Protokoll: Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1107/2019
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 03.12.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Pätzold
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Satzung über die Ermittlung der Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze für Wohnungen im Stadtgebiet Stuttgart gem. § 74 (2) Nr. 1 LBO BW
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
- Einbringung -

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 27.11.2019, GRDrs 1107/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Entwurf der Satzung über die Ermittlung baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze für Wohnungen im Stadtgebiet Stuttgart gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 LBO öffentlich auszulegen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

StRin Schiener (90/GRÜNE) erklärt Zustimmung zur Einbringung der Vorlage, bittet jedoch darum, die Argumentation, weshalb davon abgeraten wird, die Stellplatzverpflichtung für die Innenstadt anzuwenden, zur Befassung in den Bezirksbeiräten zu erläutern.

StR Ozasek (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) erinnert an viele Anträge, die durch die Fraktionsgemeinschaft zu diesem Themenkomplex gestellt wurden, zuletzt Antrag Nr. 1201/2019, der sich auf die GRDrs 644/2019 beziehe. Man benötige trotz der auf Seite 2 der Vorlage aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung ausführliche Informationen dazu und sehe Handlungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf den Zielbeschluss "Lebenswerte Stadt für alle". Explizit der City-Raum bedürfe einer spezifischen Lösung, damit nicht vorhabenbezogen der Zielbeschluss unterlaufen wird und dezentral viele Stellplätze hergestellt werden. Darüber solle jetzt entschieden werden und nicht nachträglich, wie von der Verwaltung empfohlen.

Auch halte man es nicht für falsch, dass die Stellplatzablöse entfallen würde, weil ein Ziel sei, die Baukosten zu reduzieren. Dann wäre zwar eine größere Zahl von Fahrradabstellplätzen kompensatorisch herzustellen, jedoch bestehe seines Erachtens auch die Möglichkeit, über städtebauliche Verträge den Investoren aufzuerlegen, höhere Abstellkapazitäten für Fahrräder zu schaffen oder dies, besonders für die City, über Fahrradparkhäuser abzubilden. Hierüber erbitte man auch Erläuterungen in rechtlicher Hinsicht. Aus Sicht der FrAKTION bestehe tatsächlich die Möglichkeit nach Satz 3 § 74 festzulegen, dass die Schaffung von Garagen eingeschränkt oder sogar in Gänze untersagt werden kann. Auch in Verbindung mit § 37 der LBO gebe es einen rechtlichen Rahmen, um dies möglich zu machen.

Man wolle mit dieser Vorlage eine Möglichkeit schaffen, bei Bestandsbebauungsplänen im Wohnungsbau die Anzahl der Stellplätze zu reduzieren, wenn ein ÖPNV-Anschluss da ist, legt BM Pätzold dar. Man habe dies bereits an verschiedenen Stellen, z. B. auf Q 5 im Neckarpark. Das Ziel sei es, stadtweit dieses zu ermöglichen, und zwar angelehnt an die bisherige Verwaltungsvorschrift, die bei Nichtwohnnutzung dieses ermöglicht. Es gebe viele Anfragen von Bauherren, die dies umsetzen wollen. Man habe ein großes Interesse, diese Satzung bald auf den Weg zu bringen. Wenn man über den City-Bereich spricht, müsse man eine gebietsscharfe separate Satzung anwenden, die getrennt sein müsse von dieser Vorlage, die für das gesamte Stadtgebiet gilt.

Herr Oehler (ASW) bestätigt, wollte man eine separate Regelung für die Innenstadt schaffen, müsste man überlegen, wie dies rechtlich ermöglicht werden kann. Mit der GRDrs 1107/2019 habe man versucht, etwas zu schaffen, das für die Gesamtstadt gilt. StR Ozasek bittet erneut darum, juristisch zu prüfen, wie eine Satzung für die Innenstadt aussehen könnte, um dem Zielbeschluss "Lebenswerte Stadt für alle" Rechnung zu tragen.

StRin Köngeter (PULS) erkundigt sich, um welche Summen es insgesamt geht, wenn künftig Ablösebeiträge nicht mehr erhoben werden können - ausgehend von einer Summe von 13.000 € pro Stellplatz in der City. Herr Oehler teilt mit, man habe vorab keine Kenntnis von der jeweiligen Zahl, diese sei abhängig vom Bauvorhaben. Er sagt zu, die aktuelle Zahl vom Tiefbauamt, welches das Ablösebudget verwaltet, zu erfragen.

BM Pätzold sagt zu, das Thema einer Satzung für die Innenstadt zu prüfen und gesondert vorzulegen. Abschließend stellt er fest:

Die GRDrs 1107/2019 ist eingebracht.

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Faßnacht / pö
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