Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 914/2019
Stuttgart,
09/11/2019



Budgeterhöhung für das Förderprogramm zum Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen durch Neugeräte mit höchster Energieeffizienz



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Klima und UmweltBeschlussfassungöffentlich27.09.2019



Beschlußantrag:

1. Zur Fortführung des Förderprogramms zum Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen im Haushaltsjahr 2019 wird das Programm um 135.000 Euro auf insgesamt 150.000 Euro erhöht.

2. Die zusätzliche Finanzierung des Förderprogramms zum Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen in Höhe von 135.000 Euro erfolgt in 2019 aus noch vorhandenen Mitteln des Energiekonzepts im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 –Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.

3. Die Durchführung des Förderprogramms wird vorbehaltlich der Finanzierung in den Folgejahren fortgesetzt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Durch das Förderprogramm zum Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen durch Neugeräte mit höchster Energieeffizienz erhalten Stuttgarter Haushalte und Unternehmen einmalig einen Zuschuss für den Austausch eines Geräts mit einem Mindestalter von 15 Jahren, sofern dieses durch ein Neugerät mit der höchsten Effizienzklasse ersetzt wird. Die Förderquote beträgt 50 % des Kaufpreises bzw. maximal 150 Euro. Die Förderrichtlinien wurden am 24.07.2019 mit einem Budget von 15.000 Euro beschlossen (GRDrs 492/2019).


Bis zum 3. September 2019 sind 189 Anträge beim Amt für Umweltschutz eingegangen, von denen bisher 101 Anträge mit einer Gesamtfördersumme von 14.950 Euro bewilligt wurden. Von den verbleibenden 88 Anträgen entsprechen 60 Anträge den Förderkriterien. 15 wurden abgelehnt und bei 13 Anträgen wurden Dokumente nachgefordert.

Wenn die bisherige Entwicklung sich bis zum Jahresende fortsetzt, ist mit insgesamt 1.000 Anträgen in 2019 zu rechnen. Für die Bewilligung wird eine zusätzliche Fördersumme in Höhe von 135.000 Euro notwendig.

Nach einer Laufzeit von etwa einem Monat konnte mit dem bereits bewilligten Austausch der Altgeräte eine Energieeinsparung von 25.250 kWh/a erreicht werden. Die Gespräche mit den Antragstellenden zeigen außerdem, dass das Förderprogramm neben der direkten Energieeinsparung auch zur Informationsvermittlung und Sensibilisierung im Bereich Stromverbrauch der privaten Haushalte beiträgt. Auch führt der Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Antragstellung dazu, dass weitere Angebote der Stadt im Energiebereich bekannt werden (z. B. Energiesparprogramm). Insgesamt stößt das Programm auf durchweg positive Resonanz und ist deshalb eine weitere Maßnahme zur Umsetzung des Energiekonzepts und zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich Klimaschutz.

Es wird vorgeschlagen das Förderprogramm vorbehaltlich der Finanzierung auch in den Jahren 2020 und 2021 fortzusetzen.


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt stehen für die Umsetzung des Energiekonzepts 1.200.000 Euro zur Verfügung (GRDrs 485/2017). Davon wurden 15.000 Euro für das Förderprogramm zum Austausch veralteter Kühlschränke und Kühl-Gefrierkombinationen bereitgestellt (vgl. GRDrs 402/2019). Die Finanzierung der Erhöhung des Förderprogramms um 135.000 Euro auf insgesamt 150.000 Euro erfolgt in 2019 aus noch vorhandenen Restmitteln des Energiekonzepts im THH 360 – Amt für Umweltschutz, Amtsbereich 3607020 – Energiewirtschaft bei Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine.

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine.



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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