Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 527/2019
Stuttgart,
08/14/2019



Öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet Stuttgart
hier: Neues städtisches Toilettenkonzept




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
24.09.2019
16.10.2019



Beschlußantrag:

1. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (AWS) wird ermächtigt, eine europaweite Ausschreibung für den Ersatz von 26 Stück im Stadtgebiet vorhandene Automatikanlagen, deren Vertragsverhältnis am 31.12.2020 planmäßig ausläuft, durchzuführen. Eine weitere Automatikanlage (diese ist veraltet und von der Deutschen Bahn AG auf den AWS vor Jahren übertragen worden) wird in diese Ausschreibung integriert. Das Toilettenmodell, das aufgrund der Ausschreibung zum Zuge kommt, ist die Basis für alle weiteren Toilettenanlagen, die in Stuttgart in naher und weiterer Zukunft errichtet werden sollen.
Die Anlagen sollen einfach und funktional gestaltet sein und ein ansprechendes Äußeres mit Bezug zur Stadt Stuttgart haben. Daher ist nicht nur der Preis als Wertungskriterium anzusehen. Dennoch müssen die Wertungskriterien transparent und nachvollziehbar sein. Eine Bemusterung für die entscheidenden Gremien vor Vergabe ist vorgesehen.

2. Für das künftige Toilettenmodell werden folgende Ausschreibungsinhalte festgelegt:
3. Zusätzlich zur Wartung und Reinigung durch den Hersteller wird der AWS beauftragt, zeitlich versetzt eine tägliche Kontrolle mit situativer Reinigung der Anlagen vorzunehmen.

4. Grundsätzlich sollen die neuen Toilettenanlagen lediglich die alten Anlagen ablösen. Die baurechtlichen Genehmigungen allerdings müssen neu beantragt werden.
5. Eventuell an den Anlagen vorhandene Werbeflächen sollen ausschließlich für Eigenwerbung genutzt werden.

6. Zur Erstellung eines für die europaweite Ausschreibung erforderlichen umfangreichen Leistungsverzeichnisses soll ein Unternehmen eingeschaltet werden, da der Sachverhalt komplex und rechtlich einwandfrei ausformuliert sein muss.

7. Da ein kompletter Wechsel der Anlagen zum 31.12.2020/01.01.2021 nicht umsetzbar ist, muss mit dem derzeitigen Anbieter Fa. Wall eine Übergangsvereinbarung geschlossen werden (Zeitraum mindestens ein Jahr, ggf. auch länger). Ansonsten stehen insbesondere in der Innenstadt deutlich weniger Toilettenanlagen ab 01.01.2021 zur Verfügung. Der AWS wird ermächtigt, eine solche Übergangsvereinbarung mit der Fa. Wall abzuschließen.

8. Das Entgelt für die Benutzung der Toilettenanlagen wird ab 2021 sukzessive mit der Aufstellung der Neuanlagen von 0,50 auf 0,70 € erhöht. Das Entgelt der im rollierenden System betreuten Anlagen (Klettpassage, Charlottenplatz und Eichstraße) wird ab 2020 von 0,30 auf 0,50 € angepasst. Dafür erfolgt die Betreuung statt im Einschicht- im Zweischichtbetrieb.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Historie:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 30.03.1993 (GRDrs 144/1993) der Verpachtung über die Aufstellung und den Betrieb verschiedener Werbeträger und WC-Anlagen (Bogenanschlag) im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart an die Firma KWS Außenwerbung Stuttgart GmbH (später JCDecaux GmbH, heute Fa. Wall) zugestimmt. Die Laufzeit des Vertrages mit JCDecaux GmbH endete am 31.12.2009.

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 11.03.2008 (GRDrs 139/2008) wurde ein Fach-/Unterausschuss „Ausschreibung und Verpachtung verschiedener Werbeträger im öffentlichen Straßenraum“ gebildet, in dem unter anderem diskutiert wurde, die WC-Anlagen von den Werbeträgern zu entkoppeln. Eine Beschlussfassung über die Trennung und gesonderte Vergabe von Werbung und WC-Anlagen erfolgte mit GRDrs 627/2008, Neufassung vom 05.11.2008.
Der Fach-/Unterausschuss „Ausschreibung und Verpachtung verschiedener Werbeträger im öffentlichen Straßenraum“ wurde in gleicher Zusammensetzung als Unterausschuss „Öffentliche Toilettenanlagen“ fortgeführt. Ergebnis der Beratungen aus dem Unterausschuss war, die 13 zur Disposition stehenden Automatik-WC-Anlagen von JCDecaux GmbH zu erwerben.

Aus wirtschaftlichen und stadtgestalterischen Gründen und im Interesse der Nutzer (Barrierefreiheit) musste es aber das Ziel sein, eine europaweite Ausschreibung aller Automatik-WC-Anlagen durchzuführen, um darüber ein einheitliches barrierefreies Modell im ganzen Stadtgebiet zu erhalten und bessere wirtschaftliche Konditionen zu erzielen. Dieses Ziel wäre bei einem Erwerb der 13 Toiletten aus dem Basisvertrag nicht zu erreichen gewesen.

Daher wurde mit JCDecaux GmbH verhandelt, um das Mietverhältnis für die 13 Toilettenanlagen aus dem Basisvertrag zu verlängern und diesen und die 3 Zusatzverträge in einem Neuvertrag mit einheitlicher Laufzeit zusammenzufassen.

Die Fa. JCDecaux GmbH hatte daraufhin einen Neuvertrag über 26 Automatik-WC-Anlagen mit einer Laufzeit von 11 Jahren zu einem reduzierten Mietpreis von damals 400.000 €/Jahr netto angeboten unter der Voraussetzung der Vermarktung der Werbeflächen, die zu diesem Zeitpunkt Gegenstand der einzelnen Verträge waren. Der Mietpreis wurde jährlich auf Basis des Verbraucherpreisindexes wie vorher auch schon angepasst und liegt derzeit bei 508.340,16 netto bzw. 604.924,80 € brutto in 2019. Im Mietpreis enthalten sind der hochwertige Service sowie alle Wartungs- und Reparaturaufwendungen. Im Anschluss an die Vertragslaufzeit könnte die Stadt Stuttgart auf Basis eines gutachterlich durch einen vereidigten Sachverständigen der Handelskammer Stuttgart zu ermittelnden Restwertes die Toiletten übernehmen.

Die Verwaltung hat damals vorgeschlagen, das Mietangebot der Fa. JCDecaux GmbH als wirtschaftlichere Lösung anzunehmen, zumal es 2020 die europaweite Ausschreibung für ein neues einheitliches Toilettenmodell, das barrierefrei ist, ermöglicht.

Gegenwart:
Die Modalitäten für eine europaweite Ausschreibung wurden erarbeitet und im Unterausschuss Abfallwirtschaft diskutiert. Zur Erstellung eines dafür erforderlichen umfangreichen Leistungsverzeichnisses soll ein Unternehmen eingeschaltet werden, da der Sachverhalt komplex und rechtlich einwandfrei ausformuliert sein muss.


Finanzielle Auswirkungen

Entsprechend einer Preisanfrage aus dem Jahr 2018/19 variieren die jährlichen Kosten für Leasing von Automatikanlagen mit Wartungsvertrag sehr stark. Auch sind die Standardvertragslaufzeiten sowie die Leistungen im Rahmen des Wartungsvertrags von Hersteller zu Hersteller sehr unterschiedlich (Laufzeiten von 5 bis 15 Jahre und 1 – 7-maliger Wartung/Reinigung pro Woche durch den Hersteller). Daher liegen die Leasingpreise für die Automatikanlagen mit Wartungsvertrag zwischen 15.200 € und 43.700 €/Anlage und Jahr. Ergänzend fallen für die Gründung aller neuen Anlagen Kosten von Minimum 300.000 € an. Die Kosten basieren auf der Übernahme der vorhandenen Leitungen von den Altanlagen (Strom, Wasser und Abwasser). Falls Toilettenanlagen an gänzlich neuen Standorten installiert werden, ist die Gründung pro Anlage mit 25.000 € zu kalkulieren.

Die tatsächlichen Kosten definieren sich über die Anzahl, Ausstattung, Gründung, die Anforderungen an den Wartungsvertrag und die Vertragslaufzeit und können erst abschließend über eine europaweite Ausschreibung ermittelt werden.

Durch Anmietung der Anlagen entfällt der einmalige Kaufpreis. Der Invest würde nach den Preisabfragen für 27 Anlagen (ohne Gründung) zwischen 1,09 und 2,87 Mio. € netto liegen.

Angemietete Anlagen werden sicherlich vom Hersteller technisch immer auf dem neuesten Stand gehalten, da dadurch mit diesen Anlagen profitabel gearbeitet werden kann. An den bestehenden Anlagen der Fa. Wall ist dies gut zu sehen, die zum Teil bereits seit 1993 in Betrieb sind und einwandfrei funktionieren.

Die Kosten für die zusätzliche tägliche Kontrolle/Reinigung der Anlagen durch den AWS, die zeitlich versetzt die Wartung/Reinigung durch den Hersteller ergänzen soll, liegt bei ca. 422.000 €/Jahr für 27 Anlagen, entspricht 15.630 €/Anlage und Jahr



Beteiligte Stellen

Referat WFB, Referat SOS, Referat SWU

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Technisches Referat Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart







Dirk Thürnau Gerhard Knobloch
Bürgermeister stv. Geschäftsführer


Anlagen

Anlage 2 Standortliste der derzeitigen Automatikanlagen
Anlage 3 Grundvoraussetzungen aus DIN 18040-1


Ausführliche Begründung

1. Öffentliche Toiletten, Pflichtaufgabe oder Freiwilligkeitsleistung der Stadt

Eine gesetzliche Vorgabe für Kommunen zur Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen gibt es nicht. Dennoch sollte eine Großstadt wie Stuttgart mit über 620.000 Einwohnern sowie zusätzlich 4 Mio. Übernachtungen pro Jahr als Grunddienstleistung bzw. Daseinsvorsorge öffentliche Toilettenanlagen in ausreichender Zahl und in gutem Zustand anbieten.

Deshalb sollten z.B. entsprechende öffentliche Toilettenanlagen vorhanden sein

Auch vor dem Hintergrund des wachsenden demographischen Wandels sind öffentliche Toiletten in ausreichender Anzahl zunehmend von Bedeutung.

Diese Grunddienstleistung deckt die Stadtverwaltung derzeit mit 71 öffentliche Toilettenanlagen ab. Davon sind 26 Anlagen Automatikanlagen der Fa. Wall GmbH, ehemals JCDecaux, eine Anlage ist eine Automatikanlage der Fa. Hering Bau, die die Dt. Bahn AG erworben und dem AWS übergeben hat und 44 Anlagen sind konventionelle Toilettenanlagen ohne automatische Reinigungstechnik.

Die Automatikanlagen werden automatisch gereinigt (WC-Topf, teilweise auch der Boden). Fünfmal wöchentlich erfolgt eine Wartung/Reinigung durch den Hersteller. Konventionelle Anlagen reinigt der AWS mit eigenem Personal, ebenso führt er die Unterhaltung und Wartung dieser Anlagen durch.


2. Vertragsverhältnis mit der Fa. Wall GmbH

Das Vertragsverhältnis mit der Fa. Wall GmbH, ehemals JCDecaux, über 26 Toilettenanlagen, finanziert über Mietzahlungen und Werbung an den Toilettenanlagen zu einem reduzierten Mietpreis von derzeit 604.925 €/Jahr brutto läuft zum 31.12.2020 aus. Im Anschluss an die Vertragslaufzeit könnte die Stadt Stuttgart auf Basis eines gutachterlich durch einen vereidigten Sachverständigen der Handelskammer zu ermittelnden Restwert die Toiletten übernehmen. Diese Option soll nicht genutzt werden.

Stattdessen sollen für alle Standorte über eine europaweite Ausschreibung einheitlich gestaltete, barrierefreie Anlagen auf neuestem optischen und technischen Standard zu für die Landeshauptstadt günstigen Konditionen beschafft werden. Die Ausschreibungsinhalte zu den Toilettenanlagen sind in Beschlussantrag 2 definiert. Das Toilettenmodell, das aufgrund der Ausschreibung zum Zuge kommt, ist die Basis für alle weiteren Toilettenanlagen, die in Stuttgart in naher und weiterer Zukunft errichtet werden sollen.


Unabhängig davon hat die Wall GmbH angeboten, das bisherige Vertragsverhältnis zu gleichen Konditionen um 3 weitere Jahre bis Ende 2023 zu verlängern.
Eine Verlängerung über 3 Jahre ist nicht beabsichtigt. Da aber die bisherigen Automatikanlagen nicht alle gleichzeitig abgebaut und die Neuanlagen aufgebaut werden können – neue Fundamente müssen geschaffen werden, nachdem die Baugenehmigungen erteilt sind – müssen zwangsläufig Überganglösungen erreicht werden, um nicht, insbesondere in der Innenstadt, für gewisse Zeiträume ohne Toilettenanlagen auskommen zu müssen.


3. Ergebnisse der Diskussionen im Unterausschuss Abfallwirtschaft

Das Auslaufen der Verträge mit der Fa. Wall GmbH hat zur Folge, dass zum 31.12.2020 26 Toilettenanlagen vakant sind, davon 12 in der Innenstadt.

3.1 Vorgaben für die Ausschreibung in Bezug auf die Gestaltung des neuen Toilettenmodells
Die Landesbauordnung fordert, dass öffentliche Toilettenanlagen grundsätzlich barrierefrei herzustellen sind. Diese Forderung gilt unabhängig von der Größe für alle öffentlich zugänglichen Toiletten, die neu errichtet werden.

Demnach dürfen für das neue Toilettenmodell nur Anlagen zum Einsatz kommen, die der DIN 18040-1 entsprechen. Die entsprechenden Grundvoraussetzungen in der DIN sind als Anlage 3 beigefügt.

Das Toilettenmodell, das aufgrund einer europaweiten Ausschreibung zum Zuge kommt, ist Basis für alle weiteren Toilettenanlagen, die in Stuttgart in naher und weiterer Zukunft errichtet werden sollen. Die Anlagen sollen einfach und funktional gestaltet sein und ein ansprechendes Äußeres mit hohem Wiedererkennungswert haben. Daher wird nicht nur der Preis ein Wertungskriterium im Auswahlverfahren sein. Dennoch müssen die Wertungskriterien transparent und nachvollziehbar sein. Eine Bemusterung ist vorgesehen.

Weitere Vorgaben sollen sein:
3.2 Standorte für neues Toilettenmodell
Grundsätzlich sollen die neuen Toiletten an den 26 Standorten der bisherigen Automatikanlagen der Fa. Wall GmbH aufgestellt werden (Auflistung siehe Anlage 2). Zusätzlich ist ein weiterer Standort am Bahnhofsvorplatz in Zuffenhausen vorgesehen. Dort gibt es eine Anlage, die von der Dt. Bahn AG auf den AWS übertragen wurde, aber zwischenzeitlich abgewirtschaftet ist.

Barrierefreie WC-Module sind um einiges teurer als nicht barrierefreie Module, ausschlaggebend für den Standort aber ist in erster Linie, dass sie erheblich größer sind und dadurch in städtebaulich unerwünschter Weise insbesondere in der Innenstadt sehr dominant in Erscheinung treten können. Die derzeit eingesetzten Säulen-WC-Anlagen haben eine Grundfläche von ca. 2,4 m², behindertengerechte Anlagen nach DIN eine um das vier- bis fünffach größere Grundfläche. Dadurch wird es zwangsläufig aus stadtgestalterischen Gründen zu Standortverlegungen kommen. In diesen Fällen ist zusammen mit dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung eine einvernehmliche Ersatzlösung zu finden. Dies ist noch innerhalb des Jahres 2019 erforderlich, um rechtzeitig die Baugesuche fertigen zu können. Die Neugründungen sind in das Baugesuch mit einzupflegen.

3.3 Betreiber- und Finanzierungsmodell für die Ersatzanlagen
Die Gegenüberstellung unterschiedlicher Betreiber- und Finanzierungsmodelle ergab bei der Diskussion der Vor- und Nachteile der einzelnen Betreiber- und Finanzierungsmodelle in der Gesamtschau Vorteile für das „Gemischte Modell“.

Bei diesem Modell ist davon auszugehen, dass die Anlagen vom Hersteller/Anbieter immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dies bestätigen die derzeitigen Toilettenanlagen der Fa. Wall GmbH, die bereits zum Teil seit 1993 in Betrieb sind.

Durch die zeitlich zur Wartung/Reinigung durch den Hersteller/Anbieter versetzte tägliche Kontrolle durch den AWS wird der Sauberkeitsstandard auf einem hohen Niveau gehalten. Die zusätzlich dafür erforderlichen Stellen und Mittel für das Equipment - 6 Sanitärreiniger in EG 3, ein technischer Sachbearbeiter in EG 9a und 3 Kangoo - werden für den Wirtschaftsplan 2022/2023 vorgesehen.

Ein möglicher Kauf der vorhandenen Wall-Anlagen, der vertraglich verankert ist, wird nicht in Betracht gezogen.

3.4 Werbung
Toilettenanlagen in Verbindung mit Werbung als Finanzierungsmodell sind nicht zugelassen. Evtl. an den Anlagen vorhandene Werbeflächen sollen ausschließlich für Eigenwerbung (AWS/Stadt) genutzt werden.

3.5 Übergangsvereinbarung mit der Fa. Wall GmbH
Ein Abbau der Wall-Anlagen zum 31.12.2020 einerseits sowie ein kompletter Neuaufbau der künftigen Toilettensystems andererseits zum 01.01 2021 ist nicht umsetzbar. Daher ist beabsichtigt, mit dem derzeitigen Anbieter eine Übergangsvereinbarung über einen Zeitraum von mindestens ein Jahr, ggf. auch länger, abzuschließen. Ansonsten stehen insbesondere in der Innenstadt ab 01.01.2021 deutlich weniger Toilettenanlagen zur Nutzung zur Verfügung.

3.6 Benutzungsentgelte
Das Benutzungsentgelt beträgt für Automatikanlagen und ständig personell betreute konventionelle Toilettenanlagen 0,50 €. Für konventionelle Toiletten, die rollierenden personell betreut werden, beträgt das Benutzungsentgelt 0,30 €. Die rollierende personelle Betreuung erfolgt im Einschichtbetrieb (mehrmalige Reinigung der Anlagen 8 Std./Tag). Die Entgelte wurden ab 2009 nicht mehr erhöht. Die sukzessive Erhöhung des Entgeltes auf 0,70 €/Benutzung für das neue Toilettenmodell entsprechend dem Aufstellungsfortschritt sowie für ständig personell betreute Anlagen erfolgt ab 2021. Im Bereich der rollierend betreuten Anlagen erfolgt eine Entgelterhöhung auf 0,50 € mit der Einführung des Zweischichtsystems (mehrmalige Reinigung innerhalb von 16 Std./Tag).


















































Standortliste der derzeitigen Automatikanlagen Anlage 2

NrStadtteilStraßeStandortArt
1Bad CannstattKönig-Karl-Straße 8/1 Nauheimer StraßeSäule
2Bad CannstattSeelbergstraße 1/1Ecke Waiblinger Straße (Wilhelmsplatz)oval
3BotnangEcke Regerstraße 5/1Eltinger Straßeoval
4FeuerbachStuttgarter Straße 51/1Grazer StraßeSäule
5GiebelErnst-Reuter-Platz 5/1Giebelstraßeoval
6HedelfingenHedelfinger Platz 165/1Endhaltestelle Säule
7Mühlhausenbei Aldinger Str. 73/1Mönchfeldstraßeoval
8PlieningenFilderhauptstraße 153/1GarbeSäule
9SillenbuchKirchheimer Straße 128/1 Sillenbucher Marktoval
10Stuttgart -MitteHirschstraße 19/1Ecke NadlerstraßeSäule
11Stuttgart-MitteCharlottenplatz 17/1DorotheenstraßeSäule
12Stuttgart-MitteKernerplatz 3/1LandhausstraßeSäule
13Stuttgart-MitteKönigstraße 5/1Königstraße Säule
14Stuttgart-MitteKronprinzstraße 7/1Ecke BüchsenstraßeSäule
15Stuttgart-MitteLautenschlagerstraße 20/1zw. Thouret- u. Kronenstraßeoval
16Stuttgart-MittePfarrstrasse 4/1LeonhardtsplatzSäule
17Stuttgart-MitteRichard-von-Weißäcker-PlanieAlte Kanzlei (rechts von Nachtbushaltestelle)Säule
18Stuttgart-MitteRotebühlplatz 13/1Rotebühlplatzoval
19Stuttgart-MitteRotebühlplatz 5/1RotebühlplatzSäule
20Stuttgart-MittePaulinenstraße 15/2TübingerstraßeSäule
21Stuttgart-MitteWilhelmsplatz 5/1 (Stgt)Wilhelmsplatz (Stgt)Säule
22Stuttgart-SüdBihlplatzBöblinger StraßeSäule
23Stuttgart-SüdMarienplatzFilderstraßeoval
24UhlbachAsangstrasse 237/1Uhlbacher PlatzSäule
25VaihingenVollmoellerstrasse Vaihingen BahnhofSäule
26WeilimdorfLöwen-Markt 12/1Pforzheimer StraßeSäule
27ZuffenhausenBurgunderstrasse 30/1Bahnhof Zuffenhausen oval



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