Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
StU 7703-00
GRDrs
1039/2017
Stuttgart,
01/29/2018
Bodenschutzkonzept Stuttgart (BOKS) - Bilanzzeitraum 2015 bis 2017 Entwicklung und Stand der Bodenindexpunkte
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Kenntnisnahme
öffentlich
20.03.2018
Bericht:
Am 10.05.2005 sowie am 16.03.2006 wurden die Teile 1 und 2 zum Stuttgarter Bodenschutzkonzept beschlossen (GRDrs 124/2005, GRDrs 27/2006).
Demnach sind bei sämtlichen Planungen mit Bodeninanspruchnahmen seit 01.05.2006 alle Bodeninanspruchnahmen in Bodenindexpunkten zu messen. Durch die gezielte Bewirtschaftung eines „Bodenkontingents“, dessen Ausgangswert 1000 Bodenindexpunkte betrug, sollen Böden der Qualitätsstufen „hoch“ und „sehr hoch“ laufend gesichert werden. Es wird angestrebt, den Bedarf an Boden(-flächen) möglichst vollständig im Innenbereich zu decken.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, alle 2 Jahre eine Bilanz zur Bodeninanspruchnahme einschließlich einer zugehörigen Analyse sowie Empfehlungen zur Zielerreichung vorzulegen. Für die Beobachtungszeiträume jeweils von Mai bis April der Jahre 2006 - 2008, 2008 - 2010, 2010 - 2012 und 2012 - 2015 (verlängerter Berichtszeitraum wegen Zielanpassung gemäß GRDrs 205/2014) geschah dies im Rahmen der GRDrs 671/2008, GRDrs 720/2010, GRDrs 797/2012 sowie der GRDrs 531/2015.
Bilanz der Bodeninanspruchnahmen Mai 2015 bis April 2017
Die im fünften Beobachtungszeitraum (Mai 2015 bis April 2017) in Kraft getretenen 30 Planungen sind in Anlage 1 aufgelistet.
Hierbei handelt es sich um den Planfeststellungsabschnitt 1.3a der Stuttgart 21-Trasse sowie die Planfeststellung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 zur Messe, 20 Bebauungspläne und 8 Planungen für Flüchtlingsunterkünfte, wobei letztere vom bisherigen Planungsrecht nicht abgedeckt waren.
Davon hat sich für 7 Bebauungspläne eine Bilanzierung mangels Bodenbezug (lediglich Festsetzungen für Einzelhandel, Arbeits- oder Vergnügungsstätten) erübrigt.
Die Bodeninanspruchnahmen der 23 kalkulationsrelevanten Planungen, deren Flächenanteile insgesamt ca. 76,1 ha betragen, verursachen einen weit über den Verlusten der bisherigen Jahre liegenden Abschlag von 119,4 Bodenindexpunkten. Damit reduziert sich der Punktestand im Bodenkontingent im Bilanzzeitraum von 895,8 auf 776,4 Bodenindexpunkte (Anlage 2, Abb. 1).
Eingerechnet hierbei sind 3 Fälle, in denen durch Entsiegelung oder Umnutzung ein
Zugewinn von insgesamt 2,8 Bodenindexpunkten zu verzeichnen war.
Insgesamt 6 Fälle zählen als „erhebliche Bodeninanspruchnahmen“ (Anlage 1, orange Markierung). Hier sind naturnahe Böden der Qualitätsstufe „hoch“ oder „sehr hoch“ in
jeweils kalkulationsrelevanten Flächenanteilen von mehr als 500 m² betroffen.
Analyse der Bodeninanspruchnahmen und Empfehlungen
Für den 2-Jahreszeitraum von Mai 2015 bis April 2017 ergibt sich bei einer Detailbetrachtung folgendes Bild:
Sämtliche kalkulationsrelevanten Bebauungspläne sind zielkonform. Sie betreffen ausschließlich vorgenutzte Bodenflächen im Innenbereich und verursachen – eingerechnet o.g. Boden- bzw. Punktegewinne – nur sehr geringe Bodenverluste von 0,5 Bodenindexpunkten.
Anders verhält es sich bei sonstigen Planungen, die sich auf naturnahe Böden hoher Qualität im Außenbereich erstrecken. Hier treten im Vergleich zu Entwicklungen im Innenbereich überdurchschnittlich hohe Verluste an Bodenindexpunkten auf. Daher zählen folgende Planungen auch als erhebliche Bodeninanspruchnahmen:
·
die Planfeststellung des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1.3a zu Stuttgart 21 (109,4 Bodenindexpunkte).
·
4 Planungen für Flüchtlingsunterkünfte, für die zunächst kein geltendes Planungsrecht vorlag (4,5 Bodenindexpunkte),
·
die Planfeststellung zur Verlängerung der U6 (2,1 Bodenindexpunkte)
Im prozentualen Vergleich (Anlage 2, Abb. 2) werden die Konsequenzen dieser Bodeninanspruchnahmen im Außenbereich deutlich: Sie verursachen bei Flächenanteilen von 46 % insgesamt 96 % der Bodenverluste. Umgekehrt zeigen sich die Vorteile der Innenentwicklung: Auf sie entfallen trotz Flächenanteilen von 54% lediglich 4% der Bodenverluste.
Für den Bilanzzeitraum 2015 bis 2017 waren - ausgehend von einem Punktestand von 895,8 Bodenindexpunkten im Bodenkontingent - maximal tolerierbare Verluste von 38,5 Bodenindexpunkten veranschlagt. Die tatsächlich eingetretenen Bodenverluste von 119,4 Bodenindexpunkten liegen weit darüber. Sie bewirken einen massiven Einbruch im Bodenkontingent. Das bedeutet, der Punktestand im Bodenkontingent mit 776,4 Bodenindexpunkten ist jetzt weit unter die für diesen Zeitraum vorgegebene kritischen Grenzmarke von 869,1 Bodenindexpunkten abgesackt.
Diese starken Verluste durch Inanspruchnahmen hochwertiger Böden im Außenbereich – hier ist es v.a. die Planfeststellung im Abschnitt 1.3a zu Stuttgart 21 – sind bedeutend: Sie haben die ursprünglich veranschlagten Spielräume der kommenden Bilanzperioden bis zum Jahr 2025 bereits aufgezehrt. Sie sind zudem mangels Chancen auf einen Ausgleich im Kompartiment Boden irreversibel. Sie belegen eine massive Kollision mit den Nachhaltigkeitszielen des BOKS.
Dieser Einbruch im Bodenvorrat bzw. im Punktestand des Bodenkontingents lässt sich nur abfangen, indem auf absehbare Zeit konsequent Innenentwicklung betrieben und auf Bodeninanspruchnahmen im Außenbereich verzichtet wird.
Da die eingeräumten Spielräume der kommenden Jahre rechnerisch bis 2025 bereits ausgeschöpft sind, stellt der aktuelle Stand von 776,4 Bodenindexpunkten im Bodenkontingent zwangsläufig die kritische Grenzmarke dar, an der weitere Planungen zunächst zu messen und künftige Zielvorgaben zu prüfen sind.
Nächste Bilanzperiode Mai 2017 bis April 2019
Aus vorgenannten Gründen entsprechen die Planungen den Zielvorstellungen des BOKS, wenn der Punktestand im Bodenkontingent
Ende April 2019 weiterhin 776,4 Bodenindexpunkte
beträgt.
Zu den Entwicklungen der Bodeninanspruchnahmen im Bilanzzeitraum 2017 bis 2019 berichtet die Verwaltung voraussichtlich nach der Sommerpause 2019.
Beteiligte Stellen
Keine.
Vorliegende Anträge/Anfragen
Keine.
Keine.
Peter Pätzold
Bürgermeister
- Bilanz der Flächeninanspruchnahme (Mai 2015 bis April 2017)
- Abbildungen 1 und 2
Bilanz der Flächeninanspruchnahme (Mai 2015 bis April 2017)
Anlage 2 zur GRDrs 1039/2017
Abb. 1: Bodenverlust und Inanspruchnahme neuer (Boden-)Flächen mit Zielvorgaben (BX = Bodenindexpunkte), Mai 2006 bis April 2017
Abb. 2: Anteile der Planungsflächen und Bodenverluste im Bilanzzeitraum 01.05.2015 - 30.04.2017 im Innen- und Außenbereich
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