen Betriebskosten bzw. Minderkosten und geringem Investitionsaufwand sind fünf bereits umgesetzt. Die Angebotsumstellung des KiFaZ Ottmarsheimer Str. 45 in Stammheim ist noch nicht erfolgt.
Von den zwölf weiteren beschlossenen Gruppenumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe 2019 werden zwei aufgrund von Planungsänderungen nicht umgesetzt. Die freien Mittel wurden bereits im Rahmen des letzten Sachstandsberichts für neue Anträge genutzt. Neun Angebotsveränderungen sind umgesetzt, eine ist noch nicht umgesetzt (Allmandstr. 29/ Vaihingen).
2.8 Städtischer Träger HH 2020/2021 (vgl. GRDrs 587/2019, Anlage 5, davon Grüne Liste)
2.8.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 13 beschlossenen Angebotsumstellungen mit geplanter Umsetzung im Laufe des Jahres 2020 sind elf umgesetzt, zwei sind noch nicht umgesetzt. Im KiFaZ Duisburger Str. 53 ist die Angebotsveränderung einer Gruppe noch nicht erfolgt. Die Erweiterung der TE Heidelbeerstr.4 in Obertürkheim um eine halbe Gruppe ist ebenfalls noch nicht umgesetzt.
2.8.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
·
Einzelprojekte
Das im Haushalt 2020/2021 beschlossene Projekt Abriss der 2-gruppigen städtischen TE Körschstraße 22 in Plieningen und 6-gruppiger Neubau wird mit zeitlicher Verzögerung erhöhten Baukosten umgesetzt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme im Herbst 2023 zu rechnen.
·
Weitere Planungsmittel
Des Weiteren wurden für sechs Projekte, für die aus vorherigen Haushalten bereits Planungsmittel zur Verfügung stehen, weitere Planungsmittel beschlossen, um die Vorhaben voranzubringen. Für alle sechs Standorte wird nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin mit einer Fertigstellung und Inbetriebnahme im Laufe 2024 gerechnet.
·
Investorenprojekte
Für zwei Investorenprojekte wurden die Personal- und Betriebskosten beschlossen, beide Projekte wurden bereits umgesetzt und sind in Betrieb.
2.9 Städtischer Träger: Beschlüsse in der GRDrs 707/2020
(vgl. GRDrs 707/2020, Anlage 7)
2.9.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den 14 Angebotsumstellungen mit kostenneutralen Betriebskosten bzw. Minderkosten und geringem Investitionsaufwand sind 13 bereits umgesetzt. Der Abbau einer Hortgruppe aus der TE Wiener Straße 102 in Feuerbach ist noch nicht erfolgt.
Von den 29 weiteren beschlossenen Gruppenumstellungen sind 20 bereits umgesetzt. Die weiteren Umstellungen sind im Laufe der Jahre 2022 und 2023 geplant.
2.10 Städtischer Träger HH 2022/2023 (vgl. GRDrs 661/2021, Anlage 5, davon Grüne Liste)
2.10.1 Angebotsumstellungen und -erweiterungen
Von den acht beschlossenen Angebotsumstellungen sind bisher zwei umgesetzt. Die weiteren sechs Umstellungen werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 umgesetzt (Stichtag der Statistik war der 01.03.2022).
Die aufgrund fehlender Baugenehmigung bzw. aufgrund eines fehlenden Interimsquartiers eines Neubaus beschlossenen Schließungen der TE Weilimdorfer Str. 90 in Feuerbach sowie in der TE Geislinger Str. 45 in Wangen wurden umgesetzt und die Kinder auf andere städtische TEs verteilt. Die TE Weilimdorfer Str. 90 ist aktuell mit zwei Gruppen im Schneewittchenweg 25 in Möhringen untergebracht.
2.10.2 Sanierungen und Neubauvorhaben
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Einzelprojekte
Die sechs im Haushalt 2022/2023 beschlossenen Individualmaßnahmen sind alle in Planung. Mit der Fertigstellung der Projekte wird mit teilweise deutlicher zeitlicher Verschiebung und deutlicher Erhöhung der Kosten zwischen Sommer 2024 und Anfang 2026 gerechnet. Laut Hochbauamt sind die Gründe für die Verschiebungen und Kostenerhöhungen u.a. Klärung des Baurechts.
·
Planungsmittel
Es wurden für 13 Projekte eine Planungsmittelpauschale beschlossen. Laut Angaben des Hochbauamtes ist für vier Projekte ein Vorprojektbeschluss in Vorbereitung. Bei weiteren Projekten gibt es noch planungsrechtliche Klärungen bzw. Machbarkeitsuntersuchungen. Zu sechs Projekten ist die Planung noch nicht fortgeschritten. Mit der Umsetzung der ersten Projekte wird im Januar 2027 gerechnet.
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Investorenprojekte
Für 13 Investorenprojekte wurden die Personal- und Betriebskosten beschlossen. Diese werden zum Teil mit deutlichen zeitlichen Verzögerungen in Betrieb gehen. Das Projekt im Hansa-Areal in Möhringen (Sigmaringer Straße) wurde an den freien Träger FRÖBEL e.V. vergeben und im 4. Quartal 2022 in Betrieb genommen worden. Das Projekt im Neubaugebiet Wohnen im Theaterviertel/City Prag in Feuerbach wurde an die Stiftung Rominger vergeben und befindet sich ebenfalls im Bau. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2022 vorgesehen.
Mit der Inbetriebnahme der weiteren Projekte wird zwischen 2023 und 2025 gerechnet.
B) Ausführliche Begründung zu den Beschlussanträgen
Zu Beschlussantrag 2:
Umsetzung weiterer Angebotsumstellungen und Schaffung zusätzlicher Plätze bei den freien Trägern und beim städtischen Träger
(Anlage 6 und Anlage 7).
Befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/-erweiterungen
Zu den Sachstandsberichten wird es den Trägern ermöglicht, Anträge für notwendige, bedarfsgerechte Angebotsumstellungen i. d. R. innerhalb ihrer bestehenden Einrichtungen oder für Platzschaffungen in vorhandenen Raumressourcen einzureichen, die mit freigewordenen Mitteln finanziert werden können.
Der
städtische Träger
(siehe Anlage 7) hat insgesamt 22 Angebotsveränderungen beantragt, die vorwiegend die bestehenden Begebenheiten vor Ort adressieren. Darunter sind mehrere Anträge, die aus Vorgaben des KVJS sowie aus baulichen Begebenheiten vor Ort hervorgehen und leider zu Platzreduzierungen führen. Darüber hinaus wurden einige Umstellungen von Kleinkind- bzw. gemischten Gruppen für 0-6-Jährige hin zu Gruppen für 3-6-Jährige (GT und/oder VÖ) beantragt, um den örtlichen Bedarf besser zu begegnen bzw. um innerhalb der Einrichtung ein ausgewogenes Platzangebot zwischen 0-3 und 3-6 zu erhalten.
Des Weiteren hat der städtische Träger, da wo es möglich war, weitere Hortplätze umgewandelt in Plätze für 3- bis 6-Jährige, so dass einige Plätze für 3- bis 6-Jährige geschaffen werden konnten.
In der Konsequenz führen die diesjährigen Angebotsveränderungen beim städtischen Träger jedoch dazu, dass dieser in der Summe 86 Kleinkindplätze sowie 48 Hortplätze weniger hat als zuvor (siehe Anlage 3). Dem steht ein Zugewinn von 89 Plätzen für 3-6-Jährige, davon 24 im Ganztag, gegenüber.
Zwei Anträge des städtischen Trägers wurden bereits verwaltungsintern entschieden (Anlage 7, Liste 1 a). Dabei handelt es sich um Vorhaben, bei denen keine Investitionskosten anfallen und jährliche Personal- und Sachkosten teilweise wegfallen.
Bei den
freien Trägern
lag der Schwerpunkt der Anträge bei der bedarfsgerechten Anpassung ihrer Gruppenstruktur in den Einrichtungen (siehe Anlage 6, Liste 1.1b). Hier geht es zum Beispiel darum,
- Vorgaben des KVJS zu erfüllen,
- nicht mehr benötigte Hortplätze in Plätze für 3- bis 6-Jährige und in Kleinkindplätze umzuwandeln,
- VÖ-Plätze in GT-Plätze umzuwandeln oder
- ein ausgewogenes Platzangebot zwischen für unter 3-Jährge und 3- bis 6-Jährige zu erhalten.
Teilweise beabsichtigen Träger auch neue zusätzliche Plätze zu schaffen, so z. B. der Träger Stuggikids GmbH & Co. KG in der Landhausstraße in Mitte oder der Träger Kindervilla 2 GmbH in West Am Stellwerk 14.
Neben den Anträgen dieser bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen gibt es auch einen Antrag eines neuen Trägers in Birkach-Schönberg (siehe Anlage 6, Liste 2). Die Dibber gGmbH, ein skandinavischer Anbieter von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, hat bereits im Jahr 2020 die Geschäftsanteile der Himpelchen und Pimpelchen gGmbH erworben. Eingetragen im Handelsregister sowie Betriebsträger war für die bestehenden Einrichtungen weiterhin die Himpelchen und Pimpelchen gGmbH. Für diese Einrichtung tritt nun erstmals die Dibber gGmbH als neuer Träger auf und übernimmt in Birkach-Schönberg die von dem Träger Bruderhausdiakonie bisher betriebene Kindertageseinrichtung im Röhrlingweg 9. Die Bruderhaus Diakonie hat das von ihr betriebene Pflegeheim und die damit verbundene Kindertageseinrichtung an einen Investor veräußert und den Betrieb der Einrichtungen aufgegeben (siehe Anlage 6, Liste 1.3 Schließungen).
Durch den Verkauf entstand gegenüber der Stadt Stuttgart ein Rückforderungsanspruch in Höhe von 1.358.063,70 EUR, welcher mit Bescheid vom 20.09.2022 zurückgefordert wurde. Nach Zahlungseingang stehen diese Mittel für die Finanzierung neuer Projekte im Sachstandsbericht bzw. Doppelhaushalt zur Verfügung.
Des Weiteren gibt es vier Anträge auf Angebotsveränderungen in Betriebskitas (siehe Anlage 6, Liste 3). Hier geht es vorrangig um bedarfsgerechte, interne Umstrukturierungen der betrieblichen Plätze und um Umwandlung in öffentlich zugängliche Plätze.
Ein Träger, der Träger Kinder in Stuttgart gGmbH hat weitere zehn Hortplätze in einer altersgemischten Gruppe für das Kinderhaus Steppkes in der Curiestraße 5 beantragt, die für die freie Grundschule element-i-Schule zur Verfügung stehen sollen (siehe Anlage 6, Liste 4).
Die baurechtliche Klärung liegt in der Verantwortung des Trägers und die Förderung durch das Jugendamt erfolgt vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung.
Ein weiterer Träger, die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, der die Schulkindbetreuung an der Fuchsrainschule durchführt, hat zu den bereits bestehenden Bausteinen der Verlässlichen Grundschule einen weiteren Baustein Verlässliche Grundschule (3 h) beantragt.
Es gibt auch Schließungen von Einrichtungen freier Träger (siehe Anlage 6, Liste 1.3a). Gründe für die Schließungen sind z. B. Veräußerung der Liegenschaft (Bruderhaus Diakonie; Kita im Röhrlingweg 9 in Birkach-Schönberg; Kath. Kiga, Aprikosenstraße 11 in Obertürkheim), keine baulichen Entwicklungspotentiale (evang. Sommerrainkindergarten im Mimosenweg 22 in Bad Cannstatt), Personalmangel u.a. (kath. Kita St. Thomas in der Falchstraße 11 in Bad Cannstatt), bauliche Mängel und Konflikte mit dem Vermieter (Polifant Kita belle vue in den Otto-Hirsch-Brücken 17 in Hedelfingen).
Des Weiteren schließen zwei Betriebskitas des Trägers Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH in der Senefelderstraße 34-36 in West und in der Liebknechtstraße 29-31 in Vaihingen, da der betriebliche Bedarf an diesen Standorten nicht mehr gegeben ist (siehe Anlage 6, Liste 1.3b).
Von der Verwaltung befürwortet werden auch sieben Anträge für unabdingbare Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen zum Platzerhalt. Hierbei geht es um Sicherheits-, Hygiene- oder Brandschutzmaßnahmen, die dringend durchgeführt werden müssen (siehe Anlage 6, Liste 1.2).
Für vier der sieben angemeldeten Maßnahmen wurden bereits Mittel durch Umwidmung zur Verfügung gestellt (siehe GRDrs 277/2022). Diese Mittelbereitstellung ist im Sachstandsbericht entsprechend berücksichtigt.
Durch die vorgelegten und von der Verwaltung befürworteten Anträge der freien Träger werden in der Summe leider 71 Kleinkindplätze abgebaut (siehe Übersicht Anlage 3). Ursache hierfür sind insbesondere die Schließungen von vier öffentlich-zugänglichen und zwei betrieblichen Einrichtungen (siehe Anlage 6, Liste 1.3 a) und 1.3 b)) sowie die bedarfsgerechte Umwandlung von Plätzen für unter 3-Jährige in Plätze für 3- bis 6-Jährige. Bei den Plätzen für 3- bis 6-Jährige kommen durch Angebotsveränderungen und Neuschaffungen freier Träger rund 49 Ganztagesplätze hinzu (siehe Übersicht Anlage 3).
Alle von der Verwaltung befürworteten Anträge sind im Detail der Anlage 6 (freie Träger) und der Anlage 7 (städtischer Träger) zu entnehmen. Die Umsetzungen der befürworteten Angebotsveränderungen sind, bis auf wenige Ausnahmen, im Jahr 2023 geplant.
Mit der Beschlussfassung der vorgelegten Anträge ist die Aufnahme in die Bedarfsplanung und die damit verbundene gesetzliche Förderung verbunden.
Die Förderung der beschlossenen Maßnahmen erfolgt jedoch grundsätzlich vorbehaltlich einer baurechtlichen Genehmigung durch das Baurechtsamt der Stadt Stuttgart und einer Betriebserlaubnis durch das KVJS.
Insgesamt werden
Maßnahmen der freien Träger und des städtischen Trägers
in einer Höhe von rund
1,29 Mio. Euro Investitionskosten von der Verwaltung befürwortet.
Insbesondere aufgrund der Schließungen entstehen
bei den Betriebskosten bzw. - Betriebskostenzuschüssen Minderkosten in Höhe von insgesamt 1,13 Mio. Euro
(siehe Anlage 2, H. Neue Maßnahmen).
Nicht befürwortete Anträge auf Angebotsveränderungen/ -erweiterungen
Die Verwaltung hat grundsätzlich alle vorgelegten Anträge hinsichtlich der Zielsetzung und der Umsetzbarkeit geprüft und insgesamt vier Anträge nicht befürwortet (siehe Anlage 6, Liste 5). Hierbei handelt es sich v.a. um Anträge, bei denen das Vorhaben aufgrund der hohen Investitionskosten oder der noch nicht vorhandenen Planungsreife haushaltsrelevant ist und nicht im Rahmen des Sachstandberichtes beschlossen werden kann. Teilweise gibt es noch baurechtlichen Klärungsbedarf durch die Träger bzw. unklare Standort- bzw. Immobilienverfügbarkeit.
Zu Beschlussantrag 3:
Auswirkungen auf die Platzentwicklung und auf die Versorgungssituation (Anlage 3 und Anlage 4)
Ausgehend vom aktuellen Versorgungsgrad – es handelt sich dabei um die statistisch ermittelte Quote der Soll-Plätze (Stand 1.3.2022) bezogen auf die Zahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe in Stuttgart (Stand 31.12.2021) - entwickelt sich die Versorgungssituation nach Umsetzung aller bereits beschlossenen Plätze wie im Folgenden beschrieben. In der Anlage 4 sind die Platzentwicklung sowie die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades der verschiedenen Altersgruppen zudem ausführlich und übersichtlich dargestellt.
Versorgungssituation bei unter 3-Jährigen:
Auf Grundlage der aus den Vorjahren durch den zentralen Wartelistenabgleich ermittelten Ergebnisse wird von einem
Versorgungsrichtwert für unter 3-Jährige von 59 %
ausgegangen.
Ausgehend vom aktuellen statistischen Versorgungsgrad von 51,2 % fehlen noch ca. 1.370 Plätze für unter 3-Jährige. Für die 1- bis unter 3-Jährigen fehlen, unter der Annahme, dass ca. 83 % dieser Altersgruppe einen Platz benötigen (vgl. GRDrs 101/2020), rund 1.096 Plätze. Diesen noch fehlenden Plätzen stehen bereits beschlossene Maßnahmen sowie die in dieser Vorlage neu beantragten Angebotsveränderungen gegenüber.
Die
nachfolgende Tabelle
zeigt die weitere Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades
nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie der vorgelegten Maßnahmen auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
(vgl. auch
Anlage 4
).
Situation für
0 bis unter 3-Jährige
Anzahl Kinder
(31.12.2021)
Plätze
(1.3.2022 und Beschlüsse)
Statistischer
Versorgungsgrad
0 bis unter
3 Jahre
Fehlplätze
0 bis unter 3 Jahre
davon
Fehlplätze
1 bis unter 3 Jahre
IST 2022
17.480
8.943
51,2 %
1.370
1.096
bereits
beschlossene
Plätze
plus
1.170 Plätze
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(GRDrs 594/2022)
minus
157 Plätze *
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad
auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
17.480
9.956
57,0 %
357
--
* vgl. Seite 12 ff sowie Anlage 3: In der Summe aller Anträge des städtischen Trägers sowie der freien Träger kommt es zu einem Platzabbau von 157 Plätzen für unter 3-Jährige (Ursachen: Schließungen von Einrichtungen freier Träger (siehe Anlage 6, Liste 1.3 a) und 1.3 b); bedarfsgerechte Umwandlung von Plätzen für unter 3-Jährige in Plätze für 3- bis 6-Jährige; räumliche Gründe/Vorgaben KVJS.
Bis zu einem durchschnittlichen Versorgungsrichtwert von 59 % der unter 3-Jährigen insgesamt fehlen nach Umsetzung der beschlossenen Plätze auf der Basis der aktuellen Kinderzahlen planerisch noch ca. 357 Plätze, für 1- bis unter 3-Jährige wären ausreichend Plätze vorhanden.
Die
nachfolgende Tabelle
zeigt die
potentielle Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades nach stufenweiser Umsetzung der bereits beschlossenen und beantragten Plätze auf Grundlage der prognostizierten Kinderzahlen
(vgl. auch
Anlage 4
).
* vgl. Seite 12 ff sowie Anlage 3: In der Summe aller Anträge des städtischen Trägers sowie der freien Träger kommt es zu einem Platzabbau von 157 Plätzen für unter 3-Jährige (Ursachen: Schließungen von Einrichtungen freier Träger (siehe Anlage 6, Liste 1.3 a) und 1.3 b); bedarfsgerechte Umwandlung von Plätzen für unter 3-Jährige in Plätze für 3- bis 6-Jährige; räumliche Gründe/Vorgaben KVJS.
** Annahme: durchschnittlicher jährlicher Platzzuwachs in Höhe von ca. 176 Plätzen
*** Quelle: Haußmann, Michael; Mäding, Attina; Schmitz-Veltin, Ansgar (2019): Einwohnerprognose 2018 bis 2030. Annahmen und Ergebnisse für Stuttgart. In: Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 1/2019, S. 4-17.
Laut der bisher vorliegenden Einwohnerprognose des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Stuttgart
Haußmann, Michael; Mäding, Attina; Schmitz-Veltin, Ansgar (2019): Einwohnerprognose 2018 bis 2030. Annahmen und Ergebnisse für Stuttgart. In: Statistik und Informationsmanagement, Monatsheft 1/2019, S. 4-17.
steigt die Kinderzahl bis zum Jahr 2025 auf rund 19.300 Kinder unter 3 Jahren. Obwohl unklar ist, ob diese Prognose aufgrund der aktuellen Entwicklungen (Corona-Pandemie; Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Zuwanderung von Geflüchteten sowie auf die wirtschaftliche Lage) so eintreffen wird, wird im Rahmen dieses Berichtes nochmals auf diese Prognosezahlen zurückgegriffen.
Der durchschnittliche Platzzuwachs pro Jahr beträgt seit dem Jahr 2019 bis 2022 ca. 176 Kleinkindplätze.
Mit diesen Annahmen würde sich der statistische Versorgungsgrad nach drei Jahren im Jahr 2025 bei etwa 49,1 % bewegen und bis zu einer 59 %-Versorgung noch ca. 1.916 Plätze fehlen.
Von den bereits beschlossenen und beantragten Plätzen in Höhe von 1.013 Plätzen wären im Jahr 2025 ca. 485 Plätze noch nicht umgesetzt. Nach Umsetzung auch dieser Plätze würden dann unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose noch ca. 1.431 Plätze fehlen.
Versorgungssituation bei 3- bis unter 6-Jährigen:
Der statistische
Gesamt-Versorgungsgrad
für 3- bis 6-Jährige
liegt zum Stand 01.03.2022 bei rund 98,9 %
. Bei der
Ganztagesbetreuung
liegt der Versorgungsgrad
bei 70,1 %
.
Ebenso wie in den drei Vorjahren liegt daher die Gesamtversorgung der 3- bis 6-Jährigen unter 100 % und damit statistisch betrachtet zu niedrig.
Den noch fehlenden Plätzen bis zur statistischen 100 %-Versorgung stehen bereits beschlossene Maßnahmen sowie die in dieser Vorlage neu beantragten Angebotsveränderungen gegenüber.
Die
nachfolgende Tabelle
zeigt die weitere Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades bei den 3- bis 6-Jährigen
nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze sowie der vorgelegten Maßnahmen auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
(vgl. auch
Anlage 4
).
Tabelle: Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades nach Umsetzung der bereits beschlossenen Plätze auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
(vgl. auch
Anlage 1
).
Situation für
3 bis 6-Jährige
Anzahl Kinder
(31.12.2021)
Plätze
(1.3.2022 und Beschlüsse)
GT- Plätze
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
insgesamt
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
GT
IST
19.251
19.034
13.504
98,9 %
70,1 %
beschlossene Plätze
plus
1.352 Plätze
plus
1.844
GT-Plätze
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(
GRDrs 594/2022)
plus
91 Plätze
plus
73
GT-Plätze
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad
auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen
19.251
20.477
15.421
106,4 %
80,1 %
Der aktuelle
statistische Gesamtversorgungsgrad bei den 3- bis 6-Jährigen
könnte sich durch die bisher beschlossenen Maßnahmen (1.352 Plätze insgesamt; 1.844 GT-Plätze) sowie der beantragten Angebotsveränderungen (91 Plätze insgesamt; 73 GT-Plätze) – auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen -
auf etwa 106,4 % erhöhen
. Der statistische
GT-Versorgungsgrad für 3- bis 6-Jährige
könnte sich durch die beschlossenen Maßnahmen
auf rund 80 % verbessern
.
Auch bei den 3- bis 6-Jährigen ist jedoch nach der bisher vorliegenden Einwohnerprognose des Statistischen Amtes der Landeshauptstadt Stuttgart mit steigenden Kinderzahlen zu rechnen. Im Rahmen dieses Berichtes wird nochmals auf diese Prognosezahlen zurückgegriffen.
Die
nachfolgende Tabelle
zeigt die
potentielle Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades nach stufenweiser Umsetzung der bereits beschlossenen und beantragten Plätze auf Grundlage der prognostizierten Kinderzahlen
(vgl. auch
Anlage 4
).
Der durchschnittliche Platzzuwachs pro Jahr beträgt seit dem Jahr 2019 bis 2022 ca. 167 Plätze insgesamt und ca. 357 GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige.
Tabelle: Entwicklung bei schrittweiser Umsetzung
Entwicklung bei schrittweiser Umsetzung
bereits beschlossener Plätze
*
unter Berücksichtigung der Prognose der Kinderzahlen **
Situation für
3 bis 6-Jährige
Anzahl Kinder
(31.12.2021)
Plätze
(1.3.2022 und Beschlüsse)
GT- Plätze
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
insgesamt
Statistischer Versorgungs-grad
3 bis 6 Jahre
GT
IST
19.251
19.034
13.504
98,9 %
70,1 %
beschlossene Plätze
plus
1.352 Plätze
plus
1.844
GT-Plätze
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(
GRDrs 594/2022)
plus
91 Plätze
plus
73
GT-Plätze
davon bis 2025 umgesetzte
Plätze *
501
1.071
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad mit
Prognose der Kinderzahlen 2025 *
20.657
19.535
14.575
94,6 %
70,6 %
plus restliche beschlossene Plätze
942
846
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad mit
Prognose der Kinderzahlen 2025 *und aller umgesetzter Plätze
20.657
20.477
15.421
99,1 %
74,7 %
Fehlbedarf an Plätzen bis zu 100 %-Versorgung unter Berücksichtigung der Prognose der Kinderzahlen und Umsetzung aller beschlossener Plätze
180
* Annahme: durchschnittlicher jährlicher Platzzuwachs in Höhe von ca. 167 Plätzen insgesamt und ca. 357 GT-Plätzen
** Einwohnerprognose Statistisches Amt für 3- bis 6-Jährige (3,51 Jahrgänge zu 100 %)
Berücksichtigt man die prognostizierte Zahl der Kinder, zeigt sich, dass die
Zahl der 3- bis 6-jährigen Kinder (3,51 Jahrgänge zu 100 %)
im Jahr 2025 bei ca. 20.657 liegen wird
. Mit den oben beschriebenen Annahmen eines durchschnittlichen jährlichen Platzzuwachses von ca. 167 Plätzen insgesamt und ca. 357 GT-Plätzen würde sich der
statistische Gesamt-Versorgungsgrad im Jahr 2025 bei etwa 94,6 % bewegen und der GT-Versorgungsgrad bei ca. 70,6 %.
Nach Umsetzung aller beschlossener Plätze könnte sich der statistische Gesamt-Versorgungsgrad auf etwa 99,1 % steigern und der GT-Versorgungsgrad auf ca. 74,7 %. Bis zu einer 100 %-Versorgung würden dann noch rund 180 Plätze fehlen.
Je nachdem, wie sich die Kinderzahlen, die laut derzeitiger Prognose auch noch über das Jahr 2025 hinaus ansteigen werden, tatsächlich entwickeln und ob alle Plätze wie geplant umsetzbar sind,
wird es auch weiterhin erforderlich sein, zusätzliche Plätze für 3- bis 6-Jährige zu planen
.
Versorgungssituation bei 6- bis unter 12-Jährigen:
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des statistischen Versorgungsgrades (vgl. auch Anlage 4) unter Berücksichtigung
- der bereits beschlossenen Plätze sowie
- der in dieser Vorlage vorgelegten Anträge und
- auf Grundlage der aktuellen der Kinderzahlen 6 bis unter 12 Jahre.
Situation für
6- bis unter 12-Jährige
Anzahl
Kinder
(31.12.2021)
Plätze
(1.3.2022 und
weitere Maßnahmen)
Statistischer
Versorgungsgrad Hortbetreuung
IST
27.426
2.284
8,3 %
beschlossene Maßnahmen
176 Plätze *
Maßnahmen in der aktuellen
Vorlage
(
GRDrs 594/2022)
minus
38 Plätze
Kalkulation statistischer Versorgungsgrad auf Grundlage der aktuellen Kinderzahlen **
27.426
2.422
8,8 %
Plus
weitere Plätze Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2021/2022
Verlässliche Grundschule
(nur Gruppen nach 14.00 Uhr/ flexible Nachmittagsbetreuung)
Schülerhäuser
Ganztagesschulen
1.860 Plätze ***
1.990 Plätze ***
8.316 Plätze ***
* Anmerkung: Bei den zusätzlichen Plätzen handelt es sich um Hortplätze an Privatschulen.
** Anmerkung: Plätze bezogen auf die Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre (5 Jahrg. + 49% der 6 b. 7-Jährigen)
*** Quelle: Schulverwaltungsamt (Januar 2022)
Durch die Umwandlung von Hortplätzen in GT-Plätze für 3- bis 6-Jährige bzw. in Kleinkindplätze ist der Versorgungsgrad bei den Hortplätzen in Kindertageseinrichtungen weiter zurückgegangen und liegt Stand 1.3.2022 bei 8,3 % (siehe Anlage 4).
Sofern noch Hortplätze geschaffen werden, sind dies Hortplätze an Privatschulen.
Hinweis auf Jahresbericht zur Kindertagesbetreuung 2022
Eine
ausführliche Beschreibung der Versorgungsentwicklung
mit den aktuellen Daten zum Stand 1.3.2022 für die verschiedenen Altersgruppen sowohl für die Gesamtstadt als auch für die Bezirke erfolgt im Rahmen des
Jahresberichtes zur Kindertagesbetreuung
, der dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2023 vorgelegt wird.
Zu Beschlussantrag 4:
Stellenbedarf städtischer Träger
Für die in dieser Vorlage aufgezeigten neuen Angebotsumstellungen des städtischen Trägers werden 14,1157 Stellen benötigt (Anlage 7; Liste 1a bis 1d). Das Jugendamt wird ermächtigt, Mitarbeiter/-innen auf 14,1157 Stellen (6,3402 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 5,3252 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 2,200 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,1795 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 0,0708 Stellen in EG 2Ü) ohne Blockierung von Planstellen mit Wirkung ab sofort bzw. je nach Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023 zu beschäftigen. Gleichzeitig können durch Gruppenumstellungen 27,0855 Stellen gestrichen werden. Davon 0,8872 Stellen in Entgeltgruppe S 9, 5,6038 Stellen in Entgeltgruppe S 8b, 13,0939 Stellen in Entgeltgruppe S 8a, 4,4864 Stellen in Entgeltgruppe S 3, 0,6533 Stellen in Entgeltgruppe EG 3 und 2,3609 Stellen in Entgeltgruppe EG 2Ü.
Über die erforderlichen Stellenschaffungen bzw. Stellenstreichungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 entschieden.
Durch die Schaffungen und Streichungen in Summe betrachtet ergeben sich Stellenstreichungen in Höhe von 12,9698 Stellen.
C) Finanzielle Auswirkungen (vgl. Anlage 2)
Aufgrund der Aktualisierung des Planungsstands zeigt sich, dass sich die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen teilweise zeitlich verzögert. Die finanziellen Auswirkungen diesbezüglich sind in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet.
Dadurch, dass einige der im HH 2012/13, HH 2014/15, HH 2016/17, HH 2018/19, HH 2020/21 sowie in den zugehörigen Sachstandsberichten beschlossenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden können (siehe Anlage 5), werden Mittel frei. Diese freien Mittel (Investitionsmittel sowie Betriebsmittel; siehe in den Tabellen grün markiert) können für einzelne Verteuerungen bereits beschlossener Maßnahmen verwendet werden. Diese Kosten sind ebenfalls in der Finanzübersicht in Anlage 2 eingearbeitet.
Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung für Mehrkosten bei städtischen Kita-Baumaßnahmen erfolgt jedoch nicht über diesen Sachstandsbericht. Die Mehrkosten werden nachrichtlich im folgenden Textteil benannt und zu gegebenem Zeitpunkt dem Gemeinderat maßnahmenscharf im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegt.
Darüber hinaus können die zur Verfügung stehenden freien Mittel (siehe grün markiert) auch zur Finanzierung der von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (vgl. Anlagen 6 und 7) eingesetzt werden.
Im Einzelnen stellt sich die aktuelle Situation wie folgt dar:
Tab. 1: HH 2012/13; GRDrs 672/2012; GRDrs 177/2013
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2022
dauerhaft
Zum HH 2012/2013
beschlossen
(fortgeschriebener HH-Ansatz)
94.309.570
7.269.000
52.512.428
52.512.428
Aktueller Planungsstand HH 2012/13 sowie der Beschlüsse GRDrs 672/2012 und
GRDrs 177/2013
92.179.646
5.271.000
52.512.428
52.512.428
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+2.129.924
0 *
0
0
* Anmerkung: Die nicht verbrauchten Mittel aus der Infrastrukturpauschale wurden bei der Planfortschreibung der Pauschale berücksichtigt und stehen daher zur Deckung anfallender Kosten nicht zur Verfügung.
Tab. 2: HH 2014/15; GRDrs 640/2014; GRDrs 233/2015
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2022
dauerhaft
Zum HH 2014/2015
beschlossen
(HH-Ansatz inkl. Budget)
86.905.460
0
27.356.550
27.356.550
Aktueller Planungsstand
HH 2014/15 sowie der
Beschlüsse GRDrs 640/2014 und GRDrs 233/2015
84.319.621*
0
27.356.550
27.356.550
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
+2.585.839*
0
0
0
* Nicht enthalten: Bei den städtischen Kita-Baumaßnahmen wird es nach aktuellem Planungsstand zu Mehrkosten in Höhe von 544.000 EUR kommen. Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt maßnahmenscharf im Rahmen der regulären Beschlussfassungen.
Tab. 3: HH 2016/17; GRDrs 658/2016
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2022
dauerhaft
Zum HH 2016/2017
beschlossen
(HH-Ansatz)
42.274.899
0
13.445.226
13.445.226
Aktueller Planungsstand
HH 2016/17 sowie der
Beschlüsse GRDrs 658/2016
44.127.318*
0
12.936.226
12.936.226
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-1.852.419*
0
+509.000
+509.000
* Nicht enthalten: Bei den städtischen Kita-Baumaßnahmen wird es nach aktuellem Planungsstand zu Mehrkosten in Höhe von 289.000 EUR kommen. Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt maßnahmenscharf im Rahmen der regulären Beschlussfassungen.
Tab. 4: HH 2018/19; GRDrs 688/2018
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
Kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2022
dauerhaft
Zum HH 2018/2019
beschlossen
(HH-Ansatz)
40.416.158
3.820.000
13.082.764
15.988.599
Aktueller Planungsstand
HH 2018/19 sowie der
Beschlüsse GRDrs 688/2018
42.465.854*
5.455.000**
13.082.764
16.972.661
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-2.049.696*
-1.635.000
0
-984.062
* Nicht enthalten: Bei den städtischen Kita-Baumaßnahmen wird es nach aktuellem Planungsstand zu Mehrkosten in Höhe von 4.552.000 EUR kommen. Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt maßnahmenscharf im Rahmen der regulären Beschlussfassungen.
** Anmerkung: Mittelbedarf Infrastrukturpauschale inklusive Nachfinanzierung für das Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert wurde im folgenden Haushalt 2020/2021 beschlossen. Nach aktuellem Planungsstand kommt es zu weiteren, hier nur nachrichtlich benannten Mehrkosten in Höhe von 135.000 EUR. Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt maßnahmenscharf im Rahmen der regulären Beschlussfassungen.
Tab. 5: HH 2020/21; GRDrs 707/2020
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
Kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2022
dauerhaft
Zum HH 2020/2021
beschlossen
(HH-Ansatz)
39.673.000
1.635.000
14.978.826
16.645.265
Aktueller Planungsstand
HH 2020/21
42.343.224*
0
14.978.826
16.645.265
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-2.670.224*
+1.635.000
0
0
* Nicht enthalten: Bei den städtischen Kita-Baumaßnahmen wird es nach aktuellem Planungsstand zu Mehrkosten in Höhe von 440.000 EUR kommen. Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt maßnahmenscharf im Rahmen der regulären Beschlussfassungen
Tab. 6: HH 2022/23
Investitions-kosten
Infrastruktur-pauschale
Investitions-kosten
Betriebs-
Kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
gesamt
2022
dauerhaft
Zum HH 2022/2023
beschlossen
(HH-Ansatz)
72.058.500
0
6.030.807
26.645.690
Aktueller Planungsstand
HH 2022/23
72.321.500*
0
5.760.707
26.377.990
Differenz zwischen HH-Ansätzen und IST
Freie Mittel (+);
Finanzierungsbedarf (-)
-263.000*
0
+270.100
+267.700
* Nicht enthalten: Bei den städtischen Kita-Baumaßnahmen wird es nach aktuellem Planungsstand zu Mehrkosten in Höhe von 200.500 EUR kommen. Die Deckung bzw. Mittelbereitstellung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt maßnahmenscharf im Rahmen der regulären Beschlussfassungen.
Tab. 7: Finanzierungsbedarf für die neuen Maßnahmen / Finanzierungsvorschläge
(vgl. Anlage 2; H. Neue Maßnahmen)
Investitions-kosten
Betriebs-
kosten
Betriebs-
kosten
gesamt
2022
dauerhaft
Maßnahmen in
aktueller Vorlage GRDrs 594/2022
1.286.000
-251.317
-1.134.326
Finanzierungsvorschläge
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 12/13
2.129.924
freie Betriebsmittel aus HH 12/13
0
0
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 14/15
2.585.839
freie Betriebsmittel aus HH 14/15
0
0
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 16/17
-1.852.419
freie Betriebsmittel aus HH 16/17
509.000
509.000
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 18/19
-2.049.696
freie Betriebsmittel aus HH 18/19
0
-984.062
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 20/21
-2.670.224
freie Betriebsmittel aus HH 20/21
0
0
freie Investitionsmittel insgesamt aus HH 22/23
-263.000
freie Betriebsmittel aus HH 22/23
270.100
267.700
Summe zur Verfügung
stehende Restmittel
für Finanzierung
-2.119.575
+779.100
-207.362
Überplanmäßige Mittelbereitstellung aus GRDrs 707/2020
+3.943.408
Differenz:
Bedarf neue Maßnahmen bzw. Restmittel:
freie Mittel (+) /
Finanzierungsbedarf (-)
+537.833
+1.030.417
+926.964
Durch die vorgeschlagenen neuen Maßnahmen (Angebotsveränderungen; Kitas neuer freier Träger, Schließungen u. a.) reduzieren sich die
laufenden Aufwendungen um 1.134.326 EUR jährlich
. Die geänderten Betriebskostenbedarfe werden bei der Planaufstellung für die Haushaltsjahre 2023/2024 entsprechend berücksichtigt.
Von den seit dem Doppelhaushalt 2012/2013 bis einschließlich Haushalt 2022/2023 bereitgestellten
investiven Mitteln
zum Kita-Ausbau entsteht nach derzeitigem Stand aufgrund von Verteuerungen von Projekten ein
Finanzierungsbedarf von 2.119.575 EUR.
Die in der aktuellen Vorlage vorgeschlagenen neuen Maßnahmen verursachen investive Kosten in Höhe von
1.286.000 EUR.
Durch die Verteuerungen bereits beschlossener Vorhaben sowie durch die vorgelegten neuen Maßnahmen entsteht daher
insgesamt ein Finanzierungsbedarf von 3.405.575 EUR, der aus bereitstehenden investiven Mitteln gedeckt werden kann
(siehe Tabelle 7).
Die Maßnahmen werden aus den im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.519365, Sonstige Investitionen Kitas, AuszGr 7873, Bau (Pauschale) bzw. im Teilergebnishaushalt 510, Jugendamt, Amtsbereich 5103651, Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen, KGr. 42510, Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, veranschlagten Pauschalen finanziert.
Durch die im HH 2012/13 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 980.000 EUR zu rechnen. Für die in der GRDrs 672/2012 beschlossenen Maßnahmen ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 409.000 EUR sowie für die in der GRDrs 177/2013 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 4.600 EUR zu rechnen.
Durch die im HH 2014/15 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 392.000 EUR zu rechnen. Für die in der GRDrs 640/2014 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 5.100 EUR sowie für die in der GRDrs 233/2015 beschlossenen Maßnahmen mit Einnahmen in Höhe von ca. 18.000 EUR zu rechnen.
Durch die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 322.000 EUR zu rechnen sowie für die in der GRDrs 658/2016 beschlossenen Maßnahmen in Höhe von ca. 161.000 EUR zu rechnen.
Durch die im HH 2018/19 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 518.000 EUR zu rechnen.
Für die in der GRDrs 688/2018 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 25.000 EUR zu rechnen.
Durch die im HH 2020/21 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 122.000 EUR zu rechnen.
Für die in der GRDrs 707/2020 beschlossenen Maßnahmen ist mit Mindereinnahmen in Höhe von ca. 409.000 EUR zu rechnen.
Durch die im HH 2022/23 beschlossenen Maßnahmen, die nach aktuellem Sachstand umgesetzt werden, ist mit Einnahmen in Höhe von rund 1.442.000 EUR zu rechnen.
Für die vorgelegten neuen Maßnahmen ergeben sich in der Gesamtsumme Mindereinnahmen von rund 153.000 EUR.
Die Erträge aus Gebühren müssen bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts für 2024/25 berücksichtigt werden.
Für die im HH 2012/13 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1,35 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 215.000 EUR bzw. 52.000 EUR für die Maßnahmen der GRDrs 672/2012 und der GRDrs 177/2013.
Für die im HH 2014/15 beschlossenen Kleinkindplätze des städtischen Trägers sind ca. 1,91 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich; sowie ca. 50.000 EUR bzw. 200.000 EUR für die Maßnahmen der GRDrs 640/2014 und der GRDrs 233/2015.
Für die im HH 2016/17 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers wurden nach dem Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 rund 10,4 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes beantragt.
Für die in der GRDrs 658/2016 beschlossenen Maßnahmen sind ca. 118.000 EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes möglich.
Für die im HH 2018/19 beschlossenen Maßnahmen des städtischen Trägers wurden nach dem Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020 rund 3,6 Mio. EUR Investitionskostenzuschüsse des Bundes beantragt.
Ein weiteres Förderprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021 ist geplant, jedoch noch nicht beschlossen. Daher können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden.
Ob die Bundesmittel tatsächlich in der angegebenen Höhe eingehen, hängt u.a. grundsätzlich von der noch zur Verfügung stehenden Gesamtsumme der Bundesmittel ab.
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