Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
GRDrs
906/2016
Stuttgart,
11/11/2016
Investitionszuschuss für die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch, Große Falterstr. 4A, 70597 Stuttgart;
Umbau der Heilig-Geist-Kirche zur Schaffung von Jugendräumen für das Evangelische Jugendwerk Degerloch
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Offenlegung
öffentlich
05.12.2016
Beschlußantrag:
1. Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch, Große Falterstr. 4A, 70597 Stuttgart, erhält für den Umbau im Erdgeschoss der Heilig-Geist-Kirche (Wurmlinger Str. 49, 70597 Stuttgart) zur Schaffung von Jugendräumen für das Evangelische Jugendwerk Degerloch einen Investitionszuschuss in Höhe von 33,33 % der anrechenbaren Kosten, max. 50.000 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Zweckbindungsfrist läuft 15 Jahre
.
Wird die geförderte Maßnahme nicht mehr für Zwecke der sozialen Infrastruktur, die im Einzelfall mit der Jugendhilfeplanung des Jugendamts abzusprechen sind, verwendet, so entsteht der Stadt Stuttgart ein Rückforderungsanspruch. Die Höhe des Rückforderungsanspruchs errechnet sich aus der linearen Abschreibung des Zuschusses über die Restlaufzeit der Zweckbindungsfrist, anteilig für jeden Monat. Die Bindewirkung der Zweckbindungsfrist beginnt mit Eingang des Verwendungsnachweises beim Jugendamt. Der Rückzahlungsbetrag ist vom Zeitpunkt der Betriebseinstellung bis zum Rückzahlzeitpunkt mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen.
4.
Die Verwaltung
wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
5. Der Aufwand wird aus Mitteln des Finanzhaushaltes gedeckt, PSP-Element 7.513162.800.500, Sachkonto 7818000, Investitionszuschüsse für Sonstige Einrichtungen der Jugendpflege.
Begründung:
Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel - an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Investitionszuschüsse zum Neubau, zum Umbau, zur Renovierung, Sanierung und zur Neuausstattung von bedarfsgerechten Räumen von Jugendeinrichtungen.
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch, Große Falterstr. 4A, 70597 Stuttgart hat einen Antrag auf einen Investitionszuschuss für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen im Erdgeschoss der Heilig-Geist-Kirche (Wurmlinger Str. 49, 70597 Stuttgart-Degerloch) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gestellt.
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Degerloch gilt als anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB VIII. Die künftigen Jugendräume werden vom Evangelischen Jugendwerk Degerloch genutzt. Das Evangelische Jugendwerk arbeitet selbständig im Auftrag der ev. Gesamtkirchengemeinde Degerloch und versteht sich als Teil dieser Kirchengemeinde. Die Räumlichkeiten stehen ausschließlich für die Jugendarbeit zur Verfügung. Der Antragsteller begründet die Standortwahl mit der Nähe zur Fritz-Leonhardt-Realschule und zum Wilhelms-Gymnasium.
In den Räumen waren bis vor einigen Jahren eine Kindergartengruppe (inzwischen in der Wurmlinger Str. 47) und ein Gemeindesaal untergebracht, beide Nutzungen sind weggefallen. Die bisherigen für die Jugendarbeit genutzten Räume im Gemeindehaus Erwin-Bälz-Str. 62 werden aufgegeben. Dieses Gebäude wird veräußert zu Gunsten eines Neubaus des Gemeindehauses in der Ortsmitte in Degerloch.
Konkret sind mit der Maßnahme die nachstehenden baulichen Arbeiten verbunden.
Im Sockelgeschoß der Heilig- Geist- Kirche sollen der vorhandene Gemeindesaal und der angrenzende kleine Gemeinderaum für die zukünftige Nutzung durch das Evangelische Jugendwerk Degerloch umgebaut werden. Die baulichen Maßnahmen beschränken sich im Wesentlichen auf den Innenraum. Die bewegliche Faltwand und die nichttragende Flurwand sollen abgebrochen werden. Für den Büroraum der Jugendwerksmitarbeiter, den Gruppenraum, die Teeküche und den Lagerraum werden neue Wände in Trockenbauweise erstellt. Im Bereich vor dem Lagerraum sollen Sitzstufen eingebaut werden. In diesen Bereichen soll der vorhandene Linoleumbelag durch einen Parkettboden ersetzt werden. Die bestehenden WC- Räume und der Flur davor werden von den Umbauarbeiten nicht berührt. Im Bereich der Bühne, dem Technikraum daneben sowie im Stuhllager wird lediglich renoviert.
In den Räumlichkeiten sind seit Erstellung des Gebäudes im Jahre 1954 nur Maßnahmen zur Instandhaltung durchgeführt worden. Da die elektrischen Anlagen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, muss die gesamte Elektrik im Sockelgeschoß erneuert werden. Für die Teeküche muss ein Wasser-/ Abwasseranschluss neu gelegt werden. Die vorhandene Heizungsanlage bleibt bestehen. Die alten Fenster und Terrassentüren an der Süd-Fassade werden erneuert. Die Eingangstür wird um ca. 5,00 m in die bestehende Öffnung einer bisher als Fensterelement ausgebildeten Öffnung in der Außenwand versetzt.
Die Ausführungspläne für den Umbau hat der Antragsteller dem Baurechtsamt Ende 2015 vorgelegt mit dem Ergebnis, dass kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist.
In Anlehnung an die Richtlinie zur Förderung von Jugendclubheimen, Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten vom 01.01.1977 können für Investitionsmaßnahmen bis zu einem Drittel der Kosten als Zuschuss bewilligt werden.
Der Träger hat einen Mittelbedarf von 50.000 Euro zum Haushalt 2016/2017 angemeldet, der im Rahmen der Haushaltsplanberatungen berücksichtigt wurde. Somit begrenzt sich der Zuschuss auf maximal 50.000 Euro.
Kostenschätzung nach DIN 276
KG
Maßnahme
Betrag
100
Grundstück
0,00 €
200
Herrichten und Erschließen
0,00 €
300
Bauwerk-Baukonstruktion
149.100,00 €
400
Bauwerk-Technische Anlagen
46.500,00 €
500
Freianlagen
0,00 €
600
Ausstattung und Kunstwerke
0,00 €
700
Baunebenkosten
40.000,00 €
800
Sonstige Kosten/Unvorhergesehenes
3.900,00 €
Gesamtkosten (netto)
19% Mehrwertsteuer
239.500,00 €
45.5050,00 €
Gesamtkosten (brutto)
285.005,00 €
Das Hochbauamt hat die Angaben geprüft und die Kostenaufstellung als sehr detailliert und plausibel bescheinigt. Bei Kostengruppe 700 könnten jedoch höhere Kosten entstehen (ca. 20 %).
Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme wird aus dem laufenden Budget – PSP-Element 7.513162.800.500, Sachkonto 7818000, Investitionszuschüsse für Sonstige Einrichtungen der Jugendpflege – finanziert.
Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der
Maßnahme
285.005,00 Euro
Laufende Aufwendungen
- Euro
Objektbezogene
Einnahmen
- Euro
Laufende Erträge
- Euro
Städt. Zuschuss
(gerundet)
50.000,00 Euro
Folgelasten
- Euro
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt Ja
Noch zu veranschlagen
- Euro
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
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