Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
879/2020
Stuttgart,
10/19/2020
Neubau Schulkindergärten / MSS Hengstäcker 2
Bau 2 Schulgebäude u. Bodelschwingh-Kindergarten
Sonderschulzentrum Hengstäcker
in Stuttgart-Möhringen
- Ingenieurbeauftragung -
Technische Ausrüstung Elektroplanung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Beschlussfassung
öffentlich
03.11.2020
Beschlußantrag:
1. Der Vergabe der erforderlichen Planungsleistungen auf Grundlage der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) an:
IB für Elektrotechnik Werner Schwarz GmbH
Ostendstraße 110
70188 Stuttgart
wird zugestimmt.
2. Das Hochbauamt wird ermächtigt, mit dem Planungsbüro einen Stufenvertrag
(Nr. 14847) in der üblichen Form abzuschließen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Folgende Beschlüsse liegen vor:
Fachamtsauftrag vom 01.05.2019
Vorprojektbeschluss vom 16.10.2019
2. Kurzbeschreibung des Bauvorhabens
Das Schulzentrum Hengstäcker beinhaltet ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Kindergärten und Schulen für körperlich und geistig behinderte Kinder/Schüler.
Für den Neubau Schulkindergärten / MMS Hengstäcker 2 wurde ein Raum-
programm mit acht multifunktionalen Nutzungseinheiten – der Ersatz der
vorhandenen Kapazitäten in den Bestandsgebäuden Hengstäcker 1 und Hengstäcker 2 entwickelt.
3. Der Beauftragung liegt die vorläufige grobe Kostenannahme des Hochbauamtes mit Gesamtkosten von brutto
15.700.000 €
zugrunde.
Hieraus resultieren vorläufige anrechenbare Kosten von netto:
SUMME 01
Technische Ausrüstung Anlagengruppe
Starkstromanlagen SUMME 02
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen SUMME 03
4. Die Auswahl des Büros basiert auf einer kleinen Preisabfrage. Folgende Büros
waren zur Teilnahme aufgefordert worden:
- IB Schwarz aus Stuttgart
- Peter Schnell Ingenieurbüro für Elektrotechnik aus Stuttgart
- Raible + Partner Planungsbüro für Elektro- und Kommunikationstechnik aus
Ditzingen
IB Schwarz hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
5. Der Honoraranspruch des Planers beträgt für die Leistungsphasen 1 bis 9
voraussichtlich brutto:
SUMME 04
Technische Ausrüstung Anlagengruppe
Starkstromanlagen SUMME 05
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen SUMME 06
Finanzielle Auswirkungen
Vorläufig werden die Leistungsphasen 1,2,3 mit folgendem Honorar abgerufen
brutto:
SUMME 07
Technische Ausrüstung Anlagengruppe
Starkstromanlagen SUMME 08
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen SUMME 09
Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung bei
Planungsmittel Innenauftrag / Sachkonto 40V2021100 / 42910100
Beteiligte Stellen
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Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau Bürgermeister
Anlagen
SW 0
<Anlagen>
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